Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Gutgläubiger Erwerb.

Rn 17 Von einem Verkäufer, der nicht Eigentümer ist, kann der Käufer nach allg Regeln Eigentum und damit auch das Anwartschaftrecht als Vorstufe erwerben. Entscheidend ist Gutgläubigkeit bei Erwerb des Anwartschaftsrechts, also der Übergabe, spätere Bösgläubigkeit bei Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist unschädlich (BGHZ 10, 69, 72 ff; 30, 375, 377; Erman/Grunewald Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 453 BGB – Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte.

Gesetzestext (1) 1Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. 2Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 21 Da es allein auf die rechtliche Wirksamkeit der Übereignung ankommt, genügt gutgläubiger Erwerb durch den Käufer (BGH WM 57, 637; BRHP/Faust Rz 37 mwN), nicht aber mangels einer dauerhaften und absoluten Eigentumsposition, zB bei Bestehen eines relativen Veräußerungsverbotes (§ 135), die Verschaffung bloßen Bucheigentums (RG 132, 145, 148 f; Grüneberg/Weidenkaff Rz 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsgeschäftlicher Erwerb.

Rn 5 § 892 setzt einen wirksamen rechtsgeschäftlichen Erwerb aufgrund eines Verkehrsgeschäfts vom voreingetragenen Nichtberechtigten voraus. I. Rechtsgeschäft. Rn 6 Das Rechtsgeschäft muss auf dingliche Rechtsänderung gerichtet sein (BGH DNotZ 97, 385). Der bloße Übergang der Verfügungsbefugnis genügt nicht (vgl RGZ 61, 43 f). Ebensowenig genügt ein schuldrechtliches Rechtsges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsgeschäftlicher Erwerb.

Rn 3 § 2041 regelt nur den Erwerb durch Mitglieder der Erbengemeinschaft und enthält drei Arten der Surrogation (BGH ZEV 17, 627 [BGH 30.06.2017 - V ZR 232/16]). I. Rechtssurrogation. Rn 4 Zu ihr gehört alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts, eines schuldrechtlichen oder dinglichen Anspruchs erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 2). Der Erwerb erfolgt aufgrund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2372 BGB – Dem Käufer zustehende Vorteile.

Gesetzestext Die Vorteile, welche sich aus dem Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage oder aus der Ausgleichungspflicht eines Miterben ergeben, gebühren dem Käufer. Rn 1 Der Vorteil aus dem Wegfall eines Vermächtnisses (§§ 2160 ff), einer Auflage (§ 2196) oder einer Ausgleichungspflicht eines anderen Miterben (§§ 2055 ff) kommt dem Käufer zu Gute, der wirtschaftlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe begünstigten Vermögens (Abs. 2 Satz 2 bis 5)

Rz. 12a [Autor/Stand] Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden für die Bestimmung des Verschonungsabschlags für den letzten Erwerb nach 13c Abs. 1 ErbStG die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert dem letzten Erwerb hinzugerechnet (§ 13c Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Führt die Zusammenrechnung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Kosten des Erwerbs.

Rn 25 Zu den vermögensmindernden Erwerbskosten sind zu rechnen: Die Kosten der Vertragsbeurkundung und -durchführung (Larenz/Canaris Schuldrecht II/2, 73 I 2c mwN) sowie Rücksendekosten iRd Rückabwicklung des Vertrages; Frachtkosten; Vermittlungsprovisionen und (gezahlte) Mehrwertsteuer (BGH NJW-RR 08, 1369 Rz 11; WM 93, 251, 257), steuerliche Mehrbelastungen (BGH ZIP, 16, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutgläubiger Erwerb.

Rn 25 Wird ein verdinglichtes SNR rechtsgeschäftlich (mit-)erworben, kann es nach hM gutgläubig erworben werden (BGH ZWE 17, 169 Rz 19; Hamm ZWE 09, 169; LG München I ZMR 19, 382). Dies ist indes zweifelhaft, da man eine bloße Vereinbarung nicht gutgläubig erwerben kann. Wenn Wohnungseigentum durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wird, kommt ein gutgläubiger Erw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mitverursachung durch den Käufer.

Rn 7 Mängelrechte können durch eigene Verursachungsbeiträge des Käufers entfallen. Bloße Nichteinhaltung von Inspektions- und Wartungsterminen reicht nicht, wenn Mangel dabei nicht entdeckt worden wäre (für Neuwagen Kobl ZGS 07, 356, 357).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Internationaler Kauf.

Rn 19 Ohne besondere Vereinbarung gilt das BGB außerhalb des Geltungsbereichs des UN-Kaufrechts nach Maßgabe des IPR (zB Art 4 ROM I; für Verbraucherverträge gilt Art 6 ROM I). Das BGB kann anstelle ausländischen Rechts und des UN-Kaufrechts (vgl Stürner BB 06, 2029 ff; Piltz NJW 12, 3061 ff; 13; 2567 ff; 15, 2548 ff) vereinbart werden (zum Verbrauchsgüterkauf s Art 6 ROM I ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 10 Die Bestimmungen der §§ 932 ff über den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten gelten auch beim Surrogationserwerb (Grüneberg/Weidlich § 2041 Rz 4). Ist der das Rechtsgeschäft tätigende Miterbe bösgläubig, ist ein gutgläubiger Erwerb durch die Erbengemeinschaft nicht möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb.

1. Allgemeines. Rn 23 SNRe können nach hM im Wege des Rechtskaufs zwischen den WEigtümern erworben bzw veräußert werden. Ein verdinglichtes SNR geht beim Kauf/Erwerb eines SonderE vom Verkäufer auf den Erwerber/Käufer als Inhalt des SonderE ohne Weiteres und ohne besondere Abrede über (Oldenbg IMR 20, 2417; s aber BGH ZWE 17, 169 Rz 20). Ein schuldrechtliches SNR geht beim Ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Störungen des Erwerbs.

1. Verfügungsbeschränkung. Rn 22 Sofern zwischen den Erwerbstatbeständen – Einigung und Eintragung – eine Verfügungsbeschränkung eintritt (zB Eröffnung des Insolvenzverfahrens) scheidet ein Erwerb unmittelbar nach § 873 aus, wenn keine Genehmigung nach § 185 oder eine neue Einigung zustande kommt (BayObLG NJW-RR 99, 1393 f [BayObLG 06.05.1999 - 2 Z BR 21/99] Erman/Lorenz Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erwerb durch bestimmte Person.

Rn 8 Die Pfandsache kann auch an eine bestimmte Person zu dem von dieser gebotenen Preis veräußert werden. Erwerber kann hierbei auch der Gläubiger oder der Schuldner sein (MüKoZPO/Gruber Rz 11). Der angebotene Preis muss höher sein als der durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu erwartende Erlös (LG Koblenz MDR 81, 236; LG Freiburg DGVZ 82, 186, 187). Bei Erwerb du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erster Fall der Surrogation: Erwerb aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts.

Rn 9 Gemeint ist ein nicht rechtsgeschäftlicher Erwerb, etwa nach §§ 946 ff, 984, 937 ff (Ersitzung aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Besitzes, § 857) sowie § 1952 (Annahme einer dem Erblasser angefallenen Erbschaft durch den Vorerben). Rn 10 Dieser Fall ist nicht gegeben, wenn der nicht rechtsgeschäftliche Erwerb durch ein Rechtsgeschäft des Vorerben ausgelöst oder verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Grundfall – Rechtgeschäftlicher Erwerb vom Nichtberechtigten.

Rn 81 Die bereicherungsrechtlich relevanten Zusammenhänge beim Aufeinandertreffen von Leistung und Eingriff lassen sich exemplarisch an einem simplen Fall verdeutlichen: A übereignet ihm von B unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vorbehaltlos an den gutgläubigen Käufer C. Dann erwirbt C zu Lasten des vormals Berechtigten B kraft Gesetzes gem §§ 929, 932 I 1 das Eigentum....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 873 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung.

Gesetzestext (1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 933 BGB – Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut.

Gesetzestext Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist. A. Systematik. Rn 1 § 933 ist die parallele Gutglaubensnorm zu § 930. Sie regelt daher die Frage, ob und unter welchen Umständen im Falle der Eigentumsüb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 954 BGB – Erwerb durch dinglich Berechtigten.

Gesetzestext Wer vermöge eines Rechts an einer fremden Sache befugt ist, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, erwirbt das Eigentum an ihnen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 955 bis 957, mit der Trennung. A. Normzweck. Rn 1 § 954 regelt den Fall, dass nicht der Eigentümer, sondern ein dinglich Berechtigter die Fruchtziehung vornimmt. Dann erwirb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Lastenfreier Erwerb Dritter.

Rn 26 Ein solcher ist zwar nach § 936 denkbar. Jedoch werden weitgehende Erkundigungspflichten postuliert, so dass der Erwerber oft als grob fahrlässig handelnd angesehen wird (BGH NZM 11, 275). Bei Veräußerung im Wege des Besitzkonstituts setzt ein lastenfreier Erwerb die Übergabe an den Erwerber voraus (BGH NZM 05, 665 = ZMR 06, 23).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 898 ZPO – Gutgläubiger Erwerb.

Gesetzestext Auf einen Erwerb, der sich nach den §§ 894, 897 vollzieht, sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts zugunsten derjenigen, die Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, anzuwenden. A. Normzweck. Rn 1 Da gem § 894 mit Eintritt der formellen Rechtskraft die Abgabe der geschuldeten Willenserklärung fingiert wird, wird der auf §§ 894, 897 beruhende einem recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 854 BGB – Erwerb des Besitzes.

Gesetzestext (1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm gilt (wie sämtliche Normen des Besitzes) seit 1900 unverändert. Sie ist die Grundnorm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Kein gutgläubiger Erwerb.

Rn 22 Da es sich beim Vermieterpfandrecht um ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht handelt, ist der gute Glaube des Vermieters an das Eigentum des Mieters für die Entstehung des Pfandrechts ohne Bedeutung (arg §§ 1257, 1207). Ohne Besitz fehlt es an der Publizität, an die gutgläubiger Erwerb immer anknüpft. Daher finden die §§ 1204–1208 keine Anwendung (Ddorf ZMR 99, 474, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 956 BGB – Erwerb durch persönlich Berechtigten.

Gesetzestext (1) 1Gestattet der Eigentümer einem anderen, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, so erwirbt dieser das Eigentum an ihnen, wenn der Besitz der Sache ihm überlassen ist, mit der Trennung, anderenfalls mit der Besitzergreifung. 2Ist der Eigentümer zu der Gestattung verpflichtet, so kann er sie nicht widerrufen, solange sich der andere i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 935 BGB – Kein gutgläubiger Erwerb von abhandengekommenen Sachen.

Gesetzestext (1) 1Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen war. 2Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhandengekommen war. (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1117 BGB – Erwerb der Briefhypothek.

Gesetzestext (1) 1Der Gläubiger erwirbt, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, die Hypothek erst, wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird. 2Auf die Übergabe finden die Vorschriften des § 929 Satz 2 und der §§ 930, 931 Anwendung. (2) Die Übergabe des Briefes kann durch die Vereinbarung ersetzt werden, dass der Gläubige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 955 BGB – Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer.

Gesetzestext (1) 1Wer eine Sache im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum an den Erzeugnissen und sonstigen zu den Früchten der Sache gehörenden Bestandteilen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 956, 957, mit der Trennung. 2Der Erwerb ist ausgeschlossen, wenn der Eigenbesitzer nicht zum Eigenbesitz oder ein anderer vermöge eines Rechts an der Sache zum Fruchtbezug berechtig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 868 ZPO – Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer.

Gesetzestext (1) Wird durch eine vollstreckbare Entscheidung die zu vollstreckende Entscheidung oder ihre vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder deren Einstellung angeordnet, so erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek. (2) Das Gleiche gilt, wenn durch eine gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 934 BGB – Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs.

Gesetzestext Gehört eine nach § 931 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber, wenn der Veräußerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der Abtretung des Anspruchs, anderenfalls dann Eigentümer, wenn er den Besitz der Sache von dem Dritten erlangt, es sei denn, dass er zur Zeit der Abtretung oder des Besitzerwerbs nicht in gutem Glauben ist. A. Normzweck....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1208 BGB – Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs.

Gesetzestext 1Ist die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so geht das Pfandrecht dem Recht vor, es sei denn, dass der Pfandgläubiger zurzeit des Erwerbs des Pfandrechts in Ansehung des Rechts nicht in gutem Glauben ist. 2Die Vorschriften des § 932 Abs. 1 Satz 2, des § 935 und des § 936 Abs. 3 finden entsprechende Anwendung. A. Normzweck, Inhalt und Sondervorschriften....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 932 BGB – Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.

Gesetzestext (1) 1Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. 2In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 932a BGB – Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe.

Gesetzestext Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand der Veräußerung, so tritt an die Stelle der Übergabe die Einräumung des Mitbesitzes an dem Schiff. A. Systemati...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb eines Ersatzstückes (II Nr 3).

Rn 6 Dem Ehegatten soll die Möglichkeit verbleiben, sein Vorbehaltsgut ungeschmälert zu erhalten. Wird deshalb ein Teil des Vorbehaltsguts zerstört, beschädigt oder entzogen, fällt auch der aus der Entschädigung – etwa der Versicherungsleistung – angeschaffte Ersatz in das Vorbehaltsgut (dingliche Surrogation). Dasselbe gilt für den Fall, dass aus Mitteln des Vorbehaltsguts ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (BRHP/Faust Rz 70). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgrundlosigkeit des Erwerbs.

Rn 4 Ein Anspruch aus §§ 951, 812 I 1 Alt 2 besteht, wenn der Erwerb rechtsgrundlos war. Die gesetzlichen Erwerbstatbestände selbst konstituieren keinen Rechtsgrund. Dieser kann aber in einem zwischen Verlierendem und Gewinnendem bestehenden Leistungsverhältnis zu finden sein. 1. Zweipersonenverhältnisse. Rn 5 Hat der Verlierende dem Gewinnenden die verlorene Sache nicht gelei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 10 Nach § 135 II sind die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb, also die §§ 892 f, 932 ff, 1032, 1138, 1155, 1207, 1244 sowie § 366 HGB, entspr anwendbar. Es muss ein rechtsgeschäftlicher Erwerb erfolgen, weswegen ein gutgläubiger Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung, § 135 I 2, ausgeschlossen ist (RGZ 90, 338; BaRoth/Wendtland § 135 Rz 11; aA MüKo/Armbrüster § 135...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Wirksamkeit eines dem § 450 zuwider erfolgten Kaufs und der Übertragung des gekauften Gegenstandes hängt von der Zustimmung der bei dem Verkauf als Schuldner, Eigentümer oder Gläubiger Beteiligten ab. 2Fordert der Käufer einen Beteiligten zur Erklärung über die Genehmigung auf, so findet § 177 Abs. 2 entsprechende Anwendung. (2) Wird infolge der Verweigerung der Gen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nachträglicher Erwerb (Abs 2 S 1 Alt 2).

Rn 10 Ein nachträglicher Erwerb liegt vor, wenn der Verfügende nachträglich Eigentümer der veräußerten Sache oder Gläubiger der abgetretenen Forderung wird. In entspr Anwendung von II 1 Alt 2 wird die Verfügung eines Berechtigten wirksam, wenn er ohne Verfügungsmacht gehandelt hat und diese nachträglich zB im Falle der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens wiedererlangt (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechnung anderweitigen Erwerbs, S 2.

1. Zweck und Anwendungsbereich. Rn 15 2 soll verhindern, dass der ArbN aus Annahmeverzug mehr erhält als bei ordnungsgemäßer Abwicklung des Vertrages (BAG NZA 91, 223 [BAG 06.09.1990 - 2 AZR 165/90]). 2 gilt für alle Dienstverhältnisse und für Kleinbetriebe (BVerfG NZA 10, 1004 [BVerfG 24.06.2010 - 1 BvL 5/10]), für Arbeitsverhältnisse mit Kündigungsschutz ist § 11 KSchG lex ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Dritter Fall der Surrogation: Erwerb durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft.

I. Wirtschaftliche Betrachtung. Rn 12 Auch hier entscheiden wirtschaftliche Gesichtspunkte. Deshalb gehört hierher auch die Ersteigerung, wenn und soweit dazu Mittel aus der Vorerbschaft verwendet werden. II. Mittel der Erbschaft. Rn 13 Mit Mitteln der Erbschaft hat der Erwerb stattgefunden, wenn ihr der Gegenwert entnommen worden ist. Auch hier ist eine wirtschaftliche Betrach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erwerb (§ 577a Ia 1 Nr 1).

1. Sinn und Zweck. Rn 15 § 577a Ia 1 Nr 1 (dazu LG München I WuM 19, 657; DNotI-Report 21, 41) beendet das ›Münchener Modell‹, mit dem bislang unbeanstandet (vgl ua BGH NJW-RR 12, 237 Rz 21; NJW 09, 2738 Rz 13 = ZMR 10, 99; NJW 07, 2845 Rz 12) § 577a I im Ergebnis umgangen wurde. Nach dem Münchener Modell erwirbt eine Personengesellschaft oder erwerben Mehrere (Miteigentümerg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erwerb durch Stellvertretung.

I. Unmittelbare Stellvertretung. Rn 13 IRd Einigung ist nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln eine unmittelbare Stellvertretung (§ 164) sowie eine Übermittlung von Willenserklärungen durch Boten möglich und zulässig. Bei der Übergabe (Realakt) ist dagegen Stellvertretung (BGH NJW 16, 1887 [BGH 16.10.2015 - V ZR 240/14] Rz 21) und Botenschaft ausgeschlossen; dort kann a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / dd) Investitionsklausel bei Erwerben von Todes wegen (§ 13b Abs. 5 ErbStG)

Rz. 227 [Autor/Stand] Der Zweck der in § 13b Abs. 5 ErbStG neu geschaffenen Investitionsklausel besteht darin, unbillige Härten beim Erwerb von Todes wegen abzumildern (vgl. § 13b ErbStG Rz. 195), indem (nicht begünstigtes) Verwaltungsvermögen unter den dort genannten Voraussetzungen rückwirkend in begünstigtes Vermögen umqualifiziert werden kann. Dazu muss der Erwerber inne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erwerb kraft Gesetzes.

Rn 7 § 892 gilt nicht bei der Universalsukzession (zB §§ 738 – beachte nF zum 1.1.24, 1416, 1922, UmwG), Erbteilsübertragung (BayObLG Rpfleger 60, 157), Erwerb von Anteilen an Gesamthandsgemeinschaften (BGH NJW 97, 861), Aneignung nach § 928 und der Legalzession einer Grundschuld nach §§ 1192, 1150, 268 III (BGH NJW 86, 1487 [BGH 12.12.1985 - IX ZR 15/85]). § 892 gilt wegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Erwerb des Handelsgeschäfts, vollmachtloser Vertreter (Abs 1 Nr 4 lit d, e).

Rn 10 Weitere Handelssachen sind aus §§ 22, 25 HGB abgeleitete Ansprüche ›aus dem Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb eines bestehenden Handelsgeschäfts … zwischen dem bisherigen Inhaber und dem Erwerber entsteht‹. Der Kaufvertrag entsteht nicht aus dem Erwerb, sondern liegt diesem zugrunde. Deshalb ist ein Streit um den Kaufvertrag nach Abs 1 Nr 1 zu beurteilen. Ansprüch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Zurückweisung des Erwerbs

Rz. 165 [Autor/Stand] Der Erwerber ist nicht gezwungen, die ihm von selbst angefallenen Vermögensvorteile zu behalten. Nach § 333 BGB kann er deshalb den Erwerb durch Zurückweisung beseitigen; ein auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück wirkendes Gestaltungsrecht,[2] das durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Versprechenden/Schuldner auszuü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kauf-/Werk-/Miet-/Reisevertrag.

Rn 80 Der Verkäufer verletzt seine Pflichten, wenn er eine mangelhafte Sache liefert (§ 433 I 2, Rn 5); der Werkunternehmer, wenn er ein mangelhaftes Werk liefert (§ 633 I, s § 633 Rn 11). Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Kaufsache trifft den Verkäufer nach hA grds nicht (vgl BGH NJW 68, 2238 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 108/66]; 81, 1269; Ausnahme: Besonders hochwert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1646 BGB – Erwerb mit Mitteln des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Erwerben die Eltern mit Mitteln des Kindes bewegliche Sachen, so geht mit dem Erwerb das Eigentum auf das Kind über, es sei denn, dass die Eltern nicht für Rechnung des Kindes erwerben wollen. 2Dies gilt insb auch von Inhaberpapieren und von Orderpapieren, die mit Blankoindossament versehen sind. (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 sind entsprechend anzuwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erwerbe aus Anlass einer Genehmigung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 246 [Autor/Stand] Die Vorschrift findet ihre Parallele in § 3 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG. Danach sind entsprechende Erwerbe Dritter, die im Hinblick auf genehmigungsabhängige Zuwendungen eines Erblassers erfolgen, ebenfalls erbschaftsteuerbar. Die hierzu speziell genannte Regelung des Art. 86 EGBGB a.F., wonach der Erwerb von Todes wegen durch Ausländer oder ausländische jurist...mehr