Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Anträge auf Gewährung einer Reiseentschädigung an mittellose Personen werden in der Praxis gar nicht einmal so selten gestellt. Gleichwohl sind sich sowohl die Gerichte als auch die Rechtsanwälte nicht immer sicher, welche Rechtsgrundlagen hierfür bestehen. Dieses Problem und die praktischen Auswirkungen der Gewährung einer Reiseentschädigung sollen nachfolgend erörtert werd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Rücklagennachweis mit Erläuterungen

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / IV. Einführung FeV, damit auch § 28 FeV

Mit Einführung der FeV zum 1.1.1999 wurden die Bestimmungen zur Fahrerlaubnis in der StVZO gestrichen. Auch die unter Ziffer III. genannte Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie wurde aufgehoben. Die Regelung zum ausländischen EU/EWR-Führerschein fand man nun in § 28 FeV, sofern sich der ordentliche Wohnsitz der Person im Inland befindet. Befindet sich dieser Wohnsitz nicht...mehr

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FoVo 04/2022, Unvollständige Drittschuldnerauskunft und mangelnde Leistung des Drittschuldners

Der Drittschuldner zahlt nicht Antwortet der Arbeitgeber auf die Lohnpfändung nicht oder nur mit einer unvollständigen Drittschuldnerauskunft, zahlt er dann ersichtlich pfändbare Beträge nicht aus oder ist von solchen auszugehen und wollen Sie die Angaben auch noch überprüfen, ist einiges zu tun. Sie fordern ihn dazu auf Im Beitrag auf S. 61 ff. haben wir dazu die Rechtslage da...mehr

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zfs 04/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

Zitat Der gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 2. Alt. i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO statthafte und auch ansonsten zulässige Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 2.12.2021 gegen die mit Bescheid des Antragsgegners vom 19.11.2021 für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis hat in der Sache keinen Erfolg. Das Inte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Strukturelle Vermietungshindernisse

Rn. 263 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der BFH hat in seiner neueren Rspr insbesondere Stellung dazu bezogen, wie bei Leerständen wegen struktureller Vermietungshindernisse zu verfahren ist. Dieser Bereich betrifft vor allem ostdeutsche Wohngebiete und auch immer mehr westdeutsche strukturschwache Regionen. Durch ein "Überangebot" von Wohnobjekten in diesen Gebieten ist eine Ver...mehr

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FoVo 04/2022, Der Arbeitgeb... / II. Die Lösung

Drei Dimensionen der Auskunft Ist die Forderungspfändung erfolgt, so entfaltet sich ein Auskunftssystem, das in seinen unterschiedlichen Voraussetzungen gesehen und angewandt werden muss:mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern.[1] Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungswirkung muss das Finanzamt du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Voraussetzungen für die Tarifermäßigung (§ 34b Abs 4 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 157 – ET: 04/2022> Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tarifvergünstigungen sind:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schichtarbeit / 3.2 Nachtschichten

Nachtschichten sind nach § 7 Abs. 1 Satz 3 TVöD Arbeitsschichten, die mindestens 2 Stunden Nachtarbeit umfassen. Eine Definition der Nachtschichten enthält der BAT nicht. Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr, also 9 Stunden ( § 7 Abs. 5 TVöD). Demgegenüber umfasst die Nachtarbeit nach § 15 Abs. 8 Unterabs. 5 BAT den Zeitraum von 20 Uhr bis 6 Uhr, also 10 Stund...mehr

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zfs 04/2022, Einfluss der A... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BAG bedarf einiger Erörterungen. Der Einfluss der Anhörungsrüge Der Entscheidung ist zuzustimmen, wenn – was sich aus dem Sachverhalt nicht eindeutig ergibt – das BAG am 14.10.2020 durch einen einheitlichen Beschluss sowohl die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen als auch den Streitwert festgesetzt hat. Sind diese Entscheidungen ...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 521.521 EUR. Der Kläger ist Alleinerbe seines am 30.6.2019 verstorbenen Vaters V (Erblasser). Der Kläger und sein Vater waren im Verhältnis 80 zu 20 u.a. an zwei GbR beteiligt, namentlich an der Grundstücksgesellschaft A und an der Grundstücksgesellschaft B. Eine der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 3.1.2.4 Fristberechnung

Für die Fristberechnung ist allein auf den Zeitraum zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und dem Beginn der Regelaltersrente abzustellen. Tritt die Versicherungspflicht erst im Laufe eines Arbeitsverhältnisses ein, so ist die Frist bis zum Beginn der Regelaltersrente erst von diesem Zeitpunkt an zu rechnen. Die Frist ist auch dann bis Beginn der Regelaltersrente zu r...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.3 Kündigung

Der Versicherungsnehmer kann die freiwillige Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende in Schriftform kündigen. Im Fall einer Kündigung behält der Versicherte seine bis zur Kündigung erworbene Anwartschaft, wenn er nicht die Abfindung der Versicherung beantragt. Im Rahmen einer Abfindung erhält der Versicherte seine eingezahlten Beiträge – abzüglich eine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 2.3 Vertretung

§ 9b Abs. 1 Satz 1 WEG berechtigt den Verwalter, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Hausgeldschuldner ein gerichtliches Mahnverfahren und/oder eine Hausgeldklage zu führen[1] und dafür einen Rechtsanwalt einzuschalten.[2] Diese Vertretungsmacht ist umfassend und geht über das Recht/die Pflicht zur Geschäftsführung nach § 27 Abs. 1 WEG hinaus. Der Verwa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 2.2.2 Grenzen

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG darf der Verwalter ohne Beschluss nur Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die eine untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Der Verwalter hat daher eine Entscheidung der Wohnungseigentümer einzuholen, wenn die gerichtl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 3.1.2 Erfüllung der Wartezeit

Versicherungspflichtig (anzumelden) ist, wer die tarifvertraglich geregelte Wartezeit (60 Monate mit Umlagen oder (Zusatz)Beiträgen noch erfüllen kann. Diese 60 Monate können in verschiedenen Zeiträumen und in unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen entstanden sein. Zum 1.1.2018 wurde die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist auf einen Zeitraum von 36 Monate verkürzt (vgl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeginn und Hemmung von Fristen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 8 des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes (HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) wurde § 198 Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2002 an die durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts v. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.1 Neubeginn der Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge (§ 198 Satz 1)

Rz. 4 Freiwillige Beiträge sind – vorbehaltlich der Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung – grundsätzlich nur wirksam, wenn sie bis zum 31.3. des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (§ 197 Abs. 2). Im Ergebnis ist nach dem Regelungsinhalt des § 197 Abs. 2 eine freiwillige Beitragszahlung während des gesamten laufenden Kalend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.2 Rentenverfahren

Rz. 8 Verwaltungsverfahren zur Feststellung oder Ablehnung eines Rentenanspruchs sowie damit im Zusammenhang stehende Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren unterbrechen nach dem Wortlaut des § 198 Satz 1 die in § 197 Abs. 2 geregelte Frist für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ebenfalls. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Rentenverfahren in den ersten 3 Kalendermo...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2 Rechtspraxis

2.1 Neubeginn der Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge (§ 198 Satz 1) Rz. 4 Freiwillige Beiträge sind – vorbehaltlich der Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung – grundsätzlich nur wirksam, wenn sie bis zum 31.3. des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (§ 197 Abs. 2). Im Ergebnis ist nach dem Regelungsinhalt des § 197 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Wirksamkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt neben der Zulässigkeit (Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung) und der Ordnungsmäßigkeit (Beitragszahlung in richtiger Höhe und an den zuständigen Rentenversicherungsträger) auch noch die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Zahlungsfristen voraus, die sich für Pflichtbeiträge aus §...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.3 Verfahrensdauer

Rz. 8b Beitrags- oder Rentenverfahren beginnen z. B. mit dem Tag des Eingangs des jeweiligen Antrags des Versicherten bei einem Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB I), bei Kontenklärungsverfahren anlässlich eines Auskunftsverfahrens nach dem Versorgungsausgleichsgesetz v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) bei Ehescheidung oder Aufhebung von Lebenspartn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.3 Wirkung der Unterbrechung der Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge

Rz. 9 Die Unterbrechung der in § 197 Abs. 2 geregelten Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge durch die in § 198 Satz 1 genannten Unterbrechungstatbestände bietet Versicherten eine weitere Dispositionsmöglichkeit zur Schließung versicherungsrechtlicher Lücken für (ggf.) länger zurückliegende Zeiträume. Bei Einleitung eines Beitrags- oder Rentenverfahrens zu Lebzeiten eines V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 8 des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes (HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) wurde § 198 Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2002 an die durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts v. 26.11.2001 (BGBl. I ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.1 Beitragsverfahren

Rz. 7 Bei Anwendung von § 198 Satz 1 ist der Begriff "Beitragsverfahren" weit auszulegen. Somit stellen nicht nur Verfahren, in denen es um die Berechtigung oder Verpflichtung zur Beitragszahlung geht, sondern grundsätzlich alle Verfahren ein Beitragsverfahren dar, die in irgendeiner Weise außerhalb eines Rentenverfahrens mit der Anerkennung oder Ablehnung von rentenrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2 Unterbrechungstatbestände

Rz. 6 Als Unterbrechungstatbestände für den Neubeginn der in § 197 Abs. 2 genannten Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge kommen nach § 198 Satz 1 Beitrags- und Rentenverfahren in Betracht. Zu den Beitragsverfahren zählen alle Verfahren, die eine verwaltungsmäßige Prüfung des geltend gemachten Anspruchs erfordern bzw. einen Einfluss auf die Entscheidung zur Beitragszahlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.4 Hemmung von Verjährungsfristen (§ 198 Satz 2)

Rz. 11 Pflichtbeiträge sind – vorbehaltlich der in § 197 Abs. 3 genannten Härteregelung – wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist (§ 197 Abs. 1). Gemäß § 25 Abs. 1 SGB IV verjährt der Anspruch auf Pflichtbeiträge in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Darüber hinaus verjährt der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.2 Antragsfrist

Rz. 29 Der Antrag auf Befreiung ist nach Abs. 2 innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 zu stellen. Nach § 26 Abs. 1 SGB X gelten für die Berechnung der Frist die §§ 187 bis 193 BGB. Fällt der letzte Tag der Antragsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist nach § 26 Abs. 3 SGB X i. V. m. §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.2 Gleichwertiger privater Pflegeversicherungsschutz

Rz. 18 Voraussetzung für das Befreiungsrecht ist der Nachweis eines der sozialen Pflegeversicherung adäquaten privaten Pflegeversicherungsvertrages. Dieser Nachweis ist zusammen mit dem Befreiungsantrag zu erbringen, da er notwendige Voraussetzung für die Befreiung ist. Unschädlich dürfte es sein, wenn dieser Nachweis erst innerhalb der Frist für die Befreiung erbracht wird....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.1 Eintreten von Pflegeversicherungspflicht nach § 20 Abs. 3

Rz. 11 Der Personenkreis der Befreiungsberechtigten ist auf die Personen beschränkt, die nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Dies sind nur die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Personen. Die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung ist sowohl notwendige Voraussetzu...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2.3 Auswirkungen auf die freiwillige Versicherung

Besteht zum Ende einer Pflichtversicherung eine freiwillige Versicherung, so endet diese mit der Abmeldung aus der Pflichtversicherung. Der Beschäftigte kann aber die freiwillige Versicherung trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortführen. Dies muss lediglich vom Versicherten innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung der Beschäftigung beantragt werden. Mit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 12 Versicherungsnachweise

Die Pflichtversicherten der Zusatzversorgungskasse erhalten jährlich oder auch im Fall der Beendigung der Pflichtversicherung einen Nachweis über ihre erworbenen Anwartschaften auf Betriebsrente. In dem Versicherungsnachweis werden insbesondere die Höhe der Anwartschaft, die Anzahl der Versorgungspunkte und der erreichten Umlage- bzw. Beitragsmonate angegeben. Sind die vom Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.1.2 Teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte auf einem geeigneten und freien Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann und dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Weiterbeschäftigung muss vom Beschäftigten innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Rentenbescheides schriftlich beantragt werden (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.7.1 Erstattungsanspruch (Satz 1)

Rz. 45 Die Aufwendungen der Krankenkassen werden von den Leistungsträgern vierteljährlich erstattet. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten (§ 91 Abs. 1 Satz 2 SGB X; BSG, Urteil v. 17.6.2008, B 1 KR 30/07 R). Zum Erstattungsanspruch gehören alle Kosten, die individuell im Einzelfall entstehen. Dazu gehören auch die Kosten für die Erstversorgung mit der elektro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber gibt nicht vor, unter welchen Voraussetzungen der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. In der Vergangenheit gingen die Krankenkassen davon aus, dass die Leistung "Rehabilitationssport" letztendlich nur als "Anschubfinanzierung" zu verstehen ist; der Reha-Sportler hat nach Ablauf des Bewilligu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2 Erwerbsminderungsrenten

Die Erwerbsminderungsrente errechnet sich aus der Summe der bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte sowie aus Versorgungspunkten für Zurechnungszeiten. Die bis zum Rentenbeginn versicherten zusatzversorgungspflichtigen Entgelte müssen daher bei der Berechnung der Betriebsrente wegen Erwerbsminderung mit berücksichtigt werden. Aus diesem Grund benötigt die Zusatzver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.9 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft ab 1.1.2022)

Rz. 79 Unter Rz. 80 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die ab 1.1.2022 gilt (Stand: 26.11.2021). Diese ab 1.1.2022 geltende Rahmenvereinbarung löste die vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 geltende Rahmen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.10 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft vom 1.1.2011 bis 31.12.2021)

Rz. 81 Unter Rz. 81 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die in der Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 galt. Diese wurde durch die ab 1.1.2022 geltende neue Rahmenvereinbarung (Text in Rz. 80) abgelös...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1 Wartezeit

Ohne Erfüllung der Wartezeit besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus der Zusatzversorgung. Die tarif- und satzungsrechtliche Wartezeit beträgt 60 Kalendermonate. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Aufwendungen für die Pflichtversicherung erbracht wurden – also der Arbeitgeber Umlagen oder Beiträge gezahlt hat. Die insgesamt erf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids

Leitsatz Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern den Erhalt innerhalb des Dreitageszeitraums, so hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen. Sachverhalt Fraglich ist, ob die Einsprüche vom 19.7.2018 gegen die Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 vom 13.6.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet in Abs. 1 ein Befreiungsrecht für Personen, deren Pflegeversicherungspflicht ausschließlich auf der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht. Erfasst wird somit nur die an die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung anknüpfende Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 . Dies bedeutete und bedeutet ei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.1.4 Fristen

§ 72 Abs. 3 Satz 3 LPVG-BB gibt eine Regelfrist zur Entscheidung binnen 30 Arbeitstagen nach Anrufung der Einigungsstelle vor. Diese Frist ist für die Fälle des neu geschaffenen Mitbestimmungstatbestandes bei Umsetzung (länger 6 Monate und Wechsel des Dienstortes § 63 Abs. 1 Ziffer 10a LPVG-BB) auf 15 Arbeitstage reduziert, § 72 Abs. 3 S. 4 LPVG-BB.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.11 Verspätetes Vorbringen

Nach § 83 Abs. 1a ArbGG kann das Gericht das Verfahren beschleunigen und die Mitwirkung der Beteiligten forcieren, indem es den Beteiligten für ihr Vorbringen eine Frist setzt. Nach Ablauf der Frist kann das Vorbringen zurückgewiesen werden, wenn dessen Berücksichtigung nach der freien Überzeugung des Gerichts zu einer Verfahrensverzögerung führte und der Beteiligte die Vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.6.1 Einlegung der Beschwerde

Die Beschwerde ist beim LAG innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des vollständig abgefassten Beschlusses erster Instanz einzulegen.[1] Die Beschwerdefrist beginnt nur dann zu laufen, wenn dem Beschluss eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung nach § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG beigefügt war. Die Beschwerdebegründung ist innerhalb von 2 Monaten beim LAG einzureichen....mehr