Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Die Abschreibung von Grundstücksteilen

Rz. 13 An der Übereinstimmung des Grundbuchs mit dem amtlichen Verzeichnis (siehe oben Rdn 10) besteht ein allgemeines Interesse; so sollen Grundstücksteile nur nach ihrer Grenzfeststellung in Kataster und Grundbuch abgeschrieben und zu selbstständigen Gegenständen des Rechtsverkehrs erhoben werden.[38] § 2 Abs. 3 GBO verlangte deshalb bis zur Änderung und Vereinfachung durc...mehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.8 Postbeamtenkrankenkasse

Als betriebliche Sozialeinrichtung, die aus Mitteln des Bundes mitfinanziert wird und nur dem begrenzten Personenkreis der Postbediensteten zugänglich ist, dient die Postbeamtenkrankenkasse vor allem der Erfüllung der Vorsorgepflicht des Bundes gegenüber seinen Beschäftigten. Die Postbeamtenkrankenkasse ist weder eine gesetzliche Krankenkasse, noch ist sie mit einem Unterneh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Anfechtung (Abs. 4)

Rz. 20 Gegen die Eintragung in das Grundbuch wäre an sich die Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO statthaft, gleichgültig, wer die Eintragung vorgenommen hat. Abs. 4 schaltet bei Entscheidungen des UdG hier ein Abhilfeverfahren vor.[44] Die Entscheidungen des Urkundsbeamten sind mit der Erinnerung anfechtbar, über diese entscheidet der Rechtspfleger wegen dessen genereller Zuständ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 59 Erklärungen, die den Inhalt eines begründeten Rechts konkretisieren,[151] z.B. nach § 33 Abs. 3 WEG Vereinbarungen zum Inhalt des Dauerwohnrechts. Die Ansicht, dass eine normale Eintragungsbewilligung des Eigentümers genügt,[152] übersieht, dass hier das Gesetz ausnahmsweise die Prüfung der Vereinbarungen dem GBA auferlegt. Daher sind Eintragungsbewilligungen aller Pa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der gescheiterte Versuch einer Systematisierung des § 3 EStG

Rn. 6 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 In der Gesetzgebung der Nachkriegszeit gab es iRd Entwurfs eines 3. SteuerreformG (vom 09.01.1974, BT-Drucks 7/1470, 14) in Art 1 § 6 einen Versuch, den Regelungsinhalt des § 3 EStG sachlich zu gliedern. Diese Regelung wurde jedoch nicht Gesetz. So ist § 3 EStG ein unsystematisches Durcheinander geblieben ( Ross in Frotscher/Geurts, Einführung...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.3 Jugendliche mit Behinderungen in der Berufsausbildung

Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen werden auch Jugendliche mit Behinderungen und junge Erwachsene während ihrer Zeit der Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.[1] Das gilt auch, wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder gar nicht festgestellt wurde. Der Nachweis der Behinderung e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Kausalität

Rz. 23 Aus dem Normzweck des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO (vgl. Rdn 1 ff.) folgt weiter, dass die zuvor genannten Tatbestände in kausalem Zusammenhang stehen müssen, d.h. der Gesetzesverstoß muss für die Eintragung ursächlich gewesen sein und die Eintragung muss ihrerseits die Grundbuchunrichtigkeit verursacht haben.[88] Umstritten ist indes, ob auch ein unmittelbarer Zusammenhang z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Begriffsbestimmung

Rz. 8 In der technischen Fachwelt hat sich hierfür der Begriff der digitalen Signatur herausgebildet. Juristen haben diese Überlegungen fortgesetzt und in der Diskussion über eine Eignung solcher Sicherungsmechanismen als Unterschriftsersatz dafür den Begriff der elektronischen Unterschrift geprägt. § 75 GBV greift dieses Verständnis auf. Die Signatur ist mit Inkrafttreten d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Wiederkaufsrecht für das Siedlungsunternehmen (§ 20 RSG)

Rz. 231 Gesetzlicher Inhalt (§ 20 Abs. 1 RSG): Ausgeschlossen ist das Recht bei Verkauf an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, an Ehegatten oder nahe Verwandte i.S. §§ 20, 4 Abs. 2 RSG. Vom Wiederkaufsrecht betroffener Grundbesitz ist nicht nur das hinzuerworbene Grundstück, sondern die ganze, durch den Neuerwerb gestaltete Siedlerstelle.[843] Die Zeitdauer muss verein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht eintragungsfähige Vorkaufsrechte

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zuständigkeitskonzentration

Rz. 13 Abs. 3 ermöglicht eine von Abs. 1 abweichende Konzentration der Zuständigkeit, er entspricht § 689 Abs. 3 ZPO, § 2 Abs. 2 InsO, § 1 Abs. 2 ZVG, wobei schon durch die Allgemeinvorschrift des § 13a GVG eine Zuständigkeitskonzentration erfolgen kann. Er ist nicht auf die maschinelle Grundbuchführung beschränkt, ist jedoch in diesem Zusammenhang von größerer Bedeutung. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Beitragserstattung an Versicherte nach § 205 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 4)

Rn. 172 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 205 SGB VI können Versicherte, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist, auf Antrag freiwillige Beiträge für diese Zeit nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 3 Die Eintragung eines Grundpfandrechts für Inhaberschuldverschreibungen setzte bis zum 31.12.1990 voraus, dass die nach § 795 BGB erforderliche Genehmigung vorlag.[5] § 795 BGB ist zum 1.1.1991 außer Kraft getreten.[6] Bei Forderungen aus Orderpapieren ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich.[7] Die Schuldverschreibung selbst muss nach § 43 GBO nicht bereits bei d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Voraussetzungen der Grundbucheintragung

Rz. 82 Es gilt der Antragsgrundsatz, sofern nicht ausnahmsweise die Eintragung von Amts wegen vorgeschrieben ist (z.B. §§ 51, 52 GBO). Auch öffentlich-rechtliche Verfügungsbeschränkungen hat das Grundbuchamt nur auf Ersuchen (§ 38 GBO) oder auf eine wie ein Ersuchen zu behandelnde Mitteilung[199] der dafür zuständigen Behörde einzutragen, allerdings mit der im Interesse des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung

Rz. 12 Erforderlich ist die genaue Bruchteilsangabe auch dann, wenn das Gesetz Berechnungsregeln aufstellt, oder wenn eine gesetzliche Vermutung zur Höhe der Bruchteile besteht (so bei Art. 234 § 4a Abs. 1, 3 EGBGB bei Ehegatten im Beitrittsgebiet, die in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft übergeleitet wurden). Empfehlenswert ist die Angabe in Ziffern; jedoch genügt auc...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Allgemeines

Das Gesetz definiert nicht, wann eine Tätigkeit unzumutbar ist; § 1577 Abs. 2 BGB setzt diese Unzumutbarkeit vielmehr voraus. Eine Tätigkeit ist dann unzumutbar, wenn für ihre Ausübung keine Obliegenheit besteht.[23] Der sie Ausübende ist dann unterhaltsrechtlich nicht gehindert, die Tätigkeit jederzeit zu beenden.[24] Es handelt sich hier allerdings um einen Schluss von der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Entstehung und Inkrafttreten

Rz. 1 Das Grundbuchbereinigungsgesetz ist als Teil des RegVBG v. 20.12.1993 (BGBl I 1993, 2182) am 25.12.1993 in Kraft getreten. Die Vorschriften beinhalten eher unzusammenhängende Probleme des Grundbuchverfahrens in den neuen Bundesländern (Beitrittsgebiet), es ist als Reparaturgesetz für Einzelfallfragen zu betrachten.[1] Das GBBerG wurde mehrfach ergänzt und zuletzt geände...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 2 Für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§ 118 Abs. 2 GBO)[2] besteht, soweit das Gesetz Ausnahmen nicht ausdrücklich zulässt, Buchungszwang. Die Einbuchung von Grundstücken erfolgt im Verfahren nach den §§ 116 ff. GBO von Amts wegen mit Ermittlung des Eigentümers. Die Buchung eines grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Bergwerkseigentum) erfolgt je nach Vorsc...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 5 Verwendung der Ausgleichsabgabe

Nach § 160 Abs. 5 Satz 1 SGB IX darf die Ausgleichsabgabe nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfen verwendet werden – soweit Mittel für denselben Zweck nicht von anderer Seite zu gewährleisten sind oder gewährt werden. Konkret muss die Ausgleichsabgabe nach § 14 Abs. 1 SchwbAV verwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1890 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG befreit Trinkgelder, die dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch darauf gezahlt werden, von der ESt. Dabei ist die Befreiung ab VZ 2002 betragsmäßig unbegrenzt (Gesetz zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern vom 08.08.2002, BGBl I 2002, 3111). Damit soll die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor ges...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Deutsch-französischer Güterstand der Wahlzugewinngemeinschaft

Rz. 109 § 1519 BGB i.V.m. dem Gesetz zu dem Abkommen vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahlzugewinngemeinschaft vom 15.3.2012[276] erlaubt deutsch-französischen Ehepaaren die Vereinbarung der Wahlzugewinngemeinschaft (WZG).[277] Art. 5 WZGA erlegt für die WZG dem Ehegatten-Eigentümer der Ehewohnung ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 92 GBV knüpft an § 148 GBO an und regelt die Wiederherstellung von Grundbüchern (vgl. Rdn 3 f.) und – ausschließlich für das maschinelle Grundbuch – die Anlegung von Ersatzgrundbüchern (vgl. Rdn 5 ff.), nicht jedoch die Rückkehr zum Papiergrundbuch (vgl. Rdn 8). Rz. 2 Die Vorschriften über die Wiederherstellung sind in § 148 Abs. 1 GBO durch das DaBaGG konzentriert (u...mehr

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Flüchtling / 3.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, sodass Geduldete, die einer Kommune zugewiesen sind, mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können, Inhaber einer Aufenthaltsgestattung erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 16 Die statthafte Rechtsbeschwerde setzt immer eine ausdrückliche [38] Zulassung durch das OLG voraus. Die Zulassungsgründe sind in Abs. 2 abschließend geregelt. Die Rechtsbeschwerde kann zugelassen werden bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache (s. Rdn 22), für die Fortbildung des Rechts (s. Rdn 23) sowie für die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (s. R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normhistorie

Rz. 1 § 32 Abs. 1 GBO wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2024 durch den unscheinbaren Austausch von früher "Handelsgesellschaft" zu "rechtsfähiger Gesellschaft" geändert.[1] Wenn man von der weiteren Digitalisierung absieht, verbirgt sich dahinter die bedeutendste Reform des Grundbuchverfahrensrechts des vergangenen Jahrzehnts, nämlich die Aufgabe des Grundbuchs als quasi-GbR-...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Übersicht über die Regelung der Fahrtkosten in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 108 In Japan existieren der deutschen AG, GmbH, OHG und KG vergleichbare Gesellschaftsformen.[396] Bei der japanischen OHG ("gomei gaisha") sind grundsätzlich alle Gesellschafter vertretungsbefugt, wobei aber die Vertretungsbefugnis auf mehrere Gesellschafter übertragen werden kann.[397] Bei der KG ("goshi gaisha") obliegt die Geschäftsführung und -vertretung nur den unb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2 Das System des Mindestlohns nach dem Tarifautonomiestärkungsgesetz

Rz. 7 Durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11.8.2014 hat der Gesetzgeber das System des Mindestlohns in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Zunächst bleibt es vom Grundsatz her dabei, dass branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen – und nicht nur Mindestlöhne – weiterhin durch Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erreicht werden können und da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Widerspruchsfrist (Abs. 1)

Rz. 2 Das Gesetz sieht eine regelmäßige Widerspruchsfrist von einem Monat von der Zustellung an vor (Abs. 1 S. 1). In besonderen Fällen kann eine längere Frist bestimmt werden, z.B. bei besonderer Schwierigkeit der Sache oder bei in der Person eines Beteiligten liegenden Gründen. Zudem ist auf Antrag oder von Amts wegen eine Verlängerung der Monatsfrist oder der bereits eing...mehr

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Zuschläge / 2.10 Begünstigte Arbeitszeiten

Begünstigt sind nur die im Gesetz genannten Arbeitszeiten[1]: Nachtarbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und Sonn- und Feiertagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. Entsprechend der tarifvertraglichen Praxis, die im Regelfall auch die Arbeitszeit ab 14 Uhr am 24. und 31.12. begünstigt, sind zu diesen Zeiten geleistete Arbeitsstunden ebenfalls in die gesetzliche R...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Prütting/Gehrlein Zivilprozessordnung Kommentar, 15. Aufl. 2023 4.018 Seiten, 139,00 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09795-2 67 Autoren behandeln die ZPO auf rund 4.000 Seiten. Da der Gesetzgeber seit der Vorlage etwas Ruhe gegeben hat, liegt der Schwerpunkt der Neuauflage in der Einarbeitung der Literatur und Rechtsprechung zu den vorherigen Reformen der 19. Legislatur...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 1 Voraussetzungen

Nach § 11 Abs. 1 VermBG (Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer) hat der Arbeitgeber auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen. Eine staatliche Förderung besteht gemäß § 12 VermBG generell nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Art der Leistung und das Insti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gesetzliche Vermutung

Rz. 23 Die h.M. ordnet, ausgehend vom durchaus zu Recht unterstellten Willen der Beteiligten, Abs. 2 als gesetzliche Vermutung ein.[27] Tatsächlich hat aber Abs. 2 eine eigentümliche Zwitterstellung inne, die sich allen sonst üblichen Kategorien des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts entzieht. Die Norm ordnet trotz des Ausspruchs einer "Ermächtigung" jedenfalls kein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 103 GBO will verhindern, dass das Rangklarstellungsverfahren bereits an der mangelnden Einigung der Beteiligten scheitert. Daher gibt die Vorschrift dem Grundbuchamt die Möglichkeit, die Initiative zu ergreifen und – ähnlich wie bei § 98 SachenRBerG – einen eigenen Vorschlag für die Rangordnung zu erstellen. Dieser kann, sofern kein Beteiligter ausdrücklich widerspri...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.1 Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung bei laufendem Arbeitsentgelt

Das Entstehungsprinzip beruht auf der Rechtsprechung des BSG.[1] Dieses hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung definiert wird. Grundsätzlich richtet sich der Beitrag nach dem Entgelt, das als Einnahme aus der Beschäftigung definiert ist, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch darauf beste...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / C. Mediation

Rz. 105 Die Mediation als solche wird nicht durch das Mediationsgesetz definiert. Dort findet sich nur folgende Regelung: Zitat Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig oder eigenverantwortlich eine einvernehmliche Regelung ihres Konfliktes anstreben. Rz. 106 Mit dieser Begriffsbestimm...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 7 Gesetzlicher Feiertag, 150 %

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet. Es wird jedoch aufgrund eines kurzfristigen Auftrags eine Sonderschicht über Weihnachten eingelegt. Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 15 EUR arbeitet am 25.12. und 26.12. jeweils in der Frühschicht von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr. In welcher Höhe können dem Arbeitnehmer lohnsteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1310 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 38 EStG wurde durch das JStG 1997 (vom 20.12.1996, BGBl I 1996, 2049) neu eingefügt (bestätigt durch Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des HbeglG vom 05.04.2011, BGBl I 2011, 554). Sachprämien, die der StPfl für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von U...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Zuständigkeiten bis 31.12.2017

Rz. 2 In Baden-Württemberg wurde das Grundbuch bis 31.12.2017 nicht vom Amtsgericht geführt, sondern von den in den Gemeinden errichteten staatlichen Grundbuchämtern. Die Grundbuchgeschäfte werden dort von den im Landesdienst stehenden Notaren, Notarvertretern, Ratsschreibern sowie (im badischen Landesteil) auch von Rechtspflegern wahrgenommen.[1] Daraus ergaben sich auch Son...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Ermittlung des Berechtigten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Das Grundbuch kann von Amts wegen Ermittlungen zur Feststellung des wahren Berechtigten anstellen und hierzu die geeigneten Beweise erheben. Es handelt sich um ein Amtsverfahren, für das die Grundsätze des § 26 FamFG gelten. Das Grundbuchamt hat nicht nur das Recht zu Ermittlungen, sondern dann sogar die Pflicht hierzu, wenn es Kenntnis vom Wegfall des eingetragenen Be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Inhalt des Vorschlags

Rz. 3 Der Vorschlag muss so beschaffen sein, dass dadurch klare und übersichtliche Rangverhältnisse erreicht werden. Das Grundbuchamt darf auch einen geeigneten früheren Vorschlag, der dazu diente, die Einigung der Beteiligten herbeizuführen, weiterverfolgen. Im Hinblick auf dieses Ziel gestattet das Gesetz dem Grundbuchamt auch Eingriffe in die bestehenden materiellen Rangv...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.6 Arbeitszeitausgleich

Rz. 11 Da der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 Satz 1 gesetzlich verpflichtet ist, die auf dem Arbeitszeitkonto erfassten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer Erfassung in bezahlte Freizeitgewährung oder durch Bezahlung des Mindestlohns auszugleichen, führt dies zu Einschränkungen bei der bislang gehandhabten Praxis der Vereinbarung eines sogenann...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis von Einsicht und Abschrift/Ausdruck

Rz. 1 § 131 GBO fasst die Besonderheiten des maschinellen Grundbuchs in Bezug auf den Ausdruck zusammen, § 132 GBO betrifft die Grundbucheinsicht, die jedoch anstelle der Wiedergabe auf einem Bildschirm auch durch Einsicht in einen Ausdruck stattfinden kann, § 79 Abs. 2 GBV. Beide Tatbestände hängen daher eng zusammen. Der mit dem DaBaGG eingefügte Abs. 2 eröffnet eine Veror...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als Ergänzung zu § 9 durch Gesetz v. 20.10.1998 (BGBl I 1998, 3180) eingefügt.[1] Sie soll Unklarheiten bei Fragen des Eigentums und vor allem der Unterhaltungspflichten von Anlagen der jeweiligen Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG klären. § 9a Abs. 3 GBBerG regelt klarstellend das Überleitungsrecht, soweit über Pflichten und Ansprüche bereits rechtskrä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Die Eingliederungshilfe (§ 418 SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 102 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 418 SGB III aF gewährte bis einschließlich VZ 2004 eine Eingliederungshilfe für Spätaussiedler. Die Vorschrift wurde ab 01.01.2005 durch Art 3 Nr 33, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Aus Aktualitätsgründen wird auf die Darstellung der früheren Rechtslage...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 9 Welche konkrete einstweilige Anordnung das Gericht treffen will, liegt ebenfalls in seinem Ermessen. Die einstweilige Anordnung muss sich im Rahmen des Verfahrensgegenstandes des Beschwerdeverfahrens halten, der dem Beschwerdegericht angefallen ist.[16] Der Erlass von Maßnahmen, die außerhalb des Verfahrensgegenstandes liegen, ist nur im Rahmen einer selbstständigen ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Überblick

Rn. 1697 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der durch Gesetz zur Änderung des VersicherungsaufsichtsG vom 21.12.2000 (BGBl I 2000, 1857) ebenfalls – rückwirkend – ab VZ 2000 eingefügte § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG ermöglicht es dem ArbG, einen pauschalen LSt-S von 25 % zu erheben, soweit er den ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverar...mehr