Eberhard Rott
, Dr. Michael Stephan Kornau
Rz. 6
Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers überwiegend nach dem Vertrauensverhältnis erfolgt und die Qualifikation nur in 28 % der Fälle eine Rolle spielt. Allerdings zeigt sich auch: je höher das Vermögen, desto größer die Tendenz, einen professionellen Testamentsvollstrecker zu bestimmen.
Das oft über Jahrzehnte währende Mandatsverhältnis, in dem der künftige Erblasser viele sehr persönliche Dinge über sich und seine Familie preisgibt, unterstreicht das hohe Vertrauen, das der Erblasser in "seinen" Steuerberater oder Vermögensverwalter setzt. Dies gilt erst recht, wenn das Mandat sich nicht auf die jährlich wiederkehrende Fertigung der Steuererklärungen beschränkt, sondern einen finanzplanerischen Ansatz verfolgt. Die Anwaltschaft verfügt nach wie vor in der Regel nicht über langjährig gewachsene Mandatsverhältnisse, erst recht nicht im finanzplanerischen Bereich. Die Banken leiden an diesem Punkt häufig daran, dass ihr Kunde im Laufe seines Lebens mit ihnen durchaus zwiespältige Erfahrungen gemacht hat. Kaum ein Bankkunde ist bereit, seine gesamten liquiden Vermögensbestandteile bei einem Kreditinstitut zu konzentrieren.
Rz. 7
Häufig finden sich die engsten Vertrauten im eigenen Familienkreis. Die Wahl fällt dann oft auf einen familieninternen Testamentsvollstrecker. Die Ernennung eines familienfremden Testamentsvollstreckers erscheint jedoch schon deshalb vorzugswürdig, weil dadurch persönliche Konflikte vermieden werden können. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass vom Rechtsgedanken der Testamentsvollstreckung her ein Testamentsvollstrecker nur vom Vertrauen des Erblassers getragen sein muss und nicht zwingend vom Vertrauen der Erben. Die praktische Erfahrung zeigt indes, dass das Vertrauen der Erben i...