Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.2.1.1 Vereinbarung in Teilbereichen

Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Beispiel religiöse Erziehung Wir, (die Eheleute) A. und H. M., wollen am … in … heiraten. Wir wollen Kinder haben. Für unsere Kinder legen wir uns in dieser Vereinbarung auf eine kirchlich ausgerichtete und kirchlich begleitete Erzieh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.3 Vermögenssorge

Im Rahmen der Vermögenssorge des § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Verpflichtung, das Vermögen des Kindes zu verwalten, es zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren, § 1642 BGB. Hinweis Eltern erfüllen ihre Pflicht, Geld des Kindes nach Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, wenn sie eine Form der Vermögensverwaltung wählen, die auch ein wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.1.2 Vereinbarungen zum Vornamen

Eheleute gerade unterschiedlicher kultureller Herkunft könnten wechselseitig fürchten, der andere Elternteil würde für den Fall der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf einem Vornamen bestehen, der für den anderen Elternteil nicht akzeptabel ist. In einem solchen Fall kann man sich auch zuvor schon zu einer Namenswahl verpflichten. Formbedürftig ist eine solche Vereinbarung n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.1.8.3 Vereinbarung über den Ehenamen

Niemand ist gehindert, sich per Ehevertrag wirksam zu verpflichten, nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Er muss dann allerdings gewärtigen, nach der Scheidung im Weigerungsfall zur Abgabe einer derartigen Erklärung verurteilt zu werden.[1] Das Urteil ersetzt die Erklärung (§ 894 ZPO). Eine – bindende – Vereinbarung über die Bestimmung des Ehenamens bleib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.2.2 Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung

Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt [1], § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend. Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelung bezüglich Angelegenhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Familienrecht / A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

Rz. 1 Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Familienrecht / F. Muster: Grundzüge des Zugewinnausgleichs

Rz. 9 Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es zwei Anlässe zur Durchführung des Zugewinnausgleichs: Im Falle des Todes eines Ehegatten hat der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / I. Muster: Gesetzliche Erbfolge

Rz. 1 Muster 7.1: Gesetzliche Erbfolge Muster 7.1: Gesetzliche Erbfolge Ausgangspunkt für die Lösung jeder erbrechtlichen Frage ist die Feststellung, welche Erbfolge sich im Einzelfall ergibt, ohne dass der Erblasser eine Regelung getroffen hat. Die Feststellung muss sogar zur Kontrolle von Zweifelsfragen gestellt werden, wenn es eine erbrechtliche Regelung des Erblassers gib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Güterstand

Rz. 1744 Beim Abschluss eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ist der Güterstand zu beachten. Eine per Ehevertrag vereinbarte "Gütergemeinschaft" beinhaltet nämlich die Gefahr, dass das Ehegatten-Arbeitsverhältnis wegen bestehender "Mitunternehmereigenschaft" steuerlich nicht anerkannt wird (vgl. Schoor, FR 1988, 573, 577). Eine Ausnahme lässt die Rechtsprechung lediglich dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Besonderheiten der Vollstreckung bei Gütergemeinschaft

Rz. 8 Die Eheleute können durch wirksamen Ehevertrag gem. §§ 1408, 1415ff. BGB den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbaren. Für die Zwangsvollstreckung von Forderungen gegen einen der Ehegatten[1] differenziert § 740 ZPO hinsichtlich der Vollstreckungsvoraussetzungen zum einen nach der Zugehörigkeit des Gegenstands zu den Vermögensmassen i. S. d. §§ 1416ff. BGB (Gesamtg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut

Rz. 9 § 740 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut) (1) Leben die Ehegatten in Gütergemeinschaft und verwaltet einer von ihnen das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein Urteil gegen diesen Ehegatten erforderlich und genügend. (2) Verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich, so ist die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zuläss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut der beendeten Gütergemeinschaft

Rz. 20 § 743 ZPO (Beendete Gütergemeinschaft) Nach der Beendigung der Gütergemeinschaft ist vor der Auseinandersetzung die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zulässig, wenn beide Ehegatten zu der Leistung oder der eine Ehegatte zu der Leistung und der andere zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt sind. Die Gütergemeinschaft kann durch Ehevertrag,[1] Aufhebungsurt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Zwangsvollstreckung bei fortgeltendem Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

Rz. 25 § 744a ZPO (Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft) Leben die Ehegatten gemäß Art. 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.3 Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 23 § 745 ZPO (Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft) (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den überlebenden Ehegatten ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Nach der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die Vorschriften der §§ 743, 744 mit der Maßgabe, dass an die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Ehevertrag in Verbindung mit einem Erbvertrag

Rz. 147 Wird ein Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag gleichzeitig mit einem Erbvertrag erstellt, so galt bis zum 31.7.2013 bei der Wertberechnung der Vertrag mit dem höheren Wert, § 46 Abs. 3 KostO. Aus diesem Grund waren zunächst die Werte für beide Verträge zu ermitteln, um feststellen zu können, welcher Wert der höhere ist. Da eine § 46 Abs. 3 KostO entsprechende Regelu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Regelung nur bestimmter Gegenstände durch Ehevertrag, § 100 Abs. 2 GNotKG

Rz. 123 Soll nur ein bestimmter Gegenstand durch Ehevertrag geregelt werden, so gilt dessen Wert, § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG. In der Praxis kommt der modifizierte Zugewinnausgleich recht häufig vor. Hier werden beispielsweise oft Geschäfts-, Gesellschafts- oder Erbanteile aus dem zukünftigen Zugewinnausgleich ausgeklammert. § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG kommt aber nicht generell be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / IV. Ehevertrag/Erbvertrag/Gütertrennung bei Scheidungsfolgenvereinbarung

1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Ehevertrag – Vereinbarung von Wert und Gebühren

Rz. 264 Um Schwierigkeiten bei der Bewertung der ehevertraglichen Regelung sowie bei der Bemessung der Geschäftsgebühr zu umgehen, kann eine konkrete Regelung mit dem Mandanten getroffen werden: Rz. 265 Formulierungshilfen "Für alle Regelungspunkte des Ehevertrags ist ein eigener gesetzlicher Gegenstandswert gegeben. Diese Werte werden addiert. Hieraus berechnen sich die Anwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Erstellung eines Ehevertrags

a) Gesetzliche Regelung Rz. 107 § 100 Güterrechtliche Angelegenheitenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / j) Regelung künftiger Vermögenswerte bei Abschluss eines Ehevertrags

Rz. 268 Werden in einem Ehevertrag künftige Vermögenswerte mit geregelt, dürfen diese mit 30 % ihres künftigen Wertes in die Wertberechnung mit einbezogen werden. Häufig kann man aber derartige Vermögenswerte noch nicht beziffern. Hier bietet sich an, einen konkreten Wert vorzugeben mit der Einschränkung, dass dieser gelten soll, soweit sich gesetzlich kein höherer Wert ergibt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 107 § 100 Güterrechtliche Angelegenheitenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Mehrere Regelungen/Güterstandsschaukel

Rz. 118 Auch bei Modifikation des Güterstands durch Ehevertrag (i.S.v. § 1408 BGB) berechnet sich der Geschäftswert nach § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 GNotKG.[75] Für Eheverträge, in denen ausschließlich Modifikationen zu den Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB geregelt werden, richtet sich die Wertbestimmung für den Notar nach § 51 Abs. 2 GNotKG; es gilt als W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Praxistipps/Berechnungsbeispiele

Rz. 127 Praxistipp In der Praxis hat es sich bewährt, vor der Abrechnung gegenüber dem Mandanten sich bei notariell beurkundeten Eheverträgen mit dem Notar bezüglich des Wertes abzustimmen, sonst sind Rückfragen des Mandanten vorprogrammiert. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die anwaltliche Tätigkeit möglicherweise insgesamt mehr umfasst hat, als lediglich die Beurk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / h) Zukünftiges Vermögen, § 100 Abs. 3 GNotKG

Rz. 131 Ebenso ist eingeführt worden, dass im Ehevertrag konkret bezeichnete künftige Vermögenswerte mit einem Wert von 30 % angesetzt werden können. Das gilt nach Ansicht des LG Kleve auch dann, wenn die Übertragung von Gesellschaftsanteilen kurz bevorsteht. Zitat "Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind zukünftiges Vermögen eines Ehegatten im Sinne von § 100 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 111 Bewertet werden nach § 100 Abs. 1 GNotKG z.B.:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 110 Maßgeblich für die Wertberechnung der Notarkosten ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren, § 96 GNotKG i.V.m. § 10 GNotKG somit mit der Beendigung des Geschäfts, d.h. bei Eheverträgen mit der Beurkundung (Abschluss der Niederschrift des Geschäfts[63]), was sich aber auch bereits durch den Begriff "gegenwärtiges Vermögen" in § 100 GNotKG ergibt. Zur Fälligkeit b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gütertrennung

Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M. setzt in solch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 738 In Familiensachen kommt es immer wieder zu sog. "Güterichterverfahren", zum einen für reine FamFG-Angelegenheiten gem. § 36 Abs. 5 FamFG und für Familienstreitsachen sowie Verbundverfahren nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 278 Abs. 5 ZPO. Rz. 739 Zitat § 36 Abs. 5 FamFG "(5)" -1- Das Gericht kann die Beteiligten für den Versuch einer gütlichen Einigung vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / d) Begrenzter Abzug der Verbindlichkeiten, § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 116 Schulden werden abgezogen bis max. die Hälfte des Vermögens noch verbleibt, und zwar nur von dem Vermögen, auf dem sie lasten; haften die Ehegatten als Gesamtschuldner, so werden jedem Ehegatten nach seiner Beteiligung im Innenverhältnis die Verbindlichkeiten zugewiesen, im Zweifel ist § 426 BGB (Gesamtschuldnerausgleich) anzuwenden.[74] Rz. 117 Überschuldetes Vermöge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG

Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Scheidungsfolgenvereinbarung

a) Gütertrennung Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Annahme als Kind

a) Wertberechnung bei Minderjährigen Rz. 164 In § 23 Abs. 3 RVG wird für entsprechende Tätigkeiten, die die Annahme als Kind bei Minderjährigen regeln, auf § 101 GNotKG verwiesen: Zitat § 101 Annahme als Kind "In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 EUR."[118] Rz. 165 Der Gesetzgeber begründet diese Neuregelung wie folgt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Weitere Regelungsgegenstände

Rz. 158 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Bewertung einzelner Regelungsgegenstände in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die z.B. im Laufe der Trennungszeit oder im Hinblick auf eine anstehende Scheidung geschlossen wird auf die Ausführungen zu den jeweiligen Themen in diesem Kapitel verwiesen. Rz. 159 Sofern als Folge der Gütertrennung auch Regelungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Wertberechnung bei Minderjährigen

Rz. 164 In § 23 Abs. 3 RVG wird für entsprechende Tätigkeiten, die die Annahme als Kind bei Minderjährigen regeln, auf § 101 GNotKG verwiesen: Zitat § 101 Annahme als Kind "In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 EUR."[118] Rz. 165 Der Gesetzgeber begründet diese Neuregelung wie folgt: Zitat "Dieser Vorschlag soll an die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag

Rz. 154 Fraglich ist, wie die Worte "Mitwirkung bei der Gestaltung an einem Vertrag" auszulegen sind. Ohne Zweifel kann wohl die Geschäftsgebühr abgerechnet werden, wenn durch den Anwalt Formulierungen für einen Vertrag/eine Vereinbarung vorgeschlagen werden.[106] Groß spricht sich dafür aus, dass aber auch schon die Prüfung eines vom Mandanten vorgelegten Vertrags und der d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 271 Eine Einigungsgebühr kann nur entstehen, wenn durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einem wirksamen Vertrag Streit oder zumindest Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beendet wird. Dies bedeutet, dass für die Mitwirkung an rechtsbegründenden Verträgen die Einigungsgebühr nicht entstehen kann, es sei denn, zumindest eine Partei hat sich zuvor einer Rechtspositio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / h) Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Vergleich?

Rz. 294 Grundsätzlich ist der erkennende Richter berechtigt, im Rahmen eines Vergleichs gem. § 127a BGB, Erklärungen aufzunehmen, die ansonsten der notariellen Beurkundung bedürfen. Ein solcher Vergleich wahrt nach Ansicht des BGH [214] auch die Form des § 127a BGB. Rz. 295 In dem vom BGH entschiedenen Fall wurden unter anderem die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie sowie d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Wertberechnung bei Volljährigenadoption

Rz. 166 Um Erwachsene adoptieren zu können, reichen die Adoptiveltern gemeinsam mit dem adoptionswilligen Volljährigen gemeinsam einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Bei der Volljährigenadoption wird vorrangig gem. § 42 Abs. 2 FamGKG bewertet; der Auffangwert mit 5.000,00 EUR kommt nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte in Betra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / A. Grundsätze

Rz. 1 Die Abrechnung familienrechtlicher Mandate setzt nicht nur eine fundierte Kenntnis der Wertberechnung und Vergütungsansprüche sowie dazu ergangener Rechtsprechung voraus. Wichtig ist vielmehr auch, Fallstricke bei der Mandatsannahme bzw. Mandatsbeendigung zu erkennen, damit die Vergütungsansprüche am Ende auch durchgesetzt werden können. Da anwaltliche Vergütungsansprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / I. Übersicht

Rz. 1 Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / V. GNotKG

Rz. 49 Die Kostenordnung kam für die Berechnung des Anwaltsgebührenwerts in den nach § 23 Abs. 3 S. 1 RVG in bestimmten Fällen bis zum 31.7.2013 zur Anwendung. Hier verwies das RVG für eine anwaltliche Tätigkeit, die nicht gerichtlich ist und auch nicht gerichtlich sein könnte, z.B. den Vertragsentwurf, auf bestimmte Vorschriften der Kostenordnung (§§ 19 bis 23, 24 Abs. 1, 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Einleitung, Geltungsbereich und Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 229 Der Inhalt einer Vergütungsvereinbarung lässt sich in der Übersicht wie folgt festhalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 11. Unterhaltsverzicht

Rz. 441 In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Ehegatte oder auch beide auf jeglichen Unterhalt verzichten. Der Wert bestimmt sich hierbei nach dem Anspruch, auf den verzichtet wird, selbst wenn sich dieser erst in der Zukunft ergibt. Bildet ein möglicher oder unsicherer Anspruch den Gegenstand des Verzichts, so wird hierbei lediglich ein Bruchteil des Wertes nach § 51 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Aufschiebende Bedingung/Widerruf – Vereinbarung "für den Fall der Scheidung"

Rz. 283 Der Rechtsanwalt erhält die Einigungsgebühr nicht, wenn ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Vorbehalt des Widerrufs geschlossen wird und die Bedingung nicht eintritt bzw. der Vertrag widerrufen wird, Absatz 3 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG. Rz. 284 Dies bedeutet, dass bei einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung z.B. über nachehelic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen. Sodann erfolgt eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehegatten / 4.4 Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Sofern man sich sowohl für den Erbfall als auch für den Scheidungsfall absichern möchte, kommt eine – gesetzlich nicht geregelte – Kombination der Güterstände der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung im Betracht. Die Vereinbarung der sog. modifizierten Zugewinngemeinschaft ermöglicht es, den Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall ganz auszuschließen oder abzuändern, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehegatten / 4.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag zwischen den Ehegatten vor oder während der Ehe vereinbart werden[1] und kommt in der Praxis kaum vor. Das Vermögen beider Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen und Gesamtgut [2]: Am Gesamtgut entsteht eine Gemeinschaft beider Ehegatten zur gesamten Hand, wobei beide Eigentümer werden.[3] Zu dem Gesamtgut gehö...mehr