Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.1 Vorgründungsgesellschaft

Entschließen sich mehrere Personen, in der Rechtsform der GmbH einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, entsteht mit diesem Entschluss eine Vorgründungsgesellschaft. Wird eine GmbH von einer Person allein gegründet (sog. Ein-Personen-GmbH), fehlt dieses Stadium. Die Tätigkeit der Vorgründungsgesellschaft kann sich darauf beschränken, lediglich die notwendigen Maßnahmen zu treffe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.2 Vergleichsgröße 1: Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 165 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 3 S 1 KStG ist nur für Zinsaufwendungen auf konzernexterne Gesellschafterfremdfinanzierungen anzuwenden (s Entw eines Schr des BMF, Stand 18.09.2024, Rn 83). Das sind Fremdfinanzierungen, die im vollkonsolidierten Konzernabschluss nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausgewiesen sind und im Falle einer Finanzierung durch einen Dritten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Ausnahmefall der Refinanzierung (durchgeleitetes Darlehen)

Tz. 1068 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Muss sich die Gesellschaft selbst refinanzieren, kann die oa Mittelwertbetrachtung ("Margenteilungsgrundsatz"; s Tz 1067) jedenfalls nicht eingreifen. Dann ist auf jeden Fall der marktübliche Sollzinssatz als Kriterium für die Beurteilung der vereinbarten Verzinsung maßgebend. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde nämli...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / III. Ablauf der Prozessfinanzierung

Rz. 71 Der erste Schritt ist natürlich die genaue Betrachtung des Falls. Alle Unterlagen liegen vor, die Analyse ergibt, dass die Erfolgsaussichten sehr gut sind und im Ergebnis nur die Finanzierung nicht gewährleistet ist oder der Mandant das Finanzierungsrisiko nicht tragen möchte. Dann kann man prüfen, ob ein geeigneter Fall für die Prozessfinanzierung vorliegt. Rz. 72 Ch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1014 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2508] Rz. 1015 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 10. Vereinbarung zwischen Transfergesellschaft und Arbeitgeber

Rz. 1044 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Kooperationsvertrag zwischen der _________________________ – nachfolgend "Transfergesellschaft" genannt – und der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – Präambel Im Interessenausgleich vom _________________________ und im Sozialplan vom _________________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Transfergesellschaften

Rz. 955 Transfergesellschaften (auch: "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften") sind bei Umstrukturierungen etabliert. Sie sollen die Arbeitslosigkeit der entlassenen Mitarbeiter vermeiden und ihnen durch Unterstützung bei der Bewerbung, Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitsangeboten den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber erleichtern. Thematisch gehören der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.4 Darlehen in Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften

Tz. 1058 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Darlehensgewährung ist auch im Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern denkbar. Zur Vermeidung einer vGA müssen jedoch auch in diesem Fall die Voraussetzungen der Klarheit und Ernsthaftigkeit der Vereinbarung, der tats Durchführung und der Angemessenheit der Verzinsung beachtet werden. Bei Vert...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1321 In unserer heutigen Gesellschaft ist die fortlaufende Aus-, Fort-, und Weiterbildung in Anbetracht der sich beständig wandelnden Arbeitsanforderungen wichtiger als je zuvor. Die Spannbreite dieser Maßnahmen ist beträchtlich: Sie reicht von der einstündigen Schulung über mehrtägige Lehrgänge bis hin zur Finanzierung des gesamten Studiums oder der sog. Musterberechtig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Regelung der zu erstattenden Kosten

Rz. 1480 Bei der Übernahme von Umzugskosten stehen die Transportkosten des Hausrats im Vordergrund. Eine diesbezügliche Regelung sollte entsprechend der vorstehenden Musterformulierung sicherstellen, dass sich der Arbeitnehmer um ein möglichst preisgünstiges Speditionsangebot bemüht. Ebenso sollte eindeutig geregelt sein, ob sich die Kostenerstattung auf den reinen Transport...mehr

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zfs 12/2024, Voraussetzung ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Abrechnung eines Vollkaskoschadens. Der Vater der Kl. erwarb am 4.4.2019 einen Pkw. Der Vater der Kl. ist Halter des Fahrzeugs, welches im Rahmen der Finanzierung der R. Bank sicherungsübereignet war. Die Kl. schloss bei der Bekl. mit Wirkung zum 13.9.2019 einen neuen Vollkaskoversicherungsvertrag im Tarif "Comfortschutz" ab. Dem Versicherungsvert...mehr

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§ 6 Haftung / gg) Beendigung des Verfahrens

Rz. 131 Das Insolvenzverfahren wird gem. §§ 196, 200 InsO durch Schlussverteilung oder gem. § 258 InsO nach Bestätigung des Insolvenzplans beendet. Außerdem besteht natürlich die von § 1990 BGB vorausgesetzte Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens mangels kostendeckender Masse, § 207 InsO.[257] Schließlich kann gem. § 213 InsO mit Zustimmung aller "angemeldeten" Insolven...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. Bezugsberechtigte

Rz. 27 In den meisten Fällen hat der Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag bestimmt, welche dritte Person die Begünstigte, also zum Empfang der Versicherungsleistung berechtigt ist. Der Begünstigte erwirbt einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegen den Versicherer. Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass und bleibt somit dem Zugriff der Erben oder eines Nac...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele für zulässige Rücklagenzwecke

Tz. 28 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bildung einer Rücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) bei einem Sportverein zur Errichtung, Erweiterung oder Instandsetzung einer Sportanlage ist zulässig. Eine Rücklage, die eine Wohlfahrtseinrichtung zum Neubau eines Kindergartens oder von Alten- und Pflegeheimen bildet, ist i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) zulässig....mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / I. Allgemeines

Rz. 64 Besteht keine Rechtsschutzversicherung für den konkreten Streitfall und sind die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten dergestalt, dass es einerseits keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe gibt, andererseits die Kosten eines Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln geschultert werden können, sollte eine Prozessfinanzierung in Betracht gezogen werden. Rz. 65 Bei einer...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) § 11 Rückdeckungsversicherung

Rz. 680 Ermöglicht dem Arbeitgeber die Finanzierung der Versorgungszusage über eine Rückdeckungsversicherung. Die früher nach § 150 VVG zwingend einzuholende Einwilligung des Versicherten für den Abschluss einer Lebensversicherung ist heute nicht mehr erforderlich.mehr

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§ 23 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 43 Setzt sich die Erbengemeinschaft über einen Mischnachlass auseinander, ohne dass eine Abfindungszahlung an einen der Miterben erfolgt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse. Die Auseinandersetzung erfolgt ohne ertragsteuerliche Auswirkung.[52] Rz. 44 Sollte bei der Auseinandersetzung allerdings alles wesentliche Betriebsvermögen in das Privatvermög...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Transfermaßnahmen

Rz. 1034 Zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Suche nach einer Anschlussbeschäftigung haben die Betriebspartner die Transferagentur (…) mit der Durchführung von Transfermaßnahmen i.S.v. § 110 SBG III beauftragt, an deren Finanzierung sich die Gesellschaft beteiligt. Zur Teilnahme an den Transfermaßnahmen sind alle Arbeitnehmer berechtigt, die infolge der Betriebsänder...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Abgrenzbare Aufwendungen

Rz. 32 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auch wenn eine Studienreise im Ganzen als privat veranlasst zu beurteilen ist, so können doch abgrenzbare Einzelaufwendungen beruflich (betrieblich) veranlasst sein (vgl OFD Frankfurt/M vom 13.04.2012 – S-2227–A-33-St 217), zB für Berufsgeschäfte anlässlich einer Privatreise. Abgrenzbar sind nach BFH 126, 533 = BStBl 1979 II, 213 solche Aufw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / 2. Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Die Beratungshilfe muss außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens stattfinden. Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gleichzusetzen mit außerhalb während eines gerichtlichen Verfahrens geht zu weit. Hierfür findet sich im Gesetz selbst keine Grundlage. Aber keine Sorge, ein Schlupfloch bleibt dennoch: Beratungshilfe dient der Vermeidung gerichtlicher Verfahren. Mit diesem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / II. Abgrenzung

Rz. 103 Soll ein Nachlasswert (Schmuck, eine besondere Geldzuwendung, eine Immobilie) in einer bestimmten Art und Weise zugeordnet werden, ist dem Mandanten die zentrale Frage zu stellen: Soll einem Miterben durch die Anordnung ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt werden?[75] Wird diese Frage ohne Einschränkungen bejaht, wird ein Vorausvermächtnis das angebrachte Gestaltungsm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.7 Begrenzung der Zuführung auf ersparte Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung

Tz. 592 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die hierzu ergangene Entscheidung(s Urt des BFH v 28.01.2004, BStBl II 2005, 841) betrifft den "Graubereich" der Finanzierung bzw der Angemessenheit und ist daher unter Tz 701 erörtert.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsstrategien a... / 1 Einleitung

Bis vor den im März 2018 durch die EU-Kommission mit dem Aktionsplan "Finanzierung nachhaltiges Wachstum" einsetzenden Sustainable Finance-Regulierungen waren von Unternehmen vor allem umweltbezogene nicht-finanzielle Daten gefordert. Erhoben, bereitgestellt und kommuniziert wurden sie meist von Umwelt- oder Nachhaltigkeitsabteilungen, die von Unternehmensleitungen of t wie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / III. Marktsituation

Rz. 7 Ein Marktvergleich von Wohnungs- und Teilerbbaurechten mit Wohnungs- und Teileigentum zeigt signifikante Wertunterschiede. Weil ein Grundstücksanteil nicht miterworben wird, sondern "lediglich" ein Anteil am Erbbaurecht, bewegen sich die Kaufpreise von Wohnungs- und Teilerbbaurecht deutlich unter dem Niveau von Wohnungs- und Teileigentum.[37] Ein Beispiel aus dem Münch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Transfergesellschaft

Rz. 1033 Zur sozialverträglicheren Durchführung des Personalabbaus erhalten die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans zu kündigen wäre, die Möglichkeit, mittels einer als Muster in Anlage (…) zu diesem Sozialplan beigefügten dreiseitigen Vereinbarung ihr Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die Fin-Verw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 3. Nach Ausübung des Vorkaufrechts

Rz. 37 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[87] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / jj) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 421 Sofern im Unternehmen ein System betrieblicher Altersversorgung vorhanden ist oder eine einzelvertragliche Pensionszusage erteilt worden ist, kann es sinnvoll sein, diesbezügliche Regelungen in den Aufhebungsvertrag mit aufzunehmen. Hierbei ist die jeweilige Eigenart des Altersversorgungssystems zu beachten. Als Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 3. Inhaltliche Ausgestaltung des Veräußerungs- und Belastungsvorbehaltes

Rz. 96 Abgedeckt sind die Veräußerung, spezielle Belastungsformen (Grundpfandrechte, Reallasten) sowie die inhaltliche Änderung dieser spezifizierten Belastungsformen, ein weites Feld, das den Aktionsradius des Erbbauberechtigten erheblich einschränkt und u.U. die Finanzierung bzw. Refinanzierung erschwert.[801] Der Rechtsübergang darf erst eingetragen werden, sobald dem Gru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 162 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zur besseren Handhabung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 3 KStG ist die Bildung von Vergleichsgrößen sinnvoll: Eine Konzerngesellschaft kann sich nur dann durch einen EK-Test iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG von der Anwendung der Zinsschranken-Grundregel (s § 4h Abs 1 EStG, s Tz 41 ff) befreien, wenn bei keinem konzernzugehörigen...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Aufsätze

Amann, Erbbauzinslose kommunale Erbbaurechte infolge Ersitzung?, DNotZ 2017, 328 Becker, Das Erbbaurecht in der Insolvenz des Erbbauberechtigten – Teil 1: Grundlagen des Erbbaurechts, InsbürO 2023, 142 Bittl, Vergünstigte Erbbaurechte als kommunales Instrument der Wohnraumförderung, ErbbauZ 2024, 98 Boemke/Purrmann, Ausschluss des Entschädigungsanspruchs des Erbbauberechtigten ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen und Leistungen

Rz. 27 Durch den mit MoMiG 2008 eingefügten Abs. 1 S. 3 findet das Auszahlungsverbot des Abs. 1 S. 1 auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen, keine Anwendung. Dadurch wird die Rechtsfigur des eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens aufgegeben und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Rechtsfolgen des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 174 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wenn die in § 8a Abs 3 KStG genannten Zusatzvoraussetzungen nicht vorliegen (dh wenn die maßgeblichen Vergütungen für Gesellschafter-FK bei einem zum Konzern gehörenden Rechtsträger mehr als 10 % der Nettozinsaufwendungen insges betragen), kann kein konzernzugehöriger Rechtsträger den in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG geregelte EK-Escape in A...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorschrift geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts v. 21.3.2013 (BGBl. I 2013, S. 556). Im Übrigen erfolgte entgegen ursprünglichen Absichten keine Änderung von § 4 durch die Novelle 1980. Neuere Rechtsprechung: OLG Düsseldorf v. 15.8.2023 – 3 Wx 104/23 – keine Irreführung i.S.d. § 18 Abs. 2 HGB durch die Verwendung des Begriffs "Institut"; BGH v. ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stipendien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stipendien sind Unterstützungsleistungen an Studenten > Studierende oder zumeist junge Wissenschaftler oder Künstler zur Finanzierung von Studium, Forschung oder künstlerischen Arbeiten. Wie diese steuerlich zu behandeln sind, hängt zunächst davon ab, ob es sich um steuerbare Einnahmen handelt und welcher Einkunftsart sie zuzurechnen sind (vg...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / III. Feststellungsklage

Rz. 37 Die Feststellungsklage hat ihren Platz im Bereich des Erbrechts vor allem in Dingen, wenn es um die Klärung einzelner Streitpunkte geht, die nicht ohne Weiteres mit einer Leistungsklage erfolgen kann. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft scheitert häufig an unterschiedlichen Auffassungen, ob und in welchem Umfang Forderungen im Rahmen der Auseinandersetzung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XII. Cash-Pooling

Rz. 66 Cash-Pooling dient dem Liquiditätsmanagement und der Finanzierung in Konzernen, indem teilnehmende Mutter- und Tochtergesellschaften ihre Liquidität zusammenführen (poolen) und eine zentrale Kreditaufnahme betreiben. Grundlage bilden meist ein sog. Cash-Management-Vertrag mit einer oder mehreren Banken, die die zahlungsverkehrstechnische Abwicklung übernehmen, sowie e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Verhältnis zu § 8b KStG

Tz. 26 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ebenfalls nicht geklärt ist, in welchem Verhältnis § 8b Abs 5 KStG und § 8a KStG iVm § 4h EStG zueinander stehen. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Pauschalierung der nabzb BA nach § 8b Abs 5 KStG auch die wegen § 4h EStG iVm § 8a KStG nabzb BA mit abgilt. Dies ist uE nicht der Fall, weil § 4h EStG iVm § 8a KStG als Spezialregelung...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Wiederherstellungsklausel/Neuwertanteil

Rz. 90 Der Versicherungsnehmer hat einen Rohrbruchschaden erlitten, der dem Grunde nach unstreitig ist. Die Parteien streiten um die Schadenshöhe und die Anwendbarkeit der Wiederherstellungsklausel, denn der Versicherungsnehmer hat aus Geldmangel die Arbeiten bislang nicht ausführen lassen, würde dies aber tun, sobald die Versicherungsleistungen fließen. Rz. 91 Muster in Ihr ...mehr