Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3 Sondervergütung

Grundsätzlich deckt das Verwalterhonorar nur die dem Verwalter obliegenden gesetzlichen Aufgaben nach dem WEG sowie seine Verpflichtungen nach dem Auftragsrecht des BGB ab. Für den Fall, dass eine gesonderte Abrede über die Vergütung von Zusatzleistungen des Verwalters über den gesetzlichen Rahmen hinaus unterblieben ist, hat der Verwalter über die vereinbarte Vergütung hina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 265 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das EStG selbst definiert nicht, was unter Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG zu verstehen ist. Der BFH versteht unter Schuldzinsen alle Leistungen in Geld oder Geldeswert, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kirchensteuer

Rn. 12 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden Löhne pauschaliert besteuert, so hat der ArbG, sofern die betreffenden ArbN der KiSt unterliegen, neben der LSt auch die Kirchen-LSt zu übernehmen, – s Rn 45. Rn. 13 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 vorläufig freimehr

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zfs 11/2022, Zu den Sorgfal... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurverfügungstellen einer Mahlzeit

Rn. 951 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird dem ArbN anlässlich (zB vor Beginn der Tätigkeit oder nach Feierabend) oder während einer Tätigkeit (zB Mittagessen) außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (Wohnung) vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs 4a S 8 EStG um 20 % für Frühs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu den Tilgungsleistungen

Rn. 271 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter den Begriff der Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG fallen nicht die Tilgungsleistungen zur Rückzahlung des Darlehens (BFH v 10.12.1971, VI R 209/69, BStBl II 1972, 250 und BFH v 29.10.1985, IX R 56/82, BStBl II 1986,143). Wird ein einheitlicher Betrag geleistet, ist dieser in einen Zins- und Tilgungsanteil zu zerlegen (BFH v 17....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 28 Der Entwurf[36] vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 44 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Muss der StPfl in einem früheren VZ erzielte bereits versteuerte Einnahmen aufgrund einer rechtlichen oder tatsächlichen Verpflichtung (nicht: bei Rückzahlung aus rein privaten Motiven) zurückzahlen, so ist der Rückzahlungsbetrag steuermindernd zu berücksichtigen. Über die rechtsdogmatische Einordnung der Rückzahlung bestehen unterschiedlich...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1

Nach wie vor werden die oft erheblichen privaten und betrieblichen Vermögen der Nachkriegsgeneration vererbt.[2] Getragen von dem Wunsch der Absicherung der Familie einerseits und der Vermeidung von Streitigkeiten andererseits werden dabei vermehrt Testamentsvollstreckungen angeordnet.[3] Über die für eine Testamentsvollstreckung angemessene Vergütung[4] besteht in der Praxi...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VI. Keine Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Beklagten nach § 280 Abs. 1 BGB aufgrund fehlender Aufklärung, die dem Anspruch der Klägerin entgegenstehen könnten, bestehen nicht. Eine Aufklärungspflichtverletzung der Klägerin hinsichtlich der entstehenden Vergütung ist nicht ersichtlich. Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hinzuweisen, wenn sich die zu erhebend...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.2 Zensus

Der Zensus 2021 ist zwar wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 verschoben worden. Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass mit ihm ein erheblicher Arbeitsaufwand für den Verwalter verbunden sein wird. Verwalter sind jedenfalls verpflichtet, die Erhebungsmerkmale "für Gebäude", also insbesondere Art des Gebäudes, Zahl der Wohnungen im Gebäude, Gebäudetyp, Bau...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 2. Verbleibende Unsicherheit in der Praxis

Trotz dieser Empfehlungen ist das Konfliktpotential bei der Bestimmung der Angemessenheit der Testamentsvollstreckervergütung weiterhin signifikant hoch.[19] Das überrascht nicht, sind doch ungeachtet der im Jahr 2000 entwickelten Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins und ihrer grundsätzlichen Akzeptanz in der Praxis und der Rechtsprechung[20] nach wie vor viele ...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / III. Einbeziehung in letztwillige Verfügungen

Wie die Entscheidung des OLG München vom 21.6.2021[22] zeigt, kann sich kein Erblasser, kann sich kein Erbe und kann sich auch kein Testamentsvollstrecker darauf verlassen, dass bei ausdrücklicher Anordnung der Anwendung einer TV-Vergütungstabelle durch den Erblasser das schlussendlich erkennende Gericht den betreffenden Erblasserwillen ohne Weiteres versteht. So kann es tat...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.2.2 Wertsicherung

Haben sich Gemeinschaft und Verwalter auf ein bestimmtes Honorar geeinigt, so sind sie als Vertragsparteien hieran gebunden. Weder kann der Verwalter das Honorar einseitig erhöhen, noch kann die Gemeinschaft beispielsweise im Beschlussweg eine Senkung des Honorars herbeiführen. Wollen die Parteien eine Honoraranpassung nach bestimmten Zeitabschnitten vereinbaren, muss dies au...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.1.2 Veräußerungszustimmung gemäß § 12 WEG

Ist die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung eines Wohnungseigentums gemäß § 12 WEG erforderlich, kann er für den tatsächlich eintretenden Veräußerungsfall ein Sonderhonorar vereinbaren. Angemessen dürfte hier eine Pauschale in Höhe von 200 bis 300 EUR sein.[1] Zu beachten ist, dass die Sondervergütung im Fall der Veräußerungszustimmung stets als Pauschale vereinbart wer...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Ausgangspunkt der Rechtsprechung

Eben weil die Regelung so kurz ist, kommt es in der Praxis immer wieder zu vehementen Streitigkeiten.[8] Der Testamentsvollstrecker fühlt sich für seine Tätigkeit häufig nicht ausreichend vergütet, die Erben hingegen meinen, der Nachlass werde über Gebühr belastet.[9] Die Rechtsprechung greift zur Entscheidung solcher Meinungsverschiedenheiten auf eine Formel zurück, die der ...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[10] … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist vorliegend erreicht. Der Wert der Beschwer ist aus der Differenz zwischen dem erlangten oder auferlegten Kostenbetrag und der mit der Beschwerde erstrebten Abänderung zu berechnen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 43. Auflage, § 567...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.11 Ausschluss von Begünstigungen an Personen

Tz. 71 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass die Körperschaft keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. Dies trifft im besonderen Maße auf Mitglieder oder Gesellschafter von steuerbegünstigten Körperschaften zu. Zur Zahlung von verdeckten Gewinnausschü...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 2. Pauschalhonorar als Lösung?

Fragt man sich angesichts dieser erkennbar auf die Besonderheiten des Einzelfalls abstellenden Abwägungsformel, ob ein Pauschalhonorar eine angemessene Vergütung i.S.d. § 2221 BGB darstellen kann, um Streitigkeiten zu vermeiden, wird man das grundsätzlich verneinen müssen. Ein Pauschalhonorar wird den differenzierenden Kriterien der Rechtsprechung des BGH nicht gerecht. Zwar ...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / II. Die Bedeutung der Vergütungstabellen in der Praxis

Da es für die Bestimmung der angemessenen Vergütung für Testamentsvollstreckungen keine amtlichen Vorgaben i.S.e. Gebührenordnung gibt, haben sich in der Praxis unterschiedliche Vergütungstabellen entwickelt. Die Rechtsprechung hat zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit i.S.d. § 2221 BGB seit jeher auf diese Vergütungstabellen zurückgegriffen. Von ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Fehlende Verfahrenskostendeckung

Rn 20 Grundvoraussetzung für eine Stundung der Verfahrenskosten ist die voraussichtlich fehlende Deckung dieser Kosten durch das Schuldnervermögen. Rn 21 Aufgrund der Konzeption des Restschuldbefreiungsverfahrens setzt die Erteilung der Restschuldbefreiung zunächst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Schuldnervermögen voraus, da über die Ankündigung der Restschul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erstattung durch den ArbG

Rn. 227 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattet der ArbG dem ArbN die Kosten des Umzugs ganz oder teilweise, so sind die entsprechenden Vergütungen steuerfrei, und zwar nach § 3 Nr 13 EStG, wenn die Vergütungen aus öffentlichen Kassen gezahlt werden oder nach § 3 Nr 16 EStG, wenn der ArbN in der Privatwirtschaft beschäftigt ist. Soweit die Umzugskosten erstattet werden, scheidet e...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 3. Hinzuziehung von Fachleuten

Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisierung oftmals geb...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.3.1 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Insoweit wurde dem Verwalter für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Umfang der Anfechtung

Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der BFH hat zu Haftungsbescheiden, in denen zu mehreren Sachverhaltskomplexen LSt nachgefordert worden ist, entschieden, dass es sich um eine äußerliche Zusammenfassung einer Mehrzahl von VA handle, die getrennt voneinander beurteilt werden und die rechtlich eigene Wege gehen können (Sammelhaftungsbescheid), BFH v 04.07.1986, BStBl II 1986, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2. Aussicht, das Unternehmen des Schuldners im Ganzen oder in Teilen zu erhalten

Rn 10 Da der Bericht des Verwalters gemäß § 156 als Grundlage der Gläubiger für eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens gemäß § 157 dienen soll, müssen den Gläubigern die Alternativszenarien der operativen Stilllegung des Betriebs oder von bestimmten Betriebsteilen und sich anschließender Liquidation sowie der Betriebsfortführung und sich anschließender (übertrage...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 4 Vertrag aushandeln

Das Aushandeln und Abschließen des Verwaltervertrags gehört zu den ureigensten Aufgaben der Wohnungseigentümerversammlung.[1] Damit die Wohnungseigentümer ihr Ermessen ausreichend ausüben können, muss ihnen der Entwurf des Verwaltervertrags im Vorfeld der Beschlussfassung bekannt sein. Die Rechtsprechung verlangt insoweit, dass der Vertragsentwurf der beschlussfassenden Wohn...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 1.1 Ist ein Vertrag überhaupt erforderlich?

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt zum Verwaltervertrag lediglich in § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG, dass dieser (automatisch) spätestens 6 Monate nach der Abberufung des Verwalters endet – es schreibt einen Verwaltervertrag aber nicht vor. Zu berücksichtigen ist, dass die in § 26 Abs. 1 und 2 WEG geregelte Bestellung des Verwalters diesem zunächst nur seine Organstellung vers...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 6. Gestaltungsempfehlungen

Zur Vermeidung von Streitigkeiten im Einzelfall sollte der Erblasser der Frage der Vergütung des Testamentsvollstreckers gehörige Aufmerksamkeit widmen und dabei auch steuerliche Auswirkungen bei den Erben gerade im Fall einer Dauertestamentsvollstreckung bedenken.mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LSG München befasst sich mit einigen wichtigen Problemen, die eine nähere Betrachtung verdienen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG München, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei unbefristet, entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. ...mehr

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AGS 11/2022, Verpflichtung ... / III. Vergütungsanspruch des Sachverständigen

1. Gesetzliche Grundlage Der Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen gegen die Staatskasse bestimmt sich nach §§ 8 ff. JVEG. Gem. § 8 Abs. 1 JVEG erhält der Sachverständige ein Honorar für seine Leistungen nach Maßgabe der § 9 bis 11 JVEG, Fahrtkostenersatz gem. § 5 JVEG, Entschädigung für Aufwand nach § 6 JVEG sowie Ersatz für sonstige und für besonder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Übertragung der Zustellungen (§ 8 Abs. 3)

Rn 29 In administrativer Hinsicht steht dem Insolvenzgericht schon in diesem Verfahrensabschnitt ebenso wie im später eröffneten Insolvenzverfahren die Möglichkeit zur Verfügung, den vorläufigen Insolvenzverwalter mit der Durchführung der Zustellungen zu beauftragen. Durch diese noch kurz vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung vorgenommene ergänzende Verweisung[86] soll eine...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.1.3 Bauüberwachung/Baumängel

Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, sind grundsätzlich mit der Grundvergütung des Verwalters abgegolten und können eine zusätzliche Honorierung nicht rechtfertigen. Ist der Verwalter jedoch mit der Bauüberwachung[1] oder der Geltendmachung von Baumängeln beauftragt, rechtfertigt dies ein Sonderhonorar. Zu beac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nacherhebung von LSt (§ 40 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wurde die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten, so kann sie auf Antrag des ArbG mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Hiervon zu unterscheiden sind eine Nacherhebung nach § 41c EStG und durch Haftungsbescheid, selbst wenn in Letzterem die nachgeforderte LSt ausnahmsweise mit einem Durchschnittssteuersatz geschätzt wirds § 42d Rn 41 (N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Förderung Elektromobilität

Rn. 51a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vom ArbG gewährte Vorteile für die zur privaten Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge sind nach § 3 Nr 46 EStG im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2030 steuerfrei, nicht jedoch deren Übereignung (s § 3 Rn 1770r–1770w (Handzik). Geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsstätte / Zusammenfassung

Begriff Eine lohnsteuerliche Betriebsstätte im Inland ist Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuereinbehalt; zudem sind dort die Lohnunterlagen aufzubewahren. Die Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teilbetrieb des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Es kommt also darauf an, wo di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Detailregelungen des § 81a S 1 EStG

Rn. 14 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung der zuständigen Stellen. Durch diese Regelung werden die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Vorschriften, in denen die zuständige Stelle genannt wird (vgl zB §§ 10a, 90 EStG), verbessert. Rn. 15 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für den in § 10a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG genannten Personenkreis ist di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Rn. 52b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Um die Akzeptanz eines Jobtickets zu erhöhen, wurde § 40 Abs 2 S 2 EStG im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 um einen weiteren Pauschalbesteuerungstatbestand ergänzt, der eine zusätzliche Wahlmöglichkeit des ArbG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterscheidung gegenüber Haftungsbescheiden

Rn. 70 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Pauschalierungs- und Haftungsbescheide unterscheiden sich inhaltlich insofern, als mit dem Haftungsbescheid gegenüber dem ArbG die Summe der von den einzelnen ArbN nach ihren LSt-Abzugsmerkmalen geschuldeten LSt-Abzugsbeträge geltend gemacht wird, während mit dem Pauschalierungsbescheid vom ArbG auf den Arbeitslohn der betroffenen ArbN ein Dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zuständige Stelle nach § 81a S 2 EStG

Rn. 20 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 In den Fällen des in § 10a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG genannten Personenkreises richtet sich die Verantwortlichkeit für die Datenübermittlung an die Stelle, die zuständig wäre, würde der betroffene StPfl Besoldung, Amtsbezüge, Versorgung oder Arbeitsentgelt beziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Pauschal versteuerte unentgeltliche oder verbilligte ArbN-Beförderung gemäß § 40 Abs 2 EStG

Rn. 576 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 40 Abs 2 S 2 EStG kann der ArbG die LSt für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (hierzu s BFH v 01.08.2019, VI R 32/18, BFH/NV 2019, 1401) geleistete Zuschüsse zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit 15 % erheben, soweit diese Bezüge den Betrag nicht übersteigen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines, Entstehungsgeschichte, Gesetzgebungsverfahren

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 v 23.05.2022 (BGBl I 2022, 749), das rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist (Art 4 Abs 2 Steuerentlastungsgesetz 2022), sind im neuen Abschnitt XV. "Energiepreispauschale" die §§ 112–122 EStG angefügt worden. In dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 der Bundesregierung (BT-Drucks 20/1412...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Beauftragt der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen (entsteht die Vertragsbeziehung also nicht zwischen Partei und Terminsvertreter), kann der Hauptbevollmächtigte die von ihm dem Terminsvertreter geschuldete Vergütung gegenüber dem Mandanten nicht als "Auslage" im Sinne von Vorbem. 7 Abs. 1 RVG-VV i.V.m. §§ 675, 670 ff. BGB geltend machen (vgl. BGH, Be...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der in Berlin wohnhafte Kläger hat für einen Zahlungsrechtsstreit über 12.000,00 EUR den Berliner Rechtsanwalt A zum Prozessbevollmächtigten bestellt. Dieser hat bei dem zuständigen Prozessgericht, dem LG Hamburg, die Klageschrift eingereicht. Für den sechs Monate später angesetzten Verhandlungstermin bestellt der Kläger einen Monat vor dem Termin den in Hamburg kanzleiansäs...mehr

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AGS 11/2022, Verpflichtung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Festsetzung der Vergütung des Sachverständigen ist wohl eine der schwierigsten Aufgaben der Gerichte im Bereich des Kostenrechts. Denn die Gerichte, die mit dem betreffenden Sachgebiet ja nicht vertraut sind (sonst hätten sie keinen Sachverständigen bestellen müssen), müssen nachträglich überprüfen, ob der von den Sachverständigen angesetzte Zeitaufwand angemessen und er...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Satzungsmäßige Aufgabe der AGT

Die AGT ist eine berufsständige und wissenschaftliche Vereinigung, die sich die Vertretung der fachlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belange der praktisch tätigen Testamentsvollstrecker zur Aufgabe gemacht hat. Somit gehört es auch zu den satzungsgemäßen Aufgaben der AGT, sich mit dem oben dargestellten Befund auseinanderzusetzen, der nicht grundsätzlich neu is...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger des Beschuldigten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Verbreitens jugendpornographischer Schriften. Er erhielt am 17.2.2021 Akteneinsicht (in einen Sonderband). Mit Schriftsatz vom 19.2.2021 beantragte der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Mit Schriftsatz vom 23.2.2021 beantragte der Verteidiger seine Beiordn...mehr