Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zufluss (Abfluss)

Literatur: Briese, DB 2014, 1334 Auf der Ebene der Körperschaft ist die verdeckte Gewinnausschüttung verwirklicht, wenn ihr Einkommen gemindert ist. Dazu ist der Abfluss bei der Körperschaft und der Zufluss bei dem Empfänger (Gesellschafter) nicht erforderlich.[1] Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann daher auch vorliegen, wenn die Körperschaft ihr Einkommen durch eine Rücks...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rechtswirksamkeit und Verhältnis zu § 6a EStG

Die Zusage muss zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dazu ist es erforderlich, dass sie von dem zuständigen Gremium erteilt wird. Dies ist nach § 46 Nr. 5 GmbHG die Gesellschafterversammlung, bei der AG nach den §§ 87, 112 AktG der Aufsichtsrat. Die Zusage muss, über die zivilrechtlichen Anforderungen hinaus, zusätzlich in einer steuerrechtlich wirksamen Weise ertei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.5 Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 167 Der Inhalt der Vereinbarung muss nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein.[1] Das ist der Fall, wenn ein unabhängiger Dritter sicher feststellen kann, welche Verpflichtungen beide Vertragsparteien zu erfüllen und welche Rechte sie haben. Rechte und Pflichten müssen ausreichend konkretisiert sein, d. h. sie müssen so konkret umschrieben werden, dass sie keiner weit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.3 Vertretungsbefugnis, Selbstkontrahieren

Rz. 156 Zivilrechtlich gültig, und damit eine geeignete Basis für die schuldrechtliche Veranlassung, ist das Geschäft nur, wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft, der das Geschäft abgeschlossen hat, insoweit vertretungsbefugt war.[1] Grundsätzlich vertritt der Geschäftsführer die GmbH bzw. der Vorstand die AG unbeschränkt und unbeschränkbar. Einschränkungen, die sich aus ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Aktiengesellschaft

Literatur: Binnewies, DStR 2003, 2105; Erhart/Lücke, BB 2007, 183 Für den beherrschenden Aktionärs-Vorstand einer AG gelten die Grundsätze für den Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich analog.[1] Entsprechende Grundsätze gelten auch für die SE. Allerdings gelten einige Besonderheiten. Bei der AG werden die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat ges...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht

Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handelsrecht angelehnt bzw. handelsrechtliche Maßstäbe übernommen. Insbesondere gilt di...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Tatsächliche Durchführung

Literatur: Borst, BB 1989, 38; Höfer/Kister-Kölkes, BB 1989, 1157; Baer, BB 1989, 1529; Felix, GmbHR 1990, 98; Frohnwieser, DB 1990, 1434; Felix, GmbHR 1992, 159 Ein zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vereinbartes Geschäft ist nur dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn es tatsächlich so, wie es vereinbart ist, auch durchgeführt wird.[1] Wird das Geschäft nicht tat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" f...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital von Kapitalgesellschaften (Aktien...mehr

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Gewinnausschüttung / 2.1 Offene Gewinnausschüttung

Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr (offene Ausschüttung) ist der Regelfall der Gewinnausschüttung. Die Standardfälle sind Dividenden aus Aktien und die i. d. R. im Rahmen der Gesellschafterversammlung beschlossene Gewinnausschüttung einer GmbH.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 4.9 Wie sollen die Kriterien des "bestimmenden Einflusses" im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 3 LkSG in der Praxis für Unternehmen ausgelegt werden? In welcher Ausprägung müssen diese vorliegen?

Eine verbundene Gesellschaft wird zum eigenen Geschäftsbereich der Obergesellschaft gezählt, wenn die Obergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf die verbundene Gesellschaft ausübt. Das Vorliegen eines bestimmenden Einflusses setzt zunächst voraus, dass eine Einflussnahme nach dem jeweils anwendbaren Recht möglich ist. Dabei sind für die Beurteilung, ob ein bestimmender...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.4 Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen

Nach der Ausarbeitung des Verschmelzungsvertrags bzw. nach dessen Abschluss müssen die Geschäftsführung beider Gesellschaften die jeweilige Gesellschafterversammlung vorbereiten, auf der der Verschmelzung zugestimmt werden soll. Hierfür müssen die Geschäftsführer jeweils einen Verschmelzungsbericht anfertigen. Die Geschäftsführer beider Gesellschaften können auch einen gemei...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.4.2 Kapitalerhöhungsbeschluss

Sollen den Inhabern der übertragenden GmbH im Wege der Kapitalerhöhung Geschäftsanteile übertragen werden, muss auch der Kapitalerhöhungsbeschluss, der auf der Gesellschafterversammlung der übernehmenden GmbH gefasst wird, vorbereitet werden. Sämtliche Gesellschafter müssen vorab über die Fusion unterrichtet werden. Hierzu erhalten sie den Verschmelzungsvertrag (oder den Entw...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / Einführung

Welcher Unternehmer kennt diese Situation nicht: Mit einem Partner lassen sich ggf. neue Absatzmärkte erschließen und Potenziale ausschöpfen. Es gibt viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit, von der losen Kooperation bis zur gesellschaftsrechtlichen "Ehe" in Form einer Fusion. Die Verschmelzung (Fusion) bietet den Beteiligten die Möglichkeit, ihre bisher in mehreren Unternehm...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 3.2 Prüfungsanspruch eines Gesellschafters

Verlangt ein Gesellschafter die Prüfung des Verschmelzungsvertrags, was er grundsätzlich auch erst auf der Gesellschafterversammlung tun darf, muss diese Prüfung auf Kosten der Gesellschaft erfolgen. Dies führt zu einer Verzögerung des Vorhabens. Erst anschließend kann auf einer erneuten Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Fusion erklärt werden. Verlangt kein Gesell...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 3 Beschlussphase

Die Gesellschafter beider Gesellschaften müssen der Fusion zustimmen. Die Zustimmung muss in einer Gesellschafterversammlung durch Beschluss – nicht im schriftlichen Umlaufverfahren – erteilt werden. Der Verschmelzungsbeschluss ist notariell zu beurkunden. Er bedarf jeweils einer Mehrheit von mindestens 75 % der auf der Gesellschafterversammlung abgegebenen Stimmen. Die Satz...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.1 Überblick über das Verfahren

Die Vorbereitungsphase hat bei der Verschmelzung eine erhebliche Bedeutung. Da sich zwei Gesellschaften verbinden, müssen in beiden Gesellschaften entsprechende Überlegungen und Entscheidungen und schließlich Beschlüsse stattfinden. Üblicherweise handeln die beteiligten GmbH-Geschäftsführer den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags aus, den sie in ihren GmbHs im Innenverhältn...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / Zusammenfassung

Begriff Wie jeder Arbeitnehmer hat auch der Geschäftsführer ein Interesse daran, dass geprüft wird, ob sein Gehalt noch angemessen ist, z. B. um die Inflationsrate oder zusätzliche Belastungen und Aufgaben auszugleichen. Einen rechtlichen Anspruch auf Gehaltserhöhung gibt es aber grundsätzlich nur dann, wenn im Anstellungsvertrag eine Dynamisierungsklausel vereinbart ist. An...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 6 Verschmelzung einer GmbH auf eine GmbH & Co. KG

Wird eine GmbH auf eine GmbH & Co. KG verschmolzen, müssen die bisherigen GmbH-Gesellschafter entweder Kommanditisten oder Komplementäre der KG werden. Komplementäre haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Deshalb kommt diese Stellung allenfalls für Gesellschafter der übertragenden GmbH in Betracht, die ihrerseits in der Rechtsform der GmbH firmieren....mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.5 Abfindungsangebot notwendig?

Der Verschmelzungsvertrag muss bei der Fusion zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung kein Abfindungsangebot enthalten. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft können sich nicht dafür entscheiden, gegen Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden. Bei der Verschmelzung von Rechtsträgern derselben Rechtsform sieht der Gesetzgeber dies nicht vor (§ 29 Abs. 1 ...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 4 Vollzugsphase

Nach erfolgter Zustimmung beider Gesellschafterversammlungen kann die Verschmelzung vollzogen werden. Ggf. wurde der Verschmelzungsvertrag von den Geschäftsführern der beiden Gesellschaften – etwa, weil die Zustimmung ungewiss war – noch nicht unterzeichnet und notariell beurkundet. Das wird nun nachgeholt. Anschließend erfolgen für beide Gesellschaften Anmeldungen der Versch...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.4.1 Der Verschmelzungsbericht

Der Verschmelzungsbericht dient der Information der Gesellschafter. Darin werden die Fusion, der Verschmelzungsvertrag (oder sein Entwurf) und vor allem das Umtauschverhältnis rechtlich und wirtschaftlich erläutert. Die beteiligten Gesellschaften müssen beschrieben werden. Außerdem müssen die konkreten Gründe für die Fusion dargelegt werden. Hier sind insbesondere die Synerg...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4.5 Wiesbadener-Modell

Eine Betriebsaufspaltung lässt sich durch das sog. "Wiesbadener Modell" vermeiden, weil in diesem Fall keine personelle Verflechtung vorliegt. Unter Wiesbadener Modell wird in der Besteuerungspraxis eine Beteiligungsstruktur verstanden, bei der an der Betriebs-GmbH nur die Ehefrau beteiligt ist und die an diese verpachteten Wirtschaftsgüter allein dem Ehemann (Besitzunterneh...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen. Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines Gese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.4 Änderung des Wahlrechts

Rz. 245 Nach wirksamer Wahlrechtsausübung ist eine Bilanzänderung, etwa durch die Wahl eines Zwischenwerts nach einem ursprünglichen Buchwertansatz ausgeschlossen.[1] Nach Auffassung des BFH liegt hierin keine Bilanzänderung, sondern eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung die steuerlich nicht anzuerkennen ist.[2] Anders dürfte der Sachverhalt zu beurteilen sein, wenn der A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 24 Die GmbH ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts. Ihr Recht ist im GmbHG i. d. F. d. Bekanntmachung v. 20.5.1898[1] geregelt. Eine GmbH kann grds. zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden. Sie war ursprünglich die zweckmäßige Unternehmensform für mittlere und kleinere Betriebe mit einem gewissen Risiko. Heute bestehen auch in der Rechtsform einer GmbH sehr gro...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Zahlungsunfähigkeit der GmbH

Begriff Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen. Die Zahlungsunfähigkeit ist damit ein Insolvenzgrund. Daneben gibt es die Überschuldung als weiteren Insolvenzgrund, wobei dort die Maximalfrist zur Stellung des Insolvenzantrags sechs Wochen beträgt. Der Geschäftsleiter muss grundsätzlich auf...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 53 Vertreter in Gesellschafterversammlungen

Rz. 46 Der StB hat als Vertreter eines Mandanten in Gesellschafterversammlungen Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 BGB. Üblicherweise dürfte hier der Zeitaufwand mit Gebühren bis zu 200 Euro/Std. abzurechnen sein (vgl. E II – Rz. 29–36).mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / 2.1. Praxissachverhalt

Eine GmbH, war in das Handelsregister des AG Charlottenburg, Abteilung B, eingetragen. Mit einer notariell beglaubigten elektronischen Erklärung meldete der einzige Geschäftsführer der Gesellschaft unter Beifügung einer notariellen Urkunde über eine entspr. Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft und die Änderung des Ges...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 40 Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist das Kapital variabel, d. h. es ändert sich laufend durch Entnahmen und Einlagen sowie durch Gewinn und Verlust.[1] Auch steuerrechtliche Mehrgewinne, die sich im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung ergeben, nehmen Einfluss auf die Höhe des Kapitals. Diese werden dem Kapitalkonto bei der Kapitalkontenentwicklun...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Gesetzliches Vertretungsrecht

Rz. 100 Der Wortlaut des § 2040 Abs. 1 BGB mit seinem Erfordernis der ausschließlichen Einstimmigkeit könnte einen Widerspruch zu § 2038 BGB mit seinen drei Abstufungen vermuten lassen. Bestünde zwischen § 2040 BGB und § 2038 BGB tatsächlich ein Widerspruch, so würde § 2038 BGB in den Fällen der ordnungsmäßigen Verwaltung und der Notverwaltung leer laufen, wenn die betreffen...mehr

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Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafterfremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft

Leitsatz Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 geltenden Fassung aus dem Anwendungsbereich des gesonderten Tarifs für Kapitalein...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

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"Verbrauch" des Selbsthilferechts eines GmbH-Gesellschafters nach erfolgter, aber nichtiger Beschlussfassung

Zusammenfassung Auf das Selbsthilferecht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung gem. § 50 Abs. 3 GmbHG kann sich ein Gesellschafter nicht mehr berufen, wenn über den betreffenden Tagesordnungspunkt bereits Beschluss gefasst wurde. Dies gilt auch im Falle der Nichtigkeit des Beschlusses. Die GmbH-Gesellschafterversammlung wird gem. § 49 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich durc...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 10 Außersteuerliche Aspekte der Option

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung entfaltet grundsätzlich nur steuerliche Wirkung. Unmittelbare Auswirkungen auf Handels- oder Gesellschaftsrecht ergeben sich aus der Anwendung des Optionsmodells nicht. Insbesondere ändert sich nicht die Rechtsform der optierenden Gesellschaft. Die Fiktion eines Formwechsels der Personengesellschaft in die Rechtsform der Kapitalgesells...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 3. Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG

(BFH v. 17.5.2022 – VIII R 14/18, DStR 2022, 1654 = GmbHR 2022, 1153 = GmbH-StB 2022, 302 [Görden]) Beispiel Die Gesellschafterversammlung der GmbH beschließt eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage i.H.v. 5 Mio. EUR am 27.7.2010. Am 28.7.2010 wird der Betrag an die Gesellschafter ausgezahlt. Ein ausschüttbarer Gewinn der GmbH i.S.d. Verwendungsreihenfolge nach § 27 Abs. 1 ...mehr

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Übertragung von Unternehmen... / a) Implementierungsrisiken bei Installation von Gewinnabführungsverträgen

Gerade vor dem Hintergrund einer Verlustnutzung im Gesamtverbund kann es sinnvoll sein, in Beteiligungsketten ein steuerliches Organschaftsverhältnis zu begründen. Vor diesem Hintergrund kommt dem förmlichen Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags (GAV) [11] maßgebende Bedeutung zu. Auch hier kann es bei verzögerter Registereintragung im Einzelfall zu steuerlichen Gesamtrisik...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines Unternehmensvertrags zwingend die strengen Satzungsregelungen des AktG beacht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 249 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzielle Eingliederung bedeutet nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG, dass der OT an der OG in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der OG zusteht. Hiernach ist zunächst Voraussetzung, dass der OT an der OG beteiligt ist. Die Stimmrechte müssen dem OT selbst zuzurechnen sein; die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Umfang der organschaftlichen Vertretungsmacht.

Rn 59 Bei der organschaftlichen Vertretung ist neben gesetzlichen Bestimmungen (§§ 26 II 1; 126 I HGB; 35 I GmbHG; 78 I AktG; 26 GenG) der Gesellschaftsvertrag bzw die Satzung maßgeblich für den Umfang der Vertretungsmacht (MüKo/Schubert Rz 186). Während beim Verein (§ 26 II 2) und bei der GbR (§ 720 I nF ab 1.1.24) die Vertretungsmacht mit Außenwirkung beschränkt werden kan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002

Tz. 233 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der ges Normierung der Mehrmütterorganschaft wurde durch zwei Maßnahmen die Anwendung der in Tz 231 dargestellten BFH-Rspr von der mehrfachen Abhängigkeit bei der Mehrmütterorganschaft ausgeschlossen: Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG muss die OG ihren Gewinn an ein einziges anderes gew Unternehmen abführen, nach § 14 Abs 2 S 2 KStG ist der PersGe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Billigung (§ 324a Abs. 1 Satz 2)

Rn. 11a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Regelung des § 324a Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 316 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass der IFRS-EA ebenso wie der KA nicht festzustellen, sondern zu billigen ist. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass der IFRS-EA wie der KA eine reine Informationsfunktion erfüllt. Rn. 11b Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Billigung eines IFRS-EA kann durch da...mehr