Begriff

Wie jeder Arbeitnehmer hat auch der Geschäftsführer ein Interesse daran, dass geprüft wird, ob sein Gehalt noch angemessen ist, z. B. um die Inflationsrate oder zusätzliche Belastungen und Aufgaben auszugleichen. Einen rechtlichen Anspruch auf Gehaltserhöhung gibt es aber grundsätzlich nur dann, wenn im Anstellungsvertrag eine Dynamisierungsklausel vereinbart ist. Ansonsten müsste der Geschäftsführer die Erhöhung aushandeln. Jede Erhöhung des Gehalts bedeutet eine Änderung des Anstellungsvertrags und bedarf eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung.

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