Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Baranowski (1978), Besteuerung von Auslandsbeziehungen, Herne/Berlin. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main. Buch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Als Finanzinvestition(en) gehaltene Immobilien ("investment property")

Rn. 210 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ist in IAS 40 geregelt (vgl. auch HdR-E, HGB § 253, Rn. 448ff.). Gemäß IAS 40.5 handelt es sich hierbei um Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht i. R.d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des UN verkauft werden oder zur Produktion von Waren, der Erbringung von Dienst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzielle Behandlung von Sicherungsgeschäften und geschlossenen Positionen

Rn. 199 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Dienen Optionen nachweislich der Absicherung von Bilanzpositionen, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen und liegen die weiteren Voraussetzungen des § 254 vor, dann hat sich die bilanzielle Abbildung an den Regeln zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten zu orientieren (vgl. hierzu nur Beck Bil-Kom...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen ("property, plant and equipment")

Rn. 208 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bilanzierung von Sachanlagen ist in IAS 16 geregelt. Gemäß IAS 16.6 sind Sachanlagen materielle Vermögenswerte, die ein UN für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden (vgl. auch HdR-E, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 104 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 250 Abs. 1 Satz 1 sind aktive RAP zu bilanzieren, soweit es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag handelt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Typische Beispiele hierfür sind vorausbezahlte Mieten oder Versicherungsbeiträge. Ferner legt § 250 Abs. 3 ein Aktivierungswahlrecht für Disagien fest, wenn be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzielle Behandlung von Optionen

Rn. 193 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei Optionen handelt es sich um Rechte, bestimmte VG zu einem festgelegten Preis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Derartige Optionen kommen u. a. im Zusammenhang mit Fremdwährungen und börsengängigen Kap.-Anteilen vor. Sofern Optionen als Sicherungsinstrumente bei der Bildu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Maßnahmen zur Verringerung der Größenmerkmale

Rn. 9 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Publizitätspflicht setzt nicht bereits zum ersten, sondern erst zum dritten aufeinander folgenden BilSt ein, an dem die Schwellenwerte von mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG jeweils überschritten worden sind (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 PublG). Das UN hat so lange die Möglichkeit, für die Verringerung seiner Größenmerk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Beteiligungen an Arbeitsgemeinschaften

Rn. 186 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei durchzuführenden Großprojekten spielen ARGE vielfach eine bedeutende Rolle. ARGE zeichnen sich dadurch aus, dass mehrere Auftragnehmer, bei denen es sich häufig nicht um verbundene UN handelt, sich zusammenschließen, um einen Großauftrag gemeinschaftlich abzuwickeln. Dieser Zusammenschluss erfolgt häufig in der Form einer GbR oder in der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sonderprüfung wegen nicht unwesentlicher Unterbewertung

Rn. 60 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Prüfung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung kann unter drei Gesichtspunkten erfolgen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgebende Bilanzsumme

Rn. 3 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die maßgebende BS bestimmt sich nach einer Bilanz, die unter Beachtung von § 5 Abs. 1 PublG aufgestellt wurde (der Verweis in § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG auf § 5 Abs. 2 PublG ist offensichtlich ein redaktionelles Versehen bei der Formulierung des Gesetzestexts). Sie ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG um darin enthaltene Rückstellungen oder Verbindl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertungsgrundsätze

Rn. 53 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Zahlungsmittel und Ansprüche, die auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), sind als monetäre Posten i. R.d. Folgebewertung mit dem am Abschlussstichtag maßgeblichen Devisenkassamittelkurs (Stichtagskurs) erfolgswirksam umzurechnen (vgl. § 256a Sat...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 200 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine dem deutschen Recht entsprechende detaillierte Bilanzgliederung besteht im Normengefüge der IFRS nicht; vielmehr kommt es hier entscheidend auf eine Orientierung an den Grundprinzipien der JA- bzw. EA-Erstellung an. I.W. sind dies das Fortführungsprinzip, die periodengerechte Aufwands- und Ertragszuordnung, die Ausweisstetigkeit, das We...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung

Rn. 8 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kassa- bzw. Terminkurs

Rn. 13 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Käufe und Verkäufe von Devisen vollziehen sich zum einen auf dem Devisenkassa- und zum anderen auf dem Devisenterminmarkt. Die Unterscheidung betrifft die unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen die Geschäfte abgewickelt werden. Der Kassakurs ist dabei derjenige Kurs, der zum Zeitpunkt gilt, in dem ein Devisenkassageschäft abgeschlossen wird (...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fehlende oder unvollständige Angaben

Rn. 47 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Umfang der Berichtspflicht im Anhang ergibt sich aus den §§ 284ff. sowie hinsichtlich bestimmter rechtsformabhängiger Zusatzangaben aus den §§ 58 Abs. 2a, 131 Abs. 1 und 3, 152 Abs. 2f., 158 Abs. 1 und 160 AktG (vgl. im Einzelnen BeckOK-HGB (2021), § 284, Rn. 8ff.; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 911ff.). Allerdings ist zu beachten, dass einig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsmaßstäbe

Rn. 70 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Prüfungsmaßstäbe ergeben sich aus den Regelungen in § 259 Abs. 2f. AktG. Aufgrund des inhaltlichen Bezugs zum Prüfungsauftrag soll jedoch bereits an dieser Stelle vorab auf die Prüfungsmaßstäbe eingegangen werden. Der Sonderprüfer hat im Rahmen seiner Erhebungen die Verhältnisse am Stichtag des JA zugrunde zu legen (vgl. § 259 Abs. 2 Satz...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / c) Entnahmen während der Optionsbesteuerung

Entnahmen mindern das steuerliche Einlagekonto nur nach der Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG. Danach ergibt sich nur dann eine Einlagenrückgewähr, soweit der Betrag der Entnahmen den zum Ende des vorherigen WJ vorhandenen ausschüttbaren Gewinn i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 5 KStG übersteigt.[12] Beispiel 5 Die ABC-PartG (optierende Gesellschaft; WJ = KJ[13]) verfügt z...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill

Rz. 116 Ermessensspielräume ergeben sich bei erstmaliger Bilanzierung des goodwill sowohl hinsichtlich der Bestimmung des goodwill auf Ebene der berichtenden gesellschaftsrechtlichen Einheit als auch auf Ebene der Aufteilung bzw. Zurechnung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit (d. h. Zurechnung auf die ZGE (II)). 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichte...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.5 Korrektur von Bilanzierungsfehlern und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 109 Die Bilanzierungsfehler der IFRS-Rechnungslegung beinhalten Rechenfehler, Methodenfehler und Sachverhaltsfehler und sind insbesondere von Schätzungsfehlern abzugrenzen. Falls Schätzungen in späteren Perioden angepasst werden, weil sich der Erkenntnisstand verbessert hat oder Umstände sich anders als erwartet entwickelt haben, dann ist der Effekt im Ergebnis der Perio...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.1 Ausweiswahlrechte in der Bilanz

Rz. 49 Nach IAS 1.60 hat das nach IFRS bilanzierende Unternehmen im Regelfall Vermögens- und Schuldposten in kurzfristige und langfristige Posten einzuteilen oder die Posten der Bilanz grob nach ihrer Liquiditätsnähe anzuordnen. Dabei wird eine Unterteilung in kurz- und langfristige Posten dann als aussagekräftig erachtet, wenn das Unternehmen einen eindeutig identifizierbar...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 69 IFRS 1 eröffnet dem erstmals nach IFRS Bilanzierenden beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung folgende Wahlrechte, die sich auf den Konzernabschluss auswirken: Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C Differenzen aus der Währungsumrechnung im Konzernabschluss gemäß IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1. Appendix D 12 f. Unterschiedliche Ums...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 72 Für die Aktivierung der aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswerte müssen die in IAS 38.57 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Diese Aktivierungsvoraussetzungen enthalten die in Abbildung 9 wiedergegebenen Schätzungen: Abb. 9: Dimensionen der Schätzung beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte Neben den in Abb. 9 aufgefüh...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.4 Bewertungswahlrechte bei Finanzinstrumenten

Rz. 26 Unter Berücksichtigung der Übergangswahlrechte zu IFRS 9 enthält IFRS 9 für Finanzinstrumente gegenwärtig folgende offene Wahlrechte: die Wahl zwischen dem Ansatz von finanziellen Vermögenswerten zum Handelstag oder zum Erfüllungstag bei Vorhandensein einer zeitlichen Divergenz zwischen Handels- und Erfüllungstag (Ausweiswahlrecht);[1] die Designation bestimmter finanzi...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.2 Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit

Rz. 125 Ermessensspielräume sind bei Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit in Bezug auf folgende Aspekte vorhanden: Aufteilung des goodwill auf die ZGE (II), Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden auf die ZGE (II), Abgrenzung der ZGE (II). Rz. 126 IAS 36.80 schreibt die Zuordnung von Goodwill-Beträgen auf die ZGE (II) nach Maßgabe des Nutzenverhältnisse...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist[2], im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertberichtigungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.6 Bewertungswahlrechte aus Praktikabilitätserwägungen

Rz. 39a Die spätestens in Geschäftsjahren ab 1.1.2018 bzw. 1.1.2019 anzuwendenden IFRS 15 und IFRS 16 enthalten eine Reihe von aus Praktikabilitätsgründen aufgenommenen Bewertungswahlrechten. Rz. 39b In IFRS 15 "Erlöse aus Kundenverträgen" können als echte Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte eingestuft werden: Nach IFRS 15.63 darf auf die Herausrechnung eines Finanzierungs...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 6 Informationen über verdeckte Wahlrechte im IFRS-Jahresabschluss

Rz. 142 Nach IAS 1.122 sollen die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, welche das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Jahresabschluss haben.[1] Rz. 143 IAS 1.125 verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklu...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 146 Die Gesellschaftsrechte der Einzelstaaten enthalten nicht durchwegs Regelungen über die Aufstellung von Jahresabschlüssen (annual financial statements). Sofern gesellschaftsrechtlich eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht, dient diese jedoch in erster Linie der Information der Gesellschafter und nicht dem Gläubigerschutz. Auch fehlt es i.d.R. an Bilanzierungs-, Bew...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / J. Zweigniederlassungen

Rz. 115 Die australische Zweigniederlassung (branch) einer ausländischen Gesellschaft hat gegenüber der Muttergesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass die Muttergesellschaft für alle Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[129] Rz. 116 Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist zu berücksichtigen, dass die Körperschaftst...mehr

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Singapur / II. Buchführungspflicht

Rz. 133 Die Gesellschaft ist zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Rz. 134 Der Jahresabschluss muss die finanzielle Lage und die geschäftlichen Transaktionen des Unternehmens wiedergeben und eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ermöglichen. Die Bücher sind idealerweise in Englisch zu führen. Ist dies nicht der Fall...mehr

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Slowenien / II. Buchführungspflicht

Rz. 110 Gemäß Art. 54 ff. ZGD-1 ist jeder Unternehmer mit Sitz in der Republik Slowenien zur Buchführung verpflichtet sowie dazu, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die generelle Buchführungspflicht sowie die Verpflichtung zur Veröffentlichung sind ebenfalls im ZGD-1 geregelt. Die spezifischen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften wurden aus den International ...mehr

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Österreich / 2. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 210 Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 222 Abs. 1 UGB). Der Jahresabschluss besteht aus:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Buchführungspflicht

Rz. 110 Gem. Art. 4 Rechnungswesengesetz[26] ist der Unternehmer mit Sitz in der Republik Kroatien zur Buchführung verpflichtet sowie dazu, einen Jahresabschluss zu erstellen unter den Bedingungen, wie sie in diesem Gesetz vorgesehen sind. Die generelle Buchführungspflicht ist ebenfalls im Rechnungswesengesetz geregelt. Die spezifischen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Auswei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Bilanzierung von Fremdkapitalkosten

I. Bilanzierungsmethode Tz. 11 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Fremdkapitalkosten, die in unmittelbarem, direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes stehen, "sind als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes zu aktivieren" (IAS 23.8). Alle anderen Fremdkapitalkosten sind als Aufwand der Periode...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen (Accounting and Reporting by Retirement Benefit Plans)

Schrifttum Blomeyer/Rolfs/Otto: Betriebsrentengesetz, 7. Aufl., München 2018 Bruns/Hülsberg, IAS 26 – Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen (Accounting and Reporting by Retirement Benefit Plans), in: Hennrichs/Kleindiek/Watrin (Hrsg.) Münchener Kommentar zum Bilanzrecht, 5. Erg.Lfg., München 2014; Bürge/Ohlund, Die Konzernrechnungslegung nach Internatio...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Blomeyer/Rolfs/Otto: Betriebsrentengesetz, 7. Aufl., München 2018 Bruns/Hülsberg, IAS 26 – Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen (Accounting and Reporting by Retirement Benefit Plans), in: Hennrichs/Kleindiek/Watrin (Hrsg.) Münchener Kommentar zum Bilanzrecht, 5. Erg.Lfg., München 2014; Bürge/Ohlund, Die Konzernrechnungslegung nach International Accoun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 26

Tz. 1 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 IAS 26 regelt die Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen (retirement benefit plans) (idR externe Versorgungsträger) gegenüber seinen Begünstigten (IAS 26.3). Dabei sind alle Begünstigten (Anwärter, Rentner, ggf. Hinterbliebene) eines Altersversorgungsplans als eine Gruppe (all participants as a group) zu betrachten. IAS...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Angabepflichtige Informationen

Tz. 48 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Angabe- und Erläuterungspflichten nach IAS 23 enthalten keinen Hinweis darauf, an welcher Stelle des Abschlusses diese Angaben vorzunehmen sind. Der Bilanzierende hat daher grundsätzlich das Wahlrecht, die ihm gem. IAS 23 auferlegten zusätzlichen Angaben und Erläuterungen zu den Fremdkapitalkosten in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlust...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Berechnung der tatsächlich angefallenen Zinsen

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Berechnung des Finanzierungskostensatzes

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ermittlung der aktivierungspflichtigen Fremdkapitalkosten

1. Vorgehensweise Tz. 13 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Höhe der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten orientiert sich auf theoretischer Basis an den Fremdkapitalkosten, die vermieden worden wären, wenn die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert unterblieben wären (IAS 23.10). Diese Zuordnung ist eindeutig möglich, wenn eine Finanzierung speziell für den Erwerb bzw. He...mehr