Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Auslegungsregel des § 2269 BGB

Rz. 68 Der Auslegungsregel des § 2269 BGB liegt der in der Praxis häufig vorkommende Sachverhalt zugrunde, dass Ehegatten den Überlebenden von ihnen vermögensmäßig absichern und erst nach dessen Tod ihr gemeinsames Vermögen den gemeinschaftlichen Kindern zukommen lassen wollen. Rechtstechnisch wäre dieses Ergebnismehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Vorverlegung des maßgeblichen Zeitpunkts auf Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 498 Nach § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB wird der Zeitpunkt der Rechtskraft über die eheauflösende Entscheidung vorgezogen: Der Eheauflösung steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorgelegen haben und der Erblasser die Scheidung entweder beantragt oder ihr gegenüber dem Familiengericht zugestimmt hatte.[585] § 2077 BGB...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Antrag auf Ehescheidung oder -aufhebung

Rz. 492 Ein formal richtig gestellter und durch Zustellung rechtshängig gewordener Scheidungs- oder Eheaufhebungsantrag ist Voraussetzung für den Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, §§ 124, 133 FamFG, §§ 253, 261 ZPO.[561] Die Gleichstellung mit den Rechtsfolgen einer rechtskräftigen Auflösung der Ehe beruht auf der Überlegung, dass die Beteiligung des überlebend...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XIII. Zuwendungsverzicht eines Schlusserben

Rz. 460 Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach § 2265 BGB bzw. § 10 LPartG ein gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament errichtet und ist durch den Tod des Erststerbenden von ihnen eine Bindung für den Überlebenden eingetreten, so führt die sich aus der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen ergebende Bindungswirkung dazu, dass der überlebende Ehegatte bzw...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / c) Schiedsfähigkeit von ehe- bzw. partnerschaftsgüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen ist bei bestandener Zugewinngemeinschaft auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach § 111 Nr. 9 FamFG das Familiengericht zuständig; auf das Verfahren findet jedoch, da es sich um eine Familienstreitsache handelt, §...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt,[10] indem er unmittelbar den Berufungsgrund für die Erbschaft beseitigt, also bereits die Entstehung eines Erb- und/oder Pflichtteilsrechts von vornherein verhindert.[11] § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zufolge gilt der Verzichtende für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge als vor dem ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 3. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 165 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andern...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Vermögen als Ist-Vermögen

Rz. 14 Unter dem Ist-Vermögen sind das derzeitige Vermögen und das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen gemeint. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten oder Erblassers aufgelistet sind. Sodann sind die verschiedenen Vermögensarten zu erfassen (Immobilie, Mobilie, Forderungen usw.) und deren Vererblichkei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 112 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[110] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaff...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Auslegung einer Pflichtteilssanktionsklausel beim Berliner Testament in einer Patchwork-Familie

Rz. 480 OLG Schleswig, Beschl. v. 24.1.2013 – 3 Wx 59/12: Kinder eines Ehegatten aus früherer Ehe als Schlusserben Zitat "Enthält ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben und nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlass je zur Hälfte an die beiden Kinder aus den früheren Ehen der Ehegatten fallen soll, eine Klausel, ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Theorien zur Gemeinschaftlichkeit

Rz. 528 Charakteristisch für das gemeinschaftliche Testament sind zwei jeweils einseitige Verfügungen von Todes wegen der Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das Gesetz sagt nichts dazu, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit von einem gemeinschaftlichen Testament gesprochen werden kann. Das gemeinschaftliche Testament istmehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Grundsatz der freien Güterrechtswahl

Rz. 525 Nach den vom BGH im Urt. v. 11.2.2004[627] entwickelten Grundsätzen besteht keine Beschränkung der Ehevertragsfreiheit bei der Güterrechtswahl. Allerdings darf der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden.[628] Insofern unterliegen auch güterrechtliche Vereinbarungen, vor allem die Vereinbarung der Gü...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Ausschluss der Vertretungsmacht (§ 1358 Abs. 3 BGB)

Rz. 258 Die Vertretung entfällt automatisch bei Erreichen der zeitlichen oder sachlichen Grenze oder wenn sich manifestiert, dass die Vertretung nie hätte angeordnet werden dürfen. In § 1358 Abs. 3 BGB sind die Konstellationen enumeriert, in denen das Ehegattenvertretungsrecht ausgeschlossen wird, namentlich die Trennung der Ehegatten, ein ausdrücklich geäußerter entgegensteh...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 1. Allgemeines

Rz. 85 Im deutschen Erbrecht spielt das eheliche Güterrecht eine entscheidende Rolle für die Erbquote, § 1931 Abs. 1, 3, 4 BGB. Das Erb- und das Güterrechtsstatut können aber auseinanderfallen.[116] Ursache dafür können unterschiedliche gewöhnliche Aufenthalte der Ehegatten, gemischt-nationale Ehen,[117] ein Wechsel der Staatsangehörigkeit nach der Heirat (nach altem Recht) ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den Betreuer des Erblassers

Rz. 271 Soweit Gründe bestehen, die den testierunfähigen Ehegatten grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen würden, wenn er einen Erbvertrag geschlossen hätte, kann nach teilweise vertretener Literaturmeinung sein Betreuer analog § 2282 Abs. 2 BGB unter Einhaltung der Jahresfrist des § 2283 Abs. 1 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1851 Nr. 4 BGB) seine eigenen we...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Regelungen im FamFG

Rz. 133 § 348 FamFG Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht (1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlossen, ist in der Niederschrift festzuste...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 112 Seit 1.5.2013 ist die Palette der Güterstände mit dem gemischt deutsch-französischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft angereichert. Grundlage der Neuregelung ist das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 4.2.2010 und dem dazu ergangenen Gesetz vom 15.3.2012.[72] Damit haben deutsch-französische Ehepaare bzw. einge...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Bestimmtheit der Strafklausel

Rz. 470 Die Verwirkungsklausel muss ausreichend bestimmt und hinreichend klar formuliert sein. Vor allem in Bezug darauf, wie ernsthaft das Verlangen des Pflichtteils sein muss, insbesondere, ob schon das Verlangen ausreicht oder ob der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteilsbetrag auch ganz oder teilweise erhalten haben muss. Die h.M. hält im Wege der wohlwollenden Auslegu...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 449 Im Übrigen kann angeordnet werden, dass nicht mit dem Tod des überlebenden Ehegatten, sondern bereits mit dessen Wiederverheiratung der Nacherbfall eintritt. Nicht die Nacherbfolge ist hier bedingt, sondern deren Eintritt. Bei dieser Gestaltungsvariante ist zu überlegen, ob nicht zugunsten des überlebenden Ehegatten ein aufschiebend auf den Eintritt des Nacherbfalls ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Verlust des Anfechtungsrechts durch den Erblasser führt zum Verlust des Anfechtungsrechts Dritter

Rz. 350 LG Stuttgart, Beschl. v. 20.4.1999:[418] Zitat 1. Die Schlusserbeneinsetzung juristischer Personen in einem gemeinschaftlichen Testament kann grundsätzlich eine wechselbezügliche Verfügung sein. 2. Bei einem wechselbezüglichen Testament steht das Anfechtungsrecht entgegen §§ 2079, 2080 Abs. 3 BGB einem Dritten nur dann zu, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zum Ze...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Testierfreiheit im Einzelnen

Rz. 28 Hat der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, so ist zunächst zu klären, ob er insoweit noch frei war in seiner Testiermöglichkeit oder ob dem ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament, das er mit seinem vorverstorbenen Ehegatten/eingetragenem Lebenspartner errichtet hatte, entgegenstand. Leben noch beide Ehegatten/eingetragene Lebenspartne...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Bejahung eines gemeinschaftlichen Testaments

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Anfechtungsberechtigte

Rz. 316 Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem die Anfechtung der Verfügung unmittelbar zustatten kommt, also bspw. der gesetzliche Erbe, der Ersatzerbe, der Beschwerte bei Vermächtnisanordnung. Mehrere Anfechtungsberechtigte sind je einzeln anfechtungsberechtigt. Der Erblasser selbst hat kein Anfechtungsrecht, er kann das Testament widerrufen. Anders beim Erbvertrag: Dort hat...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / gg) Reichweite des anzuwendenden Rechts

Rz. 137 Artikel 27 EuGüVO Reichweite des anzuwendenden Rechts Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderemmehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / II. Analoge Anwendung von § 2287 BGB auf das bindend gewordene gemeinschaftliche Testament

Rz. 4 Die Vorschrift des § 2287 BGB findet analoge Anwendung auf die gem. §§ 2270, 2271 BGB nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten bindend gewordene Erbeinsetzung des/der Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament.[5] Die Wechselbezüglichkeit ist für jede einzelne Verfügung gesondert zu ermitteln, wobei insoweit der Wortlaut und der Inhalt des gemeinschaftlichen Te...mehr

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Umzugskosten / 5 Beförderungskosten (Speditionskosten)

Die Speditionskosten sind die weitaus höchsten erstattungsfähigen Aufwendungen anlässlich eines Umzugs. Sie werden nach dem niedrigsten von mindestens 2 vom Beschäftigten vor dem Umzug eingeholten Kostenvoranschlägen (mit verbindlichem Festpreis) erstattet. Die Kostenvoranschläge müssen von 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen eingeholt werden. Der Besc...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Veränderungen oder Vernichtung, § 2255 BGB

Rz. 290 Vernichtet der Erblasser die Testamentsurkunde mit Widerrufswillen, so liegt darin ein wirksamer Widerruf (bspw.: Zerreißen, Verbrennen). Rz. 291 Hatte der Erblasser die Urkunde bis zuletzt in Gewahrsam, so spricht der erste Anschein dafür, dass er selbst gehandelt hat.[371] Wird ein Testament durch einen Dritten ohne Auftrag des Erblassers oder durch den Erblasser ve...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 78 Von praktischer Bedeutung sind Fälle, in denen sich nach der Benennung des Bezugsberechtigten das Verhältnis zum Versicherungsnehmer in einer Weise verändert, die den Wegfall des Rechtsgrundes nahe legt. Hier sind folgende Fallgruppen denkbar:mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Übergabevertrag und Kürzung sozialrechtlicher Bezüge

Rz. 98 Aufgrund der unüberschaubaren Gesetzesmaterie und der ständigen Änderungen kann hier nur ein Problemabriss gegeben werden, um das Problembewusstsein zu schärfen.[258] Den Anspruch einer vollständigen Darstellung erhebt Nachfolgendes nicht. Rz. 99 Haben der Übergeber und sein Ehegatte Versorgungsrechte/Gegenleistungen durch Übergabevertrag vereinbart, drohen u.U. folgen...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Muster: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 76 Muster 4.6: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 4.6: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheinen:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / Literaturtipps

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vom Versicherungsnehmer bestimmte Bezugsberechtigung

Rz. 33 Gemäß den ALB[18] hat der Versicherungsnehmer das Recht, der Versicherung einen Bezugsberechtigten zu nennen. Er kann die Bezugsberechtigung mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit [19] erklärt haben. Ein nur mit dem Bezugsberechtigten vereinbarter Ausschluss des Widerrufs hat nur schuldrechtliche Wirkung und lässt das Rechtsverhältnis zur Versicherung unberührt.[20] Rz. 34...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Zuständigkeit

Rz. 247 Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (§ 12 ZPO). Zudem besteht die Möglichkeit, am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft (§ 27 ZPO) Klage zu erheben. Die Erhebung der Klage am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft bietet sich insbesondere in solchen Fällen an, in denen es mehrere Beklagte (Miterben) gibt. Zuständig gem....mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 88 Ein Pflichtteilsanspruch ist dann gegeben, wenn die Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären, sie aber im konkreten Fall durch eine Verfügung von Todes wegen enterbt wurden. Handlungen des Berechtigten selbst, die zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts führen, führen auch in der Regel zum Verlust des Pflichtteilsrechts (z.B. Erbverzicht, Erbaus...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Haftungshöchstsumme umfasst den fiktiven Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 97 Seit dem Inkrafttreten des § 1586b BGB zum 1.7.1977 ist die Kritik an dieser Vorschrift nicht verstummt. Sie gipfelt in der Forderung von Baumann, sie bei der nächsten Unterhaltsrechts-Novelle ganz abzuschaffen.[91] Diese Forderung mag zwar über das Ziel hinausschießen, aber die vielen Ungereimtheiten, die die Norm enthält, bereiten in der Praxis immer wieder Unbehage...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.2 Leistungen im Sterbevierteljahr

Für die ersten 3 Monate nach dem Tod aufgrund eines Versicherungsfalls erhält die Witwe/der Witwer – wie im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung auch – die Rente in Höhe der Vollrente (= ⅔ des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen). Damit sollen die durch den Tod bedingten Mehraufwendungen ausgeglichen sowie die Umstellung auf die neuen Lebensumstände erleichtert we...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Einsicht in das Personenstandsbuch

Rz. 31 Der Nachlassgläubiger kann auch das Personenstandsbuch bzw. die Personenstandsurkunden des Erblassers einsehen, um sich die erforderlichen Informationen für das Erbscheinsverfahren zu verschaffen; er hat insofern ein rechtliches Interesse i.S.v. § 62 PStG.[43] Einträge in das Personenstandsregister und Personenstandsurkunden haben die Vermutung der Richtigkeit für sic...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Mehrere Beschenkte nach § 2329 Abs. 3 BGB

Rz. 202 Hat der Erblasser mehrere Personen beschenkt, so ist bezüglich der Haftung eine besondere Reihenfolge der Inanspruchnahme zu beachten. Es gilt der in § 2329 Abs. 3 BGB niedergelegte Grundsatz, dass vorrangig immer nur derjenige, der das jüngste Geschenk erhalten hat, haftet. Ein früherer Beschenkter haftet nur, wenn ein späterer nicht verpflichtet ist. An der Haftung...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Parteien des Verzichtsvertrages

Rz. 22 Nur mit dem Erblasser kann nach § 2346 Abs. 1 S. 1 BGB ein Verzichtsvertrag geschlossen werden, da andernfalls ein Vertrag zu Lasten Dritter gem. § 311b Abs. 4 BGB entstehen würde. Verzichten können nur der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Das Erbrecht muss zum Verzichtszeitpunkt noch nicht entstanden sein, so dass auch vor Ausspruch der Adoption verzichtet werd...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / gg) Rücktritt von einem mit einem Ehevertrag verbundenen Erbvertrag

Rz. 231 Wurde der Erbvertrag in einer notariellen Urkunde mit einem Ehevertrag verbunden (§ 2276 Abs. 2 BGB), so kann der Rücktritt vom Erbvertrag erklärt werden, ohne dass dadurch die Wirksamkeit des Ehevertrags berührt würde. Dazu der BGH:[166] Zitat "… Haben Eheleute vor einem Notar in einer einzigen von diesem beurkundeten Verhandlung durch Ehevertrag den Güterstand der all...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Ausschließung des Notars als Beurkundungsperson

Rz. 177 Absolut wirkende Ausschließungsgründe sind in § 6 BeurkG aufgezählt. Danach ist der Notar ausgeschlossen bei der Beurkundung von Willenserklärungen, die er selbst, sein Ehegatte oder eine Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist oder war, abgibt, oder wenn ein Vertreter für diese Personen handelt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift macht die Beurkundung als ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6.1 Lohnverschiebung

Der Lohnschiebung[1] liegt ein Lohnbegrenzungsvertrag zugrunde, nach dem sich der Empfänger der Dienst- oder Arbeitsleistung vertraglich verpflichtet hat, die Vergütung an einen Dritten (typischerweise der Ehegatte o. Ä.) zu zahlen, ohne dass es sich um eine Abtretung handelt. Vollstreckungsrechtlich bleibt die dem Dritten vom Drittschuldner zu zahlende Vergütung Schuldnerve...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Zuweisungsempfänger

Rz. 340 Der landwirtschaftliche Betrieb ist demjenigen Miterben zuzuweisen, dem er nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war, § 15 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Da Voraussetzung für ein gerichtliches Zuweisungsverfahren eine kraft Gesetzes entstandene Miterbengemeinschaft ist, wird in den meisten Fällen ein ausdrücklich in einer Verfügung von Todes weg...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Vertretung durch einen anderen Betreuer (§ 1358 Abs. 3 Nr. 3 BGB)

Rz. 265 Eine bestehende Betreuung geht dem Ehegattenvertretungsrecht vor und schließt dieses aus. Da der vertretende Ehegatte gem. § 274 Abs. 4 FamFG in einem Betreuungsverfahren beteiligt wird, sollte er entsprechend Kenntnis von dem Hinderungsgrund haben. Gem. § 1358 Abs. 5 BGB darf das Vertretungsrecht ab Bestellung des Betreuers nicht mehr ausgeübt werden.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Vorwegerfüllung der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 69 Bevor der Nachlass geteilt wird, sind die Nachlassverbindlichkeiten zu tilgen.[66] Dies hat Bedeutung vor dem Hintergrund, dass nach der Erbteilung eine Nachlassverwaltung als Haftungsbeschränkungsmaßnahme gem. § 2062 Hs. 2 BGB nicht mehr angeordnet werden kann und jeder Miterbe somit nach § 2058 BGB gesamtschuldnerisch auch mit seinem Eigenvermögen (also unbeschränkt...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Muster: Einfache Pflichtteilsklausel

Rz. 468 Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch einschließlich etwaiger Ausgleichs-, Zusatz- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend, wobei unter Geltendmachung bereits d...mehr