Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2 Vertragliche Modifizierung

1.2.1 Individuelle Lösung Sie haben die Wahl! Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten[1] jederzeit, auch nach Eheschließung, ihre güterrechtlichen Verhältnisse anderweitig regeln[2]: Sie können etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren, aber auch entsprechend den jeweiligen persönlichen Verhältnissen einzelne Abweichungen von den gesetzlich normierten Güt...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3 Gerichtliche Überprüfung

1.3.1 Wirksamkeitskontrolle Inhaltskontrolle möglich Allerdings unterliegen solche Eheverträge einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte.[1] So könnte die in einem umfassenden Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung unwirksam sein, wenn sich bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung herausstellt, dass der Vertrag etwa wegen der (unzureichenden) Regelung des Unterhalts di...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehevertrag – Güterrechtsregister

Zusammenfassung Überblick Eheleute (und eingetragene Lebenspartner) leben grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie können diese allerdings im Wege des Ehevertrags modifizieren oder aber die Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft, neuerdings auch der Wahl-Zugewinngemeinschaft wählen. Eine Eintragung im Güterrechtsregister kann si...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.2 Ausgewogenheit des Vertrags

Gestörte Vertragsparität Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrags regelmäßig noch nicht. Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten ...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.1 Bedeutung und Zweck

Schutz des Rechtsverkehrs Die praktische Bedeutung des Güterrechtsregisters ist gering. Gleichwohl wird seine Beibehaltung überwiegend gefordert. Es soll den Rechts- und Geschäftsverkehr einerseits schützen, andererseits auch erleichtern durch Offenlegung der güterrechtlichen Verhältnisse. Das Register spielt eine Rolle bei der Gütergemeinschaft, etwa wenn die Eheleute Gegens...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.1 Individuelle Lösung

Sie haben die Wahl! Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten[1] jederzeit, auch nach Eheschließung, ihre güterrechtlichen Verhältnisse anderweitig regeln[2]: Sie können etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren, aber auch entsprechend den jeweiligen persönlichen Verhältnissen einzelne Abweichungen von den gesetzlich normierten Güterständen festlegen. Beis...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.4 Formvorschriften

Unwirksame Vereinbarung? Soll nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft (i. d. R. nach rechtskräftiger Scheidung) eine Vereinbarung über den zu zahlenden Zugewinnausgleichsanspruch getroffen werden, bestehen insoweit keine Formvorschriften. Dies gilt jedoch nicht in anderen Konstellationen und Phasen der Trennung. Nicht immer werden hier die Formvorschriften für Vergleiche übe...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.4 Sittenwidrigkeit und Grundbuchverfahren (neu!)

Unwirksamer Ehevertrag? Bei der Eintragung in das Grundbuch reicht grundsätzlich die Eintragungsbewilligung des Betroffenen zur Eintragung aus. Die Wirksamkeit des Grundgeschäfts ist danach in der Regel nicht Voraussetzung der Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuchamt darf die Grundbucheintragung selbst dann nicht ablehnen, wenn es das Geschäft, das Grundlage einer dinglichen...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.3 Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Nach der Trennung Auch im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute kann ein Ehevertrag in Gestalt einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, in dem auch güterrechtliche Fragen zu klären sein können. Im Falle beiderseitiger Verhandlungsbereitschaft kann es sich empfehlen, einen vorgezogenen Stichtag für die Berechnung des Endvermögens und wechselseitige Auskunftser...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.1 Wirksamkeitskontrolle

Inhaltskontrolle möglich Allerdings unterliegen solche Eheverträge einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte.[1] So könnte die in einem umfassenden Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung unwirksam sein, wenn sich bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung herausstellt, dass der Vertrag etwa wegen der (unzureichenden) Regelung des Unterhalts die Ehefrau unangemessen bena...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2 Güterrechtsregister

2.1 Bedeutung und Zweck Schutz des Rechtsverkehrs Die praktische Bedeutung des Güterrechtsregisters ist gering. Gleichwohl wird seine Beibehaltung überwiegend gefordert. Es soll den Rechts- und Geschäftsverkehr einerseits schützen, andererseits auch erleichtern durch Offenlegung der güterrechtlichen Verhältnisse. Das Register spielt eine Rolle bei der Gütergemeinschaft, etwa w...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.2 Eintragung in das Register

2.2.1 Verfahren Altmodisches Register Das Güterrechtsregister wird noch im überkommenen Stil bei den einzelnen Amtsgerichten in Papierform geführt und nicht zentral in elektronischer Form (wie etwa das Zentrale Testamentsregister). Die Eintragung erfolgt nur auf Antrag, der in öffentlich beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht eingereicht werden muss. Das Eintragung...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.3 Ausübungskontrolle

Verstoß gegen Treu und Glauben? An die Bestandskontrolle nach § 138 Abs. 1 BGB schließt sich im Übrigen die gerichtliche Ausübungskontrolle nach §§ 242, 313 BGB an: Die Berufung auf den Ausschluss im Ehevertrag darf nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.[1] Hierbei ist zu prüfen, ob sich aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolgen nunmehr eine evide...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.1 Gesetzliche Möglichkeiten

Entscheidend ist der Güterstand Auch wenn die Ehe von manchen als Auslaufmodell bezeichnet wird, hat sie – trotz anhaltend hoher Scheidungsrate – noch zahlreiche "Anhänger". Inzwischen ist die eheliche Lebensgemeinschaft sogar erweitert worden und nun auch zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich.[1] Auch (und gerade) wer seine Eheschließung mittlerweile bedauert, muss...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.5 Beratungsfehler

Steuerrechtliche Probleme bei Grundstücksübertragung Bei Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sind stets steuerrechtliche Fragen in den Blick zu nehmen.[1] Das gilt vor allem für den beratenden Rechtsanwalt. Er hat in bestimmten Konstellationen auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen. Praxis-Beispiel Hinzuziehung eines Ste...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.2.1 Verfahren

Altmodisches Register Das Güterrechtsregister wird noch im überkommenen Stil bei den einzelnen Amtsgerichten in Papierform geführt und nicht zentral in elektronischer Form (wie etwa das Zentrale Testamentsregister). Die Eintragung erfolgt nur auf Antrag, der in öffentlich beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht eingereicht werden muss. Das Eintragungsverfahren im E...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / Zusammenfassung

Überblick Eheleute (und eingetragene Lebenspartner) leben grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie können diese allerdings im Wege des Ehevertrags modifizieren oder aber die Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft, neuerdings auch der Wahl-Zugewinngemeinschaft wählen. Eine Eintragung im Güterrechtsregister kann sinnvoll sein. Ge...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.2.2 Eintragungsfähige Tatsachen

Was ist eintragungsfähig? Welche Tatsachen eingetragen werden können, ist im Einzelnen umstritten. Auf jeden Fall eintragungsfähig sind Eheverträge (ebenso deren Änderung und Aufhebung) sowie die Ausschließung oder Änderung des gesetzlichen Güterstands zum Zweck der Wirkung gegenüber Dritten nach § 1412 BGB.[1] Gleiches gilt für eine Beschränkung oder Ausschließung der sog. Sc...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 1 Unterschiedliche Vermögen

Nur selten vereinbart Ein Schattendasein unter den Güterständen führt die in den §§ 1415 ff. BGB geregelte Gütergemeinschaft. Gleichwohl sind ihre komplizierteren Regeln wiederholt Gegenstand obergerichtlicher Rechtsprechung – auch zu Fragen der Unterhaltsbemessung bei Trennung und Scheidung.[1] Regelfall: Gesamtgut Die Gütergemeinschaft kann nur durch notariellen Ehevertrag w...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 2 Entstehung

Ehevertrag Der Güterstand der Gütertrennung tritt zum einen ein, wenn die Eheleute dies in einem notariellen Ehevertrag vereinbaren. Allerdings will dieser Schritt wohl bedacht sein. Anlass für die Vereinbarung der Gütertrennung ist häufig die Überlegung, dieser Güterstand biete größeren Schutz vor Gläubigern (Stichwort: "Sippenhaft"). Doch ist insoweit ein Wechsel des Güter...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 4.1 Gründe

Der Güterstand der Gütertrennung endet durch Tod eines Ehegatten, Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe sowie Ehevertrag.mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Gleiche Teilhabe am Gewinn

Gegenüberstellung der Vermögen Scheiden tut weh – auch weil sich die Ehegatten in der Regel hinsichtlich ihres Vermögens auseinandersetzen müssen: Im Fall der Ehescheidung ist auf Antrag eines Ehegatten der Zugewinn real auszugleichen.[1] Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen der Eheleute gegenübergestellt. Derjenige Ehegatte, dessen Endvermögen (= Vermögen am Ende ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 6.2.1 Bilaterales Abkommen

Deutsch-französische Freundschaft Auch in den Ländern der Europäischen Union (EU) ist das Eherecht national sehr unterschiedlich ausgestaltet. Daher wollen einige Länder zunächst bilateral vorgehen. Deutschland und Frankreich gehen dabei voran: Ein neuer deutsch-französischer Wahlgüterstand macht den ersten Schritt. Am 4.2.2010 wurde ein Abkommen über den Güterstand der Wahl-...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 5 Vereinbarungen zur Ehewohnung

Einigung Auch insoweit empfiehlt sich im Fall der Trennung und Scheidung eine einvernehmliche Regelung, weil sie den Besonderheiten des Einzelfalls am besten Rechnung tragen kann. Dies gilt erst recht, wenn Kinder betroffen sind. Mögliche Regelungen Je nach Fallkonstellation bieten sich verschiedene Lösungen an: In Betracht kommen zum einen die Übertragung und der Verkauf des Fa...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 1 Worum geht es?

Gesetzlich vorgesehen Haben Ehegatten[1] nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart, leben sie gemäß § 1363 Abs. 1 BGB "automatisch" im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, oft ohne um deren genaue Bedeutung zu wissen. Die Zugewinngemeinschaft ist – entgegen ihrem Namen und entgegen weit verbreiteter Annahme[2] – keine Gemeinschaft: Das Vermögen des Mannes ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / Zusammenfassung

Überblick Die Zugewinngemeinschaft ist eigentlich eine Form der Gütertrennung, bei der am Ende der Zugewinn ausgeglichen wird. In die Ehe eingebrachter Grundbesitz bleibt im Alleineigentum und unterliegt bestimmten Verfügungsbeschränkungen. Für Ehen mit Auslandsberührung gibt es Wahlmöglichkeiten. Inzwischen bietet sich auch der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugew...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.1 Mehrere Möglichkeiten

Wann ist die Gemeinschaft beendet? Der Güterstand der Gütergemeinschaft endet zum einen durch Tod eines Ehegatten (§ 1482 BGB). Allerdings können die Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft zwischen dem Überlebenden und den gemeinschaftlichen Kindern fortgesetzt wird (§ 1483 Abs. 1 BGB).[1] Im Übrigen endet die Gütergemeinschaft durch jederzeit mögli...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8 Verzinsung

Ab Fälligkeit Die Zugewinnausgleichsforderung ist unter bestimmten Voraussetzungen ab Fälligkeit zu verzinsen. Der Ausgleichsanspruch entsteht mit Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und ist damit sofort fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass die Ausgleichsforderung mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss bzw. bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechts...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 3.1 Gliederungsebene löschen

Wie in der Ehe Die zwischenzeitliche Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe zeigt sich auch und gerade in den Vorschriften zum Güterrecht. Bis Ende 2004 waren stets die vorherige Vereinbarung eines Vermögensstands und die Abgabe entsprechender Erklärungen erforderlich. Doch die "Ausgleichsgemeinschaft" gehört der Vergangenheit an. Nunmehr erhebt § 6 LPartG die Zugewinng...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / Zusammenfassung

Überblick Die Gütergemeinschaft entsteht aufgrund eines Ehevertrags und führt zu verschiedenen Vermögensmassen, nämlich dem Gesamtgut, dem Vorbehaltsgut und dem Sondergut. Grundbesitz kann zum Gesamtgut oder zum Vorbehaltsgut zählen. Bei Beendigung des Güterstands müssen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinandersetzen. In der Praxis spielt die Gütergemeinschaft keine...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 5.1 Wann ist eine Absicherung sinnvoll?

Vertrag wichtig! Wenn schon Eheleuten trotz umfassender gesetzlicher Regelungen der Abschluss eines (Ehe-)Vertrags angeraten wird, gilt diese Empfehlung verstärkt für die "ungeregelte" nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ohne schriftlichen Vertrag sollten die Partner keine größeren Vermögensdispositionen treffen! Leider pflegen die Gefühle den Verstand zu "überlagern". Auch Verh...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.2 Formvorschriften

Formunwirksamkeit Vorsicht ist bei Vereinbarungen zwischen den Eheleuten geboten, denn sie können formunwirksam sein, wie in folgendem Fall: Im gesetzlichen Güterstand lebende Eheleute vereinbarten formlos, dass Aufwendungen des einen in den Umbau des Wohnhauses der Familie, welches sich auf dem im Alleineigentum des anderen stehenden Grundstück befindet, zu ersetzen sind, im...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.7.4 Sonstige Eintragungsvoraussetzungen

Wie müssen Erbfolge, eheliches Güterrecht, Vertretungsbefugnis etc. nachgewiesen werden? Eintragungsvoraussetzungen, die nicht Erklärungen sind, müssen in der Form der öffentlichen Urkunde nachgewiesen werden. So ist die Erbfolge durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO) nachzuweisen. Beruht die Erbfolge jedoch auf eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2023, Hörst Du noch oder verstehst Du schon?! Nicht Recht logisch - aber psychologisch

Katrin Bender Unser beruflicher Alltag ist geprägt vom Hören: Zuhören, Anhören unserer Mandant*innen. Im Hintergrund stehen oftmals Kinder, für deren Wohl wir uns über unsere Mandant*innen einsetzen – ohne die Kinder direkt anzuhören, ihnen zuzuhören. Dafür sind Verfahrensbeistände, Richter*innen und manches Mal Sachverständige zuständig. Das Ergebnis dieser Gespräche und "Anh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 5 [Autor/Stand] Seit dem 1.7.1958 ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand [2]. In diesem Güterstand leben die Eheleute, wenn sie vertraglich keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben. Auch die Partner einer nach dem LPartG eingetragenen Lebenspartnerschaft leben nach § 6 LPartG im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Beendigung der Zugewinngemeinschaft unter güterrechtlicher Abwicklung (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 2 ErbStG ist in den Fällen, in denen es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, die dabei ermittelte Ausgleichsforderung insgesamt steuerfrei. Abweichende zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern zur Höhe der Ausgleichsforderung werden hier steuerlich ebenso anerkannt...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 2 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a LPartG ermöglicht die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften werden in Ehen umgewandelt, wenn die Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beim Standesamt erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. § 17a Abs. 2 PStG regelt, dass die Partner ihre Identität, die Staatsangehörig...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / VII. Härtefälle (§ 27 VersAusglG)

Leben die Ehegatten über einen längeren Zeitraum getrennt voneinander, kann die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs allein deshalb unbillig sein. Insbesondere wenn eine wirtschaftliche Verselbstständigung eingetreten ist und keine ehebedingte Bedürfnislage besteht. Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass eine solche wirtschaftliche Verselb...mehr

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zfs 02/2023, zfs Aktuell / 3.1 Abschaffung des Güterrechtsregisters

Das seit dem 1.1.1900 in Deutschland bestehende Güterrechtsregister ist zum 1.1.2023 abgeschafft und die entsprechenden Vorschriften im BGB aufgehoben worden. Die Einzelheiten können dem Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes v. 31.10.2022 (BGBl I S. 1966) entnommen werden. Die Abschaffung des Registers soll...mehr

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Erbvertrag / 2 Form des Erbvertrags

Ein Erbvertrag kann grundsätzlich nur in ordentlicher Form zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Teile geschlossen werden (§§ 2276 Abs. 1 Satz 1, 2231 Nr. 1 BGB), indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass der Erbvertrag seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die...mehr

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Erbvertrag / 4.7 Vorzeitige Auflösung von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verlöbnis

Ist der Erbvertrag zwischen Ehe- oder Lebenspartnern oder Verlobten geschlossen worden und wird die Ehe, die Lebenspartnerschaft oder das Verlöbnis vor dem Tod des Erblassers aufgelöst, so wird der betreffende Ehevertrag unwirksam. Damit erlischt auch die Bindung (§ 2279 Abs. 2, § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Vorschrift des § 2077 BGB gilt für einen Erbvertrag zwischen Ehegat...mehr

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Erbvertrag / 4.5.9 Die Form des Rücktritts

Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2296 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das Formerfordernis ist nicht abdingbar, es gilt nur für die vertragsmäßigen Verfügungen. Einseitige Verfügungen (§ 2299 BGB) unterliegen dagegen nur den allgemeinen Regeln des Widerrufs von letztwilligen Verfügungen und den dort geltenden einfacheren Formvorschriften. Wenn der Erbvertrag Teil einer...mehr

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Erbvertrag / 3.3 Nicht erbvertraglich bindende Verfügungen im Erbvertrag

Das Gesetz sieht einen eng begrenzten Kanon von Gegenständen vor, die mit erbvertraglicher Bindungswirkung geregelt werden können (vgl. § 1941 Abs. 1, § 2278 Abs. 2 BGB). Wenn es heißt, dass andere Verfügungen als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und das anzuwendende Recht nicht vertragsmäßig getroffen werden können, so bedeutet dies nicht etwa ein gesetzliches Verbo...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Zugewinnausgleich

Rz. 13 Haben die Ehegatten durch Ehevertrag hinsichtlich des Zugewinnausgleichs eine Regelung getroffen, wonach ein Ehegatte vom anderen einen bestimmten Zugewinnausgleich erhalten soll, so ist das Forderungsrecht grundsätzlich vererblich. Nach § 1378 Abs. 1 BGB ist der Zugewinnausgleich vererblich, sofern er durch die Aufhebung des Güterstandes als Anspruch entstanden ist.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Erklärungspflicht bei fortgesetzter Gütergemeinschaft (Abs. 3)

Rz. 10 Vereinbaren Ehegatten in einem Ehevertrag den Güterstand der Gütergemeinschaft, so können sie für den Fall des Versterbens eines der beiden Ehepartner regeln, dass der Güterstand zwischen dem überlebenden Ehepartner und den gemeinsamen Abkömmlingen fortgesetzt wird (§ 1483 BGB). Für eingetragene Lebenspartner gilt dies nach § 7 S. 2 LPartG i.V.m. § 1483 BGB entspreche...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 6 des Lebenspartnerschaftsgesetzes) durch den Tod eines Ehegatten oder den Tod eines Lebenspartners beendet und der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeglichen, gilt beim überlebenden Ehegatten oder beim überlebenden Lebenspartner der Betrag, den er nach ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Steuerschuldner nach Abs. 2

Rz. 62 In den Fällen des § 4 ErbStG sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile, der überlebende Ehegatte oder der überlebende Lebenspartner für den gesamten Steuerbetrag Steuerschuldner. § 4 ErbStG behandelt die fortgesetzte Gütergemeinschaft nach §§ 1483 ff. BGB. Danach können Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach d...mehr