Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufs an den Nachlassgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers. 2Dies gilt auch von den Verbindlichkeiten, zu deren Erfüllung der Käufer dem Verkäufer gegenüber nach den §§ 2378, 2379 nicht verpflichtet ist. (2) Die Haftung des Käufers den Gläubigern gegenüber kann nicht durch Vereinbarung zwischen dem Käufe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einem Kauf auf Probe oder auf Besichtigung steht die Billigung des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. 2Der Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung geschlossen. (2) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Untersuchung des Gegenstandes zu gestatten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. 2Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. 3Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Fälligkeitsklauseln.

Rn 37 Der kaufmännische Geschäftsverkehr hat eine Vielzahl von Fälligkeitsklauseln entwickelt. Bsp: (1) Ziel: Zahlung innerhalb einer vereinbarten Frist, die idR mit Datum, aber auch zB mit Eingang der Rechnung beginnt. Bei Vereinbarung Valuta zu einem bestimmten Datum in Kombination mit einem Zahlungsziel (zB Valuta 1.3., Ziel 30 Tage) tritt Fälligkeit zum Valutadatum ein, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschützte Ausgaben.

Rn 4 Beim Schutz des Unterhalts für den Schuldner und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen steht § 851a I in Konkurrenz mit der weitergehenden Regelung aus § 850i, die höhere Pfändungsgrenzen begründet. § 850i I verdrängt – nur – insoweit § 851a I, denn es ist nicht gerechtfertigt, den Landwirt ggü allen anderen Selbständigen schlechter zu stellen. Sonst wäre die Zwecks...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsatzsteuerbefreiungen sind in § 4 UStG (Anhang 5) geregelt. Danach sind eine Vielzahl von steuerbegünstigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14b UStG); Leistungen von Wohlfahrtsverbänden (§ 4 Nr. 18 UStG); Bildungstätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG); kulturelle und sportliche Tätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Tatbestand

a) Mittelbare Schenkung Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsvoraussetzungen.

Rn 2 Gesetzliche Voraussetzung ist zunächst ein wirksames Verlöbnis – s dazu § 1297 Rn 3–7. Rn 3 Darüber hinaus sind §§ 1298, 1299 analog anwendbar im Fall eines zB nach § 138 I nichtigen Verlöbnisses (Schlesw FamRZ 14, 1846), oder dann, wenn ein minderjähriger oder gutgläubiger Partner auf die Gültigkeit eines wegen fehlender Zustimmung des gesetzlichen Vertreters unwirksame...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gemeinsames Eigentum und Miteigentumsvermutung.

Rn 8 Nur im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten stehende Haushaltsgegenstände unterliegen der Verteilung nach I, wobei es unerheblich ist, ob es sich hierbei um Miteigentum oder – wie im Falle der Gütergemeinschaft – um Gesamthandseigentum handelt. Rn 9 Durch II wird für während der Ehe angeschaffte Haushaltsgegenstände unabhängig vom Güterstand die Vermutung begründet, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Anhang zu §§ 488–515: Finanzierungsleasing BGB

Rn 1 Das BGB verwendet u definiert den Begriff des Finanzierungsleasings selbst nicht, sondern setzt diesen in § 506 I u II, der in Umsetzung der neuen VerbrKrRL (2008/48/EG) die §§ 499 II, 500 aF (früher § 3 II Nr 1 VerbrKrG) ersetzt hat, voraus. In §§ 499 II, 500 aF wurde der Verbraucherfinanzierungsleasingvertrag als sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe qualifiziert, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 852 BGB – Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung.

Gesetzestext 1Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. 2Dieser Anspruch verjährt in z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Schutz des gutgläubigen Erwerbers (Abs 2).

Rn 55 Von der Rechtskrafterstreckung zu Lasten des Rechtsnachfolgers macht § 325 II eine Ausnahme zu Gunsten des gutgläubigen Erwerbers. Anwendbar ist § 325 II daher nur bei solchen Erwerbsvorgängen, bei denen ein gutgläubiger Erwerb des Rechtsnachfolgers möglich ist, dh nicht geschützt ist der Erwerber bei der Forderungsabtretung und im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge. Fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäft.

Rn 4 Gutgläubiger Erwerb beweglicher Sachen setzt zunächst eine rechtsgeschäftliche Verfügung voraus. Im Falle eines gesetzlichen Erwerbs (zB nach den §§ 937 ff, 946 ff, 952, 953 ff) sind die Normen der §§ 932 ff nicht anwendbar. Gutgläubiger Erwerb kommt ferner nicht in Betracht bei gesetzlicher Gesamtnachfolge (Erbfall, eheliche Gütergemeinschaft) und beim Erwerb im Wege d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nicht erbrachte Leistungen.

Rn 12 Im Grundsatz erhält der Unternehmer nach freier Kündigung des Bauvertrages durch den Besteller die volle vertragliche Vergütung – § 648 2 Hs 1. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt – § 648 2 H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG aktuell die zu gewährenden Verschonung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatsächliche Gewalt.

Rn 7 Das Gesetz verlangt zum Besitzerwerb die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache. Es geht dabei also um einen Realakt, für den keinerlei rechtsgeschäftliche Voraussetzungen bestehen; auch eine Stellvertretung ist nicht möglich (vgl aber zum Besitzdiener § 855). Im Einzelnen bedarf es zu der Bewertung, ob Besitz erlangt ist, einer Beurteilung nach der Verkehrsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gebrauchsvorteil.

Rn 2 Der Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes besteht in der Ausübung der damit verbundenen Rechte. Im Gegensatz zum Verbrauch geht durch den Gebrauch die Sache oder das Recht nicht unter. Allerdings zehrt der Gebrauch den Wert der Sache auf, wenn diese nur eine begrenzte Gebrauchsdauer hat (Möbel, KfZ, Maschinen). Gebrauchsvorteile einer Sache werden durch deren Besitz v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schäden unabhängig vom Vertragsschluss.

Rn 36 Der Vertragsschluss kann erfordern, dass der eine Teil sich selbst, seine Rechte, Rechtsgüter oder Interessen in den Gefahrenbereich des anderen Teils bringt. Das trifft zu für alle Ladengeschäfte einschließlich der Kaufhäuser, aber auch für viele andere Verträge, die unter Anwesenden abgeschlossen werden. Auch für den Verkäufer eines Hausgrundstücks bestehen gegenüber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Begriff des Haushaltsgegenstandes.

Rn 5 Der Begriff des Haushaltsgegenstandes deckt sich mit den gleichlautenden in § 1369 und § 1568b. Haushaltsgegenstände sind danach alle beweglichen Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Eheleute und ihrer Kinder üblicherweise für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie einschl der Freizeitgestaltung bestimmt sind, also ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / VII. Zentrale Kosten

Tz. 61 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Dem Vollständigkeitsgebot folgend sind auch jene Kosten im kombinierten Abschluss zu erfassen, die zwar nicht in einer der zu kombinierenden Einheiten angefallen sind, jedoch den dargestellten ökonomischen Aktivitäten zurechenbar sind (all costs of doing business, vgl. Tz. 19). Hierzu zählen insbesondere zentrale Kosten, die im übergeordneten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadens- und Wertminderungspauschalierungen (Nr 5a).

Rn 27 Nr 5a betrifft den Umfang der Schadenspauschale, setzt also einen dem Grunde nach (zB gem §§ 280, 281) ersatzfähigen Schaden voraus (BGH WM 19, 2269 Rz 18; ZIP 05, 800). Bezieht die Klausel einen nicht ersatzfähigen Schaden ein, ist sie unwirksam (BGH ZIP 20, 2068 Rz 43). Nicht erfasst werden Pauschalierungen der gem § 818 I herauszugebenden Nutzungen (BGH NJW 88, 258 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 21 Nach der Rspr des BGH sind einem Bankangestellten, der einen disparischen Scheck mit einem Scheckbetrag von mindestens 5.000 DM hereinnimmt, die in den Kontounterlagen verfügbaren Informationen über den Arbeitgeber des Einreichers zuzurechnen (BGHZ 135, 202, 208). Bei der Entgegennahme der Zahlung des Drittschuldners einer gepfändeten Forderung durch die Bank ist diese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Pflichten des Betreuers bei der Ausübung seines Amtes. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Wahrung und die Verwirklichung der Selbstbestimmung der Betreuten im Mittelpunkt des Betreuungsrechts stehen und ihr Schutz gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang ist der bisher verwendete Begriff des ›Wohls‹ des Betreuten durch den Begriff d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Teilbetriebs

Rn. 201 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ein Teilbetrieb ist jede mit gewisser Selbstständigkeit ausgestattete, organisch geschlossene Einheit eines Gesamtbetriebs, die für sich allein lebensfähig ist (BFH v 18.10.1999, GrS 2/98, BStBl II 2000, 123). Ein unselbstständiger Betriebsteil liegt hingegen vor, wenn eine Unterteilung des Gesamtbetriebs lediglich organisatorisch nach Leis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / 1. Zielsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung

Tz. 43 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, ABl. EU L 198 vom 22.06.2020 – im Folgenden "EU-Taxonomie-Verordnung" – wurde am 22.06.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Wesentlichkeit

Tz. 100 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nur für die Opex-KPI sehen die Berichtsvorgaben einen expliziten Wesentlichkeitsvorbehalt vor. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die einzelnen Bestandteile, der Umsatzerlös-, Capex- und Opex-KPIs nicht auch einem Wesentlichkeitsvorbehalt unterliegen, sodass nicht jedem insignifikanten Posten nachzugehen ist. Die Angaben sind Bestandteil d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die §§ 2371 ff regeln den Verkauf einer Erbschaft, von Erbteilen (vgl § 1922 II), von jeweiligen Bruchteilen oder von Vor- oder Nacherbschaften. Der praxisrelevante § 2385 erweitert ihre Anwendbarkeit auf ähnliche Verträge, die auf die Veräußerung einer Erbschaft gerichtet sind. Sie eröffnen dem Erben einen ggü der Einzelverwertung einfacheren Weg, den Wert des Nachlass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2378 BGB – Nachlassverbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach § 2376 dafür haftet, dass sie nicht bestehen. (2) Hat der Verkäufer vor dem Verkauf eine Nachlassverbindlichkeit erfüllt, so kann er von dem Käufer Ersatz verlangen. Rn 1 Die dispositive Norm regelt das Innenverhältnis. I statuiert e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. 2Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm bestimmt den Typus des Kaufvertrags durch Angabe der synallagmatischen Hauptleistungspflichten von Verkäufer und Käufer: Der Verkäufer hat unter Verschaffung des Eigentums den Kaufgegenstand mangelfrei zu übergeben (I), der Käufer hat den Kaufpreis zu zahlen (II). Sie ist damit zugleich Basis für die Bestimmung der Neben(leistungs)pflichten beider Parteien, von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bewegliche Sachen.

Rn 3 Das Zusammenspiel der §§ 433, 650 führt zu folgenden Abgrenzungen: (1) Reine Lieferverträge, also bes Verträge mit Händlern und über Serienprodukte, sind Kaufverträge (BGHZ 200, 337 Rz 18–20). (2) Bei Verträgen, die neben der Lieferung zur Herstellung, Montage oder zu geistigen Leistungen wie Entwicklungstätigkeit verpflichten, entscheidet, welche Leistung den Vertrag p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2383 BGB – Umfang der Haftung des Käufers.

Gesetzestext (1) 1Für die Haftung des Käufers gelten die Vorschriften über die Beschränkung der Haftung des Erben. 2Er haftet unbeschränkt, soweit der Verkäufer zur Zeit des Verkaufs unbeschränkt haftet. 3Beschränkt sich die Haftung des Käufers auf die Erbschaft, so gelten seine Ansprüche aus dem Kauf als zur Erbschaft gehörend. (2) Die Errichtung des Inventars durch den Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm stellt die Beratung der Parteien durch einen Notar sicher, schützt und warnt sie vor Übereilungen und gewährleistet – auch im Interesse der Nachlassgläubiger (§ 2382) – die Klarheit und Beweisbarkeit der vereinbarten Rechtsverhältnisse. Gegenstand des Erbschaftskaufs (Vor § 2371 Rn 3) können nicht einzelne Erbschaftsgegenstände sein, es sei denn, diese stellen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vorschriften dieses Untertitels über den Kauf von Grundstücken finden auf den Kauf von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken entsprechende Anwendung.mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.7.1 Garantie

Die weitestgehende Qualitätszusage ist die Garantie. Sie ist in den allgemeinen Vorschriften zum Kauf (§§ 433 ff. BGB) als Beschaffenheits- oder als Haltbarkeitsgarantie definiert (§ 443 BGB). Während die Sachmängelhaftung, die ggf. neben einem Anspruch aus Garantie steht, einen Mangel der Kaufsache im Zeitpunkt des Gefahrüberganges auf den Kunden voraussetzt, übernimmt im Fall...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufforderung zur Nacherfüllung unter Fristsetzung.

Rn 16 Die Aufforderung zur Vornahme einer Art der Nacherfüllung ist als Voraussetzung für die Rechte gem Nr 2 u 3 eine Obliegenheit des Käufers (BGHZ 189, 196 Rz 13; BGH NJW 17, 2758 Rz 28; Naumbg MDR 17, 1357 [OLG Naumburg 19.05.2017 - 7 U 3/17]). Sie muss sich auf einen konkret angegebenen Mangel beziehen (BGH NJW 17, 153 [BGH 26.10.2016 - VIII ZR 240/15] Rz 25; 16, 2493 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abweichung von Anweisungen des Käufers (Abs 2).

Rn 15 Die Norm berührt den Gefahrübergang gem I nicht, sondern ordnet nur die Selbstverständlichkeit an, dass der Verkäufer dem Käufer für die verschuldete (Staud/Beckmann Rz 57) ungerechtfertigte Missachtung einer Versandanweisung schadensersatzpflichtig ist. Dieses Recht des Käufers ist die Folge der Zuordnung des Risikos der Versendung gem I (Staud/Beckmann Rz 57). Soweit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.

Rn 7 Die Voraussetzung der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort bedeutet: (1) § 447 gilt nicht für die Bringschuld, da bei ihr abw von § 269 I der Sitz des Käufers der Erfüllungsort ist. Die Übernahme der Kosten der Versendung durch den Verkäufer beim Versandhandel steht gem § 269 III der Anwendbarkeit von § 447 nicht entgegen (BGH NJW 03, 3341, 3342 [BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 13 S § 446 Rn 13. Es ist str, ob § 447 nur die Transport- (RG 93, 330, 331 f; 106, 16, 17; Wertenbruch JuS 03, 625, 631 f) oder umfassend die Preisgefahr auf den Käufer verlagert (BRHP/Faust Rz 20 f; MüKo/Westermann Rz 19 f). Zweck und Systematik des Gesetzes sprechen für die zweite Lösung: § 447 berücksichtigt, dass der Transport dem Käufer obliegt; damit muss der Verkäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vorausgesetzt.

Rn 36 Das Tatbestandsmerkmal entscheidet maßgeblich über die Abgrenzung zu II 1 Nr 1. Während die Gesetzesbegründung des SchRModG die Entscheidung, wann ein Verwendungszweck nach dem Vertrag vorausgesetzt ist, bewusst offengelassen hat (BTDrs 14/6040, 213), hat der Gesetzgeber nunmehr Stellung bezogen. Eine Verwendung ist gem BegrRegE dann vertraglich vorausgesetzt, wenn der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kosten der Selbstvornahme.

Rn 9 Setzt der Käufer dem Verkäufer keine Frist zur Nacherfüllung und beseitigt stattdessen den Mangel selbst, ist es mit dem vorrangigen Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung (s Rn 15) nicht vereinbar, dass der Käufer dem Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises die Kosten der Selbstvornahme als anrechnungsfähige ersparte Aufwendungen iSd § 326 II 2 entgegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2375 BGB – Ersatzpflicht.

Gesetzestext (1) 1Hat der Verkäufer vor dem Verkauf einen Erbschaftsgegenstand verbraucht, unentgeltlich veräußert oder unentgeltlich belastet, so ist er verpflichtet, dem Käufer den Wert des verbrauchten oder veräußerten Gegenstandes, im Falle der Belastung die Wertminderung zu ersetzen. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Käufer den Verbrauch oder die unentgeltli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufklärungspflichten.

Rn 44 Der Käufer ist nur ausnahmsweise ohne Vereinbarung zur Aufklärung über seine Absichten oder Verhältnisse verpflichtet (bejaht: BGH ZfIR 03, 783 [BGH 25.07.2003 - V ZR 124/02] Gemeinde bei Änderung des Erwerbszwecks für Grundstückskaufvertrag; zu Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf s Möller NZG 12, 841 ff). IE: Den Käufer trifft keine Aufklärungspflicht: (1) über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gefahrübergang (S 1).

Rn 13 Geregelt ist die grds den Eigentümer treffende Gefahr, dass durch Dritte oder objektive Umstände, zB Naturkatastrophe, die Kaufsache untergeht oder sich verschlechtert. Sie muss sich durch Zufall realisieren, also ohne ein Verschulden von Verkäufer oder Käufer; bei Annahmeverzug des Käufers kommt dem Verkäufer § 300 I zugute (MüKo/Westermann Rz 10). Entgegen ›casum sen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmöglichkeit (§ 275 I).

Rn 25 Bei Nachbesserung liegt Unmöglichkeit vor, wenn objektiv der Mangel nicht beseitigt werden kann. Bsp: Beseitigung hat andere, nicht zu vernachlässigende Mängel zur Folge (BGHZ 163, 234, 242 f Operation eines Hundes; BGH NJW 22, 1238 Rz 59 ff: Verkäufer trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass keine Folgemängel entstehen, wobei den Käufer eine sekundäre Darlegungslast...mehr