Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 1 I. Der Fall

Verurteilung von Zahlung Zug um Zug gegen Aktienübergabe Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil vom 6.2.2012, mit dem der Schuldner zur Zahlung von 21.250.000 EUR nebst Zinsen an die Gläubigerin Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an 2.500.000 Stück Aktien der C. AG verurteilt worden ist. Am 12...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Wesentliche Beteiligung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es haften nur Personen, die an dem Unternehmen i. S. des § 74 Abs. 2 AO wesentlich beteiligt sind. Hiernach ist eine Person wesentlich beteiligt, wenn sie unmittelbar oder mittelbar (BFH v. 10.11.1983, V R 18/79, BStBl II 1984, 127) zu mehr als einem Viertel am Grund- oder Stammkapital oder am Vermögen des Unternehmens beteiligt ist (§ 7...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zeitliche Beschränkung

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Steuern, für die gehaftet wird, kommen nur solche in Betracht, die seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden sind (s. § 38 AO). Dies gilt auch für Steuerabzugsbeträge. Das Ende des Zeitraums, auf den sich die Haftung erstreckt, wird von der Vorschrift nicht ausdrücklich erwähnt. Zuzustimmen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Vorgreifliche Tatsachen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 AO handelt es sich bei sog. vorgreiflichen Rechtsverhältnissen, d. h. bei Rechtsverhältnissen, über die in einem eigenständigen Verfahren durch eine andere Behörde oder ein Gericht eines anderen Ressorts entschieden wird und an deren Bestehen oder Nichtbestehen steuerrechtliche Folgen geknüpft werden, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Gesamthandseigentum

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zum Miteigentum, das ein Eigentum nach Bruchteilen ist (s. §§ 1008ff., 741 ff. BGB), steht beim Gesamthandseigentum das Eigentumsrecht den Beteiligten dergestalt zu, dass über die zum Gesamthandsvermögen gehörigen Wirtschaftsgüter nur gemeinsam verfügt werden kann. Über seinen Anteil kann der Beteiligte ohne antizipierte Zu...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 2 II. Die Entscheidung

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Streitfrage: Feststellung des Annahmeverzuges ohne Rechtskraft? Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, den Beweis, dass der Schuldner im Verzug der Annahme sei, habe die Gläubigerin durch das Urteil d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die Veräußerung hindernde Rechte (§ 771 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit § 262 Abs. 1 Satz 1 AO auf die dem Dritten zustehenden "die Veräußerung hindernden Rechte" Bezug nimmt, stimmt die Vorschrift inhaltlich mit § 771 ZPO überein. § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemeine Nachschau (§ 210 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 1 AO gestattet den von der Finanzbehörde mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern (§ 7 AO) das Betreten von Grundstücken und Räumen solcher Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben oder denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist. Das Betretungsrecht steht A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Verwaltungsakt, der die Überführung der sichergestellten Sache in das Eigentum des Bundes anordnet, ist der Einspruch gegeben. Mit ihm können Einwendungen gegen die Sicherstellung nach § 215 AO nicht erhoben werden, da Sicherstellung und Überführung selbstständige Verwaltungsakte sind (Hoyer in Gosch, § 216 AO Rz. 29 m. w. N.)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Notveräußerung (§ 216 Abs. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 216 Abs. 4 AO regelt das Recht der Notveräußerung sichergestellter Sachen schon vor ihrer Überführung in das Eigentum des Bundes. Die Betroffenen sollen dazu vorher gehört und über die Anordnung sowie Zeit und Ort der Veräußerung unterrichtet werden.mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG unterliegt die vom Kl. vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot." 1. Im Ergebnis zutreffend ist das BG allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig is...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht inhaltlich § 824 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind, zu pfänden, ergibt sich aus § 294 Abs. 1 AO. Während nach § 294 Abs. 1 Satz 2 AO die Pfändung schon einen Monat vor der Reife zulässig ist, darf die Versteigerung (Verwertung) erst nach der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstände der Hingabe an Zahlungs statt

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An Zahlungs statt zu Eigentum übertragen werden können Kunstgegenstände (Gemälde, Aquarelle, Lithographien, Plastiken, Skulpturen usw.), Kunstsammlungen (eine Mehrheit von Kunstgegenständen, die planmäßig oder auch zufällig zusammengeführt sind), wissenschaftliche Sammlungen (Sammlungen, die die methodische Forschung unterstützen oder ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wirtschaftswertgrenze

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu beachten ist, dass § 141 Abs. 1 Nr. 3 AO auf den in Anlehnung an § 46 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswert (nicht andere Werte) der selbstbewirtschafteten (nicht der verpachteten oder brachliegenden) land- und forstwirtschaftlichen Flächen abstellt (BFH v. 06.07.1989, IV R 97/87, BStBl II 1990, 606), unabhängig davon, ob sie im Eigent...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / 3. Digitaler Nachlass

In der erbrechtlichen Diskussion beschäftigt immer häufiger der sog. digitale Nachlass die Gemüter. Vor Augen zu führen ist, dass es sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff, sondern eine lediglich beschreibende Sammelbezeichnung handelt.[70] Danach kennzeichnet die "Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnische Systeme, einschließlich des...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Einwendungen der Realgläubiger (§ 294 Abs. 2 AO)

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 294 Abs. 2 AO stellt klar, dass die Früchte trotz der Pfändungsmöglichkeit weiter im Rahmen des unbeweglichen Vermögens haften. Drittwiderspruchsklage gemäß § 262 AO kann erheben, wer gegenüber dem Pfändungspfandrecht ein vorrangiges Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück erhebt. Statt einer Drittwiderspruchsklage kann der Realgläub...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Klagebefugnis von bestimmten Gesellschaftern (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 FGO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO stellt klar, dass auch ausgeschiedene Feststellungsbeteiligte klagebefugt sind, wenn sie von dem angefochtenen Feststellungsbescheid betroffen sind. Dies gilt auch, wenn die betreffende Personengesellschaft handelsrechtlich voll beendet ist (FG He v. 30.04.2003, 13 K 1481/00, EFG 2004, 129). Auch wenn § 48 Abs. 1 Nr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ungewissheit über das Entstehen einer Steuer (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern entstehen durch Verwirklichung des steuerlichen Tatbestandes (§ 38 AO). Wenn und soweit für die Finanzbehörde die Existenz oder die Ausgestaltung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ungewiss ist, kann sie die Steuer vorläufig festsetzen bzw. die Steuerfestsetzung aussetzen. Tz. 5a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss sich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 RAO 1919 lautete: "Bei der Auslegung der Steuergesetze sind ihr Zweck, ihre wirtschaftliche Bedeutung und die Entwicklung der Verhältnisse zu berücksichtigen." Diese Norm, die 1977 nicht in die AO übernommen wurde, ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht und entspricht sinngemäß auch heute noch dem herrsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung mehrerer Personen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche Feststellung setzt die Beteiligung mehrerer Personen an der gemeinschaftlichen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Einkunftserzielungvoraus, denen die einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen "mehrere" und "zurechnen" bedeuten, das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 1362 BGB – auf den § 739 ZPO Bezug nimmt – wird zugunsten der Gläubiger des Ehemannes oder der Ehefrau vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Gegenstände dem Schuldner gehören. Diese – widerlegliche – Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unternehmen oder Betrieb

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unternehmen ist eine wirtschaftliche, Betrieb eine technische Einheit sachlicher und persönlicher Mittel. Beim Unternehmen liegt das Schwergewicht auf dem Streben nach Umsatz bzw. Gewinn, beim Betrieb auf der Erstellung einer (technischen, merkantilen) Leistung. Jedes Unternehmen muss einen Betrieb haben, es kann aber auch aus mehreren B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bedeutendste Generalklausel findet sich in § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, wonach der Einspruch zulässig ist in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet (§ 33 FGO Rz. 3). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl § 347 AO missverständlich von "Abgaben" anstatt von "Steuern" spricht, wird der Finanz-Einspruchsweg nicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 76 Sachhaftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die dingliche Haftung (Sachhaftung) verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse und zollpflichtiger Waren. Das dingliche Recht entsteht und besteht ohne Rücksicht auf dingliche Rechte Dritter (Besitzrecht, Eigentum, Pfandrecht, Sicherungseigentum). Auch der gutgläubige Erwerber muss dem Befriedigungsrecht des Steuergläub...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt die Offenbarung bzw. Verwertung im zwingenden öffentlichen Interesse, so ist sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO zugelassen. Das Gesetz führt neben der Generalklausel drei Fallgruppen auf, die Anwendungsbeispiele darstellen. Damit wird ein gewisser Anhaltspunkt dafür geliefert, von welchen Vorstellungen der Gesetzgeber hinsichtlich des ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anschaffungskosten

Tz. 20 Stand: EL 36 – ET: 10/2018 Die Anschaffungskosten der im Eigentum befindlichen Finanzinvestition in Immobilien umfassen den Kaufpreis nach Abzug von Kaufpreisminderungen (Rabatten, Boni und Skonti) und alle direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten, zu denen Gebühren, auf die Übertragung der Immobilie anfallende Steuern und andere Transaktionskosten zählen (IAS 40.2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unterschiedliche Ansätze der Steuergesetze

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als hilfreich für die richtige Zurechnung der Wirtschaftsgüter erweist sich der aus der Erfahrung gewonnene Satz, dass es für das Steuerrecht grundsätzlich und in erster Linie auf den inneren Gehalt und die wirtschaftliche Bedeutung der Sachverhalte ankommt. Die Maßgeblichkeit der rechtsförmlichen Gestaltung bildet insbes. dort die Ausna...mehr

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zerb 10/2018, Vererblichkei... / Aus den Gründen

Die zulassige Revision der Klagerin hat Erfolg. Sie fuhrt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zuruckweisung der Berufung der Beklagten und damit zur Wiederherstellung des klagezusprechenden Ersturteils. I. (...) II. Das Berufungsurteil halt den Angriffen der Revision nicht stand. 1. Zutreffend haben die Vorinstanzen im Ergebnis die Zulassigkeit der Klage bejaht (...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Änderung

Leitsatz Wohnungseigentümern ist bei Änderungen eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Sie dürfen jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner fü...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / I. Tod einer Vertragspartei nach Auflassung, aber vor Eigentumseintragung

Rz. 60 Stirbt bei einem Veräußerungsvorgang eine Vertragspartei nach Erklärung der Auflassung, aber vor Eintragung des Erwerbers im Grundbuch, so hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Auflassung, § 130 Abs. 2 BGB. Beim Tod des Grundstücksveräußerers handelt es sich nicht um einen Verlust der Verfügungsbefugnis i.S.d. § 878 BGB. Entscheidend ist nur der Zeitpunk...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 165 Der Nießbraucher darf die Sache nicht umgestalten oder wesentlich verändern, § 1037 Abs. 1 BGB. Welche Maßnahmen noch unwesentlich und damit zulässig sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Der Nießbraucher ist zur Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand verpflichtet, § 1041 S. 1 BGB. Daraus ergibt sich im Einzelnen:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ii) Beendigung des Nießbrauchs

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / i) Das Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 231 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens. Dem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner, dem nichtehelichen Lebenspartner soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines Partners sichergestell...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rechte des Nießbrauchers

Rz. 160 Der Nießbraucher hat das Recht, sämtliche Nutzungen aus dem belasteten Gegenstand zu ziehen. Er ist zum Besitz der Sache berechtigt, § 1063 Abs. 1 BGB. Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer dieser Sachen, § 1067 BGB ("uneigentlicher Nießbrauch"). Rz. 161 Das Verfügungsrecht über den belasteten Gegenstand steht dem Ni...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 4. Die vorläufige Sicherung des Vermächtnisanspruchs durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

Rz. 55 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / bb) Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils

Rz. 164 Formulierungsbeispiel: Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils An das Amtsgericht – Grundbuchamt – (…) Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts (…) für (…), Blatt (…), Gemarkung (…), Flur (...), Flst. Nr. (…), BV Nr. (…) hier: Eintragung eines Widerspruchs gegen das Eigentum des eingetragenen Eigentüme...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Beispielsfall 1

Rz. 132 Sachverhalt Im Grundbuch ist der Käufer eines Gebäudegrundstücks als dessen Eigentümer eingetragen. Verkäufer war der Erblasser E, dessen Alleinerbin seine Tochter T geworden ist. Der Erblasser E hat mit dem jetzt eingetragenen Eigentümer über das Gebäudegrundstück einen notariellen Kaufvertrag geschlossen, aufgrund dessen die Auflassung sofort in derselben Urkunde er...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die Übertragung gegen Nießbrauch

Rz. 649 Die Übergabe unter Nießbrauchsvorbehalt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Übergeber die umfassende Nutzung des Vertragsgegenstandes weiterhin für sich beansprucht, insbesondere auf die Miet- und Pachteinnahmen aus dem Vertragsobjekt weiterhin angewiesen ist. Gesetzlich geregelt ist der Nießbrauch in den Vorschriften der §§ 1030 ff. BGB. Rz. 650 Auch im Rah...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Erstberichtigung des Grundbuchs

Rz. 68 Nach Eintritt des Erbfalls kann eine Grundbuchberichtigung vorgenommen worden sein, die sich nachträglich als nicht richtig herausstellt, weil bspw. ein unrichtiger Erbschein aufgrund eines ungültigen Testaments erteilt worden war. Rz. 69 Fall Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und de...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Der Nacherbenvermerk im Grundbuch und seine verfahrensmäßige Behandlung

Rz. 351 Der Nacherbenvermerk war gem. § 51 GBO bei der Eintragung des Vorerben als Eigentümer in Abt. II des Grundbuchs von Amts wegen einzutragen. Er ist kein Recht am Grundstück i.S.d. §§ 44, 45 ZVG und ist deshalb auch nicht in das geringste Gebot einzustellen. Der Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nac...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / jj) Auskunftspflichten

Rz. 216 Sowohl Nießbraucher als auch Eigentümer haben jederzeit das Recht, den Zustand der nießbrauchsbelasteten Sache auf eigene Kosten durch Sachverständige feststellen zu lassen, § 1034 BGB. Weiter sind nach § 1035 BGB beim Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen, Nießbraucher und Eigentümer auf Verlangen einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sache...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Quoten- und Bruchteilsnießbrauch

Rz. 147 Dem Vermächtnisnehmer brauchen nicht sämtliche Nutzungen einer Sache zugewandt zu werden; möglich ist auch der Nießbrauch lediglich an einem ideellen Bruchteil eines Gegenstandes oder beschränkt auf eine Quote der zu ziehenden Nutzungen (z.B. ⅔ für den Vermächtnisnehmer, ⅓ verbleibt dem Eigentümer). Dass ein Nießbrauch an einem ideellen Bruchteilsmiteigentumsanteil be...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / dd) Gesetzliches Schuldverhältnis

Rz. 152 Der Nießbrauch begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer. Zu unterscheiden von diesem gesetzlichen Schuldverhältnis ist das zugrunde liegende Schuldverhältnis zwischen dem Nießbrauchsberechtigten (Vermächtnisnehmer) und dem Besteller (Erbe), das die Verpflichtung auf Einräumung des Nießbrauchs zum Inhalt hat, in unserer Fallkons...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VII. Kosten der Grundbuchberichtigung

Rz. 51 Für die Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern wird eine 1,0-Gebühr erhoben, KV 14110 Anm. 1 Abs. 1 GNotKG. Dabei kommt es nicht auf den Rechtsgrund an; darunter fällt also auch die Eintragung des Eigentümers im Wege der Grundbuchberichtigung. Maßgebend sind die Wertvorschriften der §§ 46 ff. GNotKG. Rz. 52 Die Grundbuchberichtigungsgebühr wird jedoch bei...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch

Rz. 160 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs oder der Vormerkung als bewilligt gilt. Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils ist nicht erforderlich.[96] Rz....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (3) Nießbrauch und Mietverhältnis

Rz. 171 Der Nießbraucher kann die Nutzungen der Sache ziehen (§ 1030 Abs. 1 BGB) und ist daher berechtigt zu vermieten und die Rechtsfrüchte (§ 99 Abs. 2 BGB), also die Mieten (unter Verdrängung des Eigentümers) zu vereinnahmen. Der Eigentümer kann sich die Zustimmung zur Vermietung und ein Vormietrecht vorbehalten, § 1030 Abs. 2 BGB. Rz. 172 Der Nießbraucher tritt gemäß §§ 5...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / a) Bewilligungsgrundsatz des materiellen und des formellen Rechts

Rz. 149 Das materielle Recht stellt in § 894 BGB auf die grundbuchrechtlichen Erfordernisse ab. Nach dem grundbuchrechtlichen Bewilligungsgrundsatz muss der durch die Berichtigung in seiner Rechtsstellung Betroffene – und sei dies nur eine "Buchrechtsstellung" – die Berichtigung bewilligen, §§ 19, 22 GBO. In den obigen Beispielsfällen müsste also der jeweils im Grundbuch ein...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / VII. Sicherung eines Geldvermächtnisses

Rz. 97 Sind die Erben unbekannt, so ist es für den Vermächtnisnehmer problematisch, seinen Anspruch geltend machen zu können. In Betracht kommt in solchen Fällen die Anregung einer Nachlasspflegschaft (§ 1960 Abs. 2 BGB) oder die Beantragung einer Klagepflegschaft (§ 1961 BGB). Mit dieser Möglichkeit kann die Lücke aus § 1958 BGB, wonach die gerichtliche Geltendmachung eines...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VI. Formulierungsbeispiel: Grundbuchberichtigungsantrag auf Eintragung eines (Mit-)Erben aufgrund öffentlichen Testaments

Rz. 49 Auch bei diesem Formulierungsbeispiel handelt es sich um eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB, § 22 GBO. Der Nachweis der Erbfolge wird geführt durch Vorlage jeweils einer beglaubigten Abschrift des notariell beurkundeten Testaments und der Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung dieses Testaments gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO. Da mit diesen Urkunden de...mehr