Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.2.3 Verfügungsbeschränkung

Rz. 655 Der Vorab-Abschlag erfordert eine Beschränkung der Verfügung über die Gesellschaftsanteile auf bestimmte Personen. Eine Beschränkung des Stimmrechts wird dagegen (anders als bei Poolvereinbarungen, s. § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG) nicht verlangt. Rz. 656 Nach dem Gesetzeswortlaut muss die "Verfügung" über die Anteile beschränkt werden.[1] Dies ist in mehrfacher Hins...mehr

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Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 6 Eigenkapital als ausschlaggebende Größe

Das Eigenkapital des Unternehmens ist für viele Finanzkennziffern eine ausschlaggebende Größe. Um zumindest einen gewissen Einfluss auf die Kennzahlen zu haben, muss bereits im Laufe des Jahres eine Planung der Entwicklung des Eigenkapitals erfolgen. In der Regel müssen Veränderungen am Kapital durch Gesellschafterversammlungen beschlossen werden. Diese haben einem Reglement...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Ergebnisverwendung / 3.3.2.2 Zuständiges Entscheidungsorgan

Rz. 58 Üblicherweise ist bei einer GmbH für die Verwendung des Jahresergebnisses ausschließlich die Gesellschafterversammlung durch Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit zuständig.[1] Da es sich allerdings bei der Ausgestaltung des Rechts der GmbH weitgehend um dispositive Normen handelt, ist auch § 46 Nr. 1 GmbHG durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abdingbar. Folgl...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.3.2.1 Ergebnisanspruch der Gesellschafter

Rz. 54 Überblick Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch die Satzung haben die Gesellschafter der GmbH jeweils Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Konkret bedeutet dies, dass – in Abhängigkeit von der Ergebnisdarstellung in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 1 HGB – die Gesellschafter entweder einen Anspruch auf den Jahresüberschuss [...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.3.2.3 Ergebnisverwendungsarten

Rz. 60 Verteilung an die Gesellschafter Soweit das für die Ergebnisverwendungsentscheidung zuständige Organ keine andere Verwendung des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses insgesamt oder in Teilen vorsieht und insbesondere keine Ergebnisverwendungsbeschränkungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG vorliegen, kann es die Voll- oder Teilausschüttung an die Gesellschafter beschlie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Die allgemeinen Grundsätze sind auch bei Organen juristischer Personen anzuwenden (BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R ), gelten mithin auch hinsichtlich der Frage, ob ein Fremdgeschäftsführer abhängig beschäftigt ist. Die Organstellung in einer juristischen Person schließt für sich allein die Versicherungspflicht nicht aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10....mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 97 Abs. 1 AO, § 332 Abs. 1 S. 1 AO – Zwangsgeldandrohung zur Vorlage eines Ausschüttungsbeschlusses

Im Rahmen der Bearbeitung einer Kapitalertragsteueranmeldung der Antragstellerin, forderte das FA die Vorlage einer Kopie des vollständig unterschriebenen Gewinnverteilungsbeschlusses (Versammlungsprotokoll) an. Dagegen wandte sich die Antragstellerin mit dem Einwand, dass von einem Steuerpflichtigen nichts Unmögliches und auch kein gesetzlich nicht erforderliches Dokument v...mehr

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Vermietung und Verpachtung – Zurechnung der Einkünfte – Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil

Leitsatz 1. Durch die Bestellung des Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nießbraucher – anstelle des Gesellschafters – die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich zur Ausübung überlassenen Stimm- und Verwaltungsrechte grundsätzlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.2 Optionsbeschluss, Zustimmung der Gesellschafter entsprechend § 217 UmwG

Rz. 37 Von der eigentlichen Antragstellung zur Ausübung der Option durch eine vertretungsberechtigte Personen der optierenden Gesellschaft ist der gesellschaftsinterne Entscheidungsprozess zur Antragstellung zu unterscheiden. Insoweit enthält das Gesetz auch Vorgaben dazu, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag zur Optionsausübung gestellt werden kann. Nach § 1a Abs. 1 S. 1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.1 Anspruch auf Auszahlung der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 4 Alt. 2

Rz. 304 Eine Gewinnausschüttung wird nach § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG bereits zu dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter die Auszahlung seines Gewinnanteils verlangen kann. Die Ausschüttung wird also in dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Auszahlung seines Gewinnanteils hat. Auf die tatsächliche Auszahlung des ...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / aa) Dauer der begehrten Auszeit

Auszeit bis zu drei Monaten: Wird eine Auszeit bis zu drei Monaten beantragt, ist eine Ablehnung aus wichtigem Grund möglich. Auszeit zwischen drei und zwölf Monaten: Bei einer Auszeit zwischen drei und zwölf Monaten ist eine Ablehnung nach pflichtgemäßem Ermessen möglich[3]. Ein wichtiger Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn der GF unabkömmlich ist, z.B. wenn während...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Einführung des § 38 Abs... / III. Beschlussfassung und Folgen für den beantragenden GF

Abberufung und Zusicherung der Wiederbestellung: Der die Auszeit beantragende GF wird (im Fall des Mutterschutzes: zwingend!) durch Beschluss der Gesellschafterversammlung ab dem beantragten Zeitpunkt als GF abberufen. Gleichzeitig mit der Abberufung muss die Gesellschafterversammlung die Zusicherung der Wiederbestellung beschließen. Die Wiederbestellung (zu dem bestimmten Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Einführung des § 38 Abs... / b) Antragsfristen?

Neben dem Fehlen von Formvorschriften enthält § 38 Abs. 3 GmbHG auch keine Regelungen über zu beachtende Antragsfristen. Da die Regelungen aus dem BEEG oder dem Pflegegesetz keine Anwendung auf GF finden, verbietet sich auch ein Rückgriff auf die dort normierten Fristen. Vielmehr ist auch hier zu unterscheiden: Unproblematisch ist der Antrag stellbar, sobald und solange eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Einführung des § 38 Abs... / a) Formvorschriften

Das Ersuchen selbst unterliegt keinen Formalien. Auch mündliche Anträge sind daher grundsätzlich möglich. Um allerdings eine für alle Beteiligten nachvollziehbare Dokumentationslage zu schaffen, sollte der GF seinen Antrag zumindest in Textform abfassen und der Gesellschafterversammlung (auch per E-Mail möglich) übermitteln. Erforderlich ist des Weiteren die Angabe des Beginns ...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / 2. Ersuchen um Auszeit

Um die temporäre Befreiung von den Organpflichten zu erreichen, muss der GF um eine Auszeit ersuchen. Das Ersuchen ist gem. § 46 Nr. 5 als Annexkompetenz an die Gesellschafterversammlung zu richten. a) Formvorschriften Das Ersuchen selbst unterliegt keinen Formalien. Auch mündliche Anträge sind daher grundsätzlich möglich. Um allerdings eine für alle Beteiligten nachvollziehba...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / II. Voraussetzungen der Auszeit

Schon vor Einführung des § 38 Abs. 3 GmbHG bestand die Möglichkeit, den GF einer Gesellschaft für eine vorübergehende Zeit von seinen organschaftlichen Pflichten zu entbinden. Hierzu war ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich, auf dessen Zustandekommen der GF jedoch keinen Anspruch hatte. Dies ändert sich unter der Geltung des § 38 Abs. 3 GmbH...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / 1. Regelungen zum Verfahren der organschaftlichen Auszeit

Dies betrifft zum einen Regelungen zum Verfahren der organschaftlichen Auszeit. Soweit das Recht des GF gem. § 38 Abs. 3 GmbHG durch die Normierung etwa von Antragsfristen nicht unzulässig eingeschränkt wird, spricht nichts dagegen, den Ablauf des Antragsverfahrens im GF-Anstellungsvertrag zu vereinbaren. Im Gegenteil: Durch eine austarierte Gestaltung des Antragsverfahrens m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Einführung des § 38 Abs... / 1. Klage

Lehnt die Gesellschafterversammlung den Antrag des GF auf Auszeit ab, kann dieser den Klageweg bei den ordentlichen Gerichten beschreiten, um die Gesellschaft zum temporären Widerruf und Zusicherung der Wiederbestellung zu verpflichten. Allerdings wird entsprechend der gestuften Ablehnungsmöglichkeiten je nach Grund und Dauer der Auszeit eine Klage von vornherein unterschied...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2. KG

Auch im Recht der KG bleiben die nachfolgerelevanten Änderungen überschaubar. Kommanditisten werden künftig nicht mehr nur im Handelsregister eingetragen. Da die Vorschrift des § 162 Abs. 2 HGB gestrichen wird, wonach bei öffentlichen Bekanntmachungen keine Angaben zu den Kommanditisten zu machen sind, beinhalten öffentliche Bekanntmachungen künftig auch Angaben zu den Komman...mehr

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Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

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Entlastungswirkung durch Feststellung des Jahresabschlusses zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers?

Zusammenfassung Die Feststellung des Jahresabschlusses kann – ähnlich wie ein Entlastungsbeschluss – zu einem Haftungsausschluss zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers führen. In der Regel gilt die "Entlastungswirkung" des Feststellungsbeschlusses allerdings nur für gesellschaftsinterne Forderungen; sie kann sich aber auch auf die Höhe und Angemessenheit von Drittverb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.4 Auswirkungen auf die Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Persönlich haftende Gesellschafter Der Gesetzgeber hat durch das MoPeG zunächst klargestellt, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss Grundlage für die Gewinn- und Verlustverteilung ist. Völlig neu gefasst wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewinn- und Verlustverteilung. Bisher hatte das HGB vorgesehen, zunächst jedem Gesellschafter einen Anteil von 4 % seines Kapital...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Leitsatz 1. Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen (entgegen BMF-Schreiben vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63). 2. E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Mittelbare Zuwendung

Rz. 55 Nicht erforderlich ist es, dass sich der Zuwendungsgegenstand im Vermögen des Schenkers befunden hat und wesensgleich auf den Beschenkten übergeht. Wenn der Entreicherungsgegenstand beim Schenker einerseits und der Bereicherungsgegenstand beim Beschenkten andererseits nicht übereinstimmen, wird dies als sog. mittelbare Zuwendung bzw. mittelbare Schenkung bezeichnet.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Abgrenzung des Aufstellungsprozesses

Rn. 3 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 ist insoweit eindeutig, als von der Aufstellung der Bilanz gesprochen wird. Es ergibt sich daher die Frage, was als Aufstellung der Bilanz anzusehen ist. Zum einen kann als Aufstellung das technische Erstellen der Bilanz gemeint sein. I.d.S. wäre die Aufstellung in dem Moment abgeschlossen, in dem die Bilanz formal in Über­einstimmung mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anwendung bei GmbH als Vertragspartner

Rn. 6 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Primärer Adressat der gesetzlichen Bestimmungen über den UN-Vertrag sind gemäß der Definitionen in den §§ 291 Abs. 1, 292 Abs. 1 AktG die AG, KGaA und SE, wenngleich allg. anerkannt ist, dass die andere Partei (vgl. zur Rechtslage im reinen GmbH-Vertragskonzern stellvertretend Scholz-GmbHG (2018), Anhang zu § 13, Rn. 129ff.) eines der dort gen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entnahmen aus den Rücklagen

Rn. 26 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 enthält für etwaige Entnahmen keine Einschränkung, die mit der Einschränkung für Einstellungen vergleichbar ist (vgl. HdR-E, HGB § 270, Rn. 9). Entsprechendes gilt für die Kap.-Rücklage gemäß § 270 Abs. 1. Aus diesem Grund ist das bilanzaufstellende Organ berechtigt, den Umfang der Rücklagenentnahme autonom zu entscheiden. Begren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gemeinschaftsunternehmen

Rn. 79 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Unter Gemeinschafts-UN versteht man gemeinsame TU verschiedener UN (sog. MU), die zur Erreichung gemeinsamer – nicht unbedingt identischer – Zwecke gegründet oder erworben werden. Beispiele sind Einkaufs- oder Verkaufsgemeinschaften, gemeinsame Produktions- und Forschungseinrichtungen etc. "Die praktische Bedeutung derartiger gemeinsamer Töch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Faktischer Konzern

Rn. 109 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Begriff des faktischen Konzerns wird seitens des Gesetzgebers nicht verwendet. Mit diesem Begriff werden Konzerne bezeichnet, die nicht auf einem BHV oder Eingliederungsvertrag beruhen. Der faktische Konzern ist dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungsmacht des herrschenden UN nicht gesetzlich gesichert ist. Anders als im Vertrags- oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesetzliche Einstellungswahlrechte

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die gesetzlichen Regelungen sehen einige Möglichkeiten vor, Einstellungen in die Gewinnrücklagen vorzunehmen, ohne dass diese Dotierungen zwingend vorgeschrieben werden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gefahren wechselseitiger Beteiligungen

Rn. 139 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wechselseitige Beteiligungen sind in der Praxis durchaus verbreitet, über ihre wirtschaftliche Bedeutung ist bislang nur wenig bekannt geworden (vgl. zur wirtschaftlichen Bedeutung KK-AktG (2011), § 19, Rn. 4; HdA (2017), Kap. 14, Rn. 32). Sie sollen vornehmlich in der Banken- und Versicherungswirtschaft eine nicht unbeachtliche Rolle spiele...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.2 Einstellung in die Kapitalrücklage

Rz. 7 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind gemäß § 270 Abs. 1 HGB bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen; zuständig ist also der Vorstand/die Geschäftsführung, nicht die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung; letztere können auch nicht weitergehende Dotierungen beschließen. Aus § 275 Abs. 4 HGB, nach dem Veränderungen der Kapitalrücklagen in der GuV-Rech...mehr

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Ehe ohne Ehevertrag? § 1365 BGB im Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung Die weitaus meisten Ehen werden in Deutschland ohne Ehevertrag abgeschlossen. Dann gilt der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft", § 1363 BGB. Alles, was während der Ehe hinzugewonnen wird, wird beim Ende der Ehe geteilt. Jeder Ehepartner kann dessen ungeachtet grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt § ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Formwechsel/Option unter Miteinbringung funktional wesentlicher Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens

Tz. 35 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Handelsrechtlicher Formwechsel Der Formwechsel einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen stellt insgesamt eine Sacheinlage gem § 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG dar, wenn die MU, die über Sonder-BV mit wes Betriebsgrundlagen verfügen, das Sonder-BV im Wege der Einzelrechtsnachfolge (s § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG) zusätzlich zur formwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

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Dienstleistungen (Verrechnu... / 3 Praxisfragen

Unter Tz. G.2 der Verwaltungsgrundsätze 2021 werden die Dienstleistungen behandelt. Hierbei wird nicht mehr nach der Art der Dienstleistung differenziert. Dies erscheint als sachgerecht, weil die bisherige Unterscheidung in gewerblichen und andere Dienstleistungen nicht unproblematisch war, weil im Einzelfall bereits Diskussionen über den Charakter der Dienstleitungen geführ...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.3 Subjekte der Abschlussprüfung

Rz. 30 Abschlussprüfer (Prüfungssubjekte) einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer AG oder KGaA können nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, wenn sie über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen.[1] Ähnliches gilt für Kreditinstitute,[2] Versicherungsunternehmen [3] und prüfungspflichtige Unternehmen nach Pub...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.2 Prüfung der außerbuchhalterischen Bereiche

Rz. 66 Die Prüfung der sog. außerbuchhalterischen Bereiche betrifft primär die Prüfung der Rechtsbeziehungen und Rechtsgrundlagen der Unternehmung, der Kostenrechnung, der Planung und der Statistik. Aber auch die Prüfung des RMS (vgl. Rz. 168 ff.) und die Prüfung der ESEF-Konformität [1] fällt in den Sektor der Prüfung außerbuchhalterischer Bereiche. Die in Rede stehenden Han...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.6 Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Rz. 164 Die Abschlussprüfung ist grundsätzlich nicht darauf ausgerichtet, strafrechtliche Tatbestände (z. B. Untreuehandlungen, Unterschlagungen, Kollusion) und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken und aufzuklären. Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzliche Grundlage für virtuelle Gesellschafterversammlungen bei GmbHs geschaffen

Zusammenfassung Im Rahmen der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie hat der Gesetzgeber im neuen § 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG für Gesellschaften ohne entsprechende Satzungsregelungen vorgesehen, dass eine Gesellschafterversammlung "auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation" – also virtuell – abgehalten werden kann, wenn alle Gesellschafter sich damit in Textform einve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.2 Anhörung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Beirat ist vor der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der gematik zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu hören (Satz 1). Dazu ist dem Beirat eine Gelegenheit zu geben. Ohne die eingeräumte Anhörung kann die Gesellschafterversammlung der gematik keine rechtmäßigen Beschlüsse fassen. Das Anhörungsrecht ist von zentraler Bedeutung, damit der F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.3 Initiative (Abs. 3)

Rz. 5 Der Beirat kann der Gesellschafterversammlung der gematik Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zur Befassung vorlegen. Die gematik hat sich dazu schriftlich zu äußern (Abs. 5). Dem Beirat steht damit ein eigenständiges Initiativrecht zu.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.6 Ergebnis der Prüfung (Abs. 6)

Rz. 8 Die gematik ist verpflichtet, die Stellungnahmen des Beirats im Rahmen der Anhörung (Abs. 2) oder aufgrund seines Initiativrechts (Abs. 3) fachlich zu prüfen (Satz 1) und den Beirat schriftlich über das Ergebnis zu unterrichten (Satz 2). Dabei ist darauf einzugehen, wie weitgehend die Empfehlungen des Beirats berücksichtigt werden. Die Gesellschafterversammlung der gem...mehr