Die Pflichtversicherten der Zusatzversorgungskasse erhalten jährlich oder auch im Fall der Beendigung der Pflichtversicherung einen Nachweis über ihre erworbenen Anwartschaften auf Betriebsrente. In dem Versicherungsnachweis werden insbesondere die Höhe der Anwartschaft, die Anzahl der Versorgungspunkte und der erreichten Umlage- bzw. Beitragsmonate angegeben.
Sind die vom Arbeitgeber entrichteten Beiträge oder zu meldenden Entgelte nicht oder nicht vollständig gemeldet oder abgeführt worden, muss der Versicherte innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Zugang des Nachweises dies beim Arbeitgeber beanstanden.
Will der Versicherte die im Nachweis ausgewiesenen Bonuspunkte beanstanden, muss er dies in derselben Frist gegenüber der Zusatzversorgungskasse geltend machen.
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