Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Güterrecht / 3.4.40 Wohnrecht

Rz. 182 Dass einem Ehegatten an einem Grundstück eingeräumte Wohnrecht ist ebenfalls als rechtlich geschützte Position mit wirtschaftlichem Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist von dem Mietwert auszugehen, der unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Der Zeitwert künftiger Leistungen ist mit...mehr

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Güterrecht / Einführung

Das eheliche Güterrecht – gesetzlich geregelt in §§ 1363–1563 BGB – behandelt die Vermögensbeziehungen der Ehegatten untereinander. Das BGB kennt insgesamt vier Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-fanzösischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft. Diese Güterstände regeln sowohl den Fall der Auflösung der Ehe al...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.2 Ausdrückliche vertragliche Vereinbarung

Rz. 171 Den Eheleuten steht es selbstverständlich frei, für die Mitarbeit eine ausdrückliche vertragliche Regelung zu vereinbaren. Liegt diese vor, ist sie immer vorrangig zu beachten[222] und der Anspruch auf Vergütung ergibt sich direkt aus dieser Vereinbarung. Diese besteht meist in Form eines klassischen Arbeitsvertrages. Für die steuerliche Anerkennung ist erforderlich,...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 3 Während einer bestehenden Ehe kommt es zwangsläufig zum Erwerb von Miteigentum an beweglichen Sachen, aber oftmals auch an Immobilien und Grundstücken. Dadurch begründen die Eheleute eine Art Gemeinschaft, in der durch interne (stillschweigende) Verabredungen eindeutig ist, wer die damit verbundenen Lasten trägt. Erst wenn die Ehe scheitert, rückt die Frage der Eigentu...mehr

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Güterrecht / 8 Beendigung der Gütertrennung

Rz. 262 Die Gütertrennung endet durch den Tod eines Ehegatten, durch Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder durch einen Ehevertrag, wenn damit ein anderer Güterstand vereinbart wird.mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.1 Anspruchsgrundlagen

Rz. 174 Festzuhalten ist zunächst, dass die Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen ohne besondere Vereinbarung grundsätzlich nicht zu einem Vergütungsanspruch führt. Insbesondere kann ein genereller Vergütungsanspruch auch nicht aus der Generalklausel des § 1353 BGB hergeleitet werden. Rz. 175 Bereicherungsrechtliche Ansprüche (etwa aus § 812 Abs. 1 Satz 2, Alt. 1 u...mehr

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Güterrecht / 3.4.5 Arbeitseinkommen

Rz. 113 Bei dem Arbeitseinkommen der Ehegatten handelt es sich um Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen, die sich auf künftig fällig werdende wiederkehrende Einzelleistungen richten. Bereits daraus ergibt sich, dass diese Ansprüche noch keinen gegenwärtigen Vermögenswert darstellen, sondern das künftige Einkommen sichern sollen.[148] Zudem hängt die Entstehung der künftigen...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.5 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 225 Seit dem 1.9.2009 sind für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem familienrechtlichen Kooperationsvertrag die Familiengerichte gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG (sonstige Familiensache) zuständig. Rz. 226 Der Ausgleichsanspruch aus dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. Zu beachten ist die ...mehr

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Güterrecht / 3.5.1 Entstehung der Ausgleichsforderung

Rz. 186 Die Ausgleichsforderung entsteht nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB mit der Beendigung des Güterstandes unmittelbar kraft Gesetzes. Aus welchem Grund der Güterstand beendet wird, ist dabei egal, sei es durch Ehevertrag, die Rechtskraft einer die Ehe oder den Güterstand beendenden gerichtlichen Entscheidung oder durch Tod eines Ehegatten. Empfehlung: Mit Blick auf die Fälli...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.1.2 Persönlicher Pflichtenkreis

Rz. 237 Dem persönlichen Pflichtenkreis zuzuordnen sind Verstöße gegen die eheliche Treuepflicht und die Kindesunterschiebung. Der klassische Fall stellt sich so dar, dass die Ehefrau ihrem Ehemann vorspiegelt, dieser sei der Vater eines in der Ehe geborenen, tatsächlich aber aus einem Ehebruch stammenden Kindes. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] basiert der Schadensersatza...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.1 Allgemeines

Rz. 209 Der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag stellt eine Art "Auffangvertrag" für die Fälle von Ehegattenmitarbeit dar, die zwar aufgrund des Umfangs der Beiträge nach einem Ausgleich verlangen, aber über keinen der zuvor abgehandelten Verträge abgewickelt werden können. Er betrifft Sonderfälle in einem Bereich, in dem sich konkludente Ehegatteninnengesellsch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.4 Schäden durch Stalking

Rz. 262 Ersatzfähig sind auch Schäden, die dem anderen Ehegatten durch Stalking (beharrliches Nachstellen) zugefügt werden. Ein Schadensersatzanspruch kann sich hier aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 238 StGB ergeben. Ein materieller Schaden kann hier entstehen durch die Kosten, welche durch die Einrichtung einer Telefonfangschaltung oder einer neuen Rufnummer oder sogar durch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.4 Depot-Konten

Rz. 87 Etwas komplizierter stellt sich die Sach- und Rechtslage bei einem gemeinsamen Depot-Konto der Ehegatten, über das sie jeweils einzeln verfügen können, dar. Beim Oder-Depot ist zwischen der Eigentumslage an den verwahrten Papieren und den Rechten aus dem Depotvertrag zu unterscheiden. Lediglich in Bezug auf die Rechte aus dem Depotvertrag besteht Gesamtgläubigerschaft...mehr

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Güterrecht / 3.4.26 Nießbrauch

Rz. 152 In der Praxis relativ häufig ist der Fall, dass einem der Ehegatten von seinen Eltern zu deren Lebzeiten ein Grundstück gemäß § 1374 Abs. 2 BGB unter Nießbrauchvorbehalt übertragen wurde. Die Schwierigkeit ergibt sich in derartigen Fällen daraus, dass der Wert des die Immobilie belastenden Nießbrauchrechts mit steigendem Alter der nießbrauchberechtigten Eltern ständi...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.4 Sonderfall der Belastung mit einem lebenslangen Recht

Rz. 83 Oftmals wird – insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – ein Grundstück auf ein Familienmitglied übertragen und gleichzeitig zu Gunsten des Zuwenders ein Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibgedinge an dem Grundstück eingetragen. Der BGH hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie Belastungen, die mit einem nach § 1374 Abs. 2 BGB privi...mehr

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Güterrecht / 3.4.30 Schadensersatzansprüche/Schmerzensgeld

Rz. 156 Schadensersatzansprüche sind mit dem zum Stichtag bestehenden Wert bei der Ermittlung des Vermögens zu berücksichtigen. Erhält einer der Ehegatten eine Schadensersatzrente, fällt das Recht nicht in den Zugewinnausgleich. Die Abfindung für eine solche Schadensersatzrente, soweit sie innerhalb der Ehezeit vereinbart oder bezahlt wird, ist – genauso wie ein Schmerzensge...mehr

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Güterrecht / 3.3.1.3 Handlungen in Benachteiligungsabsicht

Rz. 99 Der Handlungsbegriff im Sinne des § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist weit zu fassen und umfasst sowohl Tathandlungen (z. B. Beschädigung oder Zerstörung von Vermögensgegenständen) als auch Rechtsgeschäfte (z. B. nicht erforderliche Überziehung eines Kontos.)[137] [138] Der Wille des Ehegatten, den Ehepartner zu benachteiligen, muss das leitende, nicht aber das einzige Motiv s...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

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Güterrecht / 3.4.32 Sparbuch

Rz. 159 Das Guthaben auf einem Sparbuch gehört unzweifelhaft zum Vermögen. In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass die bis zum Stichtag angefallenen Zinsen, die dem Sparbuch oftmals noch nicht gutgeschrieben sind, der Forderung ebenfalls zuzurechnen sind. Oftmals werden von den Ehegatten Sparbücher auf den Namen der Kinder angelegt. Auch in derartigen Fällen können die El...mehr

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Güterrecht / 17 Form des Ehevertrages

Rz. 327 Gemäß § 1410 BGB muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten bei der Beurkundung anwesend sind und von dem unparteiischen Notar über die Bedeutung der Vereinbarungen belehrt werden. Eine persönliche Anwesenheit der Ehegatten ist nicht erford...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.2 Ausgleichs- und Befreiungsanspruch

Rz. 327 Beim Scheitern der Ehe stellt sich zunächst die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Bürgschaft gegenüber der Bank zu kündigen. Dies ist grundsätzlich zu verneinen. Der BGH[410] hat jedoch entschieden, dass der Sicherungsgeber, der den Kredit eines Dritten wirksam auf unbestimmte Zeit besichert hat, nach Treu und Glauben das Recht hat, nach Ablauf eines gewissen Ze...mehr

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Güterrecht / 3.5.6 Begrenzung der Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 2 BGB

Rz. 206 Nach § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Höhe der Ausgleichsforderung durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. Diese Vorschrift hat im Rahmen der Reform eine Korrektur erhalten. Nach der alten Gesetzeslage war die Höhe der Zugewinnausgleichsforderung auf dasjenige Vermögen begrenzt, welch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.13 Beweislast

Rz. 284 Grundsätzlich trägt der Verletzte die volle Beweislast für seinen Anspruch. Für die Durchsetzung muss er also den objektiven Tatbestand, Verschulden, den eingetretenen Schaden und die Ursächlichkeit darlegen und beweisen.[352] Derjenige, der sich demgegenüber auf eine Privilegierung beruft, muss beweisen, dass er sich in eigenen Angelegenheiten nicht anders verhält a...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3 Beispiele aus der Rechtsprechung

8.3.3.1 Für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft Rz. 189 Entscheidung des BGH vom 30.6.1999[248]: Die Eheleute haben im Güterstand der Gütertrennung gelebt. Während bestehender Ehe haben die Eheleute auf den Namen der Ehefrau diverse Grundstücke erworben. Der Ehemann leistete seinerseits nicht unerhebliche Geldbeträge für den Erwerb der Immobilien und übernahm Reparat...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.5 Behandlung von Schulden

Rz. 365 Im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Rz. 366 Bei Schulden nur eines Lebensgefährten bestehen nur dann möglicherweise Ausgleichsansprüche, wenn ein Lebensgefährte den Kredit im ausschließlichen Interesse des anderen aufgenommen hat. Allerdings gilt auch hier das grundsätzliche Abrechnungsve...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.6 Auslandsberührung

Rz. 227 Für Fälle mit Auslandsberührung sind Art. 27 ff. EGBGB anzuwenden.mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.7 Auslandsberührung

Rz. 208 Soweit keine wirksame Rechtswahl getroffen wurde, ergibt sich bei Fällen mit Auslandsberührung das anwendbare Recht aus akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterrecht (Art. 27, 28 EGBGB a. F./Art. 3, 4 Rom I-VO).[275]mehr

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Güterrecht / 3.4 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 102 Ein wesentlicher Punkt zur Ermittlung des für die Zugewinnausgleichsberechnung relevanten Anfangs- und Endvermögens und damit für die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs ist die Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen. Die Bewertung der Vermögenspositionen bereitet in der Praxis regelmäßig die größten Schwierigkeiten. Nachfolgend werden die in der Praxis hä...mehr

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Güterrecht / 3.4.38 Wertmetalle

Rz. 180 Für Gold, Silber und andere Wertmetalle ist der Verkehrswert in Ansatz zu bringen, also der Preis, der zum Stichtag für das Wertmetall gezahlt worden wäre.mehr

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Güterrecht / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Güterrecht / 14.1 Beendigung durch Ehevertrag

Rz. 295 Die Ehegatten haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Gütergemeinschaft durch einen notariellen Ehevertrag in der Form des § 1410 BGB zu beenden. Gemäß § 1414 Satz 2 BGB tritt dann die Gütertrennung ein, sofern sich aus dem Ehevertrag nichts anderes ergibt. Empfehlung: Wird der Güterstand der Gütergemeinschaft durch einen Ehevertrag beendet, sollten gleichzeitig die ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.3 Steuerausgleich und Unterhalt

Rz. 151 Die Ehegatten sollten vor der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs aus einer Steuererstattung bzw. -nachforderung immer bedenken, dass sich diese auch in der Berechnung von Unterhaltsansprüchen niederschlagen kann und sich damit eine weitergehende Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche erübrigt bzw. sogar ausscheidet. Erst wenn klar ist, dass Unterhaltsanspr...mehr

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Güterrecht / 15.3 Auseinandersetzungsverfahren

Rz. 322 Sofern die Ehegatten nicht zu einer außergerichtlichen Lösung kommen, können sie entweder das Amtsgericht um Vermittlung ersuchen oder aber als letztes Mittel eine Auseinandersetzungsklage erheben. 15.3.1 Vermittlung durch das Amtsgericht Rz. 323 In der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in §§ 373 Abs. 1 i. V. m. 342 ff. FamFG ein Vermittlungsverfahren zur Auseinanderset...mehr

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Güterrecht / 3.4.25 Mietkaution

Rz. 151 Der aus einer Mietkaution resultierende Kautionsrückzahlungsanspruch ist als unsicherer bzw. bedingter Anspruch nicht grundsätzlich mit seinem vollen Wert in das Vermögen einzustellen. Vielmehr ist der Wert zu schätzen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit der vollständigen Rückzahlung der Kaution einzuschätzen. Anhaltspunkte hierfür können beispielsweise sein, ob das Mi...mehr

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Güterrecht / 5 Teil II: Vorbemerkung

Rz. 258 Bei der Gütertrennung treten im Gegensatz zu allen anderen Güterständen keine spezifisch güterrechtlichen Beziehungen zwischen den Eheleuten ein. Das Wesen der Gütertrennung besteht gerade darin, dass die Ehegatten sich aus güterrechtlicher Sicht wie Nicht-Verheiratete gegenüberstehen. Es existieren lediglich zwei Vermögensmassen: das Vermögen des Mannes und das Verm...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3 Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung

Rz. 173 In den meisten Ehen fehlt es jedoch an einer ausdrücklichen Vereinbarung, was für die Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs bzw. eines angemessenen Ausgleichs zu verschiedenen Problemen führt. 8.3.1 Anspruchsgrundlagen Rz. 174 Festzuhalten ist zunächst, dass die Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen ohne besondere Vereinbarung grundsätzlich nicht zu einem...mehr

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Güterrecht / 3.4.29 Sammlungen

Rz. 155 Bei der Bewertung von Sammlungen – die regelmäßig nicht zu den Haushaltsgegenständen gehören – ist bei der Bewertung ebenfalls wie bei den Kunstgegenständen auf den Verkehrswert abzustellen. Sofern es sich um Briefmarken- oder Münzsammlungen handelt, existieren entsprechende Kataloge, aus denen sich für diesen Wert Anhaltspunkte ergeben können. Die Erfahrung zeigt, d...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Ehe und das eheliche Zusammenleben entstehen Vermögensverflechtungen, die es erforderlich machen, unterschiedliche Fragestellungen unabhängig von güterrechtlichen Regelungen zu behandeln. Die Vermögensauseinandersetzung als solche ist nicht völlig losgelöst von güterrechtlichen Regelungen zu betrachten, denn je nach Güterstand werden unterschiedliche Bewe...mehr

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Güterrecht / 3.4.31 Schmuck

Rz. 158 Genau wie bei Sammlungen und Kunstgegenständen ist auch bei Schmuck auf den Verkehrswert abzustellen. Empfehlung: Hier bietet es sich an, entsprechende Angebote von Juwelieren einzuholen.mehr

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Güterrecht / 3.1.1 Die einzelnen Auskunftsansprüche

Rz. 30 Die einzelnen Auskunftsansprüche bestehen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. 3.1.1.1 Auskunftsanspruch vor der Trennung Rz. 31 Bereits vor der Trennung der Ehegatten besteht eine wechselseitige Unterrichtungsverpflichtung mit dem Inhalt, sich gegenseitig in groben Zügen über Vermögensbewegungen oder die Verwendung des Einkommens zu unterrichten.[27] Diese Unterrichtungsv...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4 Stillschweigend geschlossener Kooperationsvertrag

8.4.1 Allgemeines Rz. 209 Der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag stellt eine Art "Auffangvertrag" für die Fälle von Ehegattenmitarbeit dar, die zwar aufgrund des Umfangs der Beiträge nach einem Ausgleich verlangen, aber über keinen der zuvor abgehandelten Verträge abgewickelt werden können. Er betrifft Sonderfälle in einem Bereich, in dem sich konkludente Ehegat...mehr

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Güterrecht / 3.4.34 Unterhaltsansprüche

Rz. 164 Unterhaltsansprüche, die am Stichtag fällig waren aber noch nicht bedient wurden, sind beim Berechtigten als Aktivvermögen und beim Verpflichteten als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. Ebenso sind Kontoüberziehungen zu berücksichtigen,[179] die infolge von Unterhaltszahlungen entstanden sind. Soweit es sich um zukünftige Unterhaltsansprüche handelt, sind diese dage...mehr

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Güterrecht / 3.4.7 Bausparverträge

Rz. 116 Befindet sich der Bausparvertrag in der Ansparphase, sind die zum Stichtag angesparten Prämien zuzüglich der zum Stichtag angefallenen Zinsen in die Aktiva aufzunehmen. Sind die Bausparverträge vorfinanziert worden, ist das zur Vorfinanzierung aufgenommene Darlehen bei den Passiva anzusetzen.mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.7 Rückforderung aus der Zeit vor der Eheschließung

Rz. 121 Beispiel Die Verlobten M und F bauten im Jahr 2000 auf einem im Alleineigentum des M stehenden Grundstück ein Haus. Die Kosten für den Hausbau trugen M und F gemeinsam mit je 150.000 EUR. Nachdem das Haus fertiggestellt war, heirateten M und F im Jahr 2003. Das bebaute Grundstück verblieb weiterhin im Alleineigentum des M. 2008 stellte die F den Scheidungsantrag. Sie...mehr

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Güterrecht / 3.5.3.1 Hemmung und Neubeginn der Verjährung

Rz. 192 Hemmung und Neubeginn der Verjährung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 203 BGB ff. Danach kann eine Hemmung der Verjährung insbesondere durch Verhandlungen über den Anspruch (§ 203 BGB), durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB) oder wegen bestehender Ehe (§ 207 BGB) gehemmt sein. Rz. 193 In der Praxis am bedeutsamsten ist die Hemmung der Verjährung durch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3 Mögliche Fallgruppen

Rz. 232 Die in der Praxis regelmäßig auftretenden Fallgruppen sollen nachfolgend im Einzelnen abgehandelt werden. 9.3.1 Verletzung von Pflichten aus der ehelichen Lebensgemeinschaft Rz. 233 § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmt, dass die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind. Bei dem Recht auf eheliche Lebensgemeinschaft handelt es sich um ein absol...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.5 Verweigerung der Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung

Rz. 263 Auch aus der Verweigerung der Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung können Schadensersatzansprüche erwachsen.[325]mehr

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Güterrecht / 15.2.2 Verteilung des Überschusses

Rz. 310 Verbleibt nach der Tilgung der Gesamtgutsverbindlichkeiten ein Überschuss, ist dieser zu verteilen. Gemäß § 1477 Abs. 1 BGB wird der Überschuss nach den Vorschriften über die Gemeinschaft geteilt, was vorrangig durch Teilung in Natur gemäß § 752 BGB erfolgt. Die Teilung nach § 752 BGB ist dabei auf den einzelnen Vermögensgegenstand bezogen, nicht etwa auf den Sachenb...mehr

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Güterrecht / 3.1.10.2 Hemmung der Verjährung bei Auskunftsanträgen

Rz. 53 Ein isolierter Auskunftsantrag führt keine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB herbei; nur der Weg über den Stufenantrag führt zu einer Hemmung der Verjährung. Ein Stufenantrag hemmt die Verjährung auch dann, wenn im Auskunftsantrag für die Berechnung des Endvermögens ein falscher Stichtag genannt ist.[76] Die Verjährungshemmung endet jedoch automatisch sechs Monat...mehr

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Güterrecht / 3.5.4 Aufrechnung gegen die Ausgleichsforderung

Rz. 197 Es ist oftmals zu beobachten, dass gegen die Zugewinnausgleichsforderung (ggf. hilfsweise) die Aufrechnung erklärt wird. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Ausgleichsforderung gemäß § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB erst mit der Beendigung des Güterstandes entsteht.[208]. Wird die Aufrechnung in einem Zugewinnausgleichsverfahren, das im Scheidungsverbund geführt...mehr