Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Kompensation von ehebedingten Nachteilen / ehebedingte Vorteile

Rz. 199 In der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte wird nicht selten der Begriff der "Kompensation" erwähnt.[322] Der ehebedingte Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch anderweitige erlangte – ehebedingte – Vorteile kompensiert worden ist.[323] Eine – wie auch immer ausgest...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevertrag und freigebige Zuwendung (ErbStB 2022, Heft 4, S. 109)

Anmerkungen zu BFH v. 1.9.2021 – II R 40/19 Dipl.-Finw. Stefan Heinrichshofen, RA/FASt/StB[*] Der BFH hatte in seiner Entscheidung vom 1.9.2021 entschieden, dass ein Ehevertrag künftiger Eheleute, in dem sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren und der spätere Ehemann sich für den Fall der Scheidung zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, diese Zahlungsverpflichtung...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 4. Folgen für die Praxis

Die Entscheidung ist für mich zumindest im Ergebnis ein Lichtblick und Meilenstein in der ehelichen Beratung aus schenkungsteuerlicher Sicht, der seit langem notwendig war. Der Kl. und ihrem Berater sei für ihre Hartnäckigkeit gedankt. Anders als in anderen Jurisdiktionen gelten für Zuwendungen unter Eheleuten die allgemeinen schenkungsteuerlichen Grundsätze, so dass Übertrag...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 1. Problemstellung

Der BFH hatte in seiner Entscheidung vom 1.9.2021 darüber zu befinden, ob die vom Ehemann i.R.d. Scheidung an seine Ehefrau erfolgte Zahlung Schenkungsteuer auslöst (BFH v. 1.9.2021 – II R 40/19). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin (Kl.) schloss mit ihrem späteren Ehemann (nachfolgend: EM) auf dessen Geheiß, im Mai 1998 einen notariellen Ehevert...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Stefan Heinrichshofen, RA/FASt/StB[*] Der BFH hatte in seiner Entscheidung vom 1.9.2021 entschieden, dass ein Ehevertrag künftiger Eheleute, in dem sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren und der spätere Ehemann sich für den Fall der Scheidung zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, diese Zahlungsverpflichtung keine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rufen wir uns dazu folgende Rspr.-Grundsätze in Erinnerung: Der Steuer unterliegt als Schenkung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes, auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist unentgeltlich, wenn er nicht...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 3. Die Entscheidung des BFH

In einem ersten Schritt erläutert der Senat die allgemeinen Grundsätze der freigebigen Zuwendung, bevor er in einem zweiten Schritt auf die Besonderheiten der Bedarfsabfindung eingeht. In dem ersten Schritt verabschiedet sich der BFH zwar nicht von seiner alten Rspr., geht aber (leider) auch mit keinem Wort auf die an ihr geübte Kritik, insb. in Bezug auf die von den Zivilge...mehr

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ZErb 03/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Beck'sches Prozessformularbuch, Handbuch, 15. Auflage 2022, Mit Fre...mehr

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AGS 03/2022, Korinthenberg, GNotKG - Kommentar zum Gerichts- und Notarkostengesetz

Herausgegeben von Klaus Otto, Dr. Markus Sikora und Werner Tiedtke. 22. Aufl., 2022. Verlag Franz Vahlen, München. XXX, 2.048 S., 169,00 EUR Auch wenn das GNotKG von dem KostRÄG 2021 bis auf die Erhöhung bestimmter Gebührenbeträge verschont geblieben ist, war eine Neuauflage angesichts der umfangreichen Rspr., die seit der Vorauflage des Jahres 2020 ergangen ist, geboten. Die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Bei der Zwangsvollstreckung gegen einen verheirateten Schuldner ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass dieser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) lebt, solange nicht dem Vollstreckungsorgan ein anderer Güterstand, etwa durch Vorlage des Ehevertrags in notarieller Form (§ 1410 BGB) oder eines Auszugs aus dem Güterrechtsregister (§§ 1558ff...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 740 ZPO gilt nur für die Vollstreckung in das Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft und erfasst weder das Vorbehalts- noch das Sondergut (MünchKomm/ZPO-Heßler, § 740 Rn. 5, 6). Für die Zwangsvollstreckung in die letztgenannten Vermögensteile ergeben sich keine Besonderheiten (vgl. BeckOK/ZPO-Ulrici, § 740 Rn. 4). Die Bestimmung gilt für jede Art der Zwangsvolls...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / III. Die Berechnung der Anwaltsgebühren in selbstständigen Familiensachen

Rz. 64 Selbstständige Familiensachen sind diejenigen, die nicht Folgesachen im Scheidungsverbund sind (§ 137 FamFG). Da über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen im Verbund nach § 137 Abs. 1 FamFG zusammen verhandelt und entschieden wird, können selbstständige Familiensachen nur vor Anhängigkeit der Ehesache (Scheidung) oder nach Ausspruch der Scheidung durch das Fami...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / II. Die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 58 Wenn der RA in einer Familiensache im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht tätig wird erhält er für seine Tätigkeit im Prinzip dieselben Gebühren wie für eine Tätigkeit in jeder anderen Zivilsache. Nachfolgend sollen gleichwohl diese Gebühren in ihrem speziellen Bezug auf die Tätigkeit in Familiensachen erläutert werden. Für den RA entstehen im Verfahren vor...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff., 26, 26 und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVGmehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / II. Zur Sinnhaftigkeit von Eheverträgen

Insoweit wird argumentiert, dass auf dem zum Abschluss eines Ehevertrags aufgeforderten jungen Ehepaar ein immenser Druck laste, einen solchen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Fall werde nicht fair verhandelt, sondern lediglich massiver Druck auf den in den Familienkreis eintretenden Ehepartner und auf den Gesellschafterkreis eintretenden Abkömmling ausgeübt.[3] Da...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 3. Kontrollmöglichkeit

Drittkontrahierungsklauseln können nur effektiv sein, wenn die Gesellschaft in der Lage ist die Einhaltung der gesellschaftsvertragliche Obliegenheit zum Abschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags durch die Gesellschafter innerhalb einer bestimmten Frist zu kontrollieren.[63] Die erforderliche Kenntnis der Gesellschaft von der familienrechtlichen Situation der Gesellschafte...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 6

Auf einen Blick Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für Unternehmerehen grundsätzlich ungeeignet. Seine ehevertragliche Modifizierung ist daher sinnvoll und möglich. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf eine mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts. Es ist daher zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Gesellschafter durch die And...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 3. Strukturelle Unterlegenheit des Ehepartners

Weiterhin wird argumentiert, dass der BGH die Nichtigkeit eines Ehevertrags massgeblich aus der Disparität der Ehevertragsparteien bei Vertragsschluss abgeleitet habe.[35] Eine solche Disparität könne auch vorliegen, wenn die sich im Verhandlungsergebnis widerspiegelnde Dominanz einer Vertragspartei nicht einseitig auf rein subjektive Faktoren im persönlichen Verhältnis der ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / I. Zur Motivation satzungsmäßiger Güterstandsklauseln

Güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen wie § 1365 BGB können die Rechtssicherheit von in Zusammenhang mit der Gesellschaft geschlossener Rechtsgeschäfte in Frage stellen. Weiterhin kann die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen nach § 1371 BGB die Liquidität der Gesellschaft schmälern. Zwar richtet sich dieser Anspruch gegen den Gesellschafter und nicht gegen die...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / a) Ausschluss

Die Gesellschafter sind grundsätzlich nicht in der Lage einen außenstehenden Dritten in Gestalt des Ehegatten des betroffenen Gesellschafters durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung zum Abschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags zu verpflichten. Eine solche Regelung wäre eine unzulässige Regelung zu Lasten Dritter bzw. ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschütz...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 4. Unzulässige Hinauskündigung

Schließlich soll die Sittenwidrigkeit einer Güterstandsklausel im Einzelfall daraus abgeleitet werden können, dass sie in ihren Wirkungen mit einer unzulässigen Hinauskündigungsklausel vergleichbar sei.[40] Hinauskündigungsklauseln sind unzulässig, weil die permanente Drohung der möglichen Hinauskündigung dazu führen kann, dass der betroffene Gesellschafter seine Rechte und ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1

GmbH-Satzungen enthalten regelmäßig sog. Güterstandsklauseln, die für den Fall, dass ein verehelichter Gesellschafter nicht im Güterstand der Gütertrennung oder alternativ im Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft lebt, die Möglichkeit vorsehen, den betroffenen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen. Derartige Klauseln sind in der jüngeren Vergangenhei...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / e) Kombination

Es bietet sich an, die vorgestellten Alternativen zur Sanktionierung der Nichtvereinbarung eines Ehevertrags miteinander zu kombinieren. So wird zum einen ein abgestuftes Vorgehen möglich und zum anderen behalten die verbleibenden Gesellschafter so einen gewissen Entscheidungsspielraum. So muss nur in Fällen reagiert werden, in denen der Gesellschaft tatsächlich eine Gefahr ...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Grundsätze

Rz. 107 Bei jeder Teilungserklärung ist das Bestandsinteresse der gegenwärtigen oder zukünftigen Eigentümer gegen die erforderliche Zukunftsoffenheit abzuwägen. Handelt es sich um eine reine Vorratsteilung im eigenen Bestand, genügt zwar der Hinweis auf notwendige Anpassungen im Falle zukünftiger Veräußerungen. Sinnvoll ist es aber auch hier, anhand der Pläne und Gegebenheit...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / b) Möglichkeit des Nachweises der mangelnden Gefährdung der Gesellschaft

Alternativ zur Ausschließung wird vorgeschlagen, den Nichtabschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags nicht sofort mit der Ausschließung zu sanktionieren, sondern stattdessen dem betroffenen Gesellschafter die Möglichkeit des Nachweises zu eröffnen, dass von dieser Tatsache im konkreten Fall keine Gefahren für die Gesellschaft ausgehen. So könne der Gesellschafter z.B. darle...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 2. Art. 6 GG

Art. 6 Abs. 1 GG garantiert die Freiheit der Gestaltung der ehelichen Lebensführung, wozu grundsätzlich auch die Freiheit gehört, die güterrechtlichen Beziehungen der Ehegatten autonom zu regeln. Klar ist, dass auch das Grundrecht aus Art. 6 GG Drittwirkung entfalten kann.[29] Diese Freiheit gehört allerdings nicht zum Kernbereich des Grundrechts,[30] so dass der Eingriff du...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / V. Unterhaltsabänderung mit Neubewertung der Ausübungskontrolle zum Ehevertrag

§ 238 FamFG ermöglicht die Abänderung einer gerichtlichen, rechtskräftigen Unterhaltsverpflichtung. Zu ihrer Rechtfertigung müssen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt. Dabei darf die Rechtskraft der Vorentscheidung nur insoweit durchbrochen werden, ...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / A. Gegenstand

Der Begriff "Nebengüterrecht" ist nicht legal definiert. Er ist ein Rechtsbegriff, der sich in der Praxis aus einem umfassenderen Komplex familienrechtlich bedeutsamer, bei Trennung und Scheidung virulent werdender, aber nicht im Familienrecht selbst geregelter Anspruchsgrundlagen mit Vermögensbezug herauskristallisiert hat. "Nebengüterrecht" in diesem Sinn umfasst die konkl...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / C. Gesetzliches Güterrecht und nebengesetzliches Güterrecht

Das gesetzliche Güterrecht ist Ordnungsrecht. Es ordnet die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten subsidiär, indem es festlegt, dass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen (nur) dann gilt, "wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren",[25] § 1363 Abs. 1 BGB. Abschnitt 1 Titel 6 des 4. Buchs des BGB lautet "eheliches Güterrecht". Die Üb...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / III. Teleologischer Ansatz

Dies führt unmittelbar zum teleologischen Ansatz: Zweck des sog. Nebengüterrechts ist ein billiger, sach- und interessengerechter Ausgleich zugunsten des benachteiligten Ehegatten, wo dieser Ausgleich güterrechtlich nicht zu erlangen ist (nachteiliger Ehevertrag oder gestörter Zugewinnausgleich, s.o.), und zwar durch Beteiligung an der Wertschöpfung über einen schuldrechtlich...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / H. Zusammenfassung

Das Nebengüterrecht als Richterrecht ist seit seiner Einführung 1952 nicht zur Ruhe gekommen, und das wird ihm auch künftig nicht gelingen. Es ist historisch überholt, problembehaftet, kompliziert und für die Anwaltschaft haftungsgeneigt. Nebengüterrecht ist materiell Güterrecht und muss dort auch formell gesetzlich geregelt werden. Mein Vorschlag verlagert die Billigkeitskon...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Gesellschafter

Rz. 30 Die B.V. muss mindestens einen Gesellschafter haben. Eine zahlenmäßige Begrenzung nach oben gibt es nicht. Gesellschafter können natürliche und Rechtspersonen sein, ungeachtet ihrer Nationalität. Auch unmündige Personen können Gesellschafter einer B.V. sein, wenn sie von einer mündigen Person vertreten werden. Rz. 31 Bevor genauer auf die Position von Ehegatten von Ges...mehr

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Finnland / 9. Ehegatten als Aktionäre

Rz. 130 In Finnland sind grundsätzlich keine Besonderheiten zu beachten, wenn einer der Ehegatten Aktionär ist. Nach dem finnischen Eherecht sind die Vermögen der Ehegatten getrennt voneinander zu betrachten. Das Vermögen, das ein Ehegatte vor der Heirat hatte, gehört nach der Heirat nur ihm. Auch das Vermögen, das der Ehegatte während der Ehe erwirbt, gehört ausschließlich ...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / II. Gesellschafter

Rz. 45 Gesellschafter einer LLC können weiterhin natürliche oder juristische Personen sein. Neu ist, dass die LLC anstatt mindestens zwei nunmehr auch nur einen Gesellschafter haben kann. Die maximale Anzahl von Gesellschaftern bleibt bei 50. Eine Ein-Mann-LLC ist somit zulässig. Natürliche Personen müssen grundsätzlich 21 Jahre alt sein, um Gesellschafter werden zu können. R...mehr

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Schweden / II. Gesellschafter

Rz. 23 Es gibt keine Bestimmungen über Mindest- oder Höchstanzahl der Aktionäre[24] und keinerlei Einschränkungen des möglichen Gesellschafterkreises. Das schwedische Familienrecht kennt zwar als gesetzlichen Güterstand auch eine Art Zugewinngemeinschaft ("Giftorätt")[25] jedoch begrenzt dies grundsätzlich nicht die Verfügungsgewalt über bewegliches Eigentum und Wertpapiere w...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Gesellschafter

Rz. 9 Das polnische Recht kennt zwar grundsätzlich keine Mindestzahl an Gesellschaftern einer Sp. z o.o. Jedoch darf gem. Art. 151 § 2 HGG eine Ein-Mann-Sp. z o.o. (wie übrigens gem. Art. 301 § 1 HGG auch eine Aktiengesellschaft oder gem. Art. 3001 § 1 HGG eine einfache Aktiengesellschaft) nicht durch eine (andere) Ein-Mann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also etwa au...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 78 Die Gesellschafter der GmbH werden im Handelsregister entsprechend der Identifikation in der "escritura" oder in dem privatschriftlichen Dokument registriert, und zwar bei natürlichen Personen mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Steuernummer, Angaben zum Ehe- und Güterstand sowie dem kompletten Namen des Ehegatten. Ist der Ehegatte nicht Miteigentümer eines Anteils,...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Problemstellung

Rz. 125 Der Wechsel des Gesellschafters kann statt durch Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession) auch durch Änderungen auf der Vermögensebene des Gesellschafters (Universalsukzession) erfolgen. In Betracht kommen hier insbesondere folgende Fälle:mehr

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England und Wales1 England ... / II. Gesellschafter

Rz. 77 Eine Ltd. kann durch mehrere natürliche oder juristische Personen oder aber auch als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden. Es gibt keine Höchstzahl von Gesellschaftern. Ihre Gesellschafter können In- oder Ausländer sein und im In- oder Ausland ansässig sein. Rz. 78 Auch die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags durch Minderjährige ist wirksam, sofern der Minde...mehr

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Estland / II. Gesellschafter

Rz. 16 Die OÜ muss mindestens einen Gesellschafter haben. Für die Ein-Mann-OÜ bestimmt § 138 Abs. 5 HGB, dass der Gründungsvertrag durch einen notariell beglaubigten Gründungsbeschluss ersetzt wird. Die Zahl der Gesellschafter kann beliebig hoch sein. § 137 Abs. 1 HGB spricht lediglich von einem oder mehreren Gesellschaftern und gibt somit keine Höchstgrenze an. Rz. 17 Gesell...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / II. Problematik der Entscheidung

Rechtsanwalt Bergquist war als Nachlassverwalter mehrfach im schwedisch-deutschen Verfahren tätig. Er stellt, ausgehend von dem Mahnkopf-Fall drei Beispiele vor, um die Problematik weiter zu erörtern. Die Voraussetzungen der Beispiele sind folgende: Herr A und Frau B sind beide deutsche Staatsangehörige. Die Eheleute sind seit 1970 verheiratet und haben ein gemeinsames Kind C....mehr

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FF 11/2021, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind am 30.3.2001 die Ehe miteinander eingegangen. Vorab schlossen die Beteiligten am 29.3.2001 einen notariell beurkundeten Ehevertrag (UR-Nr. […] des Notars […]), in dem sie u.a. Gütertrennung (§ 1) vereinbarten und den Versorgungsausgleich ausschlossen (§ 2). Zudem vereinbarten die Beteiligten in Ziff. VIII. Abs. 2 der notariell beurkundeten...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / d) Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

[20] Am 29.8.2015 verstarb Herr Mahnkopf. Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. [21] Die Eheg...mehr

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FF 11/2021, Europäisierung des Familienrechts - Wie der EuGH das deutsche Güterrecht auf den Kopf stellt

Argiris Balomatis In unserer familienrechtlichen Praxis erfreuen wir uns immer öfter an Sachverhalten mit Auslandsbezug. Wir fragen routinemäßig die Staatsangehörigkeiten ab, lassen uns eine Chronologie der Wohnorte seit Eheschließung geben und sammeln ganz akribisch die subjektiven und objektiven Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts. In aller Regel sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 1 Gesetzliche Unterhaltspflichten

Eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann beruhen auf Verwandtschaft gerader aufsteigender oder absteigender Linie, z. B. Eltern und Großeltern gegenüber Kindern und Enkeln – und umgekehrt[1] Hinweis Unterhaltsanspruch des Kindes aus gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Ein von der Mutter während der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch heterologe Insemination gezeugtes Kin...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren

Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.[1] Eine solche Vereinbarung ist jederzeit möglich und kann auch noch nach Eingehen der Ehe erfolgen. Das typische Risiko bei einer Ehe, bei der ein Partner Unternehmer bzw. freiberuflich tätig ist, zeigt sich darin, dass oft das Unternehmen/die ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.1 Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Verträgen und Erklärungen bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist.[1] Bei Eheverträgen, die vor dem Notar abgeschlossen werden, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehepartner, wenn sich die Beurkundung des Ehevetrags nicht auf ...mehr