Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfolgsabhängige ... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Herstellungskosten / 2.1.2 Einzelkosten

Bei der Herstellung werden Einzelkosten aufgewendet. Aktivierungspflichtige Herstellungseinzelkosten sind: Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung. Sie werden den hergestellten Vermögensgegenständen einzeln und direkt zugerechnet. Materialkosten Zu den Materialeinzelkosten rechnen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Material, einschließlich der Nebenkosten... mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Bedeutung im Arbeitsrecht

Rz. 10 Für den im Arbeitsrecht tätigen Anwalt bedeutet dies folgendes: Kommt der Arbeitgeber zu einem Rechtsanwalt, weil er einen Mitarbeiter kündigen will, ist dies eine Angelegenheit. Wenn es sich dabei um eine schwangere Betriebsrätin handelt, die einen dem Arbeitgeber bekannten anerkannten Grad der Behinderung von 50 besitzt, muss der Rechtsanwalt den Arbeitgeber darauf ... mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / VI. Angefochtener oder nichtiger Betriebsrat

Rz. 12 Es gibt Betriebsratswahlen, bei denen gegen unwesentliche Vorschriften verstoßen wird. Diese Wahlen sind nach § 19 Abs. 1 BetrVG nicht anfechtbar. Dann gibt es Wahlen, bei denen gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wird, wodurch das Wahlergebnis jedoch nicht geändert oder beeinflusst werden kann. Auch diese Wahlen sind nicht anfechtbar. Wahlen, bei denen gegen... mehr

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§ 9 Muster / II. Muster: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.17: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich Datum: _________________________ Kostenrechnung mehr

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§ 9 Muster / IV. Muster: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.19: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert Datum: _________________________ Kostenrechnung mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / C. Streitwerte im Beschlussverfahren

Rz. 19 Da Gerichtskosten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht entstehen, werden keine Gegenstandswerte von Amts wegen festgesetzt. Nur wenn Rechtsanwälte als Verfahrensbevollmächtigte im Beschlussverfahren tätig geworden sind, kann der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch Beschluss des Arbeitsgerichts festgesetzt ... mehr

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§ 9 Muster / III. Muster: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert Datum: _________________________ Kostenrechnung mehr

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§ 9 Muster / I. Muster: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.16: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung Olfa Efer Fachanwalt für Arbeitsrecht _________________________ Anrede _________________________ Vorname Nachname _________________________ Straße Hausnummer _________________________ PLZ Ort Datum: _________________________ Kostenvorschussrechnu... mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebühr in Erbscheinbeschwerdeverfahren

Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b, Nr. 3200, Anm. Abs. 2 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV RVG Leitsatz Nimmt in einem Erbscheinbeschwerdeverfahren der Beschwerdegegner lediglich die Beschwerde und später die Entscheidung des Gerichts entgegen, ohne dass er weitere Tätigkeiten entfaltet, liegt nur eine eingeschränkte Tätigkeit vor, die lediglich eine ermäßigte 1,1-Verfahrensgebühr rechtfertigt. KG, Besc... mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebü... / II. Die Höhe der Verfahrensgebühr

Das AG hat zu Unrecht eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 festgesetzt. Vielmehr ist eine Gebühr i.H.v. 1,1 der Festsetzung zugrunde zu legen. 1. Im Beschwerdeverfahren gelten die Gebühren eines Berufungsverfahrens Nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV ist Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV auch in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstandes in Familien... mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / III. Bedeutung für die Praxis

Seit vielen Jahren ist umstritten, welche Vergütung dem Verfahrensbevollmächtigten in bestimmten Notar-Verfahren anfällt. So hat das OLG Köln für Beschwerdeverfahren nach § 111 BNotO die Auffassung vertreten, dem Verfahrensbevollmächtigten fielen die Gebühren nach Nrn. 3200 und 3202 VV an (AGS 2008, 543 = ErbR 2009, 13 m. Anm. N. Schneider). Für das Notarbeschwerdeverfahren ... mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebü... / Leitsatz

Nimmt in einem Erbscheinbeschwerdeverfahren der Beschwerdegegner lediglich die Beschwerde und später die Entscheidung des Gerichts entgegen, ohne dass er weitere Tätigkeiten entfaltet, liegt nur eine eingeschränkte Tätigkeit vor, die lediglich eine ermäßigte 1,1-Verfahrensgebühr rechtfertigt. KG, Beschl. v. 14.10.2025 – 5 W 146/25 mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 7. Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, so gilt nach § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, wenn dies nach § 60 Abs. 1 RVG nur für einen der Gegenstände gelten würde. Häufig werden hierzu die Fälle von Antragserweiterung oder Widerantrag genannt. Das ist jedoch unzutreffend, da diese Fälle bereits nach § 60 Ab... mehr

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AGS 11/2025, Strafverfahren... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV Soweit die Rechtspflegerin die Festsetzung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren Nr. 4124 VV abgelehnt hat, ist die Entscheidung zutreffend. Ein Berufungsverfahren ist nicht geführt worden, sodass auch keine Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Berufung VV entstehen konnten (zu den Gebühren im Berufungsverfahren Burhoff, ... mehr

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AGS 11/2025, Bemessung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Dauer der Hauptverhandlung und andere Kriterien Mal wieder einer der Fälle mit einer nur sehr kurzen Hauptverhandlung beim AG, wo die Hauptverhandlungen i.d.R. häufig ohnehin nicht so lang sind. Aber 15 Minuten ist schon, wovon auch das AG zutreffend ausgeht, unterdurchschnittlich (vgl. dazu auch Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., 7. Aufl., 2026, Vorbem. 4 VV Rn 73 m.w.N.). ... mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Rechtsanwalt war bereits in der Vorinstanz tätig

War der Rechtsanwalt bereits in der Vorinstanz tätig, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG für die Anwendung alten oder neuen Rechts auf die Vergütung des Anwalts für das Rechtsmittelverfahren allein darauf abzustellen, ob der unbedingte Auftrag für das Rechtsmittel vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhä... mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / III. Keine Feststellung betreffend gesetzliche Vergütung

Auch der hilfsweise gem. § 256 ZPO gestellte Feststellungsantrag der Klägerin, über den wegen der Abweisung der Hauptanträge zu entscheiden war, hatte beim LG keinen Erfolg. 1. Vollständige Lösung vom Mandatsverhältnis Ebenso wenig wie ein Vergütungsanspruch nach Stundensätzen könne sich aus der Vereinbarung vom 24.10.2024 ein Vergütungsanspruch i.H.d. gesetzlichen Gebühren er... mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz sieht das RVG in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Ermäßigung bei eingeschränkten Tätigkeiten vor. In erster Instanz ist dies nach Nr. 3101 Nr. 3 VV der Fall, wenn lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird. In Beschwerdeverfahren – wie hier – liegt wiederum eine eingeschränkte Tätigkeit ... mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebü... / I. Der Sachverhalt

Die hiesige Beschwerdeführerin hatte gegen den Beschluss des Nachlassgerichts, mit dem ihr ein Erbschein erteilt worden war, Beschwerde zum OLG erhoben und diese begründet. Der Verfahrensbevollmächtigte der hiesigen Beschwerdegegnerin hatte sich daraufhin im Beschwerdeverfahren bestellt, ansonsten aber keine weiteren Tätigkeiten entfaltet. Das OLG hat die Beschwerde zurückge... mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / i) Scheidungsverbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbun... mehr

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zfs 11/2025, Keine Verzinsu... / 3 Anmerkung:

Die recht kurze Entscheidung des OLG Hamburg macht auf zwei Probleme aufmerksam, denen in der Praxis nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Kostenfestsetzungsantrag obsiegender Streitgenossen Bei einem Kostenfestsetzungsantrag obsiegender Streitgenossen sind folgende Besonderheiten zu beachten. Vertretung jedes Streitgenossen durch einen eigenen Rechtsanwalt Be... mehr

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AGS 11/2025, Notwendigkeit ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Nach § 91 Abs. 2 S. 3 3 ZPO sind einem Rechtsanwalt, der sich in eigener Sache vertritt, die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Daher waren die Anwaltskosten des Klägers grds. erstattungsfähig. Scheidet der sich selbst vertretende Anwalt aus der Anwaltschaft aus und beauftragt e... mehr

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AGS 11/2025, Gebührenfreie ... / II. Beschwerde ist unzulässig

Die Streitwertbeschwerde des Antragstellers ist unzulässig, da die erforderliche Beschwer nicht gegeben ist. Gegen einen Beschluss, durch den der für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert festgesetzt wird, findet gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Dieser Wert errechnet sich aus d... mehr

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AGS 11/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert anlässlich des KostBRÄG 2025 mit dem Übergangsrecht in Straf- und Bußgeldsachen (S. 481). In einem weiteren Beitrag beleuchtet Schneider die Terminsgebühr in Bagatellverfahren nach § 495a ZPO (S. 489). Schließlich befasst sich Lissner noch mit der funktionellen Zuständigkeit im Insolvenzplanverfahren (S. 492). Auch Anwaltsverträge unterliegen... mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / IV. Verfahren vor der Gutachterkommission ist eigene Angelegenheit

Das Güte- und Schlichtungsverfahren stellt gegenüber der (übrigen) außergerichtlichen Vertretung eine eigene Angelegenheit dar. Die Anrechnungsvorschrift in Vorbem. 2.3 Abs. 6 VV spricht dafür, dass verschiedene Angelegenheiten vorliegen (Schneider, MedR 2023, 967, 969). Immer dann, wenn das Gesetz eine Anrechnung von Gebühren vorsieht, geht es von verschiedenen Angelegenhei... mehr

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AGS 11/2025, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens hatte der Verteidiger des freigesprochenen ehemaligen Angeklagten u.a. auch die Erstattung der Terminsgebühr Nr. 4108 VV i.H.d. Mittelgebühr beantragt, also nach altem Recht i.H.v. 302,50 EUR. Hierzu führte der Bezirksrevisor in seiner Stellungnahme aus, dass die Bestimmung der Höhe der Termingebühr gem. § 14 Abs. 1 RVG unbillig sei. Zur Begründ... mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bandendiebstahls. Mit Beschl. v. 22.5.2025 bestellte das AG dem in anderer Sache inhaftierten Beschuldigten gem. § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO i.V.m. § 142 StPO Rechtsanwalt A als Pflichtverteidiger und ordnete ihm für regelmäßige Besuche in der Justizvollzugsanstalt einen Dolmet... mehr

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FoVo 11/2025, Zivilrecht

Münchner Kommentar BGB Bd. 2 Schuldrecht Allgemeiner Teil I Kommentar, 10. Aufl. 2025 2015 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) ISBN 978-3-406-81022-0 Bd. 3 Schuldrecht Allgemeiner Teil II Kommentar, 10. Aufl. 2025 1890 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81023-7 Das BGB ist die Grundlage der Forderungseinziehung und hier auch der Zwangsvollstreckung. Zu... mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / II. Vergütung im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO

Der BGH hat zunächst die Auffassung des OLG Hamburg geteilt, wonach die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV im Verfahren über Beschwerden nur dann anfällt, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Dabei stelle Nr. 3200 VV i.V.m. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV eine solche andere Bestimmung dar, nach der in den dort aufgeführten Beschwerdeverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr an... mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 14. Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren (Abgabe)

Wird ein Bußgeldverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben, weil auch eine Straftat in Betracht kommt, liegt eine weitere bzw. neue Angelegenheit vor, da Straf- und Bußgeldsachen immer verschiedene Angelegenheiten darstellen. War der Anwalt als Verteidiger im Bußgeldverfahren vor dem Stichtag beauftragt, und ist nach dem Stichtag die Sache an die Staatsanwaltschaft abgege... mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / I. Sachverhalt

Die Klägerin verlangt von der beklagten Mandantin Rechtsanwaltsvergütung aus einer Vergütungsvereinbarung. Die Beklagte hatte die Klägerin in einem finanzgerichtlichen Verfahren beauftragt, in dem es um die Mithaftung der Beklagten für Säumniszuschläge, die die Finanzverwaltung geltend machte, ging. De Kommunikation zwischen den Parteien erfolgte ausschließlich auf elektroni... mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 1. Lösung zum Ausgangsfall

In seinen Vergütungsfestsetzungsantrag wird Rechtsanwalt A seine ihm angefallenen Gebühren und Auslagen sowie die von ihm mit eingereichten Postzustellungsauslagen aufnehmen. I. Verfahrensgebühr Für das Betreiben des Geschäfts ist Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV angefallen. Weil er die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin... mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch... mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 6. Mehrere Auftraggeber / Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt, erhält er nach § 7 Abs. 1 RVG seine Gebühren nur einmal. Insoweit kommt jedoch bei der Vertretung mehrerer Nebenkläger oder der Vertretung mehrerer Zeugen als Zeugenbeistand für die Verfahrensgebühren die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV in Betracht. Maßgeblich ist insoweit die erste unb... mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / a) Anrechnung

In Anrechnungsfällen gelten zwei Grundsätze: Beispiel: Der Anwalt hatte im April 2025 den Auftrag erhalten, außergerichtlich für die Ehefrau eine Zugewinnausgleichsforderung i.H.... mehr

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AGS 11/2025, Festsetzung de... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unnötige Arbeit Die Entscheidung enthält nichts wesentlich Neues, sondern setzt die zu der Frage vorliegende Rspr. um. Sie ist aber mal wieder der Beweis dafür, dass offenbar derjenige, der keine Arbeit hat, sich welche macht. Denn anders ist das Verhalten der Rechtspflegerin nicht zu verstehen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Festsetzung nicht zugleich für den Ver... mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Beschwerdeverfahren

Gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG gehört das Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen grds. zum vorherigen Rechtszug, wenn insoweit nichts anderes bestimmt ist oder besondere Gebührentatbestände vorgesehen sind. Die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird daher grds. mit den Gebühren des Rechtzugs abgegolten. Nur dann, wenn die Beschwerde eine neue Angelegenheit bildet,... mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Einstellung des Strafverfahrens und nachfolgendes Bußgeldverfahren

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren sind verschiedene Angelegenheiten (vgl. § 17 Nr. 10b RVG). Maßgebend ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt der jeweiligen unbedingten Auftragserteilung. Im Falle der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Bei... mehr

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AGS 11/2025, Streitwert in ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine weitere Entscheidung, die die Grundsätze der (obergerichtlichen) Rspr. der OLG zur Streitwertbemessung in den Strafvollzugsfällen (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2026, Teil A Rn 2348 m.w.N. mit Beispielsfällen bei Rn 2352) zugrunde legt. M.E. ist es ja "lobenswert", wenn die Rspr. bei der Streitwertbemessung das Kosten... mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / d) Arrestverfahren

Arrestverfahren (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 916 ff. ZPO) stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem Stichtag ein Arrestverfahren eingeleitet worden und erst nach dem Stichtag das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neuem Recht zu, es sei de... mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Am 1.6.2025 ist das KostBRÄG 2025[1] in Kraft getreten. Die Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen sind dabei im Bereich der Fest- und Betragsrahmengebühren linear um ca. 9 % und bei den Wertgebühren um linear ca. 6 % angehoben worden.[2] Ob der Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen die seit dem 1.6.2025 geltenden höheren Beträge zugrunde zu legen sind, richtet sich nach § 60... mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / m) Verbindung

Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich nach der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt nach Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RVG fortan altes Recht... mehr

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AGS 11/2025, Strafverfahren... / II. Dieselbe Angelegenheit

Die Rechtspflegerin beim AG hat die Festsetzung abgelehnt. § 76a StGB regele die Anordnung von Einziehungsmaßnahmen, wenn wegen einer Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden kann/wird, aber die Voraussetzungen für eine Einziehung vorliegen. Ein vormals subjektives Verfahren werde als ein nunmehr objektives Verfahren fortgeführt. Es erfolge lediglich e... mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / q) Zurückverweisung

Wird ein Verfahren nach dem Stichtag zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht, und zwar in allen Verfahren, also auch in Strafsachen. Allerdings ist bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV die Anrechnung der (alten) Verfahrensgebühr zu beachten. Beispiel: Das Verfahren... mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / s) Zwei-Kalenderjahres-Frist

Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[15] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt w... mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte den Beklagten als Mandant seit dem Jahr 2021 in einem Arzthaftungsmandat vertreten. Das Verfahren richtete sich gegen das Krankenhaus sowie alle tätig gewordenen Ärzte. Der Verdacht der Fehlbehandlung lautete, dass fehlerhafterweise im Krankenhaus eine Innenmeniskusteilsresektion des rechten Knies durchgeführt wurde unter der Diagnose eines Innenmeniskushi... mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schw... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist im Bußgeldverfahren zunächst wegen Teilnahme im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Substanzen – 2,9 ng/ml THC im Blutserum – gem. § 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG i.d.F. vom 5.12.2014 eine Geldbuße festgesetzt worden. Das AG hat, nachdem der Bundestag am 5.6.2024 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrecht... mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo... mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 2 Aus den Gründen:

II. Das Vorbringen der Beklagten in 2. Instanz rechtfertigt keine andere Entscheidung. 1. Wie vom Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, stellt die BVSK-Honorarbefragung eine geeignete Schätzgrundlage im Rahmen von § 287 ZPO für die Berechnung des erstattungsfähigen Honorars dar. Die von der Berufung angeführte Abrechnung auf Basis des Zeitaufwands hält d... mehr