Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 8 Verweisungen nach §§ 13... / B. Verweisung nach § 14 BeurkG

Rz. 12 Eine weitere Vereinfachung enthält das Beurkundungsgesetz in § 14 BeurkG: Wenn Bilanzen, Inventare, Nachlassverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen werden, auf das in der Niederschrift verwiesen und ihr beigefügt wird, brauchen diese nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 51 Die gesetzliche Erbfolge richtet sich gem. §§ 1924ff. BGB nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, Erben dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Alle übrigen Verwandten sind...mehr

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FF 09/2024, Bewährtes und Neues - die Herbsttagung 2024 in München

Jochem Schausten In den vergangenen Jahren hat die Corona-Pandemie uns gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung entweder ausschließlich online oder nur in einer "abgespeckten" Version stattfinden zu lassen. Dieses Jahr nun hat der Geschäftsführende Ausschuss das Vertrauen, dass die Herbsttagung wieder in bewährter Form durchgeführt werden kann – nämlich am Freitag mit zw...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / IV. Gewahrsam beim Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 136 Bei einem verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Schuldner findet bei der Gewahrsamsprüfung die gesetzliche Vermutung des § 739 Abs. 1 ZPO bzw. § 739 Abs. 2 ZPO, § 8 LPartG Anwendung. Wenn der Ehemann der Schuldnerin ein Einzelhandelsgeschäft nicht erkennbar allein und im Alleinbesitz betreibt, sondern mit Beteiligung bzw. Mitbesitz der Schuldnerin,...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Eheverträge

(1) Vereinbarung von Gütergemeinschaft Rz. 61 Nach Auffassung des BGH kann nur in Ausnahmefällen in der ehevertraglichen Vereinbarung der Gütergemeinschaft eine ergänzungspflichtige Schenkung des begüterten an den weniger vermögenden Ehegatten gesehen werden.[200] Für eine Schenkung soll es an der schuldrechtlichen Einigung der Eheleute über die Unentgeltlichkeit der Zuwendun...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen

Rz. 37 Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des BVerfG und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle[64] wird diskutiert, inwieweit auch Erb- und Pflichtteilsverzichte einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[65]mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Übertragbarkeit der Rspr. des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen?

Rz. 40 Dem Grunde nach kommt eine Inhaltskontrolle auch bei Erb- und Pflichtteilsverzichten in Betracht und wird von Seiten der Rechtsprechung bereits seit vielen Jahren vorgenommen.[73] Letztlich ist nur das Schlagwort neu, unter dem dies diskutiert wird. Der Inhaltskontrolle steht auch nicht § 310 Abs. 4 BGB entgegen, denn diese Bestimmung schließt bei erb- und familienrec...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Konkrete Berührungspunkte zum Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 38 Konkrete Berührungspunkte zu dieser aktuellen Entwicklung im Ehevertragsrecht ergeben sich aus zwei Umständen: Zum einen werden zu Recht Erb- und insbesondere Pflichtteilsverzichte im Zusammenhang mit ehevertraglichen Regelungen und Scheidungsvereinbarungen getroffen, um auch im Falle des Todes eines Ehegatten zu einer sachgerechten Regelung zu gelangen. Im Rahmen der...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Weitere Gestaltungsarten

Rz. 63 Gem. Art. 1096 c.c. ist eine Schenkung unter Ehegatten, sei sie lebzeitig oder von Todes wegen (sog. donation entre époux), jederzeit widerruflich. Eine Ausnahme von diesem Verbot enthält Art. 1083 c.c. für die dem Erbvertrag vergleichbare institution contractuelle. Diese kann sowohl gegenwärtiges als auch künftiges Vermögen umfassen. Unwiderruflich ist die Schenkung ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 3. Vorweggenommener Zugewinnausgleich, Gütertrennungsmodell

Rz. 131 Der Grundgedanke dieser Gestaltung ist, dass in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung der entstehenden Zugewinnausgleichsforderung (§ 1378 BGB) ein entsprechender Vermögenswert übertragen wird. Eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtige Zuwendung soll dann nicht vorliegen, wenn deren Wert nicht erheblich über dem rechnerische...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Gütertrennungsmodell

Rz. 64 Als pflichtteilsfeste Gestaltung wird auch ganz überwiegend das sog. Gütertrennungsmodell angesehen:[211] Hierzu wird in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung des entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs nach den §§ 1372 ff. BGB ein entsprechender Vermögenswert übertragen.[212] Es soll eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtig...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Pflichtteilsverzicht

Rz. 591 Ehegatten können auf die ihnen gegen den Nachlass zustehenden Rechte schon zu Lebzeiten des Erblassers verzichten.[586] Der Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Eine Beurkundung, die das US-amerikanische Recht ohnehin nicht kennt, ist nicht erforderlich. Regelmäßig erfolgt der Verzicht im Rahmen eines Ehevertrages (antenuptial contract) oder einer Trennungs- bzw...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 9. Durchsetzung der family provision

Rz. 167 Die family provision ist höchstpersönliches Recht. Sie ist nicht vererbbar. Nach der Rechtsprechung erlischt der Anspruch, wenn der Berechtigte vor Erlass einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung verstirbt.[209] Rz. 168 Die Frist für die Erhebung der Klage auf family provision beträgt sechs Monate nach Erteilung des grant für den personal representative. Grund für...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Gütergemeinschaftsmodell

Rz. 124 Das Gütergemeinschaftsmodell bezweckt die in Rdn 122 unter Nr. 2 dargestellte Wirkung. Rz. 125 Nach Ansicht des BGH[218] ist in der Vereinbarung der Gütergemeinschaft regelmäßig keine Schenkung zu erblicken, da insofern eine eigene, güterrechtliche "causa" vorliegen soll, die erst durch einen eigenständigen Schenkungsvertrag im Einzelfall verdrängt werden muss. Umstän...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteile der Abkömmlinge

Rz. 477 Den Abkömmlingen steht als Pflichtteil insgesamt zwei Drittel des Nachlasses zu. Eigenheit des spanischen Rechts ist die noch auf das Recht der westgotischen Könige zurückgehende Teilung des Nachlasses in drei Teile: Neben einem "freien Drittel", über das der Erblasser nach Belieben von Todes wegen und unter Lebenden verfügen kann (el tercio de libre dispisición), un...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Vereinbarung von Gütergemeinschaft

Rz. 61 Nach Auffassung des BGH kann nur in Ausnahmefällen in der ehevertraglichen Vereinbarung der Gütergemeinschaft eine ergänzungspflichtige Schenkung des begüterten an den weniger vermögenden Ehegatten gesehen werden.[200] Für eine Schenkung soll es an der schuldrechtlichen Einigung der Eheleute über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung fehlen. Vielmehr liege der Rechtsgru...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Güterstand und Pflichtteil

Rz. 409 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung. Gem. Art. 196 f. ZGB teilt sich das Vermögen der Eheleute jeweils in die in die Ehe eingebrachten Vermögensgegenstände und deren Surrogate (Eigengut) und in die während der Ehe entgeltlich erworbenen Vermögenswerte (Errungenschaft). Hierbei bleibt jeder der Ehegatten Eigentümer seines Vermögens, das er selbs...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Güterstatut bei Eheschließung nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983

Rz. 192 Es gilt gem. Art. 220 Abs. 3 EGBGB vorrangig das gemeinsame Heimatrecht der Eheleute bei Eheschließung, und zwar für die Zeit bis zum 8.4.1983 gem. Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EGBGB – ohne Rechtswahlmöglichkeit. Für die Zeit nach dem 8.4.1983 ergibt sich die Geltung aus Art. 15 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB a.F., einschließlich der Rechtswahlmöglichkeit des Heima...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsergänzung

Rz. 76 Zur Berechnung des Umfangs der vom Vorbehaltserbrecht umfassten Güter und Rechte sind dem Nachlass sämtliche lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, ohne zeitliche Beschränkung, zuzurechnen. Dies betrifft auch "indirekte Schenkungen" wie einen trust nach amerikanischem Recht.[72] Bei Schenkungen unter Eheleuten wird unterschieden: Handelt es sich um eine Schenkung geg...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / a) Die Güterstandsabhängigkeit des Pflichtteils

Rz. 13 Da bei Versterben eines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners sich das Erbrecht in Abhängigkeit vom Güterstand des Verstorbenen bestimmt (§ 1371 Abs. 1 BGB, § 6 S. 2 LPartG), variiert insoweit die Pflichtteilsquote der Pflichtteilsberechtigten je nachdem, welcher Güterstand bestand. Siehe dazu auch die Tabelle nach § 3 Rdn 53. Praxishinweis Die Abhängigkeit der Erb- u...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 464 Erst in dritter Ordnung ist der überlebende Ehegatte als echter Erbe zur Erbfolge berufen. Neben Geschwistern des Erblassers ist er als Miterbe zur Erbfolge berufen. Sind keine Geschwister (auch keine Halbgeschwister) vorhanden, hat der Ehegatte eine Vorrangstellung und verdrängt die weiteren Seitenverwandten gem. Art. 944 CC vollständig aus der gesetzlichen Erbfolge...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Objektive Anknüpfung des Güterstatuts

Rz. 176 Wenn die Eheleute keine Rechtswahl vereinbart haben, gilt gem. Art. 26 Abs. 1 lit. a EuGüVO das Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Leben sie schon bei Eheschließung gemeinsam dauerhaft in demselben Staat, so gilt also das Recht dieses Staates, auch wenn die Eheleute die Staatsangehöri...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 206 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht in allen anderen Konstellationen entgeltliche Verfügungen und damit "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint t...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 32 Der Pflichtteil (twangsarving) ist gem. Kap. 1 §§ 5, 10 ErbG der Teil des Nachlasses, über den der Erblasser nicht verfügen kann. Testamentarische Verfügungen, die den Pflichtteil verletzen, müssen nicht angefochten werden, sondern sind ipso iure unwirksam; die Pflichtteile sind also schon bei Auslegung des Testaments zu berücksichtigen.[34] Der Pflichtteilsberechtigt...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Florida

Rz. 596 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 732.201 Florida Probate Code ein Wahlrecht (elective share), das sich auf 30 % des ergänzten Nachlasses[592] (augmented estate) beläuft. Dieser Nachlass ist in Art. 732.2035, 2045 Florida Probate Code definiert und umfasst insbesondere auch sämtliche bis zum Tod des Erblassers widerruflichen Verfügungen zugunsten Dritter, unt...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 9 Bereits durch Gesetz vom 31.7.2017 über die Reform des belgischen Erbrechts ist das belgische Pflichtteilsrecht geändert worden – während die Regeln über die gesetzliche Erbfolge weitgehend unberührt blieben. Entsprechend einer europaweiten allgemeinen Tendenz werden die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers erweitert und das Pflichtteilsrecht beschränkt. Die Regeln s...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / b) Ehevertragliche Wahl des Güterstatuts

Rz. 182 Die Möglichkeiten einer güterrechtlichen Rechtswahl bestimmen sich ab dem 29.1.2019 ausschließlich nach den Regeln der EuGüVO. Das gilt auch dann, wenn die Ehe vor dem Stichtag geschlossen wurde und sich das anwendbare Recht damit bislang nach Art. 15 EGBGB a.F. bestimmt hat. Folgende Rechtsordnungen stehen zur Wahl:mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Abgrenzung des Güterstatuts zum Erbstatut

Rz. 197 Beispiel Der deutsche Erblasser hatte mit seiner damaligen französischen Braut vor der Eheschließung im Jahr 1993 – noch als Student – bei einem Pariser Notar einen Ehevertrag beurkunden lassen, mit dem die Brautleute die Errungenschaftsgemeinschaft des französischen Rechts vereinbarten und dem überlebenden Ehegatten das Gesamtgut zuwachsen sollte (clause d’attributi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

List, Die eheliche Lebensgemeinschaft in steuerrechtlicher Sicht, DStR 1997, 1101; Meincke, Güterstandsvereinbarungen aus einkommen- und erbschaftsteuerlicher Sicht, DStR 1986, 135; Schmidt-Liebig, Grenzbereiche von Einkommensqualifikation, Einkunftszurechnung, Unternehmer- und Mitunternehmerbegriff am Beispiel der ehelichen Gütergemeinschaft, StuW 1989, 110; Voss, Eheverträ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / e) Inhaltskontrolle in den Fällen einer "Drucksituation"

Rz. 44 Was aber die Ausgangsentscheidung des BVerfG [102] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen betrifft, in der es um eine besondere "Drucksituation" und Unterlegenheit eines Vertragsteils ging, so sind solche Fälle auch im Bereich der Erb- und Pflichtteilsverzichte möglich.[103] Jedoch ist hier zu beachten, dass im Hinblick auf die Anwendung des § 138 BGB nicht allein eine ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Testamentarische Erbfolge

Rz. 471 Das gemeinspanische Recht verbietet gemeinschaftliche Testamente und grundsätzlich Erbverträge.[484] Einige autonomen Rechte lassen jedoch gemeinschaftliche Testamente (ausgenommen Katalonien und die Balearen) und Erbverträge (außer Menorca) zu.[485] Das gemeinspanische Recht kennt unter Verlobten geschlossene Eheverträge mit vertragsmäßigen Verfügungen auf den Todes...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 347 Art. 2181 CC verbietet gemeinschaftliche Testamente. In Deutschland errichtete gemeinschaftliche Testamente werden aber dennoch unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.[398] Erbverträge sind allein in Form von vor der Ehe abzuschließenden Eheverträgen möglich (vergleichbar der institution contractuelle des französischen Rechts, siehe Rdn 63). Des Weiteren kann der...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Allgemeines

Rz. 135 Grundsätzlich herrscht im englischen Recht seit gesetzlicher Aufhebung der Nießbrauchsrechte der Witwe an den Immobilien des Ehemannes (Dower) im 19. Jahrhundert[149] der Grundsatz der Testierfreiheit.[150] Zur Milderung von Härten wurden in England 1938 durch den Inheritance (Family Provision) Act 1938 die Gerichte ermächtigt, zur Sicherung des Unterhalts von abhäng...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Grundsatzentscheidung des BGH

Rz. 51 Unter ehebezogenen Zuwendungen versteht man solche, die Ehegatten zur Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft vornehmen und denen die Erwartung oder Vorstellung zugrunde liegt, die eheliche Lebensgemeinschaft werde Bestand haben. Sie sind im Verhältnis der Ehegatten zueinander nach der Rechtsprechung des BGH keine Schenkungen.[160] Im Hinbli...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[301] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 4. Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 140 Beispiel Die Eheleute haben 1964 einen Gütertrennungsvertrag abgeschlossen. Da der Ehemann aus seiner ersten wie aus seiner jetzigen Ehe Kinder besitzt, fragt er, ob die Vereinbarung einer Zugewinngemeinschaft zur Reduzierung des Pflichtteils geeignet ist und ob dabei auch eine rückwirkende Vereinbarung Vorteile bringt. Er ist 14 Jahre älter als seine Ehefrau und sch...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Allgemeine Regelungen gegen die Störung der Vertragsbeziehungen

Rz. 42 Für die Lösung ist weiter zu beachten, dass der Erb- wie auch der Pflichtteilsverzicht nicht seinen Rechtsgrund in sich selbst trägt, sondern nach ganz h.M. einer "causa" bedarf; diese ist beim unentgeltlichen Erb- und Pflichtteilsverzicht ein einseitiges, beim entgeltlichen ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Dementsprechend ist auch bei der gerichtlichen Überprüfung z...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Hand- und Lehrbücher, Formularbücher, Monographien

Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Aufl. 2023 Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. von Keim/Lehmann, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch zum Bürgerlichen, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. von Gebele/Scholz, 14. Aufl. 2022 Beck’sches Handbuch der GmbH, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, 6. Au...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / II. Annahme des Mandats

Rz. 2 Bei der Annahme eines pflichtteilsrechtlichen Mandats muss bereits zu Beginn der Bearbeitung eine genaue Sachverhaltserforschung erfolgen, bei der alle pflichtteilsrelevanten Daten erfasst werden. Für die Geltendmachung und die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs werden neben den Angaben zu den Personenstandsdaten (Verwandtschaftsverhältnisse, Güterstand) auch Informa...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Einige Hinweise auf wichtige Fallgruppen

Rz. 27 Hier sei auf einige in der Praxis besonders bedeutsamen Fälle hingewiesen, in denen der beschränkte Pflichtteilsverzicht erklärt werden sollte:mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Kollisionsrechtliche Behandlung aus deutscher Sicht

Rz. 92 Umstritten ist die kollisionsrechtliche Einordnung (Qualifikation) der Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen. Da sie die Vereinbarung der Gütergemeinschaft bzw. das Bestehen eines vergemeinschaftenden Güterstands voraussetzen und die Teilung des ehelichen Gesamtgutes betreffen, liegt eine güterrechtliche Qualifikation (Art. 27 EuGüVO bzw. Art. 15 EGBGB a.F.) nahe. Das...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / b) Widerspruch des zu vertretenden Ehegatten (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB)

Rz. 204 Seinen entgegenstehenden Willen gegen die Ehegattenvertretung kann der Ehegatte zuvor gemäß § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB ausdrücklich kundgetan haben. Der Widerspruch kann in das Zentrale Vorsorgeregister gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 1 VRegVO eingetragen werden. Diese Eintragung hat jedoch nur deklaratorische Wirkung.[334] Es ist anzuregen, dass in Vorsorgevollmachte...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / b) Schenkung

Es kann vorkommen, dass ein Ehegatte aus einer moralischen Verpflichtung heraus auf gemeinsam erworbenes Vermögen verzichtet oder die Eheleute die Schenkung während der Ehe vornehmen, um die negativen Folgen eines Zugewinnausgleichs zu verhindern. In diesem Fall liegt grds. eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, wenn die Übertragung nicht in einem gege...mehr

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FF 06/2024, Verteilung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf einer Immobilie. [2] Die Beteiligten schlossen im Dezember 2013 die Ehe. Im Oktober 2014 übertrug der Antragsteller der Antragsgegnerin ein ihm gehörendes und mit kreditsichernden Grundschulden zugunsten der G. Bank belastetes Hausgrundstück, das den Beteiligte...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / I. Einführung

Dieser Aufsatz ergeht in Anlehnung an den Vortrag des Autors anlässlich der Herbst-Tagung der Arge Familienrecht im Herbst 2023 in Fulda. Die Ehe bietet steuerlich eine Menge Vorteile. Neben dem Splittingtarif bei der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung, den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und dem dort vergleichsweise günstigen Steuersatz der Steuerklasse I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Ehevertrag

Aufwendungen für einen Ehevertrag über die Regelung des Güterstands betreffen den familienrechtlichen Status der beteiligten Personen und damit die Lebensführung. Das gilt auch, wenn durch diesen Ehevertrag die Zuordnung der Einkünfte aus den jeweiligen Vermögen geregelt wird; die Beziehung zu dem familienrechtlichen Status ist die überwiegende.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Güterstand

Aufwendungen für einen Ehevertrag über die Regelung des Güterstands betreffen den familienrechtlichen Status der beteiligten Personen und damit die Lebensführung. Das gilt auch, wenn durch diesen Ehevertrag die Zuordnung der Einkünfte aus den jeweiligen Vermögen geregelt wird; die Beziehung zu dem familienrechtlichen Status überwiegt.[1]mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / II. Ertragsteuer

In der Literatur wird vorgeschlagen, die Problematik dadurch zu lösen, dass die Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung durch einen Vermögensgegenstand nicht erst in dem Ehevertrag vereinbart wird, mit dem die Zugewinngemeinschaft beendet wird, sondern bereits bevor ein Ehevertrag geschlossen wird, mit dem der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft unter Ausnutzun...mehr