Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 3 Gebühren des RVG / 3. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV und Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV

Rz. 57 Kommt man zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Nr. 2300 VV sind alle in dieser Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts einschließlich etwaiger Besprechungen mit dem Gegner oder Dritten von der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgedeckt. Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV muss die Geschäftsgebühr zur Hälfte, aber maximal bis 0,75, auf... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 80 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 81 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 4. Beratung zu Rechtsmitteln

Rz. 42 Nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift für die Erstberatung ist § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 nicht für den Rat eines Berufungsanwalts anwendbar. Rz. 43 Über die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, belehren die Arbeitsgerichte (§ 9 Abs. 5 S. 1 ArbGG). Wenn der Mandant seinen erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten nach den Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ... mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / E. Durchsetzung der Gebühren

Rz. 39 Im Beschlussverfahren wird keine Kostenentscheidung getroffen.[24] Rz. 40 Dies ist im Allgemeinen nicht erforderlich, weil Kosten entweder nicht entstehen oder der Arbeitgeber sie ohnehin zu tragen hat. Wenn der Betriebsrat jedoch anwaltlich vertreten ist, könnte mit einer Kostenentscheidung ein gesondertes Beschlussverfahren über die Kostentragungspflicht (siehe oben ... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 5. Beratung und Einigung

Rz. 46 In einem gem. § 34 RVG unterfallenden Beratungsmandat kann auch eine Einigungs-, Aussöhnungs- oder Erledigungsgebühr nach den Nrn. 1000 bis 1006 VV anfallen ("Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG."). Es ist allerdings zu prüfen, ob nach Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV bereits ein... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / a) Vorschüsse vom Mandanten

Rz. 106 Erst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet dem Anwalt, vom Mandanten einen Vorschuss nach § 9 RVG zu fordern. Erst seine Beiordnung verpflichtet den Anwalt zur Vertretung. Solange Prozesskostenhilfe lediglich beantragt ist, kann der Anwalt seine Partei um einen Vorschuss bitten. Erhält der Anwalt dann diesen Vorschuss, kann er nach § 58 Abs. 2 RVG diesen V... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 3. Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung

Rz. 109 Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung hat der Rechtsanwalt auch wegen der Differenz zwischen der gesetzlichen Regelvergütung und den PKH-Gebühren gemäß § 50 RVG einen Anspruch gegen die Staatskasse die Differenz für ihn einzuziehen und an ihn weiterzuleiten. Gemäß § 50 RVG hat die Staatskasse die sog. weiteren Gebühren bis zur Höhe der gesetzlichen ... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / G. Verwaltungsverfahren

Rz. 145 Bei der beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen oder eines Gleichgestellten muss nach den Vorschriften des SGB IX die Zustimmung des Integrationsamtes vom Arbeitgeber eingeholt werden. Das Integrationsamt muss den Arbeitnehmer anhören (§ 87 Abs. 2 a.E. SGB IX). Soweit der Rechtsanwalt in diesem Verfahren vertritt, entstehen die Gebühren gemäß Nr. 23... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 131 Die Terminsgebühr beträgt gemäß Nr. 3202 VV 1,2 Gebühren. Die Anmerkung zu Nr. 3104 VV über das Entstehen/Nichtentstehen der Terminsgebühr gilt entsprechend (Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 3202 VV). Nach Nr. 3203 reduziert sich die Terminsgebühr auf 0,5 bei Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei, im Berufungsverfahren der Berufungskläger, nicht erschienen ode... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / I. Sonstiges

I. Sozialrechtliche Verfahren Rz. 150 Für die Vertretung des Arbeitnehmers im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren (zum Beispiel gegen Bescheide der Agentur für Arbeit) findet die Nr. 2302 VV Anwendung. Danach beträgt die Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), 65 bis 837 EUR, wobe... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / II. Außergerichtliche Vertretung, Nr. 2300 ff. VV

1. Bedeutung der Vorschriften Rz. 53 Zur außergerichtlichen Vertretung gehört das Anschreiben der Gegenseite (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), das Schreiben an Dritte (z.B. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt[21]), die Korrespondenz mit dem Betriebsrat und auch das Entwerfen von Erklärungen[22] (Kündigung, Zurückweisung) und Verträgen... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / B. Landes- bzw. Bundeskasse

I. Beratungshilfe Rz. 89 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[104] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[105] Den Begriff der Erforderlichkeit d... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / V. Verlustigerklärung des Rechtsmittels

Rz. 134 Eine Berufung kann gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG, § 516 ZPO ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurückgenommen werden. Die Zurücknahme der Berufung hat nach § 64 Abs. 6 ArbGG, § 516 Abs. 3 S. 1 ZPO zwei Folgen. Sie führt zum Verlust des eingelegten Rechtsmittels und zur Verpflichtung, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kost... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 95 Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts, was... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 7. Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 52 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt gemäß § 34 Abs. 2 RVG eine Anrechnung der Beratungsgebühr auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt. mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 130 In dem Berufungsverfahren beträgt die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3200 VV 1,6. Nach Nr. 3201 VV ermäßigt sich die Gebühr Nr. 3200 VV bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags auf 1,1. Eine vorzeitige Beendigung liegt vor, wenn der Auftrag endet, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel eingelegt oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Kla... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / III. Schlichtungsverfahren

Rz. 155 Im Schlichtungsverfahren nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder der Einigungsstelle nach § 76 BetrVG erhält der Rechtsanwalt nach Nr. 2303 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 1,5. Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 entstanden ist, wird die Hälfte dieser Gebühr nach dem Wert des Gegenstands, der in das Verfahren übergegangen ist, jedoch höchst... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 2. Abgrenzung zum einfachen Schreiben gem. Nr. 2301 VV

Rz. 55 Der dritte Abschnitt des VV enthält auch Nr. 2301 VV, wonach der Anwalt für Schreiben einfacher Art eine Gebühr von 0,3 bekommt. Da diese Gebühr geringer ist als die Satzrahmengebühr der Nr. 2300 VV (Satzrahmen 0,5 bis 2,5), stellt sich die Frage, welche Schreiben unter Nr. 2301 VV fallen. Was ein Schreiben einfacher Art ist, ist in der Anmerkung zu Nr. 2301 VV legal ... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / III. Einigungsgebühr

Rz. 105 Ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren bereits anhängig, betragen gemäß Nr. 1003 VV die Gebühren Nr. 1000 bis 1002 VV jeweils 1,0. Der Rechtsanwalt erhält also für seine ursächliche Mitwirkung an einer im Rahmen eines erstinstanzlichen Klageverfahrens erzielten Einigung eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,0. Rz. 106 Die Einigung... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / II. Revision

Rz. 140 Im Revisionsverfahren vor dem BAG beträgt die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3206 VV 1,6. Sie reduziert sich bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags auf 1,1 (Nr. 3207 VV). Die Legaldefinition der vorzeitigen Beendigung in der Anmerkung zu Nr. 3201 VV gilt entsprechend (Anmerkung zu Nr. 3207 VV). Rz. 141 Als Terminsgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3210 VV einen Gebührensa... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / F. Verfassungsbeschwerde

Rz. 144 Die Gebühren für Verfahren vor den Verfassungsgerichten regelt § 37 RVG. Verfahren vor den Verfassungsgerichten kommen im Arbeitsrecht eher selten in Betracht. Allerdings kann es gelegentlich vorkommen, dass nach Erschöpfung des arbeitsgerichtlichen Rechtswegs für den Mandanten noch eine Verfassungsbeschwerde zu führen ist – beispielsweise wenn durch ein Urteil Grund... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / H. Rechtswegstreitigkeit

Rz. 147 Der Streit um die Zulässigkeit des Rechtswegs oder die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gehört zum Rechtszug (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG) und ist durch die Verfahrensgebühr abgegolten. Rz. 148 Eine Beschwerde gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichts über die örtliche Zuständigkeit sind nicht anfechtbar, § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG. Rz. 149 Wenn über die sachlich... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 2. Art des Auftrags

Rz. 121 Nach dem erteilten Mandat richtet sich auch, ob der Anwalt eine Vergütung nach Nr. 3101 VV (0,8) oder eine Vergütung nach Nr. 2300 erhält (0,5 bis 2,5). Beispiel Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage verlangt N vom G ohne anwaltliche Unterstützung ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Er erhält daraufhin ein qualifiziertes Zeugnis mit einer ausreichenden Leistungsbeur... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / D. Mandant

Rz. 170 Die Dienstleistung des Rechtsanwaltes muss aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages vom Auftraggeber bezahlt werden. Darüber muss der Rechtsanwalt den Mandanten nicht belehren. Rz. 171 Eine Belehrungspflicht besteht lediglich gemäß § 49b Abs. 5 BRAO , wonach der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages den Mandanten darauf hinzuweisen hat, dass sich die Gebühren nach ... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 4. Ortsverschiedenheit

Rz. 111 Fraglich ist die Bedeutung von § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Wie der Wortlaut dieser Vorschrift zeigt, muss kein Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts gewählt werden. Es kommt auf den Gerichtsbezirk an.[134] Fahrtkosten, die für die F... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 3. Erstberatung

Rz. 34 Kommt gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbarung zustande, ergibt sich auch im Falle einer Erstberatung die Höhe der Vergütung aus dieser Vereinbarung. Kommt eine solche Vergütungsvereinbarung nicht zustande, verweist § 34 Abs. 1 RVG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.[17] § 34 Abs. 1 RVG enthält ferner Regelungen zum Verbraucherschutz. Ist der M... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 4. Außergerichtliche Einigung

Rz. 69 Das Mitwirken eines Anwalts bei einer außergerichtlichen Einigung kommt in Betracht, wenn er einen Auftrag zur Beratung,[34] zur außergerichtlichen Vertretung oder zur vertragsgestaltenden Tätigkeit erhalten hat. Wenn bis zum Ablauf der Klagefrist noch genügend Zeit für eine außergerichtliche Einigung zur Verfügung steht, kann dieser Weg der sinnvollere sein. Bei Führu... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Verfahren vor dem Berufungsgericht

Rz. 138 Für das zweitinstanzliche Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht bleibt es bei der Regelung der ZPO. Insbesondere ist § 97 ZPO zu beachten, wonach ein ohne Erfolg eingelegtes Rechtsmittel der Partei zur Last fällt, die es eingelegt hat. Wenn der Rechtsmittelführer aufgrund neuen Vorbringens obsiegt, können ihm dennoch gemäß § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Rechtsmittel... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / F. Annex – Finanzierung

Rz. 194 Bei Prozessen mit hohen Streitwerten verzichtet der Anspruchsteller auf den Versuch der Rechtsdurchsetzung, wenn ihm das Kostenrisiko im Verhältnis zu den Erfolgsaussichten zu hoch ist. In solchen Fällen kann überlegt werden, ob eine Finanzierung des Prozesses möglich ist.[218] mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / I. Beratung

Rz. 19 Seit dem 1.7.2006 gibt es für die anwaltliche Beratung keine gesetzliche Vergütung mehr. Der Anwalt soll auf den Abschluss einer Gebührenvereinbarung hinwirken, § 34 RVG.[7] Kommt es nicht zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, erhält der Anwalt die nach bürgerlichem Recht übliche Vergütung.[8] 1. Wegfall der gesetzlichen Beratungsgebühr Rz. 20 Auf den Wegfall der ... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / II. Prozesskostenhilfe

1. Wirtschaftliche Bedeutung Rz. 101 Die Prozesskostenhilfe trägt die Gerichtskosten gemäß § 122 ZPO [124] und die Rechtsanwaltskosten des eigenen Anwaltes nach § 45 RVG. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe schützt nicht vor Kostenerstattungsansprüchen der Gegenseite, § 123 ZPO. Da Kostenerstattungsansprüche beim erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 12a A... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 2. Vorschüsse und Prozesskostenhilfe

a) Vorschüsse vom Mandanten Rz. 106 Erst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet dem Anwalt, vom Mandanten einen Vorschuss nach § 9 RVG zu fordern. Erst seine Beiordnung verpflichtet den Anwalt zur Vertretung. Solange Prozesskostenhilfe lediglich beantragt ist, kann der Anwalt seine Partei um einen Vorschuss bitten. Erhält der Anwalt dann diesen Vorschuss, kann er na... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / C. Gegner

I. Grundsatz Rz. 128 Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Rz. 129 § 12a ArbGG trifft eine Sonderregelung für das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren.... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / II. Verweisung des Rechtsstreits

1. Verweisung zum Arbeitsgericht Rz. 133 Die Ausnahme von der Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG regelt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. Die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Regress

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 51 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[84] Wie wichtig es auch bei rechts... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / B. Außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 18 Die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts für seinen Mandanten kann beratend sein und aus einer Vertretung bestehen. Ob die Vertretung mündlich ("vorstellig werden"), fernmündlich oder schriftlich erfolgt, ist für das Entstehen einer Gebühr unerheblich. Wichtig ist, dass der Anwalt auftragsgemäß gehandelt hat. In der Regel werden Anwälten Aufträge durch schlüs... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 6. Besondere Verfahren

Rz. 77 Eine typische Angelegenheit, die der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht nach Nr. 2300 VV abzurechnen hat, ist die Mitwirkung auf Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bei den Verfahren zur Anhörung des Betriebsrates. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann auf Seiten des Arbeitnehmers fraglich sein, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist (insoweit is... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / I. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 136 Bei der Nichtzulassungsbeschwerde handelt sich um einen Rechtsbehelf, kein Rechtsmittel.[91] Bei der Nichtzulassungsbeschwerde geht es nämlich nicht um die Überprüfung der Sachentscheidung des Berufungsgerichts, sondern um die Frage, ob das Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung zugelassen werden kann.[92] Rz. 137 Der Rechtsanwalt erhält im Verfahren über die Nichtzu... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 25 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Gesonderte Angelegenheit

Rz. 4 Eigentlich hat das arbeitsrechtliche Mandat aus der Sicht des Rechtsanwaltes nichts damit zu tun, ob der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Vertragsbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist die eine Seite. Ob und in welchem Umfang der Mandant von den Kosten der anwaltlichen Tätigkeit durch eine Rechtsschutzversicherung freizustellen ist, ist eine ande... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 1. Verweisung zum Arbeitsgericht

Rz. 133 Die Ausnahme von der Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG regelt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. Die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 3. Gebührenhöhe und Anrechnung

Rz. 122 Nach § 15 Abs. 3 RVG, Nr. 3101 Nr. 2 VV erhält der Rechtsanwalt 0,8 einer Verfahrensgebühr nach dem Differenzwert (= Wert des Vergleichs – Wert des Streitgegenstandes des Verfahrens). Gemäß § 15 Abs. 3 RVG erhält der Rechtsanwalt aber keine höhere Vergütung, als hätte er von vornherein den gesamten Gegenstand des Vergleiches rechtshängig gemacht (nicht mehr als eine ... mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / IV. Mediation

Rz. 157 Viele Arbeitsgerichte bieten die Möglichkeit, anhängige Rechtsstreite im Rahmen einer Mediation (§ 54a ArbGG) gütlich zu beenden. Ziel einer Mediation ist, dass die Streitparteien mit Unterstützung speziell geschulter Arbeitsrichter als Mediatoren selbstständig und eigenverantwortlich ihren Konflikt lösen. Die Mediatoren spielen eine vermittelnde Rolle, sie haben – a... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / V. Erfolgsaussichten

Rz. 42 Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten muss, damit das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung zu tragen ist,[74] hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ARB 75; § 1 i.V.m. § 18 Abs. 1a und b ARB 94/2000; § 3a ARB 2010; Ziffer 3.4 ARB 2012). Will sich der Rechtsschutzversicherer auf fehl... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / V. Festsetzungsverfahren

Rz. 148 Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn der Gegenanspruch jedoch rechtskräftig festgestellt ist, ist ausnahmsweise eine Aufrechnung möglich.[186] Rz. 149 Wenn es um die Frage geht, ob der Gegner Kosten erstatten muss, ist zunächst danach zu fragen, welche Kosten überhaupt entstanden sind. Rz. 1... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 2. Verweisung vom Arbeitsgericht

Rz. 137 Wenn der Prozess vor dem Arbeitsgericht begonnen und später an einen anderen Gerichtszweig verwiesen wird, so sind die vor dem Arbeitsgericht entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig.[173] Dieses ergibt sich auch aus der Systematik des § 12a ArbGG. Wenn § 12a Abs. 1 S. 3 eine Regelung für den Fall der Verweisung zur Arbeitsgerichtsbarkeit schafft und die Kosten, we... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Verfassungsbeschwerden

Rz. 157 Gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten. Hierbei sind allerdings die dem Anhörungsberechtigten entstehenden Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erhebt der Arbeitgeber erfolgreich Verfassungsbeschwerde und wurde sein Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ang... mehr