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Der Arbeitskreis Bauträger und Wohnbau hat sich anlässlich des 3. Deutschen Baugerichtstages 2010 mit dem Thema "Empfiehlt sich eine einheitliche Kodifizierung des Bauträgerrechts?" befasst. Nach den auf dem Kongress verabschiedeten Empfehlungen müssen die Rechtsbeziehungen zwischen Erwerber und Bauträger vereinfacht werden; dabei muss die Rechtsstellung des Erwerbers verbessert werden. Geeignet hierfür erscheint ein Modell, bei dem der Erwerber die gesamte Vergütung erst nach Bezugsfertigkeit des Bauwerks bezahlen muss. Im Gegenzug stellt er dem Bauträger eine Bürgschaft zur Absicherung der Vergütungsansprüche. Diese Gesamtkonzeption würde das Bauträgerrecht nahe an das Kaufrecht rücken, ließe sich aber auch im Werkvertragsrecht verwirklichen.

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