Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundstücksrechte

Rn 3 ieS sind das Eigentum an einem Grundstück und dingliche Rechte an einem Grundstück, die einen geringeren Umfang an Rechten vermitteln als das Eigentum (beschränkte dingliche Rechte, 3. Buch, Abschn 4–7). 2. Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an einem Grundstück, die einen ähnlichen Umfang von Rechten vermitteln wie das Eigentum an einem Grundstü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Inhalt und Auslegung.

Rn 19 Der Inhalt der Grundbucheintragung ergibt sich durch Auslegung nach § 133 des Eintragungsvermerkes zusammen mit der nach § 874 in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung (BGH NJW-RR 99, 167 [OLG Düsseldorf 04.08.1998 - 25 Wx 108/97]; Schöner/Stöber Rz 225, 293 mwN). Dabei dürfen zur Auslegung auch nicht eingetragene Teile der nach § 874 zulässigerweise in Bezug genomme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insolvenz des Gestattenden.

Rn 11 Kommt es vor der Trennung oder Besitzergreifung zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gestattenden, wird ein Eigentumserwerb des Gestattungsadressaten nach § 956 grds durch die §§ 81 I 1, 91 I InsO ausgeschlossen (BGHZ 27, 360, 368; Staud/Gursky § 956 Rz 26). Etwas anderes gilt aber, wenn der Insolvenzverwalter nach den §§ 103, 108 InsO an di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kinder.

Rn 17 Ehegatten haben idR an der gemeinsam genutzten Wohnung und den Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Mitbesitz (BGHZ 73, 253; BGH NJW 08, 1959). Ohne Bedeutung ist auch hier die Eigentumslage. Alleinbesitz eines Ehegatten ist an Gegenständen gegeben, die zum persönlichen Gebrauch nur dieses Ehegatten bestimmt sind. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der äußerlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundstück.

Rn 2 Grundstück iSv BGB, GBO/GBV und GrdstVG (BGHZ 49, 145; Schlesw MittBayNot 07, 432) ist nur das Grundstück im rechtlichen Sinne. Man unterscheidet: 1. Grundstück im natürlichen Sinne ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (RGZ 68, 25). 2. Grundstück im katastertechnischen oder vermessungstechnischen Sinn (Parzelle, Flurstück, Katastergrundstück) ist ein räu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarung der Aushändigung.

Rn 4 Eine Aushändigungsvereinbarung nach II kann auch formularmäßig (kein Verstoß gegen § 307) und muss unmissverständlich getroffen werden (Brandbg 10.1.13 – 5 U 90/11). In diesem Fall erwirbt der Gläubiger die Hypothek mit der Eintragung, frühestens aber mit Entstehung der Forderung, aber ohne Rücksicht darauf, wann der Brief hergestellt und ob er dem richtigen Empfänger ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

Rn 27 Nach Eintritt der Bindungswirkung kann die dingliche Einigung nicht mehr einseitig, sondern nur durch – formlose – Einigung aller Beteiligten aufgehoben werden. Da der Verfügende bis zur Eintragung Berechtigter bleibt, hindert auch die Bindung eine weitere Verfügung über das Recht nicht. Ist jedoch die Eintragung der ersten Verfügung beim Grundbuchamt beantragt, kann d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Briefübergabe.

Rn 1 § 1117 I liegt die Vorstellung zugrunde, der Gläubiger solle die Hypothek Zug um Zug gegen Auszahlung des Darlehens erhalten. Dementspr entsteht die Hypothek bereits mit der Eintragung, steht aber bis zur Briefübergabe dem Eigentümer zu (§§ 1163 II, 1177), bei dann noch nicht entstandener Forderung auch darüber hinaus (§ 1163 I). Rn 2 Die Übergabe kann entweder durch den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Zu dem von § 955 geschützten Personenkreis zählen der gutgläubige Eigenbesitzer und der gutgläubige Nutzungsbesitzer. Nutzungsbesitzer ist derjenige, welcher die Sache zwar als Fremdbesitzer, aber auf Grund eines vermeintlich bestehenden dinglichen Nutzungsrechts besitzt. Soweit mittelbarer Eigenbesitz und unmittelbarer Nutzungsbesitz zusammentreffen, ist allein II anzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen bei Verstoß.

Rn 21 Decken sich Einigung und Eintragung nicht, ist die Verfügung unwirksam und das Grundbuch unrichtig. Eine fehlende Einigung kann jedoch nach Eintragung – formfrei und konkludent – nachgeholt werden und führt zur Vollendung des Rechtserwerbs (BRHP/Kössinger Rz 24). Ist das Grundbuch unrichtig, kann zur Verhinderung eines gutgläubigen Rechtserwerbs nach §§ 892 f die Beric...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. (2) V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 4 Der Besitz ist bei allen beweglichen und unbeweglichen Sachen ebenso von Bedeutung wie bei Tieren (§ 90a) und bei realen Sachteilen (§ 865). Nicht anzuwenden sind die Besitzregeln auf Rechtssubjekte, auf ideelle Anteile sowie auf Forderungen und Rechte. Den Gedanken eines Rechtsbesitzes hat das BGB nicht übernommen. Vielmehr knüpft die tatsächliche Herrschaft über eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg

Rn. 84 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze dienen primär der Rechenschaft durch die Ermittlung eines vergleichbaren Periodenerfolgs. Mit dem JA soll der Totalerfolg eines UN in Periodenerfolge aufgeteilt werden (vgl. Schmalenbach (1953), S. 49f.; Rieger (1959), S. 203ff.; Kosiol (1949), S. 44). Deshalb ist bei der Bilanzierung zu entscheiden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Share Deal.

Rn 28 Der Anteilskauf ist ein Rechtskauf, bei dem sich die Rechts- und Sachmängelhaftung nur auf den Anteil, nicht auf das zugrundeliegende Unternehmen bezieht. Unter str Voraussetzungen steht er einem Unternehmenskauf gem Rn 27 gleich. Die Rspr bejaht einen Unternehmenskauf bei Veräußerung aller (Köln DB 09, 2259, 2260; zur aF RG 98, 289, 291 f; BGHZ 138, 195, 204 f; BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm gilt (wie sämtliche Normen des Besitzes) seit 1900 unverändert. Sie ist die Grundnorm zum Erwerb des unmittelbaren Besitzes. Dabei beinhaltet der Besitz als bewusstes Gegenstück zum Eigentum die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Die Regelung des Besitzes im BGB macht sich vielfältige Funktionen einer tatsächlichen Herrschaft über die Sache z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 6 § 51 III enthält einen weiteren Abänderungsgrund. Er ermöglicht die Abänderung einer Entscheidung über den Wertausgleich für den Fall, dass ein Anrecht der berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge in den Versorgungsausgleich nicht mit seinem (damaligen) Nominalwert, sondern mit einem nach § 1587a III oder IV BGB aF dynamisierten Wert (also abgezinst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sonstige Haftungsausschlüsse bei Pflichtverletzung (Nr 8).

Rn 48 Nr 8a schützt gesetzliche Vertragslösungsrechte des Kunden im Fall von nicht mängelbedingten Pflichtverletzungen des Verwenders. Nr 8b schützt (nur) kauf- und werkvertragliche Mängelgewährleistungsrechte des Kunden vor formularmäßigen Einschränkungen. Der Anwendungsbereich von Nr 8b ist seit dem SMG stark eingeschränkt, s Rn 52. § 307 ist Prüfungsmaßstab, wenn sich der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mitarbeit im Haushalt, Geschäft oder Beruf des Erblassers.

Rn 11 Die zu § 1619 entwickelten ›Grundsätze‹ (§ 1619 Rn 3) über Dienstleistungen des dem elterlichen Hausstand angehörenden Kindes im Hauswesen und Geschäft der Eltern (BGH NJW 72, 429 [BGH 07.12.1971 - VI ZR 153/70]) können nicht zwingend herangezogen werden. Rn 12 Zum Haushalt des Erblassers gehören alle mit dem Hauswesen zusammenhängenden Angelegenheiten, die sich auf die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Besonderheiten bei Begründung von Wohnungseigentum.

Rn 20 Nicht nur die Veräußerung – Teilung nach § 8 WEG ist nicht ausreichend, Nbg ZMR 13, 650 – vermieteten Wohnungseigentums fällt unter § 566, sondern auch die sog Umwandlungsfälle, wobei dort mit einer teleologischen Reduktion der Norm in Einzelfällen dem Eintritt aller Wohnungseigentümer in die Stellung als Vermieter entgegengetreten wird. In den sog Umwandlungsfällen, d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Bericht zur Übernahmesituation

Tz. 135 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315a HGB müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen übernahmerechtliche Angaben im Konzernlagebericht machen (sog. Übernahmebericht). Berichtspflichtig sind Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen (vgl. § 315a Satz 1 HG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechtsnatur.

Rn 14 Da der Käufer nach der Auslegungsregel von I Hs 2 den Eigentumserwerb auf sich durch Zahlung ohne Mitwirkungshandlungen des Verkäufers herbeiführen kann, hat er ein Anwartschaftsrecht (§ 158 I; allgM: Erman/Grunewald Rz 26). Dieses ist ein wesensgleiches Minus, eine Vorstufe (BGHZ 28, 16, 21; 35, 85, 89; 75, 221, 225) zum Eigentum und steht daher einem dinglichen Recht...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / I. Zielsetzung und Wirkungsweise

Tz. 36 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Am 11.12.2019 hat die Europäische Kommission ihrer Pläne vorgestellt, wie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent gemacht werden kann, indem die Konjunktur angekurbelt, die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen verbessert und die Natur geschützt wird. Der sog. EU Green Deal bekräftigt das Engagement der EU-Kommission für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Werbungskosten (Nr 4).

Rn 20 Gemäß § 82 II Nr 4 SGB XII können von dem Einkommen die mit der Erzielung von Einkommen verbundenen Ausgaben – Werbungskosten – abgezogen werden. In erster Linie sind dies die Fahrtkosten zur Arbeit. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist mit den Sätzen des § 3 VI Nr. 2a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII zu rechnen. Hiernach können – sofern keine öffentlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Einwilligung ist die vor oder gleichzeitig mit der Willenserklärung des Minderjährigen erteilte Zustimmung (RGZ 130, 124, 127). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die sowohl ggü dem Minderjährigen als auch ggü dem anderen Teil erklärt werden kann (§ 182 I). Sie bedarf keiner Form, auch wenn das Rechtsgeschäft formbedürftig ist (§ 182 II) und k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Künftiger Anspruch.

Rn 12 Künftig iSd § 883 ist ein zwar entstandener, aber noch nicht fälliger Anspruch (Grüneberg/Herrler Rz 15; aA MüKo/Lettmaier Rz 28) und ein aufschiebend befristeter, dh erst ab einem Anfangstermin entstehender Anspruch. Ferner Ansprüche zu deren Entstehung noch ein – rechtsgeschäftliches – Verhalten der Beteiligten erforderlich ist, sofern die Entstehung nicht mehr nur v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. § 481b I (Vermittlungsvertrag).

Rn 2 § 481b I setzt Art 2 I lit c Timesharing-RL um. Das Gesetz meidet den Begriff ›Wiederverkaufsvertrag‹, um eine Verwechslung mit dem eigentlichen Kaufvertrag, welcher Gegenstand der Vermittlung ist, zu vermeiden (BTDrs 17/2764, 16). Es handelt sich bei einem Vermittlungsvertrag um einen Unterfall des Maklervertrags iSv §§ 652 ff (BGH NJW 17, 1024 [BGH 07.07.2016 - I ZR 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele abzugsfähiger Betriebsausgaben

Tz. 20 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) gehören beispielsweise: Ausgaben für Waren, Personalkosten, Entschädigungen an bezahlte Sportler, Preisgelder, Kfz-Kosten, Versicherungen, Heizungs- und Beleuchtungskosten, Miet- und Pachtaufwand, Porto, Telefonkosten, Büromaterial, Reinigungskosten, Aufwendungen für Reparaturen, Instandha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbesserung.

Rn 5 Es kommen sowohl Verbesserungen des Einkommens oder Wegfall von Belastungen als auch der nachträgliche Erwerb von Vermögen in Betracht. Beim Einkommen kann das sein die Erhöhung des Arbeitseinkommens oder der Bezug von Arbeitseinkommen, wenn zuvor Arbeitslosengeld bezogen wurde. Durch die gesetzliche Definition der Wesentlichkeit beim Einkommen ist der zuvor bestehende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unkörperliche Kaufgegenstände.

Rn 17 Wichtige Einzelfälle sind: (1) Strom und Gas. Beides sind gem Art 2 Nr 5 lit b WKRL als Waren anzusehen, soweit in begrenztem Volumen oder bestimmten Menge verkauft. Die Begriffe Sache und Ware sind fast deckungsgleich, wobei Letztere nicht im Wege der Zwangsvollstreckung usw verkauft werden (Meller-Hannich DAR 21, 493, 497). Strom- (Staud/Beckmann Rz 39; ohne Zitat vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Häufig erreicht der Verbraucher sein Ziel nicht mit einem einzigen Vertrag. Vielmehr muss er zwei Verträge schließen: Einen Vertrag über die letztlich erstrebte Leistung (meist Kauf- oder Werkvertrag, aber nach BGHZ 156, 46, 50 auch Erwerb einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft) und einen zweiten Vertrag zur Finanzierung der aus dem ersten Vertrag geschuldeten Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verbindlichkeiten.

Rn 52 Berücksichtigungswürdige Verbindlichkeiten mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen (vgl auch Ziff 10.4 der Leitlinien). Schulden können allerdings nur abgezogen werden, soweit sie tatsächlich auch bedient werden (Köln FamRZ 06, 1760; Hambg FamRZ 03, 1102). Werden Einkünfte fingiert, ist auch eine fiktive Bedienung von Schuldverbindlichkeiten zu berücksichti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abschmelzen des Verschonungsabschlags

Rz. 5 [Autor/Stand] Grundsätzlich gilt als Großerwerb, der in den Anwendungsbereich des § 13c ErbStG gefällt, jeder Erwerb, bei dem das begünstigte Vermögen die Grenze von 26 Mio. EUR überschreitet. Maßgeblich ist das insgesamt erworbene begünstigte Vermögen.[2] Das begünstigte Vermögen mehrerer wirtschaftlicher Einheiten ist zusammenzurechnen.[3] Bei Schenkungen mit z.B. me...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erlöschen des EV.

Rn 33 (1) Der EV erlischt mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises; Zahlung von Nebenforderungen wie Verzugszinsen, Versandkosten ist dafür nur bei Vereinbarung erforderlich (so Erman/Grunewald Rz 37; aA MüKo/Westermann Rz 22; Staud/Beckmann Rz 41). (2) Bei Entfall des Eigentums des Verkäufers, zB durch gutgläubigen Erwerb eines Dritten, Verbindung, Vermischung, Verarbeitun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2374 BGB – Herausgabepflicht.

Gesetzestext Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die zur Zeit des Verkaufs vorhandenen Erbschaftsgegenstände mit Einschluss dessen herauszugeben, was er vor dem Verkauf auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Erbschaftsgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erlangt hat, das sich auf die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mängel an Bauwerken (lit a).

Rn 16 Der Gleichlauf von Kauf- und Werkvertrag ist Normzweck (vgl § 634a I Nr 2). Zum Begriff ›Bauwerk‹ s daher § 634a Rn 6 (BTDrs 14/6040, 227 f; BGH NJW 14, 845 [BGH 09.10.2013 - VIII ZR 318/12] Rz 19; München MDR 14, 1076). Entgegen dem BGH (BGHZ 210, 206 Rz 20 ff; s aber BGH NJW 16, 1575 [BGH 25.02.2016 - VII ZR 156/13]) bestätigt die Norm, dass Verträge über den Erwerb ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Investitionsentscheidungen und Investitionsrechnung

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Große Zurückhaltung ist demgegenüber bei der Qualifizierung risikobehafteter Investitionsentscheidungen als nachteilig i. S. d. § 311 AktG geboten. Je nach der Art des UN ist es hier nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten, gewisse Risiken einzugehen. Ebenso wenig lässt sich pauschal sagen, dass diese Risiken zu minimieren sind. Die Übernahm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Haushaltsgegenstände, Kraftfahrzeug.

Rn 49 §§ 1361a, 1568b finden keine (analoge) Anwendung. Jeder Partner kann gem § 985 sein Eigentum herausverlangen. Miteigentum wird nach Gemeinschaftsvorschriften auseinandergesetzt. Wer sich auf sein Alleineigentum beruft, hat dieses zu beweisen. An denjenigen Gegenständen, die einem Partner von Dritten geschenkt oder die ererbt worden sind, besteht im Zweifel Alleineigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fortdauer der Pflicht zur Gegenleistung.

Rn 12 In Abweichung von I 1 lässt II unter bestimmten Umständen den Anspruch des Schuldners der unmöglichen Leistung auf die Gegenleistung bestehen bleiben, so dass also der Gläubiger die Gegenleistungsgefahr tragen soll (vgl o Rn 7). Das entspricht weithin dem Ausschluss des Rücktritts nach § 323 VI. Rn 13 Dabei geht es erstens um den Fall, dass der Gläubiger für den Unmögli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grunderwerbsteuer

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Geht das Eigentum an einem im Inland belegenen Grundstück auf einen anderen über, ist dieser Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig (s. § 1 GrEStG), d. h., es wird Grunderwerbsteuer erhoben. Grundsätzlich unterliegt jeder Grunderwerb, auch der eines inländischen steuerbefreiten Verbandes/Vereins der Grunderwerbsteuer. Zur Vermeidung von vermeintlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 7 Auch die Herstellung ist dem Grundsatz des Totalersatzes (s.o. Rn 5) unterworfen. Sie richtet sich daher nicht, wie oft gesagt wird, auf die Herstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis. Vielmehr ist der Zustand herzustellen, der jetzt ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand bestünde. Dieser hypothetische Zustand braucht real nie bestanden zu haben, was sich e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unkenntnis (Abs 1 S 1).

Rn 12 Ein gutgläubiger Erwerb scheidet nur aus, wenn dem Erwerber die Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894) positiv bekannt ist, wobei nicht erforderlich ist, dass der Erwerber die wahre Rechtslage kennt (BayObLGZ 86, 519). Trotz Tatsachenkenntnis kann ein erheblicher Rechtsirrtum die Kenntnis iSd § 982 ausschließen (RGZ 156, 128; 98, 220). Unschädlich sind insb eine grob fah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwilligungsfreie Willenserklärungen.

Rn 9 Nach III 1 bedarf der Betroffene, auch wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist, für alle Geschäfte, die ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen (vgl § 107), nicht der Zustimmung seines Betreuers (abl für Erwerb von Wohneigentum nach WEG: BGH FamRZ 10, 2065 m Anm Kölmel FamRZ 11, 206). Rn 10 Gleiches gilt nach III 2 für alle Geschäfte, die nur eine geringfü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verkäufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von dem Verkäufer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Käufer nach § 439 Absatz 2, 3 und 6 Satz 2 sowie nach § 475 Absatz 4 zu tragen hatte, wenn der vom Käufer geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorh...mehr