Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns – die Vorarbeit

Wer im gerichtlichen Verfahren auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns nach §§ 1385, 1386 BGB einen Gestaltungsantrag (mit oder ohne Leistungsantrag) stellt und vorgerichtlich die Gegenseite nicht entsprechend aufgefordert hat, riskiert ein sofortiges Anerkenntnis nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 93 ZPO mit entsprechender Kostenfolge. Das Verfahren sollte also außergerichtlich ... mehr

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AGS 11/2025, Streitwert in ... / III. Streitwertbestimmung

Die Beschwerde ist jedoch nach Auffassung des KG unbegründet, da die durch die Strafvollstreckungskammer vorgenommene Streitwertfestsetzung nicht zu beanstanden sei. 1. Rückgriff auf den Auffangtatbestand Der Auffassung des Rechtsanwalts, im vorliegenden Fall sei gem. § 52 Abs. 2 GKG ein Streitwert von 5.000,00 EUR anzusetzen, könne nicht gefolgt werden. § 52 Abs. 2 GKG, der g... mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schw... / II. Ungeeignetheit des "gezielten Schweigens"

Nach Auffassung des LG entspricht die angefochtene Entscheidung des AG nicht der Sach- und Rechtslage. Die Zusätzliche Gebühr Nr. 5115 VV werde ausgelöst, wenn durch anwaltliches Mitwirken das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eingestellt oder die Durchführung der Hauptverhandlung entbehrlich werde. Dabei müsse das Mitwirken auf das Ziel einer Verfahrensbeendigung außerha... mehr

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AGS 11/2025, Kostenerstattu... / II. Terminsgebühr gehört nicht zu den Mehrkosten

Zutreffend war die Annahme des LG, dass der Kläger die Obliegenheit gehabt hatte, den Prozessbevollmächtigten mit der Anreise zum Termin zu beauftragen, anstatt einen Terminsvertreter zu bestellen, da dies wesentlich günstiger gewesen wäre. In diesem Fall hätte allerdings der Prozessbevollmächtigte die Gebühr für den Termin verdient. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den 110 ... mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / I. Verfahrensgebühr

Für das Betreiben des Geschäfts ist Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV angefallen. Weil er die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin wahrgenommen hat, ist ihm diese Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,3 entstanden (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV). mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / V. Gebührensatz ist vorgegeben

Die geltend gemachte Geschäftsgebühr Nr. 2303 VV ist der Höhe nach nicht zu beanstanden. Der Gebührensatz der Gebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV beläuft sich stets auf 1,5, unabhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz/Ahlmann, RVG, 11. Aufl., 2024, Nr. 2303 Rn 11; Gerold/Schmidt, RVG, 26. Aufl., 2023, VV 2303 Rn 12). mehr

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AGS 11/2025, Terminsgebühr ... / II. Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung

Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, so entsteht die (echte) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV. Grds. entsteht die Terminsgebühr dabei i.H.v. 1,2 (Nr. 3104 VV). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3105 VV ermäßigt sich die Gebühr allerdings auf 0,5. mehr

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AGS 11/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 795 Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die im konkreten Fall anzusetzende Gebühr unter Berücksichtigung der in dieser Vorschrift aufgeführten Kriterien. Dies gilt auch für die Rahmengebühren, die dem Rechtsanwalt nach Teil 5 VV im Bußgeldverf... mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / I. Sachverhalt

Am 9.10.2024 wurde dem Betroffenen vor dem AG Frankfurt durch den Ermittlungsrichter im Beisein seines Pflichtverteidigers ein Haftbefehl des AG München eröffnet. Der Verteidiger beantragte in dem Termin, den Haftbefehl aufzuheben, hilfsweise Haftverschonung zu gewähren. Den Antrag begründete er zudem mündlich. Das AG Frankfurt ordnete im Anschluss die Vollstreckung des Haft... mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / III. Vorführtermin nach § 115a StPO

Nichts anderes ergibt sich nach den weiteren Ausführungen des LG Frankfurt daraus, dass es sich hier um einen Termin zur Vorführung vor den Richter des nächsten AG gem. § 115a StPO gehandelt hat (so zutreffend auch LG Frankfurt, Beschl. v. 22.7.2025 – 5/15 Qs 27/25). Ein "Verhandeln" liege nach zutreffender Auffassung zwar dann nicht vor, wenn das Gericht in dem jeweiligen V... mehr

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AGS 11/2025, Terminsgebühr ... / 4. Praxishinweis

Will der Anwalt vermeiden, dass das Gericht im Verfahren nach § 495a ZPO ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erlässt, sodass er nur eine ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV erhält, darf er keinen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils stellen. In diesem Fall muss das Gericht durch Endurteil entscheiden, sodass der Anwalt die volle 1,2-Terminsgebühr erh... mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / II. Verhandeln

Nach Auffassung des LG hat der Pflichtverteidiger die geltend gemachte Gebühr Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV für die Teilnahme an dem Termin zur Vorführung vor den Richter des nächsten AG vom 9.10.2024 zurecht angesetzt. Die Terminsgebühr falle nach Nr. 4102 Nr. 3 VV für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung an, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Unt... mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Während sonst bei der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV in der Regel darum gestritten wird, ob ein "Verhandeln" i.S.d. Vorschrift vorgelegen hat oder nicht – das LG geht davon hier zutreffend aus (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Vorbem. 4 VV Rn 33 m.w.N.) –, geht es in dieser Entscheidung um die Frage, ob auch das Tätigwerden in einem Vorführtermin nac... mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung des OLG Brandenburg Das OLG Brandenburg hat die für seine Entscheidung erforderlichen Grundlagen zutreffend zusammengestellt und eine zumindest vertretbare, wenn nicht sogar richtige Entscheidung getroffen. Dabei hat sich das OLG an die ganz überwiegende Auffassung in der Rspr. gehalten. Was ich nicht so schön finde, dass das OLG Brandenburg mehrfach unric... mehr

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FoVo 11/2025, Kostenrecht

Gerold/Schmidt RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Kommentar, 27. Aufl. 2025 2335 Seiten, 189 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-82669-6 Das Kostenrecht hat eine hohe Dynamik und unterliegt fortwährenden gesetzlichen Änderungen und Ausformungen in der Rechtsprechung. Es ist von einem extrem hohen Grad auch Case-Law, weil immer wieder neue Konstellationen zu sehen sind. Dies w... mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätzlich zutreffend Zutreffend und im Einklang mit der h.M. in der Lit. (vgl. außer den o.a. Nachw. auch noch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2026, Nr. 4141 VV Rn 16) ist die Auffassung des LG, dass auch das sog. gezielte Schweigen Mitwirkung i.S.d. Nrn. 4141, 5115 VV darstellt (dazu BGH, Urt. v. 20.1.2011 – IX ZR 123/10, AGS 2011, 128... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / III. Kosten und Gebühren

Rz. 27 Der Notar erhält für die Beurkundung des Erbschaftskaufvertrages eine doppelte Gebühr gem. Nr. 21100 KV GNotKG. Der Geschäftswert bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist (§ 97 Abs. 1 GNotKG).[50] Im Zusammenhang mit dem Kauf wird der Wert der Sache durch den Kaufpreis bestimmt (§ 47 GNotKG). Vorzunehmen ist ein Wertvergleich... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / III. Weitere Nachweismöglichkeiten

Rz. 12 Eine Erleichterung hinsichtlich der Nachweise der Erbfolge stellt § 35 Abs. 3 GBO dar, wonach es dem Grundbuchamt erlaubt ist, von den unter § 35 Abs. 1 u. 2 GBO vorgegebenen Nachweisen abzuweichen, sofern der Grundstückswert nicht höher ist als 3.000 EUR und die Beschaffung der Erbfolgenachweise unverhältnismäßig schwierig und kostenintensiv wäre. Das Grundbuchamt ka... mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Taxameter und Wegstreckenzähler: Die elektronische Registrierkasse von Taxi und Mietwagen

Bereits in der Antike kannte man Geräte zur Fahrpreisermittlung. Eine mit zahlreichen Kugeln versehene Zahnradkonstruktion soll der Überlieferung zufolge immer nach einer bestimmten Wegstrecke eine Kugel in eine spezielle Vorrichtung abgegeben haben. Die zurückgelegte Strecke ergab sich danach aus der Anzahl der im Gefäß gelandeten Kugeln. Erste "moderne" Fahrpreisanzeiger wu... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / 1. Pflichten des Verkäufers

Rz. 12 Der Verkäufer ist zur Verschaffung des Eigentums an dem Vertragsgegenstand (Erbschaft bzw. Erbteil) verpflichtet, § 433 Abs. 1 BGB. Der Käufer ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn nicht der Verkäufer, sondern der Käufer Erbe geworden wäre. Maßgebend ist dabei die Erbenstellung, wie sie sich zum Zeitpunkt des Verkaufs darstellt. Ein Erbteil, der dem Verkäufer n... mehr

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Gutscheine / 1.4 Gebühren bei elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps

Trägt der Arbeitgeber die Gebühren für die Bereitstellung und Aufladung von elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps (z. B. Setup-Gebühr), handelt es sich nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil, sondern um eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Die vom Arbeitgeber ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 50 Für das Beschwerde- bzw. Erinnerungsverfahren entstehen besondere Gebühren nach Nr. 3500 RVG-VV. mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 232 Soweit sich durch die Klageänderung der Streitwert ändert, ändern sich hierdurch auch die Gebührensätze. Nach einem höheren Streitwert bereits angefallene Gebühren bleiben bestehen. mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Gebühren

Rz. 86 Die Rechtsanwaltsgebühren im Revisions- und Berufungsverfahren ergeben sich aus § 2 Abs. 1 u. 2 RVG i.V.m. Nr. 3200 und Nr. 3202 RVG-VV (1,6 Verfahrensgebühr; 1,2 Terminsgebühr). Im Revisionsverfahren berechnen sich die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 u. 2 RVG i.V.m. Nr. 3206 u. Nr. 3210 RVG-VV (1,6 Verfahrensgebühr und 1,5 Terminsgebühr). Im Beschwerdeverfahren in Eilsachen g... mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Kosten und Gebühren, Kostenerstattung

1. Kosten – Missbrauchsgebühr Rz. 7 Das Verfahren des BVerfG ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht zunehmend – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 29) missbräuchlich ist, § 34 Abs. 2 BVerfGG; es ... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 138 Bei Klagerücknahme reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, wenn nicht bereits ein Urteil vorausgegangen ist, Nr. 1211 GKG-KV. mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Gebühren

Rz. 32 Die Gebühren des Rechtsanwalts für einen Antrag auf Änderung ergeben sich aus § 35 RVG i.V.m. § 23 Nr. 7 StBVV (siehe Rdn 15). Ein anschließendes Rechtsbehelfsverfahren ist nach § 17 Nr. 1a RVG eine andere Angelegenheit und nach Nr. 2301 RVG-VV abzurechnen. mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Gebühren

Rz. 24 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 3100 RVG-VV. Der Gegenstandswert bemisst sich entsprechend dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.[33] Die Gerichte tendieren meist zu dem unteren Wert. mehr

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§ 19 Handelsrecht / 6. Gebühren

Rz. 67 Für die Gebühren gelten die Ausführungen zur Ersteintragung der Hauptniederlassung eines inländischen Unternehmens. Die HRegGebVO unterscheidet nicht zwischen der Eintragung von Zweigniederlassungen inländischer Hauptniederlassungen und der ausländischer Unternehmen gem. §§ 13d ff. HGB. mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 263 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen: aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 264 Diese Verf... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 6. Gebühren

Rz. 53 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 2300 RVG-VV. Der Gegenstandswert gem. § 23 RVG richtet sich nach dem Wert des Vertragsgegenstandes. Hierbei ist grds. der Wert der vom Vorhabenträger zu übernehmenden Leistungen maßgebend. mehr

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§ 39 Steuerrecht / ee) Gebühren

Rz. 88 § 89 Abs. 3–7 AO sehen die Erhebung von Gebühren für den Antrag auf verbindliche Auskunft vor. Die Gebühr ist nach § 89 Abs. 4 AO im Grundsatz nach dem Gegenstandswert zu berechnen, d.h. der unmittelbaren steuerlichen Auswirkung in Gestalt der Differenz zwischen den Steuerbeträgen, die bei Anwendung der vom Antragsteller im Antrag vorgetragenen Rechtsauffassung und be... mehr

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§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren

Rz. 238 Der Streitwert der Revisionsinstanz richtet sich gem. § 52 GKG nach den Anträgen des Revisionsklägers. Die Gerichtsgebühren ergeben sich für Revisionen aus der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG (KV Nr. 6120 ff.). Es entstehen also üblicherweise für das Verfahren gem. Nr. 6120 GKG-KV fünf Gerichtsgebühren. Bei Rücknahme oder Erledigung der Hauptsache vor Eingang der Revision... mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 8. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 9 Angesichts des im öffentlichen Recht oft einschlägigen Auffangstreitwerts von 5.000 EUR (§ 52 Abs. 2 GKG) und der eher zurückhaltenden Wertbemessung des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit[16] bietet es sich gerade hier dringend an, Vergütungsvereinbarungen zu schließen. Nach § 80 Abs. 3 S. 2 VwVfG sind die gesetzlich festgelegten (also nicht die vereinbar... mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXIV. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 85 Für die Vertretung im Planfeststellungsverfahren erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach §§ 2 Abs. 1 u. 2, 17 Nr. 1 RVG i.V.m. Nr. 2100 ff. RVG-VV. Unabhängig vom Ausgang des Planfeststellungsverfahrens sind – da keine Anspruchsgrundlage existiert – für den Mandanten die angefallenen Gebühren nicht erstattungsfähig. Insbesondere kommt auch – da gegen Planfeststellungsbe... mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Gebühren des Rechtsanwalts im Bußgeldverfahren

Rz. 473 Ähnlich wie im Strafverfahren richten sich die anwaltlichen Gebühren im Bußgeldverfahren nach dem RVG-Vergütungsverzeichnis.[231] Die Gebührentatbestände für die Vertretung in Bußgeldangelegenheiten sind in Teil 5 RVG-VV geregelt. Anders als strafrechtliche Gebühren unterscheiden diese nicht nach dem mit der Sache befassten Gericht, sondern sie orientieren sich nach ... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / c) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 157 Bei einer Erledigungserklärung nach § 91a ZPO reduziert sich die Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 GKG-KV auf eine 1,0 Gebühr, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Parteien über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer Partei folgt, es sei denn, dass bereits ein andere... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 45 Das Verfahren sowohl der Streitwertfestsetzung als auch der Streitwertbeschwerde ist gem. § 68 Abs. 3 GKG gerichtsgebührenfrei. Allerdings können gem. KV 9000 ff. GVG die Auslagen einer nicht begründeten Beschwerde anfallen. b) Anwaltsgebühren Rz. 46 Im Allgemeinen sind die Änderungen im RVG und RVG-VV durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zu beach... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 163 Beim Abschluss des Vergleichs ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, soweit nicht bereits ein Urteil vorausgegangen ist, Nr. 1211 GKG-KV. Soweit weitere Ansprüche miteinbezogen werden, die bisher nicht Gegenstand des Rechtsstreits waren, entsteht eine zusätzliche 0,25-Gebühr, Nr. 1900 GKG-KV. b) Anwaltsgebühren Rz. 164 Durch den Vergleichs... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 266 Es fällt eine 5,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 1230 GKG-KV an, die sich nach Nr. 1231–1232 GKG-KV auf eine 1,0–3,0 Gebühr reduzieren kann. bb) Verfahren für die Zulassung der Sprungrevision Rz. 267 Soweit der Antrag abgelehnt wird, eine 1,5 Gebühr gem. Nr. 1240 GKG-KV, die sich gem. Nr. 1241 GKG-KV auf eine 1,0 Gebühr reduzieren kann. cc) Anwaltsgebühren ... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 56 Das Bewilligungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Wird das Prozesskostenhilfegesuch abgelehnt, hat der Antragsteller eventuell entstandene Auslagen nach § 28 Abs. 3 GKG zu tragen. b) Anwaltsgebühren Rz. 57 Gem. Nr. 3335 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist gem. § 15 Abs. 2 RVG im ... mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 10. Gebühren

Rz. 34 Die Rechtsanwaltsgebühren ergeben sich aus § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 3100 ff. RVG-VV. Die Höhe des Streitwerts von Verwaltungsstreitsachen entnimmt die Praxis dem "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit".[38] Der Streitwert ist mit Klageeinreichung gem. § 61 GKG anzugeben. Mit Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist seit dem 1.7.2004 die ... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / II. Kosten und Gebühren

1. Gerichtskosten Rz. 244 1,0 Gebühr gem. Nr. 1610 GKG-KV zzgl. eventueller Auslagen, wie z.B. die Kosten des Sachverständigen. 2. Anwaltsgebühren Rz. 245 Es fällt eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV und ggf. eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV sowie eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV an. Gem. Vorbemerkung 3 Abs. 5 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG is... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 7. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 174 Seit der Gebührenrechtsnovelle von 1994 hat ein Versäumnisurteil nicht mehr zur Folge, dass sich die Gerichtsgebühr reduziert, Nr. 1211 GKG-KV.[135] b) Anwaltsgebühren Rz. 175 Gem. Nr. 3105 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt für den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils eine 0,5 Terminsgebühr. Eine Reduzierung der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV auf... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 207 Keine besonderen Gerichtskosten. b) Anwaltsgebühren Rz. 208 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 RVG gehört die Bestimmung des zuständigen Gerichts zum Rechtszug; somit entstehen keinerlei gesonderten Gebühren. Wenn der Anwalt nicht als Prozessbevollmächtigter tätig wird, entsteht eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV. mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / d) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 278 Siehe Nr. 1810 ff., Nr. 1820 ff. GKG-KV. bb) Anwaltsgebühren Rz. 279 Für die Tätigkeit im sofortigen Beschwerdeverfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 RVG-VV sowie ggf. eine 0,5 Terminsgebühr gem. Nr. 3513 RVG-VV. Für die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt, dessen Tätigkeit sich hierauf beschränkt, eine 0,5 Verfahre... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 149 Bei Erlass eines Anerkenntnisurteils reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, Nr. 1211 GKG-KV. Dies soll jedoch nicht gelten bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast.[119] bb) Anwaltsgebühr Rz. 150 Bei Anerkenntnis fällt eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV für beide beteiligten Anwälte an. Somit entstehen d... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / II. Gebühren und Kosten

1. Gerichtskosten Rz. 72 Für das Mahnverfahren fällt eine 0,5-Gebühr gem. Nr. 1100 GKG-KV an. Diese wird auf eine eventuell später anfallende Gebühr bei Durchführung des streitigen Verfahrens angerechnet, Nr. 1210 GKG-KV. 2. Anwaltsgebühren Rz. 73 Der Anwalt des Antragstellers erhält für seine Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eine 1,0 Verfa... mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Gebühren

a) Registergebühren Rz. 48 Die Gebühr für die Eintragung der Zweigniederlassung bemisst sich nach § 58 Abs. 2 GNotKG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis der HRegGebVO. Die Gebühr für die Errichtung einer Zweigniederlassung eines Einzelkaufmanns beträgt seit dem 1.6.2025 60 EUR (Gebührenverzeichnis Nr. 1200). b) Kosten Notar und Rechtsanwalt Rz. 49 Der Gebührenberechnung ist der Gesc... mehr