Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtsgebühren Rz. 227 Es fallen keine besonderen Gerichtsgebühren an. bb) Anwaltsgebühren Rz. 228 Es fällt eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV an, wenn der Anwalt nicht bereits vorher in derselben Instanz tätig war; ansonsten gehört der Antrag auf Wiedereinsetzung zum Rechtszug und ist mit den dortigen Gebühren abgegolten. Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 100 Urkundenprozess und Nachverfahren werden gebührenrechtlich als eine Instanz behandelt. bb) Anwaltsgebühren Rz. 101 Urkundenverfahren und Nachverfahren sind besondere Angelegenheiten. Die im Urkundenprozess anfallende Verfahrensgebühr wird angerechnet, Nr. 3100 RVG-VV. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 143 Bei Erlass eines Verzichtsurteils reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, Nr. 1211 GKG-KV. b) Anwaltsgebühren Rz. 144 Bei Verzicht des Klägers auf den Klageanspruch und den hierauf erklärten Antrag auf Klageabweisung erhalten die beteiligten Anwälte jeweils eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3105 RVG-VV. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 39 Steuerrecht / 6. Weiteres Verfahren, Kosten und Gebühren

Rz. 185 Es gelten die Ausführungen zur Anfechtungsklage (siehe Rdn 139 ff.) entsprechend. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Gebühren und Kosten

a) Gerichtsgebühr Rz. 283 Bei Verwerfung der Gehörsrüge beträgt die Gerichtsgebühr 50 EUR gem. Nr. 1700 GKG-KV. b) Anwaltsgebühren Rz. 284 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 5 RVG gehört die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Instanz. Durch die am 1.8.2013 neu eingefügte Nr. 3331 RVG-VV besteht bei einem Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf r... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 256 Die allgemeine Verfahrensgebühr ist eine 4,0 Gebühr, Nr. 1220 GKG-KV. Diese reduziert sich nach Maßgabe der Tatbestände der Nr. 1221–1223 GKG-KV auf eine 1,0 bis 3,0 Gebühr. bb) Anwaltsgebühren Rz. 257 Im Berufungsverfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr auf eine 1,6 Gebühr, Nr. 3200 RVG-VV. Grds. darf der Berufungsbeklagte unmittelbar nach Einlegun... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 9. Gebühren; Anwaltsvergütung

Rz. 88 Für Amtshandlungen der Kommission im Kartellverwaltungsverfahren werden keine Gebühren erhoben. Soweit die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten tätig werden, können diese nach innerstaatlichem Recht Gebühren erheben. Aufgeführte Amtshandlungen der deutschen Kartellbehörden können Gebührenansprüche nach § 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GWB auslösen. Die Anwaltsvergütung folgt ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 51 Verkehrsrecht / 10. Kosten und Gebühren

Rz. 258 In Führerscheinangelegenheiten können unterschiedliche Kosten entstehen, zum einen können Kosten für eine Begutachtung entstehen, zum anderen können Kosten durch die Verwaltungsgebühren bzw. Anwaltsgebühren entstehen. Unter dem Begriff "Gebühren in Führerscheinangelegenheiten" ist der Betrag zu verstehen, der von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben wird. Die Erhebung sol... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Gebühren

Rz. 7 Nach den dem § 80 Abs. 2 VwVfG nachgebildeten Landesverwaltungsverfahrensgesetzen,[15] die im bauaufsichtlichen Verfahren einschlägig sind,[16] sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren[17] nur erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Anwalts für notwendig erklärt wurde. Hierüber hat die Widerspruchs- oder Abhilfebehörde von Amts weg... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren/Prozesszinsen

Rz. 157 Der Streitwert ist im finanzgerichtlichen Verfahren gem. §§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 3 GKG die beantragte Steuerherabsetzung. Geht der Streit nicht um eine bezifferte Geldleistung, bestimmt das Gericht gem. § 52 Abs. 1 GKG den Streitwert nach seinem Ermessen. § 52 Abs. 2 GKG sieht als Auffangwert einen Streitwert von 5.000 EUR vor.[228] Nach § 52 Abs. 4 GKG beträgt de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Gebühren – Gegenstandswert

Rz. 8 Die Anwaltsgebühren in Verfassungsbeschwerdesachen sind nach § 37 Abs. 2 RVG i.V.m. Teil 3 (u.a. öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit) Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (Revision) des Vergütungsverzeichnisses zu berechnen (RVG-VV 3206, 3207 und 3210). Demnach erhält der Rechtsanwalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV 3206 i.H.v. 1,6.[36] Mi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 39 Steuerrecht / 8. Kosten/Gebühren

Rz. 14 Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Damit gibt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen jedoch Steine statt Brot. Denn die Auslagen und Gebühren für den Bevollmächtigten erhält der Rechtsbehelfsführer nicht erstattet, wenn er im Rechtsbehelfsverfahren obsiegt. Nur für den Fall, dass der Rechtsbehelfsführer erst im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren Erfolg h... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 8. Gebühren

Rz. 66 Die Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens ist gebührenpflichtig (§ 62 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB). Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand des BKartA unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung, die der Gegenstand der Handlung hat; der Gebührensatz darf 50.000 EUR nicht übersteigen. Die Gebühr kann be... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / c) Kosten und Gebühren

Rz. 130 Für die Widerklage braucht kein Gerichtskostenvorschuss geleistet zu werden, vgl. § 12 Abs. 2 GKG. Die (Gebühren-)Streitwerte für Klage und Widerklage werden addiert, wenn es sich um – im wirtschaftlichen Sinn – verschiedene Streitgegenstände handelt, vgl. § 45 Abs. 1 S. 1 GKG. Eine Addition unterbleibt bei wirtschaftlich gleichem Streitgegenstand, § 45 Abs. 1 S. 3 G... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 14 Europarecht / III. Kosten und Gebühren

Rz. 15 Gerichtsgebühren entstehen bei Nichtigkeitsklagen oder Klagen auf Schadensersatz vor den Europäischen Gerichten (EuG bzw. EuGH als Rechtsmittelinstanz) grundsätzlich nicht (vgl. Art. 143 VerfO EuGH/Art. 139 VerfO EuG). Die Rechtsanwaltsgebühren sind für diese Klageverfahren im RVG nicht geregelt. EuG bzw. EuGH treffen in solchen Fällen Kostenentscheidungen, sofern nic... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 51 Verkehrsrecht / a) Außergerichtliche Gebühren

Rz. 259 Wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich in einer Verwaltungssache, z.B. in einer Fahrerlaubnisangelegenheit tätig ist, können nach dem RVG folgende Gebührentatbestände entstanden sein: aa) Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG Rz. 260 Die Geschäftsgebühr nach der Nr. 2300 VV-RVG ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren

Rz. 220 Der Streitwert soll sich mit dem der Revision decken.[332] Für die Beschwerdeentscheidung entstehen bei Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde, bei Zurückweisung zwei Gerichtsgebühren gem. Nr. 6500 GKG-KV, bei Rücknahme oder Erledigung eine Gerichtsgebühr gem. Nr. 6501, während im Falle des Erfolgs keine über die Revisionsgebühren hinausgehenden Kosten entstehen. Der R... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 134 Die unbedingt erklärte Aufrechnung (Aufrechnung als Hauptverteidigungsmittel) hat weder Auswirkungen auf den Streitwert noch auf die Kosten. Gem. § 45 Abs. 3 GKG wird bei der Hilfsaufrechnung der Streitwert der zur Aufrechnung gestellten Forderung dem Streitwert der Klage hinzuaddiert, soweit hierüber eine rechtskräftige Entscheidung ergeht. Dementsprechend ist die Hi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 202 Gem. § 281 Abs. 3 ZPO sind bei Verweisung von einem unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichtes entstandenen Mehrkosten dem Kläger aufzuerlegen, auch wenn er in der Hauptsache obsiegt. a) Gerichtskosten Rz. 203 Gem. § 4 GKG gilt bei Verweisung an ein erstinstanzliches Gericht desselben oder eines anderen Zweiges de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren

Rz. 55 Für den Antrag auf Fristverlängerung fällt kein Honorar an, soweit es sich um eine unselbstständige Nebentätigkeit im Rahmen der bearbeiteten Steuererklärung handelt. Ebenso entsteht kein gesonderter Honoraranspruch für den Antrag auf Wiedereinsetzung, wenn der Rechtsanwalt den Antrag innerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens stellt (ansonsten greift § 23 S. 1 Nr. 9 StB... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 10. Gebühren; Anwaltsvergütung

Rz. 32 Die Gebühr für Amtshandlungen der Kartellbehörden richtet sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Kartellbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles (§ 62 Abs. 2 GWB), wobei aber eine Begrenzung der Höhe nach erfolgt. Soweit sich nichts anderes ergibt, ist der Wert für die Berechnung der Anwaltsvergütung nach der RVG-Tabelle n... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Familienrecht / ff) Kosten und Gebühren

Rz. 612 Da das einstweilige Anordnungsverfahren als selbstständiges Verfahren gem. § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich ohne Bindung an ein Hauptsacheverfahren normiert ist, verweist § 51 Abs. 4 FamFG darauf, dass für die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens die allgemeinen Vorschriften gelten. Die Kosten des Eilverfahrens sind nicht Teil des Hauptsacheverfahrens. Das... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Kosten und Gebühren

Rz. 187 Für die Hauptintervention bestehen gebührenmäßig keine Besonderheiten. Die Kosten der Nebenintervention sind gem. § 101 Abs. 1 ZPO dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den allgemeinen Vorschriften die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, andernfalls sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen. Soweit der Nebenintervenient als Streitgenosse der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren/Zinsen

Rz. 178 Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache endgültig keinen Erfolg, muss der Steuerpflichtige gem. §§ 237, 238 AO Aussetzungszinsen i.H.v. 0,5 % pro Monat zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsen vgl. Rdn 7). Rz. 179 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen. Sie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verteidigervergütung nach dem RVG

Rz. 149 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RV... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Exkurs: Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten

Rz. 88 Soweit der gerichtlichen bereits eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts vorausgegangen ist, wird die hierfür angefallene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300–2303 RVG-VV auf die im gerichtlichen Verfahren bestehenden Verfahrensgebühren nur bis zur Hälfte, maximal bis zu einem Gebührensatz von 0,75 angerechnet.[76] Die nicht anrechenbaren Kosten für die außergerichtlich... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist Teil des Rechtsstreits. Es ist gerichtsgebührenfrei. Die Tätigkeit des Anwalts ist durch die Prozessgebühr mit abgegolten. Das Kostenfestsetzungsgesuch ist beim Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Dem Gesuch sind die Kostenberechnung sowie die für die Mitteilung an den Gegner erforderlichen Abschriften beizufügen (§ 103 Abs.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / 8. Gebührenanspruch des anwaltlichen Schuldnerberaters

Rz. 217 Mit der Einreichung des Insolvenzantrages endet i.d.R. das Mandat für den anwaltlichen Schuldnerberater. Wünscht der Schuldner eine weitere Vertretung im Insolvenzverfahren, werden neue Gebühren fällig. Der Schuldner ist hierauf hinzuweisen und hat diese Gebühren sodann aus seinem unpfändbaren Einkommen zu entrichten. Für den Schuldner besteht auch die Möglichkeit, s... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 51 Verkehrsrecht / b) Bußgeldverfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 51 Verkehrsrecht / bb) Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG

Rz. 265 Vertritt der Rechtsanwalt seinen Mandanten in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin, so erhält er diese Terminsgebühr nach Nr. 3104. Diese Gebühr beträgt 1,2. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 51 Verkehrsrecht / bb) Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV-RVG

Rz. 261 Diese Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV-RVG kann für eine Tätigkeit des Anwalts anfallen, wenn der Anwalt z.B. im Widerspruchsverfahren in einem der Nachprüfung eines Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren tätig ist. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 57 Gem. Nr. 3335 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist gem. § 15 Abs. 2 RVG im nachfolgenden Prozess auf die dort entstehenden Gebühren anzurechnen. Die Höhe der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts ergibt sich aus § 49 RVG. Dieser kann bei Obsiegen seines Mandanten jedoch Kostenfestsetzung hinsic... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 51 Verkehrsrecht / cc) Erledigungsgebühr Nr. 1002 VV-RVG

Rz. 262 Diese Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes erledigt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsaktes erledigt. Hat der Rechtsanwalt bei der Erledigung mi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Verfahren für die Zulassung der Sprungrevision

Rz. 267 Soweit der Antrag abgelehnt wird, eine 1,5 Gebühr gem. Nr. 1240 GKG-KV, die sich gem. Nr. 1241 GKG-KV auf eine 1,0 Gebühr reduzieren kann. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Gerichtskosten

Rz. 256 Die allgemeine Verfahrensgebühr ist eine 4,0 Gebühr, Nr. 1220 GKG-KV. Diese reduziert sich nach Maßgabe der Tatbestände der Nr. 1221–1223 GKG-KV auf eine 1,0 bis 3,0 Gebühr. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / a) Gerichtskosten

Rz. 163 Beim Abschluss des Vergleichs ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, soweit nicht bereits ein Urteil vorausgegangen ist, Nr. 1211 GKG-KV. Soweit weitere Ansprüche miteinbezogen werden, die bisher nicht Gegenstand des Rechtsstreits waren, entsteht eine zusätzliche 0,25-Gebühr, Nr. 1900 GKG-KV. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Gerichtskosten

Rz. 72 Für das Mahnverfahren fällt eine 0,5-Gebühr gem. Nr. 1100 GKG-KV an. Diese wird auf eine eventuell später anfallende Gebühr bei Durchführung des streitigen Verfahrens angerechnet, Nr. 1210 GKG-KV. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / a) Gerichtskosten

Rz. 143 Bei Erlass eines Verzichtsurteils reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, Nr. 1211 GKG-KV. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Gerichtskosten

Rz. 266 Es fällt eine 5,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 1230 GKG-KV an, die sich nach Nr. 1231–1232 GKG-KV auf eine 1,0–3,0 Gebühr reduzieren kann. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 51 Verkehrsrecht / aa) Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG

Rz. 260 Die Geschäftsgebühr nach der Nr. 2300 VV-RVG fällt im Verwaltungsverfahren z.B. dann an, wenn der Rechtsanwalt mit der Fahrerlaubnisbehörde korrespondiert. Der Gebührenrahmen für diese Geschäftsgebühr geht von 0,5–2,5. Die Bestimmung dieses Gebührenrahmens von 0,5–2,5 erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien des § 14 RVG: Umfang und Schwierigkeit der anwaltlich... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Gerichtskosten

Rz. 244 1,0 Gebühr gem. Nr. 1610 GKG-KV zzgl. eventueller Auslagen, wie z.B. die Kosten des Sachverständigen. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltskosten

Rz. 204 Gem. § 20 RVG bildet das Verfahren vor dem verweisenden und vor dem übernehmenden Gericht einen Rechtszug, soweit bei Verweisung der Rechtsstreit auf derselben Ebene verbleibt. Wenn derselbe Anwalt vor und nach der Verweisung tätig war, erwachsen ihm insoweit keine zusätzlichen Gebühren.[149] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 208 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 RVG gehört die Bestimmung des zuständigen Gerichts zum Rechtszug; somit entstehen keinerlei gesonderten Gebühren. Wenn der Anwalt nicht als Prozessbevollmächtigter tätig wird, entsteht eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 19 Handelsrecht / b) Kosten Notar und Rechtsanwalt

Rz. 49 Der Gebührenberechnung ist der Geschäftswert der Zweigniederlassung zugrunde zu legen. Die Anzahl der Gebühren bei Notar und Rechtsanwalt entspricht der der Ersteintragung. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 40 Der Streitwert hat Auswirkungen auf die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes, die Rechtsmittelfähigkeit und die Gebühren. Gem. § 3 ZPO ist der Wert des Rechtsstreites vom Gericht nach freiem Ermessen festzusetzen. Hierbei sind jedoch die §§ 4–9 sowie 41–54 GKG oder in anderen Gesetzen befindliche Sonderregelung zu beachten. Rz. 41 Nach § 61 GKG ist bei jedem Antrag d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 228 Es fällt eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV an, wenn der Anwalt nicht bereits vorher in derselben Instanz tätig war; ansonsten gehört der Antrag auf Wiedereinsetzung zum Rechtszug und ist mit den dortigen Gebühren abgegolten. Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen dem Antragsteller zur Last, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegner... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG

Rz. 264 Diese Verfahrensgebühr erhält der Anwalt, wenn er beauftragt ist, für seinen Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden und er diese Tätigkeit vornimmt. Die Höhe dieser Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG beträgt 1,3. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 19 Handelsrecht / a) Registergebühren

Rz. 48 Die Gebühr für die Eintragung der Zweigniederlassung bemisst sich nach § 58 Abs. 2 GNotKG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis der HRegGebVO. Die Gebühr für die Errichtung einer Zweigniederlassung eines Einzelkaufmanns beträgt seit dem 1.6.2025 60 EUR (Gebührenverzeichnis Nr. 1200). mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Anwaltsgebühren

Rz. 268 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 RVG-VV. Für das Verfahren über die Nichtzulassung der Revision erhält der Rechtsanwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 RVG-VV. Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet. mehr