Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 5. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 31 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils (spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung). Die Fristennotierung hat mit der Zustellung zu erfolgen. Rz. 32 Der Antrag auf Verlängerung sollte wirklich nur ausnahmsweise gestellt werden. Der Vorsitzende verlängert die...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 24 Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 312]

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Teil C: Außerordentliche un... / 75 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Allgemeines [Rdn 1144]

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Teil C: Außerordentliche un... / 9 Menschenrechtsbeschwerde, Drittbeteiligung [Rdn 90]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Vermögenserwerb

Rz. 142 Das Begehren einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO setzt ein völlig neues Auskunftsverfahren in Gang.[241] Der Schuldner ist zur erneuten Abgabe innerhalb dieser Frist nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 1...mehr

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zfs 09/2024, Verbot für den... / 2 Aus den Gründen: “…

[17] Die nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässige Berufung ist begründet. Auf dem fraglichen Streckenabschnitt besteht keine qualifizierte Gefahrenlage, die die von der Bekl. angeordnete Maßnahme rechtfertigen würde. Das Verbot für den Radverkehr ist daher rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten. [18] 1. Klage und Berufung sind zulässig. [19] a) Dem Kl....mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen

§ 127 Bewegliche Sachen (§§ 883, 884, 897 ZPO) (1) Hat der Schuldner nach dem Schuldtitel eine bestimmte bewegliche Sache oder eine gewisse Menge von bestimmten beweglichen Sachen herauszugeben, so wird die Zwangsvollstreckung dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher die Sache dem Schuldner wegnimmt und sie dem Gläubiger übergibt. Hat der Schuldner eine Menge von vertretb...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeines

§ 152 (§§ 916 bis 945 ZPO) (1) Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen sind Schuldtitel, die nicht eine Befriedigung des Gläubigers, sondern nur eine Sicherung seines Anspruchs oder die einstweilige Regelung eines rechtlichen Zustandes bezwecken. Der dingliche Arrest wird durch Beschlagnahme des gesamten Vermögens des Schuldners oder eines in dem Befehl näher bezeichneten ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Fristenkontrolle – Anwaltliche Sorgfaltspflichten

Rz. 30 Der Rechtsanwalt muss das Fristenwesen in seiner Kanzlei so organisieren, dass Fehler vermieden werden und ein Fristversäumnis ausgeschlossen ist.[37] Ihm steht die Art und Weise der Fristenkontrolle frei, weil es keine vorgeschriebenen oder allgemein üblichen Verfahren gibt.[38] Wird die Handakte eines Rechtsanwalts allein elektronisch[39] geführt, muss sie ihrem Inh...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 95 Wiederaufnahme, Zulässigkeitsprüfung (Aditionsverfahren) [Rdn 1485]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 19 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 276]

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Teil A: Rechtsmittel / 151 Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2107]

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Teil A: Rechtsmittel / 103 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1482]

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Teil A: Rechtsmittel / 73 Rechtsbeschwerde, Einlegung [Rdn 1087]

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Teil A: Rechtsmittel / 1 Berufung, Allgemeines [Rdn 1]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.5 Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 OECD-MA)

Rz. 446 Art. 25 Abs. 5 S. 1 OECD-MA regelt die Voraussetzungen für die Einleitung eines Schiedsverfahrens, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) seitens des Steuerpflichtigen ein Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eingereicht wurde, b) die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten nicht in der Lage sind, sich über die Lösung des Falles innerhalb von 2 Jah...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Neubeginn der Verjährung

Rz. 14 Die Verjährung kann erneut beginnen. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Rz. 15 Die Anerkennung braucht kein abstraktes Schuldanerkenntnis gem...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 9 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Wiedereinsetzung [Rdn 92]

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Teil C: Außerordentliche un... / 48 Nichtigkeitsklage, Verfahrensgang [Rdn 694]

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Teil A: Rechtsmittel / 2 Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Zeitliche Befristung des Haftbefehls

Rz. 110 Nach § 802h Abs. 1 ZPO ist die Vollziehung des Haftbefehls nur binnen einer Frist von zwei Jahren nach Erlass vorgesehen. Rz. 111 Entsprechend der Rechtsprechung zur Rechtzeitigkeit der Vollziehung eines Arrestes bzw. einstweiliger Verfügung nach § 929 Abs. 2 ZPO schließt sich der BGH[202] der Auffassung an, dass es für die Vollziehung eines Haftbefehls ausreicht, wen...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 29 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Durchführung eines Vorverfahrens [Rdn 376]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 79 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Rechtswegerschöpfung [Rdn 1181]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 41 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines [Rdn 521]

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Teil C: Außerordentliche un... / 8 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdeschrift, formale Anforderungen [Rdn 80]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.4 § 90 Abs. 4 AO

Rz. 401 Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 ist gemäß § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO die vollständige Vorlage aller Verrechnungspreisdokumentationen innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorgesehen. Diese Neuregelung ist Teil der Reformen des sog. DAC-7-Gesetzes [1], durch das eine Modernisierung (insbes. Beschleunigung) der deutschen Betriebsprüfungen ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 14 Menschenrechtsbeschwerde, Entschädigung [Rdn 162]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.6 Arbeitnehmer/Organmitglieder

Rn 32 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt § 113 nicht nur für Kündigungen des Insolvenzverwalters, sondern auch für durch den Arbeitnehmer bzw. das Organmitglied ("vom anderen Teil") erklärte Kündigungen.[70] Der Arbeitnehmer sowie das Organmitglied kann ebenfalls mit der kurzen Frist des § 113 Satz 2 kündigen. Allerdings ist es dem Arbeitnehmer/dem Organmitglied nic...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Verwertung

a) Allgemeines § 91 (§§ 814 bis 825 ZPO) (1) Die Verwertung der Pfandstücke erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung in Form der Präsenzversteigerung (§§ 92 bis 96); soweit dies landesrechtlich vorgesehen ist, ist auch die allgemein zugängliche Versteigerung im Internet (§ 814 Absatz 2 Nummer 2 ZPO) möglich. Als Formen der anderweitigen Verwertung kommen insbesonde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Empfänger von inländischer Besoldung und diesen gleichgestellte Personen (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG gehören: Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz – BBesG – oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 28 Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Großen Kammer [Rdn 364]

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Teil A: Rechtsmittel / 52 JGG-Besonderheiten, Heimunterbringung, einstweilige [Rdn 778]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Kostenersatz

Rz. 442 Das selbstständige Beweisverfahren ist auch gebührenrechtlich ein selbstständiges Verfahren, in welchem die Gerichtsgebühr der Antragsteller zu tragen hat, während ihre außergerichtlichen Kosten die Verfahrensbeteiligten jeweils selbst zu tragen haben. Ein Kostenausgleich entsprechend den §§ 91 ff. ZPO findet im selbstständigen Beweisverfahren, welches zu keiner Stre...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Zugriff auf den Gegenstand des Beweises

Rz. 245 Problematisch ist die Beweisführung für die beweispflichtige Partei, wenn sich der maßgebende Gegenstand bei der anderen Partei oder bei einem Dritten befindet. Das Gesetz sieht hierfür aber Lösungsmöglichkeiten vor. Rz. 246 Befindet sich die Sache bei einem Dritten, tritt der Beweisführer den Beweis außerdem mit dem Antrag an, zur Herbeischaffung des Gegenstandes ein...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 143 Revision, Anhörungsrüge [Rdn 2025]

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Teil A: Rechtsmittel / 110 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines [Rdn 1591]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 90 Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1378]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 75 Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1122]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck der Geschäftsanweisung Das Bundes- und Landesrecht bestimmt, welche Dienstverrichtungen dem Gerichtsvollzieher obliegen und welches Verfahren er dabei zu beachten hat. Diese Geschäftsanweisung soll dem Gerichtsvollzieher das Verständnis der gesetzlichen Vorschriften erleichtern. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreit den Gerichtsvollzieher nicht ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / B. Verjährungs- und Fristenfallen

Rz. 2 Für jeden Prozess sind Fristen prägend. Gesetzlich vorgegebene materiell-rechtliche Fristen, vor allem Verjährungsfristen, sollen durch die zeitige Prozessführung gewahrt werden. Verfahrensrechtliche Fristen sind Klagefristen und betreffen daneben auch die vom Gericht gesetzten Fristen, z.B. zur Erwiderung auf die Klage sowie Rechtsmitteleinlegungs- und Begründungsfris...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Hemmung

Rz. 8 Bei der Fristenberechnung ist ferner von Bedeutung, ob die Verjährungsfrist ausnahmsweise gehemmt worden ist, §§ 203 bis 211 BGB. Rz. 9 Gehemmt wird die Verjährung vor allem durch Verhandlungen über den Anspruch, § 203 BGB, und die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs, § 204 BGB, u.a. aber auch durch die Vereinbarung eines Leistungsverweigerungsrechts, § 205 BGB, wegen...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / C. Behandlung und Überwachung ruhender Vollstreckungsaufträge

§ 27 Ruhen von Vollstreckungsaufträgen (§ 64 Absatz 3 Nummer 2 GVGA) (1) Gewährt der Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Frist von unbestimmter Dauer oder von mehr als zwölf Monaten oder mehrere aufeinander folgende Fristen von zusammen mehr als zwölf Monaten, so bleiben die getroffenen Vollstreckungsmaßnahmen zwar bestehen, für die Akten- und Buchführung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S. v. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsor...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 26 Berufung, Verwerfung durch AG, Unzulässigkeit [Rdn 354]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / X. Absendung

Rz. 343 Auch die Absendung eines Schriftsatzes wird nunmehr durch die Nutzungspflicht des beA (§ 130d S. 1 ZPO) bestimmt. § 130a ZPO eröffnet die Einreichung elektronischer Dokumente eines Anwalts aus seinem beA, sofern die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 erfüllt sind.[209] Danach können alle vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträg...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / II. Beschwerde

Rz. 18 Grundsätzlich sind Beschwerden – soweit keine andere Frist bestimmt ist – befristet innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen, § 569 Abs. 1 ZPO, sodass entsprechend Fristen zu notieren sind. Die ZPO kennt nur die sofortige Beschwerde,[26] welche darauf beschränkt ist, im erstinstanzlichen Verfahren ergangene Entscheidungen des Amtsgerichts oder des Landgeric...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 23 Gegenvorstellung, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 315]

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