Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 2441c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748) sieht in Art 2 Abs 6 Nr 1, Art 3 Nr 1 des Gesetzes ab 01.01.2007 die Steuerfreistellung des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und ElternzeitG (BEEG) in § 3 Nr 67 EStG vor. Ebenso werden (s Rn 2441h) vergleichbare Leistungen der einzelnen Bundesländer steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung im Allgemeinen

Rn. 264 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 8 S 1 EStG erfasst Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren (s Rn 260) aufgrund folgender Gesetze (vgl H 3.8 EStH 2021): Das BundesentschädigungsG (BEG, idF vom 18.09.1953, BGBl I 1953, 1387). Das BundesG zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung (seit 1986 aufgehoben, ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 573 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3, Art 43 Abs 3 JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) fügten mit Wirkung ab 01.01.2021 (also synchron mit dem GrundrentenG, s Rn 577) einen neuen § 3 Nr 14a EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein (= § 52 Abs 4 S 5 EStG idF des Gesetzes). Dazu Hörster, NWB 2/2023, 86. Rn. 574 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit dem Gesetz z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat sowohl im Arbeits- als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestimmte Unterlagen und Daten für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, um in dieser Zeit einen Zugriff darauf sicherzustellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht gibt es in § 16 Abs. 2 ArbZG eine gesetzliche Pflicht, die über die werktägliche Arbe...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 2. Baugeldempfänger

Rz. 202 Noch nicht ganz geklärt ist allerdings, wer Baugeldempfänger und damit Verpflichteter aus dem Gesetz ist. Unter der Geltung des GSB hatte der BGH entschieden, dass derjenige, der lediglich mit einem Teil des Baus beauftragt ist, nicht Empfänger von Baugeld im Sinne der Vorschrift sein kann.[239] Hierzu wird zur jetzigen Fassung zum Teil vertreten, diese Rechtsprechun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entwicklungshelfer / Zusammenfassung

Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zwischen dem Träger des Entwicklungsdienstes und dem Entwicklungshelfer wird ein Dienstvertrag geschlossen (§ 4 Entwicklungshelfergesetz EhfG). Ist der Träger nicht anerkannt i.S.d. § 2 Abs. 2 EhfG, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Entwicklung der Vorschrift

Rz. 2 Der inzwischen aufgehobene Abs. 1 der Vorschrift regelte das Inkrafttreten der GBO. Abs. 2 erklärt eine Reihe von Bestimmungen des EGBGB für entsprechend anwendbar. Die Bestimmung ist von der ÄndVO 1935 unverändert aus der alten GBO (§ 82) entnommen und durch Art. 6 § 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts v. 25.7.1986 (BGBl I 19986, 1142) m.W.v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Gersch, Neues zum Arbeitslohn von Dritten, FR 2004, 938; Leis, Steueränderungen zum 01.01.2004 im Überblick, FR 2004, 53; Odenthal/Seifert, Lohnsteuerliche Änderungen 2004, DStR 2004, 585; Melchior, HaushaltsbegleitG 2004, Gesetz zur Änderung des GewStG und anderer Gesetze sowie "Korb II" im Überblick, DStR 2004, 65; Harder-Buschner, Aktuelle Änderungen im Bereich der ArbN-Beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 9.1 Bindungsfrist für Wahltarif innerhalb der allgemeinen Bindungsfrist

Nehmen Mitglieder an einem Wahltarif ihrer Krankenkasse teil, gelten zusätzliche Bindungsfristen. Die Mindestbindungsfrist beträgt ein Jahr bei Wahltarifen zur Nichtinanspruchnahme von Leistungen[1], Kostenerstattung und Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen. Bei den Selbstbehalt- und Krankengeldtarifen gilt eine 3-jährige Bindungsfrist. Die besondere Bindungsfrist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Umfang der Einsichtnahme

Rz. 4 Im Wege des automatisierten Abrufs kann auf sowohl auf das maschinelle Grundbuch selbst als auch auf die Hilfsverzeichnisse nach § 12a GBO, und zwar grundsätzlich uneingeschränkt, zugegriffen werden. Die derzeitigen Programme unterscheiden hinsichtlich der einsehbaren Inhalte zwischen eingeschränkt und uneingeschränkt Abrufberechtigten (zur Begriffsbildung vgl. § 133 G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 3.3 Allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Mindestlohnregelungen können sich auch auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) ergeben. Das Gesetz führt zur Anwendung der verschiedenen Mindestlohnregelungen – allen voran denen des MiLoG – auch auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, sofern diese Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen. Das Gesetz gilt gemäß § 2 Abs. 2 AEntG auch im Fall von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahl der Rechnungsgrundlagen (Perioden- und Generationentafeln)

Rn. 207 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Verwendung bestimmter biometrischer Rechnungsgrundlagen. § 6a Abs 3 S 3 EStG spricht allgemein von den "anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik". Das Gesetz berücksichtigte ausdrücklich die Möglichkeit, bei der Berechnung der Pensionsrückstellung zu neuen Tabellenwerten überzug...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem ERVGB[1] mit Vorschriften für die Anlegung und Führung von elektronischen Akten angepasst und verdrängte die bis dahin dort geregelte Verwendung von Vordrucken bei der Umschreibung, die jetzt in § 107 GBV geregelt ist.mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / bb) Leistungsänderungen auf Veranlassung des Auftraggebers

Rz. 80 Da das BGB in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung dem Auftraggeber kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gibt, hatte der Auftraggeber grundsätzlich keine Möglichkeit, Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen anzuordnen. Vielmehr konnten Änderungen des Leistungsinhaltes nach Vertragsschluss außerhalb der VOB/B nur durch entsprechende Vereinbarung errei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 1.4 Bezieher einer Rente und Altenteiler

Bezieher einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte sind ebenfalls versicherungspflichtig. Das Gleiche gilt für Altenteiler, die in den letzten 15 Jahren vor der Vollendung des 65. Lebensjahres mindestens 60 Kalendermonate als landwirtschaftliche Unternehmer oder mitarbeitende Familienangehörige nach dem KVLG 1989 versichert waren sowie der hinterblie...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / A. Einzug der AGB-Kontrolle in das Arbeitsrecht

Rz. 1 Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes [1] am 1.1.2002 waren die Grundsätze der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBG) geregelt. Für das Arbeitsrecht hatte dieses Gesetz keine unmittelbare Bedeutung, da in § 23 Abs. 1 AGBG ausdrücklich vorgesehen war, dass das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Das Amtshilferichtlinie-UmsetzungsG – ein Überblick, NWB 26/2013, 2052; Paintner, Das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Überblick Teil1, DStR 2013, 1629.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 7 Auswirkung von Steuersatzänderungen

Ob eine Senkung oder Anhebung des Umsatzsteuersatzes (wie sie zum 1.7.2020 bzw. 1.1.2021 auftrat[1]) eine Auswirkung auf die Höhe des Entgelts hat, kommt darauf an, wie der Preis zwischen dem Kunden und Lieferanten vereinbart worden ist. Mit privaten Endkunden wird in aller Regel eine Brutto-Preisvereinbarung getroffen, weil den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endverbrauch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Voraussetzungen

Rz. 230 Die Voraussetzungen der Entstehung des Wiederkaufsrechts ergeben sich aus dem Gesetz. Als dingliches Recht entsteht es mit Eintragung, die auf Bewilligung des Siedlers (§ 19 GBO) und Antrag des Siedlers oder Siedlungsunternehmens (§ 13 GBO) im Rang nach etwaigen Siedlungskrediten[842] vorzunehmen ist.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1790c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: Durch das WehrrechtsänderungsG 2011 vom 28.04.2011 (BGBl I 2011, 678) wurde die Wehrpflicht und der Zivildienst ab 01.07.2011 ausgesetzt (also nicht: abgeschafft)). Die praktische Relevanz der Vorschrift hält sich daher derzeit in Grenzen. Rn. 1791 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 47 EStG gilt für Wehrpflichtige (s Vorbemerk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bezüge bzw Bezügeempfänger iSd § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 434 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Von § 3 Nr 12 S 1 EStG erfasste Bezüge bzw Empfänger solcher Bezüge (s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 8): Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister (vgl § 12 Abs 3, 5 BminG vom 27.07.1971, BGBl I 1971, 1166), Landesminister, Bundesratsmitglieder (zB deren Aufwandsentschädigung iHv EUR 60 täglich, s OFD Han vom 06.08.2007, D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Gesetzestext

Rz. 148 [Autor/Stand] § 2 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 85 Sie sind nicht eintragungsfähig (§ 137 S. 1 BGB), sofern nicht ausnahmsweise das Gesetz die Eintragungsfähigkeit vorsieht.[205]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 33 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt, die nach § 37b Abs 3 S 1 EStG abgeltende Wirkung im Hinblick auf die Besteuerung der Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger hat, sind nach § 37b Abs 1 S 2 Hs 1 EStG die Aufwendungen des StPfl einschließlich der USt. § 37b Abs 1 S 2 EStG enthält für die Bewertung der Zuwendungen nach § 37b Abs 1 S 1 EStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.4 Leistungsminderung/Krankheit

In Fällen einer dauernden Leistungsminderung sowie bei Arbeitsunfähigkeit sieht das Gesetz für den Anspruch auf Arbeitslosengeld besondere Regelungen vor: 2.4.1 Nahtlosigkeitsregelung Arbeitnehmer, die wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende versicherungspflichtige Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 11 Vermittlungsvorrang

Mit dem "Bürgergeld-Gesetz" ist das Ziel verknüpft, eine möglichst dauerhafte Integration in Arbeit zu erreichen und damit die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Deshalb ist der Vermittlungsvorrang im SGB II abgeschafft worden. Eine Förderung kann demnach künftig auch dann erfolgen, wenn eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich wäre. Verfügen Leistungsberechtigte nicht üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 37 [Inkrafttreten]

Gesetzestext Dieses Gesetz tritt mit dem Beginn des zweiten Kalendermonats nach der Verkündung in Kraft, jedoch § 21 Nr. 4 mit Wirkung vom Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes (§ 375). Rz. 1 Das GBMaßnG ist am 1.1.1964 in Kraft getreten.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Sonderregelung Praktikant (§ 22 Abs. 1 Nr. 1-4)

Rz. 32 Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prak...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5 Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit ist (entgeltliche) Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden)[1] im Durchschnitt des einzelnen (Lebens-)Monats[2] beim eigenen Arbeitgeber oder – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit bis zu 32 Wochenstunden möglich.[3] Bei der Berec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Hindernis

Rz. 11 Dem Antrag muss ein Hindernis entgegenstehen, das in angemessener Zeit beseitigt werden kann.[12] Der Begriff ist vom Gesetz nicht umschrieben. Eine Begrenzung ist dem Gesetz aber auch nicht zu entnehmen. Zu Recht sind sowohl formelle wie materielle Mängel darunter zu fassen, letztere aber nur, soweit sie mit rückwirkender Kraft heilbar sind. Rz. 12 Das Hindernis kann ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Kopp, Arbeitslosengeld II, NWB F 27, 5959; Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Louven, Hartz-IV-Gesetz, NWB 7/2009, 470.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / 1 Gründe für eine Sperrzeit

Das Gesetz unterscheidet Sperrzeiten bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Ablehnung eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung, Meldeversäumnis und verspäteter Arbeitsuchendmeldung. 1.1 Arbeitsaufgabe Eine Arbeitsaufgabe im Sinne der Sperrzeitregelung lieg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Erstattungspflicht nach § 147a SGB III

Rn. 39 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 147a SGB III wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 BGBl I 2011, 2854 aufgehoben.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Arten von Nebenleistungen

Rz. 19 Nebenleistungen sind Beträge, die außerhalb des Kapitals zu entrichten sind (vgl. §§ 1115, 1118 BGB); Tilgungsleistungen sind deshalb keine Nebenleistungen.[38] Als mögliche Nebenleistungen sind zu nennen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Rz. 27 Für Personenhandelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten im Hinblick auf ihre Grundbuchfähigkeit (vgl. § 47 Abs. 2 GBO)[43] für die Übertragung von Grundstückseigentum dieselben Grundsätze. Dies gilt sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des "MoPeG"[44] zum 1.1.2024, vgl. im Übrigen § 47 GBO Rdn 36 ff. Rz. 28 Auflassung zu Grundstücksübereignung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Eintragungsbedürftigkeit und Eintragungsfähigkeit

Rz. 64 Eintragungsbedürftig ist, was dem Buchungszwang deshalb unterliegt, weil das Gesetz die Rechtswirksamkeit von der Grundbucheintragung abhängig macht. Hier handelt es sich um die dinglichen Rechte, die nach § 873 Abs. 1 BGB nur durch Einigung und Eintragung entstehen und belastet sowie nach § 877 BGB inhaltlich verändert werden können, aber auch um andere Eintragungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cni) Die von § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF steuerbefreiten Leistungen nach SGB II – Überblick

Rn. 119 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Überblick § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF stellt steuerfrei: 1 § 35 SGB II wurde mit Wirkung ab 01.08.2016 aufgehoben durch Art 1 Nr 31 Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 2. Inkrafttreten

Rz. 149 [Autor/Stand] Durch § 2 GrStG-Saar wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Saarländischen Grundsteuergesetz geregelt. Danach ist das Gesetz aufgrund der für die Systemumstellung zum Jahr 2025 nötigen vorbereitenden Tätigkeiten bereits zum 29.10.2021 in Kraft getreten. Rz. 150 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Dingliche Rechte, Grundsatz der Geschlossenheit

Rz. 76 Im Sachenrecht herrscht im Gegensatz zum Schuldrecht keine inhaltliche Vertragsfreiheit. Zahl und Art der dinglichen Rechte sind im Gesetz erschöpfend bestimmt, ihr Inhalt zwingend vorgeschrieben und jedes dingliche Recht in seinen Merkmalen von jedem anderen dinglichen Recht abgegrenzt (numerus clausus der Sachenrechte).[135] Es gibt dingliche Rechte mit einem gesetz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 81 Verfügungsbeeinträchtigungen sind eintragungsfähig, wenn Die Eintragun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtskreis / 1.2.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Zum 1.1.2001 wurden durch das "Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung" nahezu sämtliche Bestimmungen sowohl beitragsrechtlicher als auch leistungsrechtlicher Art in der Kranken- und Pflegeversicherung vereinheitlicht.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung "bei" einer Briefhypothek

Rz. 5 Es muss sich um eine Eintragung bei der Hypothek handeln. Rz. 6 In Frage kommen alle Eintragungen, welche in der 3. Abteilung unter der Nummer der Hypothek zu erfolgen haben.[4] Gleichgültig ist dabei, ob es sich um rechtsändernde oder berichtigende Eintragungen handelt, ob sie vorläufigen oder endgültigen Charakter haben. § 41 GBO gilt für alle Fälle. Gleichgültig ist ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verwendung im Grundbuchverfahren

Rz. 26 Einen Sonderstatus nimmt das Handeln des postmortal Bevollmächtigten ein.[33] Wiewohl üblicherweise bei § 35 GBO besprochen, handelt es sich m.E. inhaltlich um eine Erweiterung des § 36 GBO, indem in weiteren Situationen von einer Offenlegung des Erbfalls im Grundbuch abgesehen wird. Anerkannt ist in Fortentwicklung der Dogmatik des BGB, dass eine Vollmacht auch über ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Anwendungsbereich

Rz. 1 Ohne einen entsprechenden Antrag nach den §§ 13, 22 GBO erfolgt i.d.R. keine Berichtigung des Grundbuchs. Diesem Umstand trägt § 82 GBO Rechnung, indem es für bestimmte Fälle einen beschränkten Grundbuchberichtigungszwang einführt. Ergänzt wird § 82 GBO durch die §§ 82a, 83 GBO (vgl. dazu § 82a GBO Rdn 1, § 83 GBO Rdn 1). Diese Vorschriften schränken das Antragsverfahr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / E. Rechtsprechung zu abweichenden Steuermesszahlen

Rz. 200 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der abweichenden sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewer...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / IV. Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

An der Unstatthaftigkeit der Beschwerde ändert sich nach Auffassung des OVG Lüneburg auch nichts dadurch, dass die dem Beschluss beigegebene Rechtsmittelbelehrung von einer Beschwerdemöglichkeit ausgehe. Ein durch Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel könne nämlich auch durch richterliche Entscheidung nicht zugelassen werden (s. BVerwG NJW 1986, 862).mehr

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§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 34 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form bebauter Grundstücke. Das sind nach § 248 Satz 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Es wird differenziert zwischen bebauten Grundstücken, die gegen Entgelt überlass...mehr