Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 363 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch den...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Sonderfall: Die Güterstandsschaukel

Rz. 84 Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung und beenden damit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, löst dies zwingend die gesetzlichen Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB aus.[81] Rz. 85 Nach § 1408 BGB ist die Vereinbarung der Gütertrennung jederzeit möglich. Damit haben die Ehegatten die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 ErbStG geschaffen...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Beistand in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 154 Schließen die Eheleute keinen Ehevertrag, durch den sie den gesetzlichen Güterstand aufheben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet grundsätzlich, dass Ehegatten voneinander getrennte Vermögen besitzen und auch nicht für Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen. Unabhängig davon besteht jedoch die Pflicht, im Rahmen...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Rz. 161 Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet. Die Vorschrift ist an die Stelle, der bis zum 1.7.1977 geltenden Regelung über die sog. Schlüsselgewalt getreten. Der Regelung ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 90 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tode, jedoch keine Teilungspflicht im Falle des...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Ausschluss bei Scheitern der Ehe

Rz. 154 Ist die Ehe endgültig gescheitert, findet danach ein Zugewinnausgleich nicht – mehr – statt. Gescheitert ist eine Ehe nach dem Gesetz endgültig erst, wenn ein Scheidungsverfahren mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss abgeschlossen ist. Zuvor ist es immer noch – wenn auch theoretisch – denkbar, dass sich die Beteiligten wieder versöhnen. Diese Sichtweise ist jedoch e...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (4) Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der Ehe

Rz. 164 Um Auslegungsprobleme und Streit ggf. der – anderweitigen – Erben mit dem überlebenden Partner der gescheiterten Ehe zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Begriff der "Beendigung der Ehe" im Ehevertrag auf das Scheitern der Ehe i.S.d. § 1933 BGB auszudehnen. Eine mögliche – zusätzliche – Formulierung wäre folgende: Muster 3.19: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Bewertung des Anfangsvermögens

Rz. 62 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu haben, muss dies voll umfänglich nachweisen.[129] Nach Jahren der Ehe wird dies häufig unmöglich sein, da z.B. die Aufbewahrungspflicht von Banken hinsichtlich der bei ihnen geführten Konten bereits nach zwei Jahren endet. Während der Ehe aufgelöste Spa...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 166 Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinnsmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Begrenzung auf einen Höchstbetrag

Rz. 393 Anlass für eine Unterhaltsvereinbarung ist häufig die Sorge des gut verdienenden Ehegatten, nach Scheidung der Ehe Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) zahlen zu müssen, also das Unterhaltsgefälle zwischen den Partnern – wenn auch auf Zeit – vollständig ausgleichen zu müssen. Unbedenklich ist eine Vereinbarung zur Höhe des Unterhalts dann, wen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 3 F und M, seit 20 Jahren ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M kürzlich zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den Hälfteanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf einem Grundstück errichtet wo...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Allgemeiner Eingangstext für eine Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 234 Der Eingangstext entspricht dem Text zum – vorsorgenden – Ehevertrag. In § 1 ist die unterschiedliche Ausgangslage kurz darzustellen. Muster 7.76: Allgemeiner Eingangstext für eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung Muster 7.76: Allgemeiner Eingangstext für eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung § 1 Ausgangslage Wir haben am _________________________ vor dem Standesbeamten i...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Die unterhaltsverstärkende Vereinbarung: das Altersphasenmodell

Rz. 598 Es ist allerdings selbstverständlich möglich, miteinander ein Altersphasenmodell zu vereinbaren, welcher Art auch immer. Dieses Modell, nach den Entscheidungen des BGH etwas respektlos 0–8–15-Modell genannt, ging davon aus, dass es für das Kind in unterschiedlichen Altersphasen mehr oder eben weniger stark erforderlich ist, von dem mit ihm zusammenlebenden Elternteil...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Zugewinnausgleich bei Erkrankung

Rz. 170 Aber auch bei einer kinderlosen Ehe kann ein gegenseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung der Ehe problematisch sein. Liegt eine derzeit gesicherte Ehesituation mit einer "Doppelverdienerehe" vor, bleibt es dabei und bleibt die Ehe kinderlos, ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs naturgemäß unproblematisch. Erkrankt jedoch ein Ehepartner wä...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / III. Vereinbarungen zum Familienleben

1. Gestaltung der Ehe Rz. 138 Ebenso wie die Eheleute frei in der Gestaltung ihrer Ehe und dem Lebenszuschnitt im Bereich des Familienunterhalts sind, können die Beteiligten naturgemäß Vereinbarungen über alle Bereiche des Ehelebens treffen. Die Möglichkeit einer familienrechtlichen Vereinbarung reicht von der Frage, ob und wenn ja, mit welcher religiösen Grundausrichtung sie...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Schul- und Berufsausbildung

Rz. 217 Die Schul- und Berufsausbildung, damit zusammenhängend auch die Wahl der Schulart, der Auswahl einer Schule unter mehreren Möglichkeiten sowie der Schulwechsel gehören zu den wichtigsten Bereichen elterlicher Sorge. Hier konkretisiert sich der Erziehungsauftrag der Eltern. Dieser Erziehungsauftrag erfasst die Sorge für die sittliche, geistige und seelische Entwicklun...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Festlegung von Ausgaben

a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarun...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / IV. Vereinbarungen zum Familienunterhalt

1. Festlegung von Ausgaben a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur G...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 34 Abschluss eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB) mit Begründung eines eigenen Forderungsrechts des Kindes auf Unterhaltszahlung. Dies ist die in der Praxis häufigste Gestaltung dieser Art und mit den wenigsten Unsicherheiten belastet.[37] Er konkretisiert den zunächst abstrakten gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Höhe nach.[38] Allerdings ist dabei zu b...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Sonderfall: Die Güterstandsschaukel

Rz. 121 Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung und beenden damit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, löst dies zwingend die gesetzlichen Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB aus.[179] Nach § 1408 BGB ist die Vereinbarung der Gütertrennung jederzeit möglich. Damit haben die Ehegatten die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 ErbStG geschaffen, so ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung des Altersphasenmodells

Rz. 315 Die Tatsache, dass der die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil mit Ablauf des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes verpflichtet ist, im möglichen Umfang der Fremdbetreuung des Kindes einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, wird von manchen Partnern als für die Kinder nicht förderlich angesehen. Diese Eltern können sich natürlich dafür entscheiden, der gesetzlich...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / f) Vorschlag einer außergerichtlichen Auseinandersetzungsvereinbarung bei Gütertrennung

Rz. 141 Im Hinblick darauf, dass die Voraussetzungen eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs bzw. eines Anspruchs auf Wertausgleich für unbenannte/ehebedingte Zuwendungen sehr unbestimmt sind und eine Wertungsentscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles erfordern, empfiehlt es sich noch mehr als in anderen eherechtlichen Auseinandersetzungen, zur...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / g) Zahlungsantrag

Rz. 143 Ansprüche wegen unbenannter/ehebedingter Zuwendungen während der Ehe sind in aller Regel auf eine Ausgleichszahlung gerichtet. Nur unter besonderen Umständen sieht die Rechtsprechung einen Rückübertragungsanspruch hinsichtlich zugewandter Vermögensgegenstände vor. Auch der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist auf eine Ausgleichszahlung in Geld gerichtet. Rz. 144...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Die Zuordnung von Vermögen

Rz. 107 Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung, wenn sie dies durch notariell beurkundeten Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen, den gesetzlichen Güterstand oder die Gütergemeinschaft aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen, ohne etwas Anderes zu vereinbaren, § 1414 BGB. Rz. 108 Die (künftigen) Eheleute könn...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (1) Formelle Voraussetzungen nach § 1933 BGB

Rz. 156 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[233] Hinweis Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidungsverfah...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 17 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Salvatorische Klauseln

Rz. 293 Im Hinblick auf eine evtl. Unsicherheit darüber, ob die gewählte Regelung zum Trennungsunterhalt einer – gerichtlichen – Nachprüfung standhält, empfiehlt es sich, salvatorische Klauseln für Vereinbarungen zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Unterhaltsregelung weitere, unabhängig vom Unterhalt für die Beteiligten wichtige vergleichsweise Regelungen ve...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Ausländisches Recht

Rz. 34 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Die salvatorische Klausel

Rz. 415 In sog. salvatorischen Klauseln kann festgelegt werden, ob und inwieweit einzelne Teile der Vereinbarung der Beteiligten bei Nichtdurchführung, Änderung oder Unwirksamkeit gleichwohl gelten sollen. Ist eine Verknüpfung nicht notwendig, empfiehlt sich gleichwohl die Feststellung dieser Tatsache und darüber hinaus eine Formulierung, die den Ersatz einer unwirksamen Vere...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Der Name des Kindes

a) Der Vorname Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage des Vornamens. Können s...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung gewaltfreier Erziehung

aa) Der Grundsatz gewaltfreier Erziehung Rz. 210 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen.[170] Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlic...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Elterliche Sorge

a) Die Folgen vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung Rz. 218 Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern aufgrund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB).[176] Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[177] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vate...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Regelungen im Rahmen des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 62 Richtet man aber den Blick darauf, was mit den während der Ehe erwirtschafteten Gütern geschieht, kann dies nicht unabhängig davon geschehen, welchen Regeln sich Eheleute während der Führung ihrer Ehe unterwerfen. Dies muss nicht damit verbunden sein, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft verändert wird. a) Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB Rz. 63 Zug...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Vereinbarungen zur Erwerbstätigkeit

a) Regelung der Erwerbstätigkeit, Mitarbeit im Betrieb Rz. 164 Nach dem Grundverständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB und der Freiheit der Eheleute, Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit nach § 1356 BGB frei zu regeln, ist es Sache der Ehepartner, die Frage der Lebensgestaltung und Rollenverteilung einverständlich zu regeln. So können sich Eheleute einigen ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 175 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 III VersAusglG. Nach § 6 I VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich geschlossen werden. Nach Satz 2 der Vorschrift k...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / V. Vereinbarungen zum Kindschaftsrecht

1. Der Name des Kindes a) Der Vorname Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Belehrungspflicht

Rz. 28 Der Notar hat die Beteiligten gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG über die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäftes zu belehren. Rz. 29 Muster 1.2: Belehrung nach § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG Muster 1.2: Belehrung nach § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen des Ehevertr...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Die Ausgestaltung gemeinsamer elterlicher Sorge

Rz. 209 Die (künftigen) Eheleute und (künftigen) Eltern können auch in Teilbereichen elterlicher Sorge Vereinbarungen über die Ausgestaltung treffen oder Vollmachten erteilen. a) Vereinbarung gewaltfreier Erziehung aa) Der Grundsatz gewaltfreier Erziehung Rz. 210 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Ge...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarung zu Pflege und Erziehung des Kindes

aa) Grundsätze Rz. 212 Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt, § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend.[173] Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelu...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Vereinbarung Grundsätzen zu Pflege und Erziehung

Rz. 214 Zu Erziehungsgrundsätzen können Eheleute sowohl zu Beginn einer Ehe als auch bei Trennung und Scheidung Vereinbarungen treffen. Zu Beginn einer Ehe bieten sich Vereinbarungen über Erziehungsgrundsätze vor allem dann an, wenn – zukünftige – Eheleute unterschiedlichen Kulturkreisen entstammen und deshalb über einen Erziehungsstil einig werden müssen. Rz. 215 Eingeordnet ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Gestaltung der Ehe

Rz. 138 Ebenso wie die Eheleute frei in der Gestaltung ihrer Ehe und dem Lebenszuschnitt im Bereich des Familienunterhalts sind, können die Beteiligten naturgemäß Vereinbarungen über alle Bereiche des Ehelebens treffen. Die Möglichkeit einer familienrechtlichen Vereinbarung reicht von der Frage, ob und wenn ja, mit welcher religiösen Grundausrichtung sie die etwaigen gemeins...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Folgen vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung

Rz. 218 Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern aufgrund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB).[176] Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[177] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[178] Rz. 219 Voraussetzung i...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Altersversorgung

aa) Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich Rz. 175 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 III VersAusglG. Nach § 6 I VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich gesch...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 97 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen a...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Vereinbarungen zur Bewertung des Vermögens

Rz. 107 Auseinandersetzungen von Eheleuten im Bereich des Güterrechts erfolgen bei Scheidung der Ehe häufig im Bereich der Bewertung des Vermögens. Hier können Eheleute durch Vertrag eine Auseinandersetzung vermeiden. aa) Bewertung des Anfangsvermögens Rz. 108 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu h...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Sachverhaltsaufklärung

Rz. 26 Der Notar ist verpflichtet, den wahren Willen der Parteien zu erforschen und den Sachverhalt, der dann zu einer Beurkundung der Vereinbarung der Parteien führt, aufzuklären. Er hat den sichersten und finanziell günstigsten Weg zu wählen. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BeurkG hat der Notar darauf zu achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte B...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Vereinbarung gewaltfreier Erziehung

Rz. 211 Auch wenn die Pflicht zur gewaltfreien Erziehung von Kindern gesetzlich normiert ist, kann es Anlass geben, ausdrücklich die Gewaltfreiheit in eine Vereinbarung zu fassen. Hat sich ein Elternteil im Zeitraum des Zusammenlebens der Familie solcher Übergriffe schuldig gemacht, ist es sinnvoll, die Gewaltfreiheit ausdrücklich zu betonen. Wollen Kindeseltern die Ehe mitein...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Grundsätze

Rz. 212 Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt, § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend.[173] Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelung bezüglich A...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Geiz-Vereinbarung

Rz. 184 Grundsätzlich ist bei der Bemessung des Familienunterhaltes auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute abzustellen.[153] Der Lebensbedarf der Familie wird aber nicht nur von den Einkommen- und Vermögensverhältnissen bestimmt, sondern namentlich von den zwischen den Eheleuten getroffenen Absprachen. Rz. 185 Eine solche Vereinbarung kann auch dahingehend ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Die Vollmacht zwischen Eltern

Rz. 223 Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht.[183] Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Grundsätzlich sind Vollmachten – vorbehaltlich spezieller gesetzlicher B...mehr