Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist nicht veranlasst, weil das darin aufgezeigte Eintragungshindernis nicht besteht, vgl. § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GBO. Die Berichtigung einer unrichtigen Grundbucheintragung erfolgt auf Antrag, § 13 Abs. 1 GBO, wenn die Unrichtigkeit durch öf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / Leitsatz

Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Der Familienp... / 5

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Der Familienp... / aa) Abfindungsmodifikationen als ergänzungspflichtige Schenkungen i.S.d. §§ 2325 ff. BGB

Ist durch den Gesellschaftsvertrag eine Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters wirksam ausgeschlossen oder bleibt sein Abfindungsanspruch hinter dem tatsächlichen Wert zurück, stellt sich die Frage, ob der vertragliche Abfindungsverzicht als Schenkung zu qualifizieren ist und daher Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB auslöst. Im Fall einer Schenkun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Zur Angabe ei... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 ist dem Senat infolge der mit weiterem Beschl. v. 10.7.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S., 1, 2. Halbsatz FamFG. Es ist als befristete Beschwerde nach Maßgabe der §§ 58 ff. FamFG statthaft und auch im übrigen zulässig. In der Sache bleibt es ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 3 Anmerkung

Der historische Gesetzgeber hat bei Schaffung des Rechts der Erbenhaftung schon seine Genialität ausspielen lassen, betrachtet man die sehr differenzierte Ausgestaltung für unterschiedliche Konstellationen und das System der Trennung zwischen dem Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. An dieser "Schnittstelle" steht der Ausspruch des Vorbehaltes der beschränkten Erbenhaftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Zur Bewertung... / 1 Gründe

Der Klägerin steht ein mit der Klage geltend gemachter Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Soweit die Klägerin mit der Berufung beanstandet, das Landgericht habe zu Unrecht nicht berücksichtigt, dass zum Nachlassvermögen auch eine Münzsammlung gehöre, die – nach ihrer Auffassung – mit einem Wert von 25.000,00 EUR in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. Das gem. § 58 Abs. 1 FamFG statthafte und gem. §§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 FamFG zulässige Rechtsmittel ist unbegründet. Nach § 352a Abs. 1 S. 1 FamFG ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dieser Antrag kann nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG von jedem der Erben gestellt werden. Gem. § 352a Abs. 2 S. 1 FamFG sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Zur Angabe ei... / Leitsatz

Bei Erbfällen mit Auslandsberührung kommt nach der vom Senat geteilten herrschenden Meinung (vgl. u.a. OLG München, Beschl. v. 12.9.2017 – 31 Wx 275/17, ZEV 2017, 580 f.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 5.4.2017 – 15 W 299/17, ZEV 2017, 579 f.) die Angabe einzelner Nachlassgegenstände (hier: Eigentumswohnung in Polen) im Europäischen Nachlassverzeichnis unter Anwendung deutschen Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend hat das Nachlassgericht den erteilten Erbschein des Amtsgerichts München vom 16.7.1970 als unrichtig eingezogen. 1. Die Einlegung der Beschwerde erfolgte mit dem Antrag, dem Beschwerdeführer einen neuen dem Erbschein vom 16.7.1970 gleichlautenden Erbschein zu erteilen. Nachdem der Erbschein vom 16.7.1970 a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Notwendiger I... / Leitsatz

1. Ein Feststellungsbeschluss im Sinne des § 1964 BGB ist gemäß § 38 Abs. 3 S. 1 FamFG grundsätzlich zu begründen; dabei können die in § 352 Abs. 1 und Abs. 2 FamFG genannten Angaben als Anhaltspunkte dafür dienen, welche Informationen der Beschluss sinnvollerweise enthalten sollte. 2. Jedenfalls im Falle eines werthaltigen Nachlasses haben einem Feststellungsbeschluss im Sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.5 Versorgungsleistungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 89 Versorgungsleistungen können auch dann vorliegen, wenn das Vermögen im Weg der Verfügung von Todes wegen (Testament, Vermächtnis) übergeht[1] und die Vereinbarung zu Lebzeiten des Erblassers als vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen zu beurteilen wäre, z. B. wenn das nach dem gesetzlichen Erbrecht an sich dem überlebenden Ehegatten zumindest z. T. zuste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.), Kostentabelle für Notare, 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Grundbuchberi... / 2 Gründe

II. 1. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO statthafte Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) ist auch im Übrigen zulässig eingelegt (§ 73 GBO, § 10 Abs. 2 S. 1 FamFG). 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache vorläufig Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung hätte aus formalen Gründen nicht ergehen dürfen. Eine Zwischenverfügung soll es dem Antragste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 2. Bürgerlich-rechtliche Prägung des Erbschaftsteuergesetzes

Angesichts der Tatsache, dass der allgemeine methodologische Ansatz auch im Erbschaftsteuerrecht anerkannt ist, ist es bemerkenswert, dass trotzdem von einer Maßgeblichkeit des Zivilrechts beziehungsweise bürgerlich-rechtlichen Prägung des Erbschaftsteuerrechts die Rede ist.[20] Die genaue Reichweite der "Maßgeblichkeit des Zivilrechts" ist dogmatisch noch wenig geklärt.[21]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 3. Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Anders als es die Sentenz des II. Senats vermuten lässt, legt die Rechtsprechung § 3 ErbStG nicht immer konsequent zivilrechtsakzessorisch aus.[56] Im Bereich der Erwerbe nach ausländischem Recht bestehen Abweichungen. Erwerbe vollziehen sich nach ausländischem Recht, wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland lag (Art. 21 Abs. 1 EU-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 1. Der Erwerb von Todes wegen (§ 3 ErbStG)

In § 3 ErbStG findet sich eine abschließende Aufzählung der steuerbaren Tatbestände des Erwerbs von Todes wegen.[47] § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG enthält einen gesetzlichen Klammerverweis auf den Erbfall (§ 1922 BGB), das Vermächtnis (§§ 2147 ff. BGB) und den Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB). § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG verweist zud...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Ein schönes Buch - ein überaus sinnvolles Buch für Erben, deren anwaltliche oder/und steuerliche Berater:

Roth/Gerhardt, Praxishandbuch Erbenhaftungsbeschränkung, 1. Auflage Oktober 2020, de Gruyter, Berlin, 119,95 EUR. Aus der Erfahrung des Rezensenten als auf Nachlass-Insolvenzen bzw. Nachlass-Sachen spezialisierter Anwalt handelt es sich bei (ggf.) notleidenden Nachlässen/damit evtl. einhergehender Haftung des Erben zwar um eine Spezialmaterie; aber von der Anwendungsrelevanz he...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 4. Folgen der bürgerlich-rechtlichen Prägung

Welche Bedeutung ein Klammerverweis für die Auslegung der betreffenden Norm hat, beurteilt die Literatur uneinheitlich. Mit Verweis auf die Methodik wird vereinzelt argumentiert, die Verweisung sei ein rein gesetzestechnisches Mittel, um umständliche Wiederholungen zu vermeiden.[33] Ausdrückliche Klammerverweise würden daher zu keiner engeren Bindung an das Zivilrecht führen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert und die Steuer tatsächlich [2] entrichtet wurde, wobei es sich auch nur um einen Teil des zum ersten Erwerb gehörenden Vermögens handeln kann. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes in Abs. 1 ("nach diesem Gesetz") und Abs. 3. Obwohl die nach dem StraBEG e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zur Ausschlag... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel ist als unbeschränkte Beschwerde statthaft (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO) und auch im Übrigen zulässig, §§ 73, 15 Abs. 2 GBO, § 10 Abs. 2 Nr. 3 FamFG. Beschwerdeführer sind die zur Antragstellung Berechtigten. Das sind diejenigen unmittelbar Beteiligten, deren dingliche Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust erleidet oder einen Gewinn erfä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Norme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'scher Juristen-Kalender 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-72420-6, 47,00 EUR. Mit der Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks tritt der Beck‘sche Juristenkalender 2021 auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Kostenerstatt... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. Über die Revision der Klägerin ist, obwohl der Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht erschienen war, durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (Senatsurteil vom 23.5.2012 – IV ZR 250/11, ZEV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Gewinne und G... / 2. § 101 BGB – Zeitliche Verteilung von Früchten

§ 2184 BGB regelt insofern jedoch nur die Pflicht zur Herausgabe an sich und nicht die zeitliche Verteilung der Früchte.[7] Auch soweit nach dieser Regelung Früchte herauszugeben sind, sagt dies noch nichts über die zeitliche Verteilung der Früchte. Diese bestimmt sich vielmehr nach § 101 BGB.[8] § 101 BGB regelt hierfür eine schuldrechtliche Ausgleichspflicht, die einen Wec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Feststellung ... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6. ist gem. §§ 1 Abs. 1, 11 Abs. 1 g) HöfeVfO, § 9 LwVG, §§ 58 ff. FamFG zulässig. Sie ist binnen Monatsfrist eingelegt worden. Der Zulässigkeit steht nicht entgegen, dass die Beteiligte zu 6. mit ihrem im Beschwerdeverfahren zunächst verfolgten Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses ein unzulässiges Rechtschutzziel verfolgt ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Formen des Rechtsschutzes

Rz. 4 Rechtsschutzversicherungen bieten u.a. folgende Formen des Rechtsschutzes an: Rz. 5 Abgedeckt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / 7. Prozessfinanzierungen

Rz. 159 Versicherungsgesellschaften bieten teilweise Prozessfinanzierungen an.[125] Geworben wird damit, dass es Rechtsuchenden auf diese Weise ermöglicht wird, ohne ein finanzielles Risiko zu klagen. Als Gegenleistung verlangen die Versicherungen dafür allerdings bei positivem Prozessausgang eine Erfolgsbeteiligung am Ertrag.[126] Diese liegt meist bei 20 bis 30 %, je nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Risikoausschlüsse der AGB der Versicherungen

Rz. 7 Rechtsschutzversicherte Mandanten gehen oftmals davon aus, quasi über eine "Rundumversicherung" zu verfügen, welche sie von jeder Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Rechtsanwalt entbinde, und dass dieser seine Vergütung nur noch der Höhe nach mit der Rechtsschutzversicherung regeln müsse. Einem derartigen Irrtum sollte umgehend entgegnet und der Mandant darauf hingewi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht

Rz. 11 Jeder, der als gesetzlicher Erbe in Betracht kommt, kann auf sein Erbrecht verzichten, § 2346 Abs. 1 BGB. Notwendigerweise braucht ein Verzichtsvertrag aber nur mit denjenigen gesetzlichen Erben geschlossen zu werden, die zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören (Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern § 2303 BGB). Alle anderen gesetzlichen Erben kann der Erblasser ohne ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / I. Künftiges Erbrecht

Rz. 1 Das subjektive Erbrecht entsteht erst im Augenblick des Erbfalls, d.h. des Todes des Erblassers, und bleibt vorher schon deshalb ungewiss, weil bis zum Erbfall offen ist, ob der Erbe den Erbfall erleben wird, § 1923 Abs. 1 BGB. Es lässt sich auch nicht sagen, dass zu Lebzeiten des Erblassers schon ein subjektives Erbrecht, aber kein Erbanspruch bestehe; denn zum einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Steuerung des Erb-... / V. Bei Auslandsbezug: Welches Scheidungs- und Erbrecht ist anzuwenden?

Rz. 18 Mit Hilfe der Regeln des Internationalen Erbrechts, als Teil des Internationalen Privatrechts, ist die für einen konkreten Erbfall anwendbare Rechtsordnung zu bestimmen, sofern ein Bezug zu einer ausländischen Erbrechtsordnung besteht, Art. 3 Abs. 1 S. 1 EGBGB. Das deutsche Kollisionsrecht hat sich bezüglich des Erbrechts (Sachrecht) in den bis 16.8.2015 eingetretenen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Steuerung des Erb-... / I. Vorverlegung des Zeitpunkts für den Wegfall des gesetzlichen Ehegatten-Erbrechts

Rz. 21 Unter den Voraussetzungen des § 1933 BGB wird der Zeitpunkt für den Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts des Antragsgegners am Antragsteller auf die Rechtshängigkeit des Scheidungs- oder Eheaufhebungsantrags vor verlegt; vgl. zu den Voraussetzungen unten Rdn 24 ff.[12] Das Gesetz vermutet, das gesetzliche Ehegattenerbrecht entspreche nicht mehr dem Interesse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / I. Ungeborene als Rechtssubjekte des Erbrechts

1. Erzeugte, aber noch nicht Geborene Rz. 27 Ausnahmsweise können, und zwar gerade im Erbrecht, auch schon vor der Geburt Rechte erworben werden: Der im Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugte, aber noch nicht geborene Mensch (Leibesfrucht, nasciturus) kann Erbe sein, wenn er später lebend geboren wird, § 1923 Abs. 2 BGB. Der nasciturus ist bereits erbfähig, obwohl er noch gar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 2. Vorverlegung des maßgeblichen Zeitpunkts auf Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 41 Nach § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB wird der Zeitpunkt der Rechtskraft über die eheauflösende Entscheidung vorgezogen: Der Eheauflösung steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorgelegen haben und der Erblasser die Scheidung entweder beantragt oder ihr gegenüber dem Familiengericht zugestimmt hatte.[50] Die Regelung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 36

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 40

Wüppen, Anwartschaftsrechte im Erbrecht, 1998mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 20

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 3. Die Rechtswirkungen des Verzichts auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht der Eltern

Rz. 24 Im Grundsatz gilt für den Fall des Wegfalls näherer Erbberechtigter: Das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht nicht bedachter entfernterer Abkömmlinge oder Eltern des Erblassers ist eingeschränkt. Diese Personen haben nur dann gesetzliches Erbrecht, wenn keine näheren Abkömmlinge vorhanden sind; im Übrigen sind sie bereits kraft Gesetzes von der Erbfolge ausgesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Steuerung des Erb-... / III. Ehegattenerbvertrag und Eheauflösung

Rz. 58 § 2279 BGB verweist in Bezug auf den Ehegattenerbvertrag auf die Regelung des § 2077 BGB beim einseitigen Ehegattentestament. § 2279 Abs. 2 BGB stellt zunächst klar, dass die Auslegungsregeln in § 2077 Abs. 1 BGB (Ehegatten) und Abs. 2 (Verlobte) auch auf vertragsmäßige Verfügungen anzuwenden sind, die in einem Erbvertrag bindend getroffen wurden. Daneben erweitert die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 19

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, Anwaltformulare Erbrecht, 6. Auflage 2019mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Ausgangssituation und Begriff des Erbverzichts

Rz. 1 Das Gesetz unterscheidet zwischen Sinn und Zweck des Erbverzichts ist es, dem Erblasser die Möglichkeit zu eröffnen, die Erbfolge im Hinblick auf die besonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 4

Burandt/Rojahn, Erbrecht, Kommentar, 3. Auflage 2019mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 18

Kroiß/Ann/Mayer, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Kommentar, Band 5: Erbrecht, 5. Auflage 2018 (zit.: NK-BGB/Bearbeiter)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 33

Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 22: Erbrecht, 13. Auflage 2002mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Typische Fälle eines Zuwendungsverzichts

Rz. 52 Ein Zuwendungsverzicht nach § 2352 BGB ist nur dann von Bedeutung, wenn der Erblasser an eine Verfügung von Todes wegen gebunden ist, also dem Bedachten die Zuwendung nicht einseitig durch abweichende letztwillige Verfügung wieder entziehen kann. Der häufigste Fall einer solchen Bindung ist gegeben bei einem wechselbezüglichen gemeinschaftlichen Testament nach dem Tod...mehr