Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VII. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 147 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Arbeitet der Vertreter entgeltlich, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB vor. Übe...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel bei der Trennungslösung

Rz. 445 Im Falle, dass sich die Ehegatten für die Trennungslösung entschieden haben, bestehen folgende Möglichkeiten, für den Fall der Wiederverheiratung Vorsorge zu treffen: aa) Unbefreite Vorerbschaft Rz. 446 Wurde der überlebende Ehegatte zum befreiten Vorerben eingesetzt, besteht die Möglichkeit anzuordnen, dass im Falle der Wiederverheiratung eine Befreiung von den gesetz...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Feststellungsinteresse

Rz. 267 Nach der Rechtsprechung besteht ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) für die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Testaments des Betreuten, wenn für diesen aufgrund der bestehenden Testierunfähigkeit keine andere rechtliche Möglichkeit besteht, das unwirksame Testament zu widerrufen. Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge handelt nicht pfl...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6.2 Pfändungsschutz für einmalige Dienstleistungsbezüge

Für einmaliges Einkommen aus persönlich geleisteten Diensten oder Arbeiten wird Pfändungsschutz nur auf Antrag gewährt.[1] Besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung für eine einmalige oder vereinzelte Dienstleistung, dann ist die Forderung auf die einmalige Arbeitsvergütung sonach zunächst in voller Höhe pfändbar und mit dem Arbeitseinkom...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / d) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 75 Ob ein gemeinschaftliches Testament als solches zulässig war, bestimmte sich aber nach dem Erbstatut. Auch die Form des Widerrufs letztwilliger Verfügungen bestimmte sich nach den vorgenannten Regeln, vgl. Art. 26 Abs. 2 EGBGB a.F. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten werden von einigen Rechtsordnungen abgelehnt.[90] Die Gültigkeit gemeinschaftlicher Testamente b...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Muster: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments)

Rz. 286 Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _______________...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Checkliste: Herausgabeklage nach § 2287 BGB

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Muster: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages

Rz. 223 Muster 7.46: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages Muster 7.46: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Beschwerdebegründung...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Rechtsfolgen

Rz. 274 Wird die entsprechende Bescheinigung über die Ehegattenvertretung erteilt, wird eine Vertretung durch den vertretenden Ehegatten ermöglicht, obwohl keine entsprechende Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorliegen, oder aber eine Betreuung eingerichtet worden ist. 1. Aufklärungspflicht des Arztes Rz. 275 Die Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem vertretenen ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Allgemeines

Rz. 381 Grundsätzlich ist es dem Erblasser nicht möglich, seine pflichtteilsberechtigten Verwandten zu übergehen. Das Pflichtteilsrecht unterliegt dem Schutz des Art. 14 GG, was das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich klargestellt hat.[466] Im Bereich der Pflichtteilsentziehungsgründe wurden erhebliche Veränderungen vorgenommen. Es erfolgte eine Vereinheitlichung der Pflic...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Unberechtigte Vertretung

Rz. 282 Sollte aufgrund des Nichtvorliegens der Voraussetzungen eine unberechtigte Vertretung erfolgt sein, sei es aus Unwissenheit oder aufgrund falscher Angaben, so wurde dieses Problem vom Gesetzgeber zwar erkannt, jedoch billigend in Kauf genommen.[389] Die falschen Angaben des Arztes oder des vertretenden Ehegatten begründen eine allgemeine Schadensersatz- und Unterlassu...mehr

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Trennungsgeld / 6 Zwingende persönliche Gründe gegen den Bezug der Wohnung

Wichtig Hat der Beschäftigte im Zeitpunkt der Versetzung, Abordnung usw. oder bei deren Wirksamwerden einen zwingenden Hinderungsgrund gegen einen Umzug, braucht er sich für eine bestimmte Zeit nicht um eine Wohnung am neuen Dienstort zu bemühen. Dasselbe gilt, wenn er eine Wohnung gefunden hat, sich der Umzug jedoch wegen Vorliegens eines solchen Hinderungsgrundes verzögert...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / c) Spendenabzug

Rz. 107 Eine "Spende" i.S.d. § 10b EStG ist zivilrechtlich eine Schenkung und steuerlich eine Ausgabe zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, die zugleich unentgeltlich (fremdnützig) und freiwillig geleistet werden muss.[140] Dabei sind nur Geld- und Sachspenden begünstigt, die Hingabe von Nutzungen und Leistungen ist vom Spendenabzug ausgeschlossen (§ 10b Abs. 3 EStG). Im Einz...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 191 Nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten können Dritte nach den allgemeinen Regeln anfechten.[111] Nach dem Tod des Längerlebenden können nur noch Dritte den Erbvertrag anfechten. Für diese Anfechtung gelten die §§ 2078 ff. BGB, die §§ 2281–2284 BGB sind hingegen nicht anwendbar, d.h. dass auch die Anfechtungserklärung sich nach § 2081 BGB richtet. Lediglich § 22...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Muster: Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht

Rz. 129 Muster 7.20: Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht Muster 7.20: Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht An das Amtsgericht _________________________ Ablieferung eines Testaments gem. § 2259 BGB Nachlasssache _________________________ Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau _________________________ an. Anbei übersende...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Geschäftsfähigkeit

Rz. 35 Für den Abschluss eines Erbvertrags auf der Seite des Erblassers ist nach § 2275 BGB im Allgemeinen unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich. Rz. 36 Häufig entsteht in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Dabei geht es immer wieder um die Frage, ob der behandelnde Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden i...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 33 Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe seinen vollen Pflichtteilsanspruch verliert, wenn er die Erbschaft ausschlägt, bildet die Möglichkeit der sog. taktischen Ausschlagung. Hierbei sind drei verschiedene Möglichkeiten zu unterscheiden, nämlichmehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 3. Valutaverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten

Rz. 74 Ein wirksames Deckungsverhältnis ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung dafür, dass der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung dauerhaft behalten darf. Hierfür ist weitere Voraussetzung ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer (bzw. dessen Erben) und dem Bezugsberechtigten. Rz. 75 In den meisten Fällen kann man als Rechtsgrund für die ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Grundsatz: Erlöschen von Unterhaltsansprüchen beim Tod des Unterhaltsschuldners

Rz. 92 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gericht...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 4. Rechtswahl im Ehegüterrecht

Rz. 92 Im deutschen Recht bot Art. 15 Abs. 2 EGBGB in der bis 28.1.2019 geltenden Fassung. eine Rechtswahlmöglichkeit: Zitat (2) Die Ehegatten können für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe wählen:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / i) Pflegevermächtnis

Rz. 268 Wird der Erblasser von einem seiner Kinder, seinem Ehegatten oder auch von dritten Personen gepflegt, kann er zugunsten der pflegenden Person ein Pflegevermächtnis anordnen. Inhalt eines derartigen Pflegevermächtnisses kann die Zahlung eines Geldbetrages sein. Es handelt sich beim Pflegevermächtnis um eine besondere Form des Bestimmungsvermächtnisses. Rz. 269 Muster 3...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, § 2256 BGB

Rz. 296 Der Erblasser kann das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 BGB. Rz. 297 Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung durch den Betreuer ist nicht zulässig.[376] Die...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Flüchtlinge und Vertriebene

Rz. 115 Art. 15 Abs. 4 EGBGB bestimmt: Zitat Die Vorschriften des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen bleiben unberührt. Bezüglich des Güterstands von Flüchtlingen und Vertriebenen muss eine Ausnahme gelten. Weil sie fast immer ihr gesamtes Vermögen in ihrer Heimat verloren haben, ist es nicht sachgerecht, an ihren Güterstand im Zeitpunkt de...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Verfügungen unter Lebenden und erbvertragliche Bindung

Rz. 56 Nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (§§ 145 ff. BGB) werden die vertraglich vereinbarten Anordnungen mit Vertragsabschluss bindend, d.h. unwiderruflich (pacta sunt servanda). Ein Erbvertrag führt somit sofort mit seinem rechtsgültigen Abschluss zu einer erbrechtlichen Bindung der Vertragsteile.[35] Im Gegensatz dazu tritt die Bindung an die in einem gemeins...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Allgemeines

Rz. 117 Sehr häufig bestimmen sich Erbrechtsstatut und Güterrechtsstatut nach verschiedenen Rechtsordnungen. Ursächlich dafür sind die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte der IPR-Vorschriften für Erbrecht und Güterrecht. Zusätzlich erschwert wird diese Frage dadurch, dass nicht selten das gesetzliche Erbrecht vom Güterrecht beeinflusst wird. Nach Art. 15, 14 EGBGB ist die St...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (1) Vor dem Erbfall

Rz. 386 Der erbvertraglich eingesetzte Erbe oder auch der sog. Schlusserbe beim "Berliner Testament" hat vor dem Tode des Erblassers – beim Berliner Testament des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Lebenspartners (§ 10 LPartG) – kein übertragbares Anwartschaftsrecht, das schon pfändbar wäre.[337] Auch außerhalb eines gemeinschaftlichen Testaments oder...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Auftragsverhältnis in familiären und engen personalen Beziehungen

Rz. 123 BGH: Auch in Beziehungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag können die auftragsrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden.[113] Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen ein Familienmitglied einen Angehörigen pflegt.[114] Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rechnungslegung kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ihn der Berechtigte jahrelang nic...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 20. Sozialhilferechtliche Forderungen

Rz. 160 Der Erbe des Sozialhilfeempfängers haftet für die während der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall geleistete Sozialhilfe gem. § 102 SGB XII. [171] § 102 SGB XII begründet eine selbstständige Erbenhaftung für dem Erblasser rechtmäßig erbrachte Leistungen der Sozialhilfe. Mit dieser Regelung soll eine Heranziehung der Erben zum Kostenersatz unabhängig von zum früheren Ze...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / aa) Gleichstellung mit einer Grundstücksverfügung

Rz. 33 Stellt der Anteil des Antragstellers sein ganzes oder wesentliches Vermögen i.S.v. § 1365 BGB dar, so ist die Zustimmung seines Ehegatten erforderlich, wenn er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, weil der Antrag auf Teilungsversteigerung auf die Veräußerung des Grundstücks gerichtet ist.[24] Die Zustimmung ist dem Antrag beizufügen.[25] Allerdings prüft das V...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Beim Erbvertrag

Rz. 120 Auch bei einem Erbvertrag können die Parteien grundsätzlich einen Änderungsvorbehalt vereinbaren.[145] Ihnen steht es grundsätzlich frei, den Umfang der vertragsgemäßen Bindungswirkung festzulegen. So können sich die Parteien z.B. das Recht vorbehalten, nachträglich Vermächtnisse und Auflagen anzuordnen, bei einem eingesetzten Alleinerben weitere Miterben zu bestimme...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Güterrechtliches Übergangsrecht

Rz. 125 Auch Art. 15 EGBGB, der das Güterrechtsstatut bestimmt, ist mit Wirkung seit 1.9.1986 neu gefasst worden. Die Übergangsvorschrift Art. 220 EGBGB enthält aber noch weitere Zeitabschnitte. So bestimmt Art. 220 Abs. 3 EGBGB, dass für Ehen, die vor dem 1.4.1953 geschlossen wurden, Art. 15 EGBGB a.F. gilt, wobei eine Rechtswahl möglich ist, vgl. Art. 220 Abs. 3 S. 6 EGBGB...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Gemeinsamer Widerruf

Rz. 74 Solange beide Ehegatten bzw. Lebenspartner leben, können sie jederzeit gemeinsam ihr gemeinschaftliches Testament nach den Vorschriften der §§ 2253 ff. BGB widerrufen durch gemeinschaftliches Widerrufstestament (§ 2254 BGB), gemeinsame Vernichtung oder Veränderung (§ 2255 BGB), gemeinschaftliche Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung (§§ 2256, 2272 BGB), widersprechen...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Trennungslösung

Rz. 466 Haben sich die Ehegatten für die Trennungslösung entschieden, so kann die Pflichtteilsklausel nur so aussehen, dass ein Ausschluss von der Nacherbfolge sowie eine Enterbung für den zweiten Todesfall verfügt wird. Im Übrigen ist bei der Trennungslösung zu beachten, dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen kann, wenn er die Nacherb...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.8 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten

Die Renten der Hinterbliebenen dürfen zusammen 80 % des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen. Übersteigen Renten diesen Wert, werden sie gekürzt, und zwar bei Witwen und Witwern, früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner und Waisen nach dem Verhältnis ihrer Höhe. Sind für die Hinterbliebenen 80 % des Jahresarbeitsverdienstes festgestellt und tritt später ein neuer Berechtig...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Formerfordernis

Rz. 159 Der unter Ehegatten geschlossene Erbvertrag kann in der Form des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden, § 2292 BGB, also auch in der Form des privatschriftlichen Testaments, § 2267 BGB. Da seit Geltung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, dem 1.8.2001, nach dessen § 10 Abs. 4 auch eingetragene Partner ein gemeinschaftliches Testament errichten können, können a...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Berechnung der Ausgleichung

Rz. 180 Die Art der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens bei ausgleichungspflichtigen Vorempfängen wird in § 2055 BGB vorgegeben: 1. Schritt: Die Erbteile der an der Ausgleichung nicht teilnehmenden Erben, insbesondere der Erbteil des überlebenden Ehegatten, werden berechnet und vorweg abgezogen. Der Rest verbleibt für die Abkömmlinge. 2. Schritt: Dem so ermittelten Nac...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Miterben als Erbengemeinschaft

Rz. 28 Die Eintragung der Miterben erfolgt gem. § 47 GBO unter Angabe des Miteigentumsverhältnisses "in Erbengemeinschaft". Bei der Erbengemeinschaft werden Bruchteile der Miterben im Grundbuch nicht eingetragen.[18] Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erwo...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Beteiligte des Ausgleichungspflichtteils

Rz. 126 Gemäß §§ 2050, 2316 BGB sind nur die Abkömmlinge eines Erblassers am Ausgleichungsvorgang beteiligt. Der Pflichtteil des Ehegatten berechnet sich ohne Berücksichtigung der Vorempfänge. Nicht mit berücksichtigt werden nach § 2316 Abs. 1 S. 2 BGB diejenigen Abkömmlinge, die einen Erbverzicht abgegeben oder einen vorzeitigen Erbausgleich nach § 1934d BGB geltend gemacht...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / I. Testamentsgestaltung als Teil des "Estate-Planning"

Rz. 1 Laut volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung lag das Nettovermögen der privaten Haushalte im Jahre 2015 bei 11,2 Bill. EUR.[1] Jedes Jahr wird ein Teil dieses Vermögens unter Lebenden übertragen bzw. an die nächste Generation vererbt. Aufgrund von Berechnungen wurde festgestellt, dass jährlich zwischen 200 und 300 Mrd. EUR vererbt oder verschenkt werden,[2] zwischen 2015 ...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / cc) Großes und kleines Antragsrecht

Rz. 27 Sind mehrere Grundstücksgemeinschaften "ineinander verschachtelt", so kann mit dem "kleinen Antrag" die Aufhebung einer der mehreren Gemeinschaften betrieben werden, mit dem "großen Antrag" die Aufhebung aller Gemeinschaften an dem Grundstück. Rz. 28 Beispiel Im Grundbuch waren die Eheleute F und M je hälftig als Eigentümer eines Gebäudegrundstücks eingetragen. M ist g...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Gemäß § 2338 BGB hat der Erblasser die Möglichkeit, den Pflichtteil eines Abkömmlings, auch eines nichtehelichen oder adoptierten Kindes, in guter Absicht zu beschränken. § 2338 BGB findet keine Anwendung gegenüber dem Ehegatten und den Eltern des Erblassers. Die Beschränkung in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Checkliste: Unentgeltliche Verfügungen und arglistige Verminderung des Nachlasses

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht

Rz. 205 Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle muss dringend darauf hingewiesen werden, dass in den Fällen, in denen aus Kostenersparnisgründen statt eines gemeinschaftlichen Testaments ein Erbvertrag unter Ehegatten errich...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / Literaturtipps

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Gesetzeslage

Rz. 317 Die meisten alten Bundesländer – nicht auch die neuen – haben Sonderregeln für die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erlassen. Neben diesen Sondervorschriften auf Länderebene eröffnet § 13 GrdstVG die Möglichkeit der Zuweisung eines Hofes an einen Miterben als bundeseinheitliche Regelung, und damit gibt es auch in den neuen Bundesländern ein besonder...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / XI. Verzicht auf Ansprüche aus § 2287 BGB vor dem Erbfall

Rz. 121 Der Verzicht auf einen Herausgabeanspruch nach § 2287 BGB ist zu Lebzeiten des Erblassers in der Form eines teilweisen Erbverzichts (Zuwendungsverzicht) möglich. Rz. 122 Beispiel Durch gegenseitigen Erbvertrag haben sich Ehegatten zu Alleinerben eingesetzt. Nach Abschluss des Erbvertrags wird das dem Ehemann gehörende Unternehmen auf den Sohn übertragen. Hier wäre aus...mehr