| UR.-NR. _________________________/_________________________ |
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| Verhandelt in _________________________ am |
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| Vor dem Notar |
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_________________________ |
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mit dem Amtssitz in _________________________ |
erschien:
Frau/Herr _________________________
– nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt –
dem Notar ausgewiesen durch ihren _________________________ mit dessen Ablichtung für die Handakte des Notars er einverstanden ist. Der Erschienene ersuchte den Notar um die Beurkundung der folgenden
Kontrollvollmacht
und erklärte:
Hiermit bestimme ich
_________________________ (Vorname Name), geb. _________________________
– nachfolgend "Kontrollbevollmächtigter" genannt –
zum Kontrollbevollmächtigten über die am _________________________ vor dem Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ unter Ur- Nr.: _________________________ beurkundete Vorsorgevollmacht sowie aller sonstiger von mir erteilten und zukünftig erteilter Vollmachten in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. Seine Rechtshandlungen sollen dieselbe Wirksamkeit haben, wie wenn ich sie selbst ausführe. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für einen Vertreter und einen eventuellen Rechtsnachfolger des Kontrollbevollmächtigten.
1. Umfang der Kontrollbevollmächtigung
Der Kontrollbevollmächtigte hat die Aufgabe, alle Rechte des Vollmachtgebers gegenüber seinem Bevollmächtigten wahrzunehmen, die auch dem Vollmachtgeber zustehen. Dies sind insbesondere die Kontroll- und Herausgaberechte nach §§ 665 ff. BGB. Der Kontrollbevollmächtigte kann darüber hinaus wie ein vom Betreuungsgericht nach § 1896 Abs. 3 BGB (ab 1.1.2023: §§ 1814, 1815 BGB) bestellter Kontrollbetreuer die dem Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten gegenü...