Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Aufteilung der Gegenleistung

Tz. 38 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Weil jede einzelne Phase oder jedes einzelne Element einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung unterschiedliche Fähigkeiten, Anforderungen und Risiken hat, sollte eine Aufteilung der Gesamtleistung in die separaten Dienstleistungen "Bauleistungen", "Modernisierungsleistungen" oder "Betriebsleistungen" erfolgen (siehe IFRIC 12.BC31). Die Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.3 Besonderheiten bei Einzelunternehmen

Rz. 47 Besitzt ein Gewerbetreibender mehrere Gewerbebetriebe, ist zu prüfen, ob diese Gewerbebetriebe eine wirtschaftliche Einheit bilden oder ob es sich um nebeneinander stehende selbstständige Gewerbebetriebe handelt. Gewerbesteuerlich wird im ersteren Fall der Gewinn für die wirtschaftliche Einheit und im letzteren Fall für jeden Gewerbebetrieb ermittelt.[1] Von Bedeutung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Definition des Begriffes "Veräußerungsgruppe"

Tz. 26 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Ein Unternehmen veräußert mitunter auch eine Gruppe von Vermögenswerten (disposal group). In dieser Abgangsgruppe können neben Sachanlagen kurzfristige Vermögenswerte und direkt mit den Vermögenswerten in Verbindung stehende Schulden enthalten sein, die gemeinsam in einer einzigen Transaktion veräußert werden. Bei einer solchen Veräußerungsgr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Planänderungen

Tz. 94 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Wird eine vormals getroffene Entscheidung zur Veräußerung eines langfristigen Vermögenswerts widerrufen oder sind andere Voraussetzungen für die Anwendung des IFRS 5 nicht mehr erfüllt, ist der Vermögenswert so zu bilanzieren, als ob er nie gemäß IFRS 5 umklassifiziert worden wäre. Zu diesem Zweck wird der Buchwert zum Zeitpunkt herangezogen,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Das Kontrollmodell

Tz. 15 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 IFRIC 12 sieht vor, dass die Interpretation nur auf Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen Anwendung findet, bei denen der Konzessionsgeber die Einrichtung kontrolliert. Gemäß IFRIC 12.5 ist eine Kontrolle durch den Konzessionsgeber gegeben, sofern die Vereinbarung die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Maßgebliche Abschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–16 EStG)

Tz. 135 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die für den EK-Test einschlägigen Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus § 4h Abs 2 Buchst c S 8ff EStG (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 77ff). Brunsbach (IStR 2010, 745, 750) weist zutr darauf hin, dass der Rechnungslegungsstandard auch Relevanz für die Bestimmung des maßgeblichen Konsolidierungskreises hat....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Das Modell des immateriellen Vermögenswerts

Tz. 52 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Sofern das Modell des finanziellen Vermögenswerts nicht anwendbar ist, zB wenn der Betreiber die Gebühren direkt von den Nutzern erhält und er keinen vertraglichen Anspruch darauf hat, vom Konzessionsgeber einen Geldbetrag oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu erhalten, muss der Betreiber die Gegenleistung für seine Bauleistungen g...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Künftige Entwicklungen

Tz. 165 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Seit seiner Verabschiedung wurde IFRS 5 bereits mehrfach punktuell geändert. Aufgrund der Komplexität des Standards sowie der nach wie vor vorhandenen zahlreichen Auslegungsfragen bleibt zu erwarten, dass das IASB zukünftig weitere Änderungen an IFRS 5 vornehmen wird. Tz. 166 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Eines der obersten Ziele des IASB war es,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 IFRS 5 enthält Vorschriften zum Ausweis und zur Bewertung langfristiger Vermögenswerte (zu Ausnahmen vgl. Tz. 9ff.) und Gruppen von Vermögenswerten (disposal groups), die zur Veräußerung (held for sale) oder als zur Ausschüttung an Eigentümer (held for distribution to owners) gehalten werden. Durch IFRS 5 hat das IASB eine separate Bilanzkateg...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.4 Ertragswertverfahren

Hohe Akzeptanz Das Ertragswertverfahren ist trotz der Popularität des DCF-Verfahrens noch immer das am häufigsten angewandte Bewertungsverfahren in Deutschland. Die Akzeptanz des Verfahrens innerhalb der Gerichtsbarkeit und der Finanzbehörden geben Anwendungssicherheit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009[1] festgestellt, dass "die Ertragswertmethode allg...mehr

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Offenlegung / 3.4 Offenlegungsumfangserleichterungen aufgrund von Größenklasseneinordnung

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

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Offenlegung / 3.1 Kategorien von Offenlegungspflichten

Die Offenlegung richtet sich zunächst nach der Rechtsform und im Weiteren nach der Unternehmensgröße. Eine Besonderheit gilt für kapitalmarktorientierte Unternehmen nach § 264d HGB: diese sind nach § 267 Abs. 4 HGB immer als große Kapitalgesellschaften zu behandeln. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267 a HGB können sich komplett von der internetweiten Offenlegung befreien,...mehr

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Offenlegung / 4.3 Aktuelle und potenzielle Mitarbeiter

Im Gegensatz zu den Kapitalgebern haben Mitarbeiter ein persönliches Interesse an Informationen über die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens, gleichzeitig aber auch i. d. R. deutlich geringere Kenntnisse hinsichtlich der Auswertungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses.[1] Konkret besteht das potenzielle Interesse an Jahresabschlussdaten für Mitarbeiter in den Feldern Arbe...mehr

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Offenlegung / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 72 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Göbel (1988), Vorlagepflicht, Auskunftsrecht (§ 320 HGB), in: Baetge (Hrsg.), Abschluss­prüfung nach neuem Recht, Stuttgart, S. 59–66. Gross/Schruff (1986), Der Jahresabschluß nach neuem Recht, Düsseldorf. Gross/Schruff/v. Wysocki (1987), Der Konzernabschluß nach neuem Recht, 2. Aufl., Düsseldorf. IDW (2021), EU-Regulierung der Abschlussprüfung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Risikomanagementziele und -methoden

Rn. 145 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Finanzrisikobericht ist nicht nur auf die Risiken aus Finanzinstrumenten, sondern auch auf die diesbezüglichen Risikomanagementziele und -methoden des UN einschließlich seiner Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die i. R.d. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, einzugehen (vgl. § 289 Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Weitere Grundsätze

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben den drei vorstehend genannten Grundsätzen werden in der Literatur bzw. in DRS 20 weitere Lageberichtsgrundsätze definiert. DRS 20.31 kodifiziert den Grundsatz der Vermittlung der Sicht der UN-Leitung. Danach muss der Lagebericht die Einschätzungen und Beurteilungen der UN-Leitung zum Ausdruck bringen. Mit der UN-Leitung sind die gesetzl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterien der Trennung

Rn. 45 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die wirtschaftliche Zweckbestimmung eines VG kommt es zum einen auf die objektive Eignung eines VG und zum anderen auf die subjektive Widmung des Kaufmanns an (vgl. ADS (1998), § 247, Rn. 110ff.). Die objektiv-sachliche Komponente ergibt sich aus der Art eines VG bzw. aus dessen typischer Nutzung in einer Branche. So sind etwa Grundstücke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten beim Eigenkapitalausweis von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen zu einer möglichen Untergliederung des EK, müssen Einzelkaufleute und andere Nicht-KapG bei der Offenlegung ihrer HB das EK nur in einem Posten ohne Untergliederung ausweisen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 29 Im Abschluss einer OHG oder KG kommt der Differenzierung von Kap.-Anteilen nach Gesellschaftern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Zwecke der allgemeinen ebenso wie der Ansatz- und Ausweisvorschriften

Rn. 25 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die JA-Zwecke sind aus den für alle Kaufleute geltenden allg. Vorschriften, d. h. aus den Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften herauszuarbeiten, da das handelsrechtliche Zwecksystem, genau wie das GoB-System, rechtsform- und branchenunabhängig ist (vgl. Baetge/Kirsch/Solmecke, WPg 2009, S. 1211 (1214)). Die allg. Vorschrift des § 242 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gründe für eine fehlende Vergleichbarkeit

Rn. 36 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Beeinträchtigungen der Vergleichbarkeit von aktueller Zahl und VJ-Betrag ergeben sich zunächst i. d. R. in allen Fällen, in denen nach § 265 Abs. 1 von der Darstellung des VJ abgewichen wird (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 265, Rn. 17ff.). Daneben kann eine Vergleichbarkeit auch in folgenden Fällen nicht gegeben sein (vgl. auch ADS (1997), § 265, R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Alternative (2): Anpassung von Vorjahresbeträgen

Rn. 42 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wird die Alternative des § 265 Abs. 2 Satz 3 zur Anpassung der VJ-Beträge gewählt, so bedeutet dies Folgendes:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bericht über das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4)

Rn. 167 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem BilMoG wurde § 289 um eine Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RL-Prozess erweitert. Die Vorschrift setzt Art. 46a Abs. 1 lit. c) der Abänderungs-R 2006/46/EG (ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006) in deutsches Recht um. Hintergrund der Berichtspflicht waren Bilanzs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Formale Darstellung von Anhang und Lagebericht

Rn. 73 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Da der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit eine notwendige Voraussetzung jeder nützlichen Informationsvermittlung darstellt (vgl. Leffson (1987), S. 179), ist er auch auf die Berichte anzuwenden, durch die Bilanz und GuV der KapG sowie bestimmter anderer Gesellschaften ergänzt werden müssen (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284ff.; ADS (1995), § ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zu berücksichtigende Vorsteuerbeträge (§ 15a Abs. 5 UStG)

Rz. 132 Nach § 15a Abs. 5 S. 1 UStG ist bei der Berichtigung nach Abs. 1 (Anlagevermögen) für jedes Kj. der Änderung von einem Bruchteil der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Aus § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ergibt sich, dass nur die Vorsteuerbeträge zu erfassen sind, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfallen. En...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Strahlenpass / 3 Wo wird der Strahlenpass registriert?

Seit dem 31.12.2018 wurde das zentrale Strahlenschutzregister (SSR) auf der Grundlage des § 170 Strahlenschutzgesetz beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichtet. Hier werden alle Inhaber von Strahlenpässen, aber auch alle dosimetrisch überwachten Personen zentral erfasst. Alle dort eingetragenen Personen erhalten eine eindeutige Personenkennzahl, die sog. Strahlensc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fördern durchdachte Schicht... / 1.3 Möglichkeiten zur Reduzierung der Zusatzbelastungen

Die physiologische Leistungsbereitschaft des Menschen erreicht Maximalwerte am Vormittag und frühen Abend, Tiefpunkte sind das "Nachmittagsloch" zwischen 14 und 15 Uhr und die Zeit zwischen 2 und 4 Uhr nachts.[1] Können Früh- und Spätschichten diese Zeiten noch teilweise positiv ausnutzen, ist die Leistungsfähigkeit während der Nachtschicht grundsätzlich schlechter. Untersuc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Return on Prevention (RoP) / 2 Grundlagen des RoP

Primäre Intention des Konzepts "Return on Prevention" ist die Entwicklung einer belastbaren Kennzahl, die aufzeigt, in welchem Maße sich betriebliche Präventionsarbeit für ein Unternehmen lohnt. Bei der Entwicklung einer solchen Kennzahl orientierte man sich an der bekannten Kennzahl "Return on Investment" (ROI). Sie misst die Rendite des eingesetzten Kapitals, also, wie sic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Diese Besond... / 6.1.3 Belegnachweis erforderlich

Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung besteht also für den Unternehmer die Verpflichtung, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.[1] Allerdings gibt es für die Bilanzierung und die Einnahmen-Überschussrechnung unterschiedliche Reglungen, wie die Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen sind. Wer seinen Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschussrec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.4 Zuordnung zu einer Betriebsstätte (Abs. 10 S. 3)

Rz. 293 Nach § 50d Abs. 10 S. 3 EStG sind die Sondervergütungen derjenigen Betriebsstätte der Personengesellschaft zuzurechnen, der der Aufwand für die Sondervergütungen zugeordnet worden ist. Damit wird die Aufwandszuordnung durch die Hinzurechnung der Sondervergütungen rückgängig gemacht. Der gleichen Betriebsstätte sind die mit dem Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.2 Eröffnungsbilanz für das erste Geschäftsjahr nach Verfahrenseröffnung

Rz. 98 Die letzte handelsrechtliche Schlussbilanz und die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz (§ 71 Abs. 1 GmbHG analog) sind grundsätzlich nur durch eine logische (juristische) Sekunde voneinander getrennt. Daraus ergibt sich, dass dieselben wirtschaftlichen Verhältnisse zugrunde zu legen sind. Beide Bilanzen sind somit wegen des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs[1] inhalt...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.1 Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr vor Verfahrenseröffnung

Rz. 94 Die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft erfasst das Rumpfgeschäftsjahr zwischen Beginn des letzten Geschäftsjahres und dem Tag vor dem Eröffnungsbeschluss. Als abschließende Rechnungslegung der werbenden Gesellschaft für den verkürzten Zeitraum zwischen dem Schluss des letzten regulären Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist auf den Tag vor I...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.3 Jahresabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 101 Für den Fall eines mehrjährigen Verfahrens ist nach Ablauf von 12 Monaten jeweils ein handelsrechtlicher Jahresabschluss und ggf. auch ein Lagebericht aufzustellen, da gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO i. V. m. §§ 238 ff. HGB die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für das gesamte Insolvenzverfahren weitergelten.[1] Solange keine Betriebseinstellu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.5 Besonderheiten hinsichtlich der Bilanzierung bei der Bestellung eines Erbbaurechts

Rz. 56 Nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörender Grund und Boden wird unabhängig von der Gewinnermittlungsart des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs entweder durch eine eindeutige, mit einer ausdrücklichen Willenserklärung verbundene, aber auch durch schlüssige Entnahmehandlung oder durch einen entsprechenden Rechtsvorgang entnommen. Als schlüssige Entnahmehand...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.2 Bewertung in der Handelsbilanz: Anlagevermögen

Rz. 30 Der Grund und Boden ist in der Handelsbilanz grundsätzlich höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Umfang der Anschaffungskosten richtet sich nach § 255 Abs. 1 HGB, der Umfang der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Regelmäßig dient der Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten als Bewertungsmaßstab. Nach dem Einzelbew...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke

Rz. 210 Die Bilanzierung richtet sich nach den allgemeinen Kriterien des Frameworks. Eher im Sinne einer Klarstellung verlangt IAS 16.7, dass der Grund und Boden als Vermögenswert ausschließlich des sachlichen Anlagevermögens anzusehen ist, wenn mit Wahrscheinlichkeit künftiger ökonomischer Nutzen für das Unternehmen dem Grund und Boden zugeordnet werden kann und die Anschaffu...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.4 Aufteilung des Grund und Bodens bei Gebäuden, die aus mehreren selbstständigen Gebäudeteilen bestehen

Rz. 50 Gebäude, die teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und fremden Wohnzwecken genutzt werden, können mindestens 2 und höchstens 4 Wirtschaftsgüter bilden.[1] Dieser Handhabung ist auch bei der Bilanzierung des Grund und Bodens zu folgen.[2] Rz. 51 Häufig besteht ein Gebäude aus mehreren sonstigen selbstständigen Gebäudeteilen. Eines dieser selbs...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (investment properties)

Rz. 215 IAS 40 erfordert eine gedankliche Aufspaltung des Immobilienbestandes in eigenbetrieblich genutzte Immobilien, die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind und Anlageimmobilien oder Renditeliegenschaften (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richtet.[1] Rz. 216 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (investment...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.1 Grundsätzliches

Rz. 1 Als Grund und Boden sind abgegrenzte oder abgrenzbare Teile der Erdoberfläche, der nackten Erdkruste, anzusehen. Das Wirtschaftsgut Grund und Boden wird von anderen Wirtschaftsgütern nicht nach bürgerlich-rechtlicher Beurteilung (z. B. nach den Vorschriften über die wesentlichen Bestandteile), "sondern nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten und nach den Grundsätzen ord...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.5 Gebäudeabbruchkosten, die zu Anschaffungskosten beim Grund und Boden führen

Rz. 113 Die Finanzverwaltung hat zu den hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Abbruchkosten und des Restbuchwertes unter Angabe der BFH-Rechtsprechung eine Aufteilung auf die zu unterscheidenden Fälle, wann sofort abziehbare Betriebsausgaben, Herstellungskosten bei neu errichteten Gebäuden oder Anschaffungskosten des Grund und Bodens vorliegen, vorgenommen (H 6.4 EStH...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.12 Aufteilung des Gesamtkaufpreises

Rz. 157 Grundsätzliches Wer ein bebautes Grundstück erwirbt, muss den Kaufpreis aufteilen in Anschaffungskosten für den Grund und Boden und Anschaffungskosten des Gebäudes. Bei der Erstbewertung erfolgt die Aufteilung des Gesamtkaufpreises grundsätzlich nach dem Kaufvertrag. Stellt die vertraglich geregelte Aufteilungsregel einen Gestaltungsmissbrauch dar, ist sie wirtschaftl...mehr