Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: Treibe... / 2.2 Wertsteigerung von Immobilien

Nachhaltige Gebäude haben einen entscheidenden Vorteil und zwar, sie schneiden bei ESG-Ratings deutlich besser ab. Das klingt erstmal abstrakt, hat aber sehr konkrete Auswirkungen. Investoren schauen heute genau auf diese Ratings. Ein Gebäude mit starker ESG-Performance? Das weckt sofort Interesse. Während konventionelle Gebäude mit veralteten Standards zunehmend an Attrakti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 1.1 Allgemeines zum Elternunterhalt

Der Elternunterhalt hat in der anwaltlichen Praxis bis zur grundlegenden Entscheidung des BGH vom 23.10.2002[1] ein Schattendasein geführt. Im Laufe der nachfolgenden Jahre gewann die Thematik des Elternunterhaltes aber immer mehr an Bedeutung, was sich u. a. in der Anzahl der veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen zum Elternunterhalt widerspiegelte. L...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: Treibe... / 2.4 Verbesserte Reputation und Marktpositionierung

Ein klares Nachhaltigkeitsbekenntnis, mit konkreten Zielen und Maßnahmen, ist heute mehr als nur ein netter Zusatz in der Unternehmenskommunikation. Es ist eines den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen im Wettbewerb. Die Marktdynamik hat sich spürbar verändert. Kunden, Geschäftspartner und auch potenzielle Mitarbeitende schauen genauer hin. Welche Werte vertritt ein Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: 5 Schr... / 1.2 Schritt 2: Strategische Verankerung und Zielsetzung

Der zweite Schritt ist oft der anspruchsvollste: die strategische Verankerung und Unternehmenspolitik. Ohne Rückhalt vom Top-Management bleibt selbst die beste NFM-Strategie zahnlos. Nachhaltigkeit muss raus aus der "Nice-to-have"-Ecke und rein in die Unternehmensstrategie mit allem, was dazugehört: Budget, Priorität und messbaren Erfolgskriterien. Ziele definieren heißt konk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandursachen im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick in Brand kann da entstehen, wenn ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und eine entsprechende Zündquelle zusammentreffen. Aus Gründen der Brandverhütung ist es erforderlich, die Risiken vorhandener und möglicher Zündquellen im Betrieb systematisch zu erfassen und zu bewerten. Diese sind teils betrieblich bedingt, wie bei Heißarbeiten (Schweißen, Brennen), oder unvermeid...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: 5 Schr... / Zusammenfassung

Überblick Die Transformation zu einem nachhaltigen Facility Management (NFM) ist eine strategische Notwendigkeit, die weit über die Einhaltung von Gesetzen hinausgeht und die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sichert. Sie erfordert ein strukturiertes Vorgehen, das alle drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – integriert. Die 5-Schritte-Roadmap in di...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: Treibe... / 2.1 Bessere Finanzierungsmöglichkeiten

Die Finanzwelt hat ihre Prioritäten neu sortiert. Banken und Investoren schauen nicht mehr nur auf klassische Kennzahlen wie Umsatz und Gewinn. Seit längerem ist Nachhaltigkeit zum entscheidenden Kriterium bei der Kreditvergabe und Investitionsentscheidungen geworden. Wer seine ESG-Hausaufgaben gemacht hat, bekommt das direkt im Portemonnaie zu spüren. Die EU-Taxonomie fungi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: Treibe... / 2.3 Nachhaltige und strategische Kostensenkungen

Kostenreduktion ist einer der ersten Argumente, die bei einem nachhaltigen Facility Management fallen und die Möglichkeiten, diese Kosten zu senken, sind aktuell sehr vielfältig. LED-Beleuchtungen sind der Klassiker, der sich oft schon nach wenigen Jahren amortisiert hat. Smarte Heiz- und Kühlsysteme gehen noch einen Schritt weiter. Sie lernen dazu, passen sich an Nutzungsge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Die Möglichkeit der Aufrechnung spielt im Wohnungseigentumsrecht nur eine untergeordnete Rolle, da diese auf wenige Fälle beschränkt und ansonsten wie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Zahlungsansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auf die Zahlung der Hausgelder dringend angewies...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung fähig ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die zentrale Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den Anspruch auf Krankengeld n...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: 5 Schr... / 2.2 Abfall- und Rohstoffmanagement

Abfall- und Rohstoffmanagement ist weit mehr als nur Müllentsorgung. Es ist ein strategisches Instrument zur Kostensenkung und Nachhaltigkeitsoptimierung. Das FM trägt dabei eine Doppelverantwortung, und zwar die operative Umsetzung und Datenlieferung für das ESG-Reporting. Ohne solide Abfalldaten wird jeder Nachhaltigkeitsbericht zu einer Schätzübung. Solche daten-genauen A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zurückbehaltungsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Zurückbehaltungsrecht hat im Bereich des Wohnungseigentumsrechts eine eher untergeordnete Bedeutung. Jedenfalls beim Erwerb einer Eigentumswohnung können die Wohnungseigentümer u. U. ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Bauträger bzw. Veräußerer geltend machen, ansonsten ist dies regelmäßig ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Hausgeldansprüchen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm, Abs. 1 Nr. 1, 2

Rz. 29 Der Vertrauensschutz greift nach Abs. 1 Nr. 1 ein, wenn das BVerfG die Verfassungswidrigkeit eines nachkonstitutionellen Gesetzes feststellt. Gesetz i. d. S. ist, entgegen § 4 AO, nur ein förmliches Gesetz, keine Rechtsverordnung. § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 AO unterscheidet, anders als § 4 AO, zwischen Gesetz (Nr. 1) und Norm (Nr. 2). Die Beschränkung ergibt sich aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.5 Rechtsentwicklung

Rz. 7m § 172 AO wurde durch die AO 1977 eingeführt.[1] Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 19.12.1985[2] wurde Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Vorschrift neu gefasst. Durch Gesetz v. 24.6.1994[3] erfolgte eine Anpassung an die Formulierung "Einspruch" an Stelle von "Rechtsbehelf". Durch Gesetz v. 22.12.1999[4] wurde Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a neu gef...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2a § 175 AO wurde durch die AO 1977 eingeführt.[1] Durch Gesetz v. 21.12.1993[2] wurde bestimmt, dass die Formulierung des Abs. 1 Nr. 2 eine Legaldefinition für den Begriff des rückwirkenden Ereignisses ist, und Abs. 2 angefügt. Durch Gesetz v. 9.12.2004[3] wurde in Abs. 2 eine Regelung eingefügt, dass die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.3 Schutzwürdigkeit des Steuerpflichtigen

Rz. 28 Die Rechtsfolge des § 176 AO tritt ein, wenn der Tatbestand dieser Vorschrift erfüllt ist. Darüber hinaus gelten keine ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale. Eine gesondert festzustellende Schutzwürdigkeit des Stpfl. ist also nicht Voraussetzung der Anwendung der Vorschrift.[1] Verdient der Stpfl. im Einzelfall keinen Vertrauensschutz, ist aber der Tatbestand des § 176 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Grundgedanken der Vorschrift und Systematik

Rz. 1 § 176 AO stellt einen Versuch dar, das Problem des Vertrauensschutzes für den Stpfl. gesetzgeberisch zu lösen. Eine umfassende gesetzliche Regelung des Problembereichs leistet die Vorschrift nicht, sodass für den Stpfl. bedeutsame Bereiche aus der Regelung ausgeklammert bleiben (vgl. Rz. 9ff.). Die von der Rspr. entwickelten Institute zum Vertrauensschutz, insbesonder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Verfassungsmäßigkeit der Regelung

Rz. 6 Gegen die Geltung des Vertrauensschutzes im Steuerrecht und insbesondere gegen § 176 AO sind Bedenken aus dem Prinzip der Gewaltenteilung erhoben worden.[1] Wenn Rspr. und Verwaltung durch § 176 AO gehalten sind, als unrichtig erkannte Auslegungen des Gesetzes in bestimmten Fällen weiter anzuwenden, setzen sie damit eine von ihnen geschaffene rechtliche Regelung an die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Ein wichtiger Bereich innerhalb des SGB IX betrifft die Pflicht von Arbeitgebern, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der folgende Beitrag behandelt umfassend die Ausgestaltung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Erwirkung der Steuerfestsetzung durch unlautere Mittel (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 45 Die Steuerfestsetzung kann aufgehoben oder geändert werden, wenn sie durch unlautere Mittel erwirkt worden ist. Als Beispiele solcher unlauterer Mittel nennt das Gesetz, nicht abschließend, arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung. Ebenfalls unter den Begriff der unlauteren Mittel fällt das kollusive Zusammenwirken des Stpfl. mit dem entscheidenden Beamten zur E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.5 Rechtsentwicklung

Rz. 19a § 173 AO wurde durch die AO 1977 eingeführt.[1] Durch Gesetz v. 21.12.1993[2] wurde mit Abs. 1 S. 2 eine Kleinbetragsregelung angefügt. Durch Gesetz v. 21.12.1993[3] wurde die Kleinbetragsregelung in Abs. 1 S. 2 aufgehoben.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Berichtigung anlässlich der Durchbrechung der Bestandskraft

Rz. 1 Abs. 1 und 2 enthalten gleichlautende Vorschriften für die Berichtigung von Steuerbescheiden zugunsten und zuungunsten des Stpfl. § 177 AO ist die Konsequenz einerseits aus dem Grundsatz, dass bei einer Änderung des Bescheids keine Gesamtaufrollung erfolgt, und andererseits aus dem Grundsatz der Bestandskraft. Da bei Änderung eines Verwaltungsakts keine Gesamtaufrollun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.5 Anwendung der Rechtsprechung

Rz. 49 Der Vertrauensschutz tritt nur ein, wenn die Rspr., von der durch die spätere Entscheidung abgewichen wird, von der Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung angewandt worden ist. Daher tritt kein Vertrauensschutz ein, wenn die Finanzverwaltung die später geänderte Rechtsprechung des BFH bewusst nicht anwendet, also einen Steuerbescheid erlässt, der zum Zeitpunkt seines...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7 Massenverfahren bei Anträgen auf schlichte Änderung, Abs. 3

Rz. 107 Durch Gesetz v. 13.12.2006, BStBl I 2007, 28 ist in § 172 Abs. 3 AO eine Vorschrift zur Zurückweisung von erfolglosen Anträgen auf schlichte Änderung in Massenverfahren eingefügt worden. Die Neuregelung tritt grundsätzlich am 19.12.2006 in Kraft.[1] Nach § 18a Abs. 12 EGAO i. d. F. des Gesetzes v. 13.12.2006 gilt die Vorschrift jedoch auch für Änderungsanträge, die v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 5 Geltungsbereich der §§ 172ff. AO

Rz. 23 §§ 172–177 AO enthalten Sondervorschriften für Steuerbescheide. Sie ergänzen insoweit §§ 130–132 AO; §§ 130–131 AO werden von ihnen jedoch verdrängt, da § 172 AO eine engere und insoweit abschließende Sonderregelung enthält. Rz. 24 Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt[1] der Steuerbehörde, der auf einen bestimmten Steueranspruch gerichtet ist und mit dem die nach dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.6 Änderung ohne Hinzuziehung

Rz. 229 Wenn ein Einspruchs- oder Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Stpfl. Auswirkungen gegen einen Dritten haben soll, ist § 174 Abs. 5 AO der einzige dafür vom Gesetz vorgesehene Weg, dies zu erreichen. Wenn nach dem Gesetz für die Finanzbehörde die (rechtliche) Möglichkeit der Beiladung des Dritten besteht, muss das FA diese Beiladung vornehmen, wenn Rechtswirkungen gege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.3 Kleinbetragsregelung

Rz. 236 Sowohl bei Änderungen zuungunsten als auch bei Änderungen zugunsten des Stpfl. war für die Zeit vom 1.1.1987 bis 31.12.1993 die Kleinbetragsregelung des § 173 Abs. 1 a. E. AO anzuwenden. Diese Vorschrift wurde durch Gesetz v. 19.12.1985, BStBl I 1985, 735 mit Wirkung ab 1.1.1987 eingefügt und durch Gesetz v. 21.12.1993, BStBl I 1994, 50 mit Wirkung ab 1.1.1994 wieder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.16 Anpassung von Bescheiden mit Dauerwirkung, § 24 BewG, §§ 20, 27 Abs. 2 GrStG, § 12 Abs. 2 KfzStG

Rz. 75 Entfaltet ein Bescheid Dauerwirkung, muss seine Anpassung an eine Änderung der Verhältnisse vorgesehen werden, um zu verhindern, dass die Steuer nach nicht mehr vorhandenen Besteuerungsmerkmalen erhoben wird. § 24 BewG ermöglicht die Aufhebung des Einheitswerts in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Einheitswerts wegfallen. Eine entsprech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.6 Rechtsentwicklung

Rz. 22c § 174 AO wurde durch die AO 1977 eingeführt.[1] Durch Gesetz v. 19.12.1985[2] wurde in Abs. 1 S. 3 angefügt, wonach einer Änderung bei rechtzeitiger Antragstellung keine Frist im Wege steht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Systematische Stellung

Rz. 3 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO erfasst Fälle, in denen ein Steuerbescheid (der Folgebescheid) von dem Regelungsgehalt eines anderen Steuerbescheids (des Grundlagenbescheids) abhängig ist und daher, wenn der Regelungsgehalt des Grundlagenbescheids geändert wird, angepasst werden muss. Der Regelungszweck der Vorschrift liegt darin, die Umsetzung des Inhalts des Grundlagenbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Erforderliche Mehrheit für einen Beschluss

Rz. 5 Welche Stimmenmehrheit erforderlich ist, um einen Beschluss zu fassen, ist unterschiedlich geregelt. Sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, genügt nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, einschließlich der Ersatzmitglieder des Betriebsrats (einfache Mehrheit). Mitglieder, die anwesend sind, aber erklärt haben, nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.1 Änderung oder Aufhebung eines unrichtigen Steuerbescheids

Rz. 135 § 174 Abs. 4 AO setzt als Regelfall voraus, dass eine Änderung eines Steuerbescheids aufgrund eines Rechtsbehelfs oder Antrags erfolgt, und danach, also nachträglich, die richtigen steuerlichen Konsequenzen durch Erlass oder Änderung eines weiteren Steuerbescheids gezogen werden. Voraussetzung für den Erlass oder die Änderung des zweiten Steuerbescheids ist also, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses

Rz. 81 Für die Frage, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, kommt es für die materielle Wirkung, d. h. die Frage, ob das Ereignis eine steuerlich zu berücksichtigende Rückwirkung entfaltet, nur darauf an, dass es nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuer eingetreten ist. Nicht maßgebend sind daher die Kenntnis oder das Kennenmüssen der Finanzbehörde. Es ist m. E. daher ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7a § 177 AO wurde durch die AO 1977 eingeführt.[1] Durch Gesetz v. 21.12.1993[2] wurde die Vorschrift neu veröffentlicht, wobei Änderungen jedoch nur die Einfügung des neuen Abs. 3 betrafen und der bisherige Abs. 3 zu Abs. 4 wurde.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 11a § 176 AO wurde durch die AO 1977 eingeführt.[1] Durch Gesetz v. 21.12.1993[2] wurde in § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO ein grammatikalischer Fehler berichtigt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolge

Rz. 68 Rechtsfolge des § 176 AO ist, dass bei einer Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheids weiterhin von dem für nichtig erklärten Gesetz, von der verfassungswidrigen Norm, von der sachlich unrichtigen Entscheidung des obersten Gerichtshofs des Bundes bzw. der rechtswidrigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift auszugehen ist. § 176 AO verhindert, dass der Steuerfall des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.6 Steuer- und Satzungsklauseln

Rz. 141 Aus § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist die Lösung des Problems der Steuer- und Satzungsklauseln abzuleiten. Eine Steuerklausel liegt vor, wenn die Parteien eines Rechtsgeschäfts diesem die Bestimmung beifügen, es solle nur wirksam sein, wenn die von den Parteien übereinstimmend unterstellten steuerlichen Wirkungen einträten. Sollte die Finanzverwaltung aus dem Sachverhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3.1 Erlass, Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung

Rz. 150 Rechtsfolge des Eintritts eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit ist, dass die Steuerfestsetzung erlassen, geändert oder aufgehoben werden muss. Nach dem Wortlaut des Gesetzes "ist" die Steuerfestsetzung zu ändern oder aufzuheben. Das Gesetz enthält also eine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Berücksichtigung des rückwirkenden E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Eingeschränkte Änderbarkeit

Rz. 15 Die Durchbrechung der Bestandskraft ist nur bei Vorliegen besonderer, im Gesetz geregelter Gründe möglich. Es gibt (abgesehen von § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO) keine Generalklausel, dass unrichtige Steuerfestsetzungen oder andere Verwaltungsakte zu korrigieren sind, sondern nur einzelne Änderungstatbestände. Der Grundsatz der materiellen Richtigkeit hat daher nicht generell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Verursachung durch den Steuerpflichtigen

Rz. 77 Wegen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darf die unrichtige der widerstreitenden Steuerfestsetzungen nur aufgehoben oder geändert werden, wenn die doppelte, und damit widerstreitende Berücksichtigung des günstigen Sachverhalts auf einen Antrag oder auf eine Erklärung des Stpfl. (bei mehreren Stpfl. desjenigen, bei dem der günstige Sachverhalt zu Unrecht berücksic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 1.1 Schwerbehinderte Menschen

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt.[1] Behinderung bedeutet: die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit des Betreffenden weicht höchstwahrscheinlich für länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab und beeinträchtigt seine Teilhabe am Leben in der Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4 Anwendung der §§ 173–176

Rz. 16 Nach dem Wortlaut des § 172 Abs. 1 Nr. 2d AO gelten die sonstigen Vorschriften über die Durchbrechung der Bestandskraft nur für "andere Steuern" als Verbrauchsteuern. §§ 173, 175 AO sind also auf Verbrauchsteuerbescheide nicht anwendbar.[1] Die Anwendbarkeit des § 176 AO ist nicht auf Besitz- und Verkehrsteuerbescheide eingeschränkt, der Vertrauensschutz tritt also au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 1.3 Jugendliche mit Behinderungen in der Berufsausbildung

Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen werden auch Jugendliche mit Behinderungen und junge Erwachsene während ihrer Zeit der Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.[1] Das gilt auch, wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder gar nicht festgestellt wurde. Der Nachweis der Behinderung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr