Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zulagen, Zuschüsse und Subventionen

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die bilanzielle Behandlung von Subventionen, Zuschüssen und Zulagen war in der Vergangenheit überaus uneinheitlich. Zulagen wurden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 13 InvZulG (2010)) i. d. R. nicht als AK-Minderung erfasst. Bei Subventionen in direkter Form und Zuschüssen war es grds. zulässig, einen Abzug von den AH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 6 Selbstcheck für das eigene Unternehmen zur Verhandlungsposition in Kreditgesprächen

Wie steht ein Unternehmen mit Blick auf die hier vorgestellten Grundlagen für positive Kreditentscheidungen seiner Banken und Sparkassen dar, welche Ausgangslage hat es? Oder anders gefragt: Mit welcher mehr oder weniger starken Verhandlungsposition kann ein Unternehmen in seine Kreditgespräche gehen? Diese Frage beantwortet ein "Selbstcheck Unternehmensfinanzierung". Dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Treppenlift / 3.3 Die Kosten

Die Kosten des Einbaus, des Betriebs und der Erhaltung des Treppenlifts hat der bauwillige Wohnungseigentümer zu tragen. Mehrere bauwillige Wohnungseigentümer haben die Kosten im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen. Praxis-Beispiel Einbau auf Initiative von 3 Eigentümern Der Treppenlifteinbau erfolgt auf Initiative von Wohnungseigentümer A, B und C. Kosten entstehen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen (Wertguthabenvereinbarungen)

Rn. 622 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Gesetzesmaterialien zum BilMoG nennen die Lebensarbeitszeitmodelle beispielhaft für "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" (BT-Drs. 16/10067, S. 84). Bei Lebensarbeitszeitmodellen verzichtet der AN auf die Auszahlung eines Teils seiner Arbeitsvergütung und lässt diesen Betrag auf einem Wertkonto gutschreiben. Dieses Wertguth...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rückdeckungsversicherung bei unmittelbaren Versorgungszusagen

Rn. 665 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Rückdeckungsversicherungen sind (Lebens-)Versicherungen, die das UN bei unmittelbaren Versorgungszusagen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler mit einem UN der Versicherungsbranche abschließt. Damit sollen die Risiken aus der Zusage durch die Leistungspflicht des Versicherers beim Eintritt eines Versorgungsfalls voll oder teilweise abged...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkarten (zu § 1 UStG)

Kommentar Nach vielen Jahren hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems Stellung genommen. Nachdem schon im Jahr 2021 ein Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht wurde, ist mehr als 3 Jahre später eine neue Fassung endgültig veröffentlicht worden. Dabei werden nur die Grundsätze aus einem Sc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Finanzierungsaufwendungen

Rn. 39 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Frage, ob Finanzierungsaufwendungen als Anschaffungsnebenkosten zu den AK zu rechnen sind, ist im Bilanzrecht nicht ausdrücklich geregelt, sie muss differenziert beantwortet werden. Für EK-Zinsen ist sie eindeutig zu verneinen; denn "Eigenkapitalzinsen sind keine Ausgaben und kein Aufwand, sondern kalkulatorische Kosten" (Wöhe (1997), S. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 302 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung von Finanzierungsaufwendungen in die pagatorischen HK wird hinsichtlich der EK-Zinsen nach h. M. unter Berufung auf das Realisationsprinzip zu Recht abgelehnt und ist daher verboten (vgl. Grützner, BBK 1996, S. 3169 (3172)). Rn. 303 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung der FK-Zinsen in die handelsrechtlichen HK ist im b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 3 Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Einfacher Mehrheitsbeschluss Da den Wohnungseigentümern grundsätzlich im Rahmen des § 19 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz zur Darlehensaufnahme zukommt, bedarf der Beschluss selbst keines bestimmten Quorums. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Finanzierte Maßnahme muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Selbstverständlich muss zunächst die zu finanzierende Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dauerwohnrecht / 1 Allgemeines

Das Dauerwohnrecht ist geregelt in Teil 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Nach 1945 gab es in Deutschland einen gewaltigen Wohnraumbedarf, dessen Deckung es notwendig machte, die Wohnraumsuchenden an der Finanzierung zu beteiligen, wofür wiederum Sicherheiten zu schaffen waren. Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht aus dem Jahr 1951 ermöglichte den Erwer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufwendungsersatzanspruch d... / Zusammenfassung

Begriff Aus der Pflicht des Verwalters, die für die ordnungsgemäße Verwaltung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere aber entsprechende Maßnahmen zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG zu treffen, kann sich im absoluten Ausnahmefall auch einmal die Notwendigkeit ergeben, bestimmte Maßn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.3 Einzelinvestment

Rz. 30 Während § 6e Abs. 1 EStG die Fälle des Handelns sämtlicher Gesellschafter erfasst, erweitert das Gesetz in § 6e Abs. 3 EStG den Anwendungsbereich auf den Fall nur eines Anlegers, indem die sinngemäße Anwendung der Regelungen angeordnet wird, soweit die Aufwendungen vergleichbar zu solchen sind, die bei mehreren Anlegern von diesen zu tragen wären; der Gesetzgeber scha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 2 Problem: Ordnungsmäßige Verwaltung

Im Übrigen sind bezüglich der langfristigen Darlehensaufnahme stets die Maßgaben des konkreten Einzelfalls entscheidend.[1] Zusätzliche finanzielle Belastung für die Wohnungseigentümer Eine Darlehensaufnahme ist jedenfalls mit zusätzlicher finanzieller Belastung der Wohnungseigentümer verbunden. Und ggf. lässt sich eine solche für einzelne Wohnungseigentümer vermeiden, da sie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.2.2 Keine wesentlichen Möglichkeiten der Einflussnahme

Rz. 25 Zudem darf keine wesentliche Möglichkeit zur Einflussnahme bestehen. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes muss die Möglichkeit der Einflussnahme von den Gesellschaftern ausgehen. Es genügt daher nicht, wenn diese vom Projektanbieter ausgeübt wird, sei es in seiner Funktion als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gesellschaft.[1] Dies ergibt sich auch vor dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5.1 Ausübung des Widerrufs

Rz. 311 Hat ein Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert (Rz. 289ff.), bindet ihn diese Option nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre (Rz. 293ff.). Die ausgeübte Option kann nach § 24 Abs. 4 S. 3 UStG mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahrs an widerrufen werden. Der optierende Land- und Forstwirt kehrt also ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.3 Passives Sonderbetriebsvermögen I

Es gibt aktives und passives/negatives Sonderbetriebsvermögen I und II. Zum passiven Sonderbetriebsvermögen I gehören insbesondere Darlehen, die für die Finanzierung von positiven Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens I eingesetzt werden. Schulden eines Mitunternehmers gegenüber Dritten, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit aktiven Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.1.5 Gesamtobjekt

Rz. 124 Der zweite Tatbestand umfasst die Besteuerungsgrundlagen aus einem Gesamtobjekt.[1] Ein Gesamtobjekt liegt vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter zwar einzelnen Stpfl. zuzurechnen sind,[2] diese einzelnen Stpfl. aber bei Planung, Herstellung, Erhaltung oder Erwerb der Wirtschaftsgüter, Anlagen und Einrichtungen gleichartige Rechtsbeziehungen zu Dritten (der auch Eigentü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.5 Gesonderte Feststellung bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall zu Finanzierungszwecken, § 9

Rz. 184 Die VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 ist durch VO v. 16.12.1994[1] um § 9 ergänzt worden. Betroffen sind Versicherungsverträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Festgestellt wird die ESt-Pflicht der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Renten- und Kapitalversicherungen, wenn die Zinsen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.2 (Netto-)Arbeitsentgelt

Rz. 115 Das Mutterschutzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz, weil es das Beziehungsgeflecht zwischen der schwangeren Arbeitnehmerin bzw. der jungen Mutter und dem Arbeitgeber regelt. Deshalb richtet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der arbeitsrechtlichen Definition von Arbeitsentgelt. Zum arbeitsrechtlichen Arbeitsentgelt rechnet jede geldwerte Gegenleistung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.1 Begriff: Arbeitnehmerin

Rz. 10 Der sozialversicherungsrechtliche § 24i ist bei Arbeitnehmern wegen seiner Verflechtungen zum Arbeitsrecht (z. B. Hinweis auf die Schutzfrist nach § 3 MuSchG) immer im Zusammenhang mit dem MuSchG zu sehen. Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG gilt das MuSchG für Frauen in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV. Danach ist eine Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit, i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.3 Einleitung des Feststellungsverfahrens, § 4

Rz. 153 Das Feststellungsverfahren wird von der Finanzbehörde eingeleitet; die Einleitung liegt regelmäßig in der Aufforderung an die Beteiligten, eine Feststellungserklärung abzugeben. Eine Einleitung erfolgt auch auf Antrag eines Feststellungsbeteiligten; der Antrag liegt in einer unaufgeforderten Abgabe der Feststellungserklärung. Die Finanzbehörde entscheidet nach pflich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Erfolgreich im Verein – mit... / 3.1.2 Kein Problem mit dem Problem

Im Storytelling geht es fast immer darum, ein Problem darzustellen. Es gilt primär, Bilder zu finden, die es den Lesern erleichtern, den Zusammenhang zu verstehen. Nehmen wir als Beispiel eine Aktion des Vereins, die abgesagt werden musste, weil die finanzielle Decke hierfür einfach zu dünn war – die Mitglieder sehen aber, dass auf den Vereinskonten noch unverbrauchte Gelder...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Erfolgreich im Verein – mit... / 3.1.1 Die Person, die die Story trägt

Grundsätzlich braucht nicht jede Geschichte auch eine im Mittelpunkt stehende Person. In den meisten Fällen fällt es aber leichter, eine Story um eine (reale oder fiktive) Person aufzubauen. Dann wird diese Figur zur tragenden Säule der Geschichte. Umso wichtiger ist, dass sich die Leser mit dieser Figur identifizieren können. Die Figur, um die sich Ihre Geschichte rankt, mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zulässigkeit von Hinauskündigungsklauseln in Form einer Vesting-Regelung bei Start-ups

Zusammenfassung In der Start-up-Finanzierung können Hinauskündigungsklauseln wirksam sein, die vorsehen, dass Gründer bei ordentlicher Kündigung ohne eigenes Verschulden im ersten Jahr ihre Anteile an der Gesellschaft verlieren. Nach dem Einstieg von Investoren in ein Unternehmen ist es üblich, für Gründer sog. Vesting-Klauseln zu vereinbaren. Eine Vesting-Klausel ist eine ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dekarbonisierung / 3 Dekarbonisierung in der Wirtschaft

Hinsichtlich der Dekarbonisierung können die Unternehmen einen wichtigen Beitrag leisten. Die Wirtschaft nutzt vor allem fossile Rohstoffe wie Öl, Erdgas und Kohle als Energiequellen. Besonders im Fokus und vor besonderen Herausforderungen stehen dabei energieintensive Industrien wie zum Beispiel Stahl, Zement und Chemie. Gerade kapitalintensive Produktionsanlagen haben eine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 3.3 Sozialkassenverfahren

Mit dem Gesetz zur Sicherung des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe [1] hat der Gesetzgeber die seit 2006 gültigen Sozialkassentarifverträge rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Damit wurde die Rechtslage wiederhergestellt, die vor der Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Sozialkassentarifverträge durch das BAG bestand.[2] Die Sozialkassen im Baug...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 4.2 Fehlende Gewinnerzielungsabsicht

Totalgewinn Bei den Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit mehr als 30 kW (peak) sowie auf gemischt genutzten Gebäuden mit mehr als 30 kW (peak) (zuvor 15 kW (peak)), prüft das Finanzamt regelmäßig auch die ertragsteuerliche Gewinnerzielungsabsicht. Kommt das Finanzamt zur der Entscheidung, dass keine Gewinnerzielungsabsicht ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.5 Aufwendungen für das Gebäude

Keine Betriebsausgabe Der Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage – Stromerzeugung hat im Prinzip nichts mit dem eigentlichen Gebäude zu tun. Aus diesem Grund können die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen, nicht als Betriebsausgabe bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung abgezogen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Kosten: Abschreibungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.7.3 Tilgungsbestimmung bei Hausgeldrückständen

Die monatlichen Hausgelder werden einschließlich der Beiträge zur Erhaltungsrücklage der einzelnen Wohnungseigentümer in aller Regel in einer Summe gezahlt. Diese sind dann vom Verwalter entsprechend der Beiträge zum Ausgleich der Kosten und Lasten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Beiträge zur Erhaltungsrücklage aufzuteilen. Für den Verwalter ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Grundsätze für die Finanzierung der Krankenversicherung. Abs. 1 enthält den Grundsatz der Beitragsfinanzierung. Abs. 2 regelt die jährliche Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (§ 242a SGB V) aufgrund der vom Schätzerkreis gelieferten Datenbasis. Abs. 3 verweist für das Rechnungswesen und die Statistiken bei der Verwaltung des Ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Das Beitragsrecht wurde damit rechtssystematisch überarbeitet und in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (BT-Drs. 11/2237 S. 136). Die Finanzhoheit der Krankenkassen hinsichtlich der Festsetzung der Beitragssätz...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.3 Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 11 Wegen der Beschränkung auf Beiträge und sonstige Einnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kredite kein zulässiges Finanzierungsinstrument (§ 220 Abs. 1 i. V. m. § 21 SGB IV). Davon wurde eine zeitlich befristete Ausnahme zugelassen, um Beitragserhöhungen im Beitrittsgebiet zu vermeiden (§ 222 in der bis zum 31.12.2011 gültigen Fassung). Den...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1 Finanzierungsgrundsätze (Abs. 1)

Rz. 5 Der Finanzbedarf der Krankenkassen wird durch Beiträge und sonstige Einnahmen nach dem Prinzip der Globaldeckung aufgebracht (Hesral in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 220, Rz. 17). Die Vorschrift korrespondiert mit dem in § 3 enthaltenen Gebot der solidarischen Finanzierung. Zu den Beiträgen gehören auch die Zusatzbeiträge (§ 242). Rz. 6 Liquiditätsengpäs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.2 Sonstige Einnahmen

Rz. 9 Bei den sonstigen Einnahmen handelt es sich insbesondere um Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV), Zinsen, Erstattungszahlungen anderer Träger (§§ 102f. SGB X), übergegangene arbeitsvertragliche Ansprüche (§ 115 SGB X) und übergegangene Schadenersatzansprüche (§ 116 SGB X) und Einnahmen aus Finanzausgleichen nach §§ 265 ff. SGB V. Rz. 10 Zuzahlungen (§ 61) sind keine sonstigen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.4 Empfehlungen (Abs. 4)

Rz. 22 Das BMG wird beauftragt, Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten (Satz 1). Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet werden (Satz 2). Die Empfehlungen sind bis zum 31.5.2023 vorzulegen (Satz 3). Die Empfehlungen werden die Lösungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.3 Verwaltung des Gesundheitsfonds (Abs. 3)

Rz. 16 Der Gesundheitsfonds wird vom BAS verwaltet (§ 271 Abs. 1). Für das Rechnungswesen einschließlich der Statistiken bei der Verwaltung gelten die §§ 76, 77 Abs. 1a Satz 1 bis 6 und § 79 Abs. 1 und 2 i. V. m. Abs. 3a SGB IV sowie die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (§ 78 SGB IV) entsprechend (Satz 1). Damit gelten für die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds einheit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.4 Ausnahmen vom Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 13a Im Einzelfall ist eine Darlehensaufnahme zulässig, um Grundstücke für Eigeneinrichtungen zu erwerben oder Eigeneinrichtungen zu errichten, zu erweitern oder Gebäude umzubauen (Satz 3). Die Ausnahmeregelung betrifft bestandsgeschützte Eigeneinrichtungen der Krankenkassen nach § 140, die bereits am 1.1.1989 bestanden haben und weiterbetrieben werden. Rz. 13b Die Darlehe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Finanzierung und Eigenleistungen

Mindesttilgung 1 % Die Förderung erfolgt in der Regel durch Darlehen, die durch Kapitalmarktmittel abgesichert werden. Eine Mindesttilgung von 1 % jährlich ist vorgeschrieben. Eigenleistungen in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten, davon 10 % in Form von Eigenkapital, sind erforderlich. Dies gibt Investoren klare Richtlinien zur Strukturierung ihrer Finanzierung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Fortführung der Finanzhilfen nach der Bundestagswahl

Themen der Förderung Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 könnte es zu einer Neuausrichtung kommen. Themen, die dabei eine Rolle spielen könnten: Klimaschutz: Ein verstärkter Fokus auf klimagerechten Wohnungsbau ist denkbar, insbesondere in Form von Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Demografischer Wandel: Die Schaffung barrierefreien Wohnraums für ä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 55 und 56 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr