Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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FoVo 07/2022, Angemessener ... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht nicht wiederkehrendes Einkommen Der Antrag der Schuldnerin ist nach § 36 Abs. 1 und 4 InsO, § 850i ZPO zulässig und teilweise begründet. Wenn eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste in den Insolvenzbeschlag fällt, so kann der Schuldnerin nach § 850i Abs. 1 ZPO so viel belassen werden, wie sie während eines angemesse...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht – Nichtanwendbarkeit des AÜG

Rz. 294 Nach ganz überwiegender Meinung scheidet Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. § 1 AÜG von vornherein aus, wenn der Überlassene kein Arbeitnehmer ist. Die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG – Arbeitnehmereigenschaft des Überlassenen – ist dann nicht gegeben. Selbstständige können nicht als Leiharbeitnehmer an Entleiher überlassen werden.[443] Der Erlaubnispflicht unterli...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Rechtslage bis 1.4.2017

Rz. 202 In der Praxis war vor dem 1.4.2017 die sog. Fallschirmlösung ein gängiges Modell, um sich vor den unerwünschten und gleichsam einschneidenden Rechtsfolgen einer (illegalen) Arbeitnehmerüberlassung zu schützen, wenn sich der an sich abgeschlossene Werk-/Dienstvertrag von vornherein nicht als solcher, sondern vielmehr als eine Arbeitnehmerüberlassung dargestellt hat, o...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Bedeutungslosigkeit der Grenzziehung zwischen Werk- und Dienstvertrag

Rz. 16 Das BAG hatte in der Vergangenheit verschiedentlich Gelegenheit, sich mit der Abgrenzung zwischen dem Fremdpersonaleinsatz aufgrund eines Werkvertrages und der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG auseinanderzusetzen. Von gefestigten Rechtsprechungsgrundsätzen kann freilich bislang nicht die Rede sein. Die Diskussion um die arbeitsrechtlich relevante Beurteilung eines ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Unternehmensmitbestimmung

Rz. 392 Neben einer Normierung der Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten des BetrVG und des EBRG sowie der Wahlordnungen bei dem Entleiher (§ 14 Abs. 2 S. 4 AÜG) wird vom Gesetzgeber zusätzlich eine Bestimmung getroffen, nach der Leiharbeitnehmer ab dem 1.4.2017 ergänzend bei der Unternehmensmitbestimmung mitzuzählen sein sollen. Dies überrascht, ers...mehr

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ZErb 07/2022, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Beschl. des AG Hamburg-St. Georg v. 6.7.2020, mit dem die zur Begründung eines Antrags des Beteiligten zu 5) auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet worden sind. Der Beteiligte zu 5) ist der Sohn des mittlerweile verstorbenen früheren Testamentsvollstreckers, der wie...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2 Vergütung

Rz. 476 Unterfiele der Bauträgervertrag allein Werkvertragsrecht, wäre nach § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB die Vergütung immer erst bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Dieser sehr späte Zeitpunkt ist ohne Weiteres vereinbar, aus Sicht von vielen Bauträgern zurzeit aber nicht wünschenswert. Bauträger zielen stattdessen zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt auf einen Teil der V...mehr

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Praktikum, freiwilliges / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für ein freiwilliges Praktikum gelten die Regeln des Minijobs. Die Buchung des Entgelts erfolgt auf da...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Praktikum, freiwilliges / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zwischenpraktikum eines Studierenden in den Semesterferien

Hans Groß studiert Maschinenbau. Während der Semesterferien absolviert er bei Fa. Müller Baumaschinen ein freiwilliges Praktikum. Das monatliche Entgelt beträgt 450 EUR. Die Abrechnung von Fa. Müller sieht wie folgt aus:mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.7 Diskussion

Rz. 421 Obwohl Bauträgerverträge "Gang und Gäbe" sind, wird teilweise in Zweifel gezogen, ob sie in ihrer bislang gelebten Ausgestaltung zukunftsfähig sind. Der Bauträgervertrag weicht nämlich vom "Leitbild" des BGB dadurch ab, dass ein Erwerber zu einer teilweisen Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet werden soll, obwohl noch keine Abnahme und keine im Wesentlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der bis zum 15.12.2004 geltenden Regelung des § 4 Nr. 8 Buchst. j UStG war die Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen steuerbefreit. Wenn sich ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens als stiller Gesellschafter mit einer Geld- oder Sacheinlage an einem anderen Unternehmen beteiligte und hierfür a...mehr

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Praktikum, freiwilliges / 3.1 Die Minijob-Regelung kann angewendet werden

Absolvieren Studenten während des Studiums ein freiwilliges Praktikum, unterliegt dieses denselben Regeln wie ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Mit anderen Worten: Eigentlich handelt es sich um ein normales Beschäftigungsverhältnis. Beträgt das hierfür vom Arbeitgeber an den (Studenten-)Praktikanten gezahlte monatliche Entgelt nicht mehr als 450 EUR (ab 1.10.2022 520 ...mehr

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Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz

Leitsatz Der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken und der (teilweisen) Arbeitsleistung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Fahrzeugüberlassung individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und tatsächlich in Anspruch genommen wird (Folgeentscheidun...mehr

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Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

Leitsatz Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zuk...mehr

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Kein Zufluss einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz Wurden die zwischen der GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer vertraglich vereinbarten Tantiemen nicht ausgezahlt und erfolgte auch keine Passivierung einer sich auf die Tantiemen beziehenden Verbindlichkeit bei der GmbH, sodass sich die Tantiemen weder in den Streitjahren noch in späteren Zeiträumen mindernd auf das Einkommen der GmbH ausgewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 30 Erstellt ein Krankenpfleger im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung Gutachten zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit der Versicherten, ist diese Tätigkeit nicht als Leistung des Medizinischen Dienstes nach § 4 Nr. 15a UStG steuerbefreit. Zwar darf der Medizinische Dienst – wie beispielsweise ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.4 Schlüsselfertige Leistung

Rz. 472 In der Regel ist im Bauträgervertrag vereinbart (oder es lässt sich Schlüsselfertigkeit im Wege der Auslegung ermitteln), dass der Bauträger ein "schlüsselfertiges" Werk schuldet. Schlüsselfertig bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, dass der Erwerber sofort mit Möblierung und Bezug beginnen kann, ohne zuvor noch weitere Baumaßnahmen zu unternehmen.[1] Zum Leistung...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.1.5 Preiserhöhungsklausel

Rz. 482 Will der Bauträger auf Preissteigerungen "reagieren", etwa auf eine Erhöhung der Umsatzsteuer, kann der Bauträgervertrag eine Preiserhöhungsklausel vorsehen. Eine Preiserhöhungsklausel muss § 309 Nr. 1 BGB beachten.mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5 Vormerkungslösung (§ 3 MaBV)

Rz. 493 Der Bauträger handelt bei der Entgegennahme von Vermögenswerten des Erwerbers öffentlich-rechtlich ordnungsmäßig, wenn er die Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MaBV beachtet. Überblick 4.2.5.1 Rechtswirksamer Vertrag (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MaBV) Rz. 494 Der Bauträgervertrag muss rechtswirksam sein. Außerdem müssen die für seinen Vollzug etwaig erforderlichen Gene...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.1.3 Sonderwunschvertrag

Rz. 480 Die Parteien des Bauträgervertrags können es zulassen, dass der Bauträger bestimmte Leistungen nicht erbringt und der Erwerber stattdessen berechtigt ist, über diese mit einem Dritten einen "Sonderwunschvertrag" – etwa wegen der Armaturen im Badezimmer oder der Küchenausstattung – zu schließen. Auch in diesem Fall ist darauf zu achten, dass es ggf. zu einer zu beurku...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.6.3 Sicherungsumfang

Rz. 510 Was eine nach § 7 MaBV ausgegebene Bürgschaft sichert, bestimmt sich danach, zu welchen Zwecken sie gegeben wurde.mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.8 Tausch

Rz. 518 Ein Wohnungseigentum kann auch durch Tausch mit dem Bauträger erworben werden.[1] In der Praxis sind 3 Gestaltungsmodelle üblich. 4.2.8.1 Grundstücksmodell Rz. 519 Beim Grundstücksmodell veräußert der Erwerber an den Bauträger ein Grundstück. Als Gegenleistung erhält er eine bebaute Teilfläche oder eine Eigentumswohnung zurück.[1] Sofern der Tauschwert der beiden Tausc...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.1 Überblick

Rz. 475 Der Erwerber ("Käufer") schuldet dem Bauträger die Vergütung seiner Leistungen, also die Zahlung des geschuldeten, nicht aber unbedingt des vereinbarten Erwerbspreises. Außerdem schuldet der Erwerber die Abnahme der Leistungen des Bauträgers als im Wesentlichen mangelfrei.mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.1 Grundsatz: Festpreis

4.2.1.1 Allgemeines Rz. 478 Im Bauträgervertrag wird häufig, wenn auch nicht immer ein "Festpreis" vereinbart.[1] Im Festpreis sind in der Regel enthalten die Grundstückskosten, die Kosten für das Herrichten der Baustelle, die Kosten für die öffentliche und die nicht öffentliche Erschließung, die Gebäudekosten und die Baunebenkosten, die zur Errichtung des Gebäudes notwendig ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.6 Bürgschaftslösung (§ 7 MaBV)

4.2.6.1 Allgemeines Rz. 507 Sind die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV nicht gegeben, will der Bauträger aber Vermögenswerte des Bestellers erlangen, handelt der Bauträger nach § 7 Abs. 1 MaBV ordnungsmäßig, wenn er dafür zur Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche des Erwerbers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte eine Bürgschaft nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 M...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.11 Formularvertrag

Rz. 505 Ob die Vormerkungslösung durch AGB des Bauträgers vorgeschrieben werden kann, ist umstritten. Besonders problematisch erscheint einigen, dass der Erwerber durch das Ratenzahlungsmodell kontinuierlich das Kapital verliert, mit dem er wegen einer Schlechtleistung des Bauträgers aufrechnen könnte.[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Ableitung einer Gliederung für die IFRS-GuV-Rechnung aus Ausweis- und Angabepflichten

Rz. 27 Auf Basis der Ausweis- und der Angabepflichten für die IFRS-GuV-Rechnung leitet sich folgende Struktur für die IFRS-GuV-Rechnung ab:[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Prinzipien der GuV-Rechnung nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Praktikum, freiwilliges / 3.3 Auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung existieren Sonderregelungen

Freiwillige Praktikanten, auch Zwischenpraktikanten genannt, sind nach den für Werkstudenten geltenden Regelungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei. Unabhängig von der Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts gilt dieses Werkstudentenprivileg dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Erst wenn diese 20-Stunden-Grenze über...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.6.7 Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 515 Ansprüche aus einer Bürgschaft i. S. v. §§ 7 und 2 Abs. 2 MaBV stehen vermögensrechtlich dem Erwerber, nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft zu. Die Bürgschaftsansprüche sind nicht Teil des Verwaltungsvermögens i. S. v. § 10 Abs. 7 WEG und sie sind auch keine dieses Vermögen direkt betreffenden Ansprüche.[1] Über die Frage, ob und wie eine § 7 MaBV-Bürgschaft gelt...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.4 Baugenehmigung; Selbsttestat (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 MaBV)

Rz. 498 Dem Bauträger muss eine Baugenehmigung erteilt worden sein. Nach h. M. bedarf es keiner unanfechtbaren Baugenehmigung. Ein Bauträger, der von Anfang an beabsichtigt, ein von der Baufreistellungsbescheinigung abweichendes, formell und materiell baurechtswidriges Bauwerk zu errichten, haftet den Erwerbern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB.[1]...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 9.3.1 Gemeinschaftliches Eigentum und Sondereigentum

Rz. 600 Für den Anspruch auf Auflassung hat der Insolvenzverwalter kein Wahlrecht; diesen Anspruch muss er aus der Masse erfüllen. In der Insolvenz des Bauträgers führt mithin die Weigerung des Insolvenzverwalters, das Bauwerk fertigzustellen, nicht dazu, dass der Erwerber auf einen – ungesicherten – Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verwiesen werden kann.[1] ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.12 Verstöße

Rz. 506 Ruft der Bauträger entgegen § 3 MaBV verfrüht und gegen den Willen des Erwerbers[1] Kaufpreisraten ab oder verstößt eine in AGB vereinbarte Bürgschaft i. S. v. § 7 MaBV gegen den durch § 3 Abs. 2 MaBV vorgegebenen Baufortschritt, ist der Bauträger zur Rückzahlung der Raten einschließlich daraus gezogener Nutzungen verpflichtet, § 817 Satz 1 BGB.[2] Der Anspruch erstr...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.8.1 Grundstücksmodell

Rz. 519 Beim Grundstücksmodell veräußert der Erwerber an den Bauträger ein Grundstück. Als Gegenleistung erhält er eine bebaute Teilfläche oder eine Eigentumswohnung zurück.[1] Sofern der Tauschwert der beiden Tauschobjekte nicht gleichwertig ist, kann eine der Vertragsparteien verpflichtet sein, eine Tauschaufgabe zu leisten. Wenn die Tauschleistung in der Errichtung der Wo...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.2.1 Flächendifferenz als Sachmangel

Rz. 462 Unterschreitet die tatsächliche die genau vereinbarte Fläche, stellt die Flächendifferenz einen Sachmangel i. S. d. § 634 BGB dar, sodass der Erwerber die geschuldete Vergütung mindern darf.[1] Ob es eine "Toleranzgrenze" gibt, die eine Minderung ausschließt und wo diese anzusetzen ist, ist unklar. Grundsätzlich sind Abweichungen in der Regel nur bis zu 3 % akzeptabe...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.8.2 Stundungsmodell

Rz. 520 Beim Stundungsmodell werden 2 eigenständige Verträge zwischen dem Erwerber als Grundstückseigentümer und dem Bauträger geschlossen. Nämlich ein Grundstückskaufvertrag und ein Bauträgervertrag über den (Rück-)Erwerb eines realen Grundstücksteils bzw. eines Miteigentumsanteils verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung jeweils nebst entsprechender Herstellungsve...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.9 Beweislast für Fertigstellung

Rz. 503 Der Bauträger trägt bei seinem Verlangen auf Schlussratenzahlung die Beweislast für das Nichtvorhandensein der vom Erwerber behaupteten Mängel, da die Fälligkeit der Schlussrate eine gesetzliche Voraussetzung der Zahlungsklage ist.[1] Eine Regelung in einem Bauträger-Erwerbsvertrag, wonach die letzte Rate bereits vor Übergabe der Wohnungen zu zahlen ist, allerdings z...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.7 Bezugsfertigkeit

Rz. 501 Bezugsfertigkeit setzt voraus, dass dem Erwerber bereits zugemutet werden kann, die Wohnung zu beziehen.[1] Das Sondereigentum muss zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch genutzt werden können. Für die Annahme einer Bezugsfertigkeit muss – mit Ausnahme der Außenanlage und der Beseitigung von Mängeln, die nicht die Sicherheit des Wohnens beeinträchtigen – gr...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.6.1 Allgemeines

Rz. 507 Sind die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV nicht gegeben, will der Bauträger aber Vermögenswerte des Bestellers erlangen, handelt der Bauträger nach § 7 Abs. 1 MaBV ordnungsmäßig, wenn er dafür zur Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche des Erwerbers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte eine Bürgschaft nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 MaBV leistet und nur...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.6 Falsche Fälligkeitsmitteilungen

Rz. 500 Leistet der Erwerber aufgrund MaBV-widriger Fälligkeitsmitteilungen Ratenzahlungen an den Bauträger zu einem Zeitpunkt, als dieser Gelder des Erwerbers noch nicht annehmen durfte, ist der Bauträger zur Erstattung des Zinsschadens verpflichtet. Der Erwerber muss sich ersparte Miete nicht anrechnen lassen. Der Notar handelt bei der Mitteilung, dass die Fälligkeitsvorau...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.8.1 Erwerber

Rz. 584 Will ein Erwerber aufrechnen, ist zu unterscheiden. Überblick Rechnet ein Erwerber mit etwaigen Forderungen auf Schadensersatz gegen den Bauträger gegen offene Kaufpreisforderungen des veräußernden Bauträgers gegen sich auf, ist das möglich, soweit der Erwerber wegen Mängeln des Sondereigentums aufrechnet: Schadensersatzansprüche wegen des Sondereigentums stehen allein...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 5.3.2 Abwicklung durch Bauträger

Rz. 550 In anderen Fällen mag aber auch der Bauträger ein Interesse daran haben, die Sonderwünsche selbst abzuwickeln, da im Bereich der Vergütungsabsprache ein für ihn vorteilhafter Zuschlag zu den reinen von ihm aufzubringenden Subunternehmerkosten möglich ist (üblicherweise 10 % bis 20 %). Sonderwünsche sollten auf jeden Fall von der vorherigen schriftlichen Zustimmung de...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.6.6 Nicht vom Sicherungsumfang umfasste Positionen

Rz. 514 Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert hingegen nicht ab: aufgrund einer Bauzeitverzögerung aufgetretene Verluste durch Entgang von Steuervorteilen oder entgangener Nutzung [1]; einen Verzugsschaden, der durch Überschreiten der Bauzeit entstanden ist[2]; Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung, wenn der Eigentümer das Werk vom Unternehmer als mangelfre...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.1.1 Allgemeines

Rz. 478 Im Bauträgervertrag wird häufig, wenn auch nicht immer ein "Festpreis" vereinbart.[1] Im Festpreis sind in der Regel enthalten die Grundstückskosten, die Kosten für das Herrichten der Baustelle, die Kosten für die öffentliche und die nicht öffentliche Erschließung, die Gebäudekosten und die Baunebenkosten, die zur Errichtung des Gebäudes notwendig sind. Nicht im Fest...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.3 Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

Rz. 522 Unterwirft sich ein Erwerber in einem Formular-Bauträgervertrag wegen der von ihm geschuldeten Vergütung der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, ist eine solche Erklärung gem. §§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB nichtig, wenn der Notar ermächtigt ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu erteilen.[1] Eine derartige Unterwerfungserklärung mit ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.10 Pauschalierung

Rz. 504 Die einzelnen Raten des § 3 Abs. 2 MaBV sind "pauschaliert". Der Wert der vom Bauträger erbrachten Bauleistungen kann daher unter Umständen höher oder geringer als der Betrag der jeweils maximal zulässigen Rate ausfallen.[1] Z. B. kann der Grundstückswert samt den Planungsleistungen nicht im Verhältnis von 3:7 zum Wert der Bauleistungen stehen. Dies kann insbesondere...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.5 Ratenweise Anforderung (§ 3 Abs. 2 MaBV)

Rz. 499 Sind die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt, darf der Bauträger gem. § 3 Abs. 2 MaBV Vermögenswerte des Erwerbers grundsätzlich nur in bis zu 7 Teilbeträgen entsprechend dem Bauablauf entgegennehmen oder sich zu deren Verwendung ermächtigen lassen. Einer Abnahme bedarf es für die Fälligkeit der Teilbeträge nicht. Hinweis Mangelfreiheit Die zum jeweiligen Baute...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.7.3 Empfehlungen des Deutschen Baugerichtstages 2010

Rz. 425 Der Arbeitskreis Bauträger und Wohnbau hat sich anlässlich des 3. Deutschen Baugerichtstages 2010 mit dem Thema "Empfiehlt sich eine einheitliche Kodifizierung des Bauträgerrechts?" befasst. Nach den auf dem Kongress verabschiedeten Empfehlungen müssen die Rechtsbeziehungen zwischen Erwerber und Bauträger vereinfacht werden; dabei muss die Rechtsstellung des Erwerber...mehr