Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 7. Zurückbehaltungsrecht

Rz. 80 Ist die Vergütung noch nicht festgesetzt oder über den Aufwendungsersatzanspruch noch nicht entschieden, steht dem Nachlassverwalter im Verhältnis zu den Erben ein Zurückbehaltungsrecht am Nachlass zu.[69] Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht in analoger Anwendung des § 323 InsO nicht gegenüber dem Nachlassinsolvenzverwalter. Insoweit erhält der Nachlassverwalter für ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / I. Testamentsvollstreckung und Unternehmensnachfolge

Rz. 5 Es gibt keinen feststehenden Begriff der "Unternehmensnachfolge".[8] Typischerweise versteht man hierunter den Übergang der Unternehmerstellung – insbesondere eines einzelkaufmännischen Unternehmens oder einer Gesellschaftsbeteiligung – an einen Nachfolger. Der Übergang des unternehmerischen Vermögens ist durch lebzeitige Übertragung oder durch Übergang von Todes wegen...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / I. Anspruchsgrundlage für die Rückzahlung

Rz. 9 Die Klägerinnen haben gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB in Höhe von 112.590 EUR einen Zahlungsanspruch gegen den Beklagten, da er diesen Betrag, der ihm als Vergütung nicht geschuldet war, auf Kosten der Klägerinnen erlangt hat, indem er 317.956 EUR von einem Nachlasskonto des Erblassers, das den Klägerinnen aufgrund des Erbfalls zusteht, entnommen hat, obwohl die ihm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 307 Nach § 8 Nr. 4 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind, wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / II. Vertrauen

Rz. 6 Empirische Untersuchungen[7] zeigen, dass die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers überwiegend nach dem Vertrauensverhältnis erfolgt und die Qualifikation nur in 28 % der Fälle eine Rolle spielt. Allerdings zeigt sich auch: je höher das Vermögen, desto größer die Tendenz, einen professionellen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Das oft über Jahrzehnte währen...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Ziel des AGT-Projektes

Rz. 9 Die Ausübung des Testamentsvollstreckeramtes ist im Laufe der Jahrzehnte vielschichtiger geworden. Wurde die Tätigkeit früher aus eher rein privater Veranlassung heraus übernommenen, ist die Testamentsvollstreckung heute vielfach ein Beruf oder Bestandteil desselben. Dieser Beruf wird von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Banken, Vermögensverwaltern und eigenen Testament...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / f) Gestaltungsempfehlungen

Rz. 24 Zur Vermeidung von Streitigkeiten im Einzelfall sollte der Erblasser der Frage der Vergütung des Testamentsvollstreckers gehörige Aufmerksamkeit widmen und dabei auch steuerliche Auswirkungen bei den Erben gerade im Fall einer Dauertestamentsvollstreckung bedenken.mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 6. Höhe der Grundvergütung

Rz. 21 Die Grundvergütung war vom Beklagten aufgrund der Neuen Rheinischen Tabelle zutreffend mit 1,5 % des Bruttonachlasses bei 122.097 EUR angesetzt worden. Da die Grundvergütung im Vergleich zu den anderen Tabellen damit bereits deutlich überdurchschnittlich war, hat das Gericht teils geringere Zuschläge angenommen, als der Beklagte berechnet hat, teils Zuschläge gestrich...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Auseinandersetzungsplan

Rz. 47 Muster 24.30: Auseinandersetzungsplan Muster 24.30: Auseinandersetzungsplan Aktenzeichen: _________________________ Nachlasssache _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________________________ Auseinandersetzungsplan I. Erbrechtliche Ausgangslage (Kurze Darstellung des Inhaltes der letztwilligen Verfügung, Benennung der Erben, Verm...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / a) Bemessungsgrundlage für die Testamentsvollstreckervergütung

Rz. 14 Ausgangspunkt der Testamentsvollstreckervergütung ist und bleibt der Bruttowert des Nachlasses (Brutto-Nachlasswert) am Todestag des Erblassers, das heißt der Nachlasswert ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten. Mit den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins (Ziffer I., 1. Absatz) sind Verbindlichkeiten ausgehend vom Sinn und Zweck der Testamentsvollstreck...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 2. Feststellungsklage

Rz. 34 Bei nicht zu überwindenden Meinungsverschiedenheiten über die ordnungsgemäße Erledigung der Testamentsvollstreckung oder von Einzelgeschäften bleibt nur die Möglichkeit, gegenüber dem Erben, der eine Entlastungserklärung beharrlich verweigert, Klage auf Feststellung zu erheben, dass der Testamentsvollstrecker seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und daher keine S...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (1) Überblick

Rz. 90 Hedgefonds zeichnen sich durch ein höheres Risiko als normale Investmentfonds aus, da sie keinen Anlagerichtlinien unterliegen und alle Formen der Kapitalanlage nutzen. Diese Eigenschaft ist gleichzeitig der große Vorteil von Hedgefonds: Sie bieten dem Anleger ein breit gefächertes Spektrum: Eine Anlage in Aktien oder Rentenpapieren bis zu Options- und Futuregeschäfte...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / e) Alternative Vergütungsformen

Rz. 23 Angemessene Stundenhonorare sind, der heutigen Vergütungspraxis der Berufsstände der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter folgend, als eine der tabellenmäßigen Vergütung im Rahmen des § 2221 BGB gleichwertige Vergütungsform anzusehen. Auch Erfolgsprämien, zum Beispiel für die Veräußerung eines Hauses oder eines Unternehmens, sind nicht...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 11. Kein Zuschlag wegen Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 33 Nicht geschuldet war weiterhin die Entnahme von 10 % des Reingewinns aus dem Praxisbetrieb in 2019. Die insoweit im Wesentlichen leitende und beaufsichtigende Funktion des Beklagten ist durch die Nettovergütung von 177.040 EUR hinreichend abgegolten. Es liegt entgegen der am Rande geäußerten und nicht hinreichend dargelegten Ansicht des beklagten Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / d) Gewerbesteuer

Rz. 56 Gewerbesteuerobjekt bei der Treuhandlösung an einem einzelkaufmännischen Unternehmen wird die aus Vollrechtstreuhänder bzw. Testamentsvollstrecker und Treugeber-Erben begründete Mitunternehmerschaft; alleiniger Gewerbesteuerschuldner wird der Testamentsvollstrecker. Hingegen bleibt die Personengesellschaft, deren Anteil im Erbweg übergegangen und an dem sodann eine Vo...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VIII. Professionelle Infrastruktur

Rz. 18 Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der professionell agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / L. Behandlung überschuldeter Nachlässe

Rz. 134 Bei der Problematik eines unüberschaubaren und möglicherweise überschuldeten Nachlasses, für den die Testamentsvollstreckung übernommen werden soll, handelt es sich nicht um ein spezifisch auf unternehmerische Nachlässe bezogenes Problem. Für geschäftsmäßig agierende Testamentsvollstrecker sind solche Nachlässe jedoch besonders ärgerlich, weil sie regelmäßig zu einer...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / IV. Bargeld im Nachlass

Rz. 34 Häufig wird der Testamentsvollstrecker mit Aussagen konfrontiert, der Erblasser habe "bis zuletzt" größere Mengen Bargeldes in seiner Wohnung aufbewahrt. In einer solchen Situation kann die Inanspruchnahme eines Geldsuchhundes ratsam sein.[15] Dieser ist sowohl im Haus als auch im Gelände einsetzbar und findet Geldscheine schon in kleinen Mengen. Das liegt daran, dass...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Eigenprozesse des Testamentsvollstreckers

Rz. 148 Wenn es um seine persönlichen Rechte und Pflichten geht, klagt der Testamentsvollstrecker wie jede andere Person. Dabei trägt er auch die Kosten für ein etwaiges Unterliegen persönlich. Unter diese Fallgruppe sind Klagen des Testamentsvollstreckers auf Aufwendungsersatz (§§ 2211, 670 BGB) oder Vergütung (§ 2221 BGB) zu verstehen. Ebenfalls hierunter fallen etwaige Kl...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 15. Korrekturüberlegung: Höhe des (fiktiven) Stundenlohns

Rz. 42 Wird abschließend der zeitliche Aspekt einbezogen, wonach der Beklagte behauptet hat, etwa 1.000 Stunden Arbeit im Rahmen dieser Testamentsvollstreckung geleistet zu haben, entspricht die angesetzte Vergütung von 205.366 EUR – den Beklagtenvortrag insoweit als unstreitig unterstellt – einem Stundenlohn von brutto rund 205 EUR und ist auch insoweit angemessen. Setzt man...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / A. Unternehmen im Nachlass als Herausforderung für den Testamentsvollstrecker

Rz. 1 Der Anordnung der Testamentsvollstreckung an einem im Nachlass befindlichen Unternehmen, regelmäßig in der Form einer Dauervollstreckung, kommt im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung eine hohe wirtschaftliche und praktische Bedeutung zu.[1] Neben der Sicherung der Unternehmenskontinuität dient sie insbesondere dem Schutz und bei entsprechender Anordnung zugleich au...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 8. Hinzuziehung Dritter

Rz. 29 Zur Hinzuziehung Dritter war der Beklagte berechtigt, und dass die Hinzuziehung dieser Hilfspersonen nicht erforderlich war, haben die Klägerinnen selbst nicht behauptet. Die Hinzuziehung Dritter zeigt auch die Komplexität der Aufgabe. Sie zeigt indes zugleich, dass der Beklagte insoweit teilweise eher eine beaufsichtigende Funktion innehatte. In der Literatur wird ins...mehr

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Haftung / 1.1 Haftung des gesetzlichen Vertreters

Gesetzliche Vertreter haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen erfolgten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden.[1] Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.4 Haftung des Betriebsübernehmers

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge.[1] Bittet ein Kaufinteressent das Finanzamt um Auskunft über Rückstände an Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträgen, für di...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 244 Unter Miet- und Pachtzinsen sind nicht nur Barleistungen, sondern alle Entgelte zu verstehen, die der Mieter oder Pächter für den Gebrauch oder die Nutzung des Gegenstands an den Vermieter oder Verpächter zu zahlen hat.[1] Dies gilt auch für am Umsatz des Pächters bemessene Pachtzinsen.[2] Bei der Beurteilung, ob ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegt, kommt es darauf ...mehr

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DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zur DBA-rechtlichen Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer geäußert. Zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten Mitarbeiter aus dem Ausland unterliegen in Deutschland oftmals der sog. beschränkten Steuerpflicht, weil sie inländische Einkünfte erzielen. Ob das Besteuerungsrecht aber letztendlich in Deutschland verbleibt, häng...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 3. "Vollmachtlösung"

Rz. 17 Diese Lösung geht von der Überlegung aus, dass das Handelsgeschäft in den Nachlass gefallen ist und damit grundsätzlich den Erben zusteht. Der Testamentsvollstrecker soll nun dieses Handelsgeschäft im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter weiterführen. Diese von der Rechtsprechung[17] grundsätzlich anerkannte Lösung erfordert, dass der Erbe seine Haftung für die ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIV. Praxismuster für Zeitvergütung

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Vorwort

Mit der 1. Auflage im Jahr 2008 hatten wir das Projekt eines sich vornehmlich an Praktiker der Testamentsvollstreckung gerichteten Handbuchs gestartet. Angesprochen werden sollten nicht nur Juristen, in deren Ausbildung die Testamentsvollstreckung eine allenfalls sehr untergeordnete Rolle spielt,[1] sondern alle Berufsgruppen und sonstigen Interessierten, die mit Testamentsv...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 7 S. 1 GewStG setzt sich der Gewerbeertrag zum einen aus dem nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb und zum anderen aus der Summe der Hinzurechnungen und Kürzungen zusammen. § 8 GewStG bestimmt die dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnenden Beträge. Die Regelung ist abschließend. Daher sind nur die gesetzlich vorg...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Strenge Haftung des Testamentsvollstreckers

Rz. 1 § 2219 BGB normiert eine strenge Haftung des Testamentsvollstreckers, die sich nach herrschender Meinung auf jede Form des Verschuldens bezieht, also auch auf Fälle der leichtesten Form von Fahrlässigkeit. Damit stellt die Norm einen Kontrapunkt zu der starken Stellung des Testamentsvollstreckers im deutschen Erbrecht dar. Von seiner Haftungsverpflichtung kann den Test...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.8 Besonderheiten bei Gesellschaften

Rz. 213 Mietet oder pachtet eine Personengesellschaft bewegliche Anlagegüter von einem ihrer Gesellschafter, findet § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG keine Anwendung. Miet- oder Pachtzinsen werden durch den Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen kompensiert. Rz. 214 Überlässt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, das er im Rahmen seines Gewerbebet...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 5. Steuerberater als Finanzplaner

Rz. 15 Das Berufsrecht ermöglicht dem Steuerberater alle üblichen Beratungstätigkeiten bis hin zur wirtschaftlichen Empfehlung. Die Grenzen sind eindeutig markiert: Die Berufsträger sind zur Unabhängigkeit und Objektivität verpflichtet und die Mandanten treffen die Entscheidungen selbst. Im Gegensatz zu den Finanzdienstleistern fehlt hier die Nähe zum Produktverkauf. Der Man...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Kontrollvollmacht

Rz. 31 Muster 24.14: Kontrollvollmacht Muster 24.14: Kontrollvollmacht erschien: Frau/Herr _________________________ – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – dem Notar ausgewiesen durch i...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bartsch/Ott-Eulberg/Schebesta, Praxishandbuch Erbrecht und Banken, 3. Auflage 2017 Bauer/Schaub, Grundbuchordnung: GBO Kommentar, 4. Auflage 2018 BeckOK GmbHG, hrsg. v. Ziemons/Jaeger/Pöschke, 50. Edition, Stand: 1.5.2021 Becksche Online-Formulare Erbrecht, 25. Edition 2019 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Berndt/Götz, Stiftungen und Unternehm...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / III. Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker

Rz. 3 Muster 24.2: Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker Muster 24.2: Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker (Anordnung der Testamentsvollstreckung)[3] Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Bewirkung der Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erbe...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Herbeiführung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Erben

Rz. 13 Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG hat feste Vorstellungen davon, nach welchen Qualitätskriterien eine von ihr geführte Testamentsvollstreckung durchzuführen ist. Im Testament des Grafen Koks finden sich hierzu jedoch – anders als in den Testamenten, an deren Gestaltung sie mit ihren Ideen mitgewirkt hat – keinerlei Anhaltspunkte. Auch die Vergütungsfrage, die sie...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / b) Widerruf der postmortalen Vollmacht

Rz. 20 Wie jede andere Vollmacht ist auch die postmortale Vollmacht gem. § 168 S. 2 BGB grundsätzlich widerruflich, es sei denn, sie wäre als Einzelvollmacht auf Grundlage eines entsprechenden Kausalverhältnisses unwiderruflich erteilt worden. In der Form der Generalvollmacht ist sie stets widerruflich.[25] Rz. 21 Das ursprünglich dem Vollmachtgeber zustehende Widerrufsrecht ...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / A. Bereitstellung professioneller Infrastruktur

Rz. 1 Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der geschäftsmäßig agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / IV. Verschulden

Rz. 13 Auch im Bereich der Testamentsvollstreckung gilt der allgemeine haftungsrechtliche Grundsatz: "Keine Haftung ohne Verschulden". Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund seiner besonderen Vertrauensstellung auch zu besonderer Sorgfalt verpflichtet ist. Das Maß seines Verschuldens bestimmt sich nach § 276 BGB,[26] erfasst also jede Art ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.2 Überlassung

Rz. 272 Die Rechte müssen zeitlich befristet überlassen werden. Unter Überlassung ist die Übertragung von sich aus dem Recht ergebenden Befugnissen auf eine andere Person durch einen Rechtsakt zu verstehen. Bei den Befugnissen kann es sich um Nutzungs- und/oder Verwertungsbefugnisse handeln. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG kann nicht dadurch vermieden...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 3 Zinsen: Die Gegenleistung für die Kapitalüberlassung

Der Preis für die Inanspruchnahme eines Darlehens und damit die zentralen Aufwendungen des Darlehensnehmers sind die Zinsen. Sie stellen – seit hunderten von Jahren – das Entgelt dar, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für das vorübergehend überlassene Kapital zahlt. Die Berechnung der Zinsen beginnt mit dem Auszahlungszeitpunkt der Darlehenssumme und endet ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für freiwillig... / 1. Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Geschenk = unentgeltliche Zuwendung: Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen ist. Gegenleistung: Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen werden getätigt, um im Gegenzug eine ausgeglichene CO2-Bilanz des Unternehmens vorw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerrechtliche Beha... / III. Ertragsteuerrechtliche Einordnung

Erfreulich ist, dass für Einkünfte im Zusammenhang mit Einheiten einer virtuellen Währung bzw. der ertragsteuerrechtlichen Einordnung die allgemeinen Grundsätze in R 15.7 Abs. 1 EStR zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung gelten.[13] Zu beachten ist allerdings, dass der Handel mit Kryptowährungen ganz eigenen Anforderungen und einem eigenen Tempo ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung

Verschiedene Regelungen im EStG und in der EStDV führen zur Abgabepflicht innerhalb der in Tz. I.3 genannten Fristen. Grundsätzlich ist für die Frage der Abgabepflicht einer ESt-Erklärung danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Auszug aus dem Formular EST 1 A: Arbeitnehmer: Besteht das Einkommen ganz ...mehr

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Bemessungsgrundlage für die gestaffelten Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins

Leitsatz Eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins nach den Jahreseinnahmen des jeweiligen Mitglieds ist möglich. Dabei ist es auch zulässig, in der Satzung des Lohnsteuerhilfevereins Kindergeld in die Bemessung der Beitragshöhe einzubeziehen. Sachverhalt Der Kläger, ein Lohnsteuerhilfeverein (LHV), wehrt sich gegen die von der Aufsichtsbehörde geford...mehr