Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.1 Erstbewertung

Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. An...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / a) Bilanzberichtigung

Korrektur eines unrichtigen Bilanzansatzes: Nach § 4 Abs. 2 S. 1 EStG darf der Steuerpflichtige einen unrichtigen Bilanzansatz korrigieren (s. unter IV.). Beachten Sie: Dieses scheinbare Wahlrecht des Steuerpflichtigen wird durch § 153 AO eingeschränkt: Hiernach besteht eine Berichtigungspflicht, wenn der Kaufmann nachträglich erkennt, dass die Steuererklärung wegen der unric...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / c) Durchbrechung des Bilanzenzusammenhangs

Ausnahmen vom Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs hat die Rechtsprechung allgemein zugelassen, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz (bestandskräftig) in den Vorjahren ohne Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuern geblieben ist (s.o.), im Übrigen unter der Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben.[57] Ein solcher Fehler ist an der Fehlerquelle oder in der le...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / b) Umfang der Berichtigung

Ob eine Berichtigung erfolgswirksam oder erfolgsneutral vorzunehmen ist, lässt sich nur in Ansehung der Ursachen für die Unrichtigkeit der Bilanz beantworten (s. Abb. 3). Dieser notwendige Rückgriff ändert jedoch nichts daran, dass im Jahr der Fehlerkorrektur ggf. nur ein noch vorhandener unrichtiger Bilanzansatz (Buchwert) – sei es erfolgswirksam, sei es erfolgsneutral – aus...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Fehlerbegriff

Notwendige Bedingung für die Bilanzberichtigung ist, dass der Bilanzposten dem Ansatz oder der Höhe nach gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt.[35] Fehlerhafte Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten: Eine Bilanzberichtigung kommt in Frage, wenn Wirtschaftsgüter (WG) oder Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig angesetzt wurden. Berate...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Vermögensgegenstände / 10 Durchlaufende Posten

Nach § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG gehören die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt (durchlaufende Posten), nicht zum Entgelt. Sie sind gewinnneutral. Verauslagt ein Unternehmer für einen Kunden Beträge, handelt es sich bis zu deren Ausgleich um sonstige Forderungen, die unter dem Sammelposten "Sonstige Vermögensgegenständ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierung...mehr

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Disagio / 2 Buchung und Bilanzierung bei Kreditaufnahme

2.1 Handelsrechtliche Beurteilung 2.1.1 Sonderposten Das Disagio stellt handelsrechtlich einen Sonderposten (Rechnungsabgrenzungsposten) dar.[1] Im Unterschied zu den "klassischen" Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs. 1 HGB besteht für das Disagio kein Bilanzierungsgebot. Abschreibung und Bilanzausweis dieses Bilanzpostens sind gegenüber den aktiven Rechnungsabgrenzungs...mehr

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Disagio / 2.2 Steuerrechtliche Beurteilung

2.2.1 Aktivierungsgebot Steuerrechtlich besteht für das Disagio – im Gegensatz zum Handelsrecht – kein gesetzlich festgeschriebenes Aktivierungswahlrecht. Für ein Disagio muss daher in der Steuerbilanz im Regelfall ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden;[1] eine alternative Verbuchung als Betriebsausgabe ist nur in Ausnahmefällen möglich.[2] Das als Rechnungsab...mehr

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Disagio / 2.1 Handelsrechtliche Beurteilung

2.1.1 Sonderposten Das Disagio stellt handelsrechtlich einen Sonderposten (Rechnungsabgrenzungsposten) dar.[1] Im Unterschied zu den "klassischen" Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs. 1 HGB besteht für das Disagio kein Bilanzierungsgebot. Abschreibung und Bilanzausweis dieses Bilanzpostens sind gegenüber den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abweichend geregelt.[2]mehr

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Disagio / 2.3 Sonderfälle beim Bilanzierenden

2.3.1 Fälligkeitsdarlehen Bei Fälligkeitsdarlehen (auch Festdarlehen oder endfälliges Darlehen) ist der Rückzahlungsbetrag nach Ablauf der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen. Zwischenzeitliche Tilgungen finden i. d. R. nicht statt. Während der Laufzeit steht das Darlehen dem Schuldner stets in voller Höhe zur Verfügung. Das Disagio eines Fälligkeitsdarlehens ist als Entgel...mehr

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Disagio / 2.3.2 Tilgungsdarlehen

Bei in der Praxis häufiger vorkommenden Tilgungsdarlehen (auch als Raten- oder Annuitätendarlehen bezeichnet) verringert sich die Darlehenssumme laufend um die zwischenzeitlich geleisteten Tilgungsbeträge. Entsprechend nimmt auch über die Laufzeit das Disagio als Nutzungsentgelt ab. Daher ist bei der Verteilung des Disagios das Verhältnis der Zinsaufwendungen der einzelnen Ja...mehr

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Disagio / 2.1.1 Sonderposten

Das Disagio stellt handelsrechtlich einen Sonderposten (Rechnungsabgrenzungsposten) dar.[1] Im Unterschied zu den "klassischen" Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs. 1 HGB besteht für das Disagio kein Bilanzierungsgebot. Abschreibung und Bilanzausweis dieses Bilanzpostens sind gegenüber den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abweichend geregelt.[2]mehr

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Disagio / 2.1.4 Außerplanmäßige Abschreibung

Das Handelsrecht sieht für das Disagio keine außerplanmäßigen Abschreibungen vor. Eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung besteht jedoch, wenn die Verbindlichkeit vorzeitig ganz oder teilweise zurückgezahlt oder erlassen wird oder eine Laufzeitverkürzung vorliegt. Auch eine nachhaltige, wesentliche Ermäßigung des Zinsniveaus kann in Sonderfällen eine außerplanmäßige Absch...mehr

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Disagio / 2.2.1 Aktivierungsgebot

Steuerrechtlich besteht für das Disagio – im Gegensatz zum Handelsrecht – kein gesetzlich festgeschriebenes Aktivierungswahlrecht. Für ein Disagio muss daher in der Steuerbilanz im Regelfall ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden;[1] eine alternative Verbuchung als Betriebsausgabe ist nur in Ausnahmefällen möglich.[2] Das als Rechnungsabgrenzungsposten aktivie...mehr

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Disagio / 2.3.1 Fälligkeitsdarlehen

Bei Fälligkeitsdarlehen (auch Festdarlehen oder endfälliges Darlehen) ist der Rückzahlungsbetrag nach Ablauf der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen. Zwischenzeitliche Tilgungen finden i. d. R. nicht statt. Während der Laufzeit steht das Darlehen dem Schuldner stets in voller Höhe zur Verfügung. Das Disagio eines Fälligkeitsdarlehens ist als Entgelt für die Nutzung des Dar...mehr

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Disagio / 2.2.3 Keine Teilwertabschreibung eines Disagios

Ein Disagio kann steuerrechtlich nicht auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, wenn sich die allgemeinen Kreditbedingungen so verändert haben, dass ein gleiches Darlehen zu besseren Konditionen auf dem Kapitalmarkt zu erhalten ist. Nach Ansicht des BFH geht es bei einem unter den Rechnungsabgrenzungsposten aktivierten Disagio nicht um die Bewertung eines Wirtsch...mehr

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Disagio / 2.1.3 Planmäßige Abschreibung

Ein aktiviertes Disagio muss zwangsläufig planmäßig abgeschrieben werden. Die Abschreibungen "können" auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden. Hinsichtlich der Verteilung besteht also ebenfalls ein Wahlrecht. Es darf daher handelsrechtlich ein – im Verhältnis zur Laufzeit der Verbindlichkeit – kürzerer Abschreibungszeitraum gewählt werden, z. B. bis zum ...mehr

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Disagio / 2.1.2 Aktivierungswahlrecht

Das Aktivierungswahlrecht kann für jedes einzelne Disagio nur im Ausgabejahr des Darlehens ausgeübt werden, es kann nicht in späteren Geschäftsjahren nachgeholt werden. Wird vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht, kann das Disagio alternativ sofort als Aufwand gebucht werden. Bei Buchung des Unterschiedsbetrags bestehen daher folgende Wahlmöglichkeiten: Nichtausübung...mehr

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Disagio / 2.2.2 Verteilungszeitraum

Bei einer Zinsfestschreibung für einen bestimmten Zeitraum besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Höhe des Zinssatzes und der des Disagios. Ein niedrigerer Zins steht auch hier mit einem höheren, ein höherer Zins mit einem niedrigeren Disagio im Zusammenhang. Achtung Verteilung über Zinsfestschreibungszeitraum Ist der Darlehenszinssatz für einen fest vereinbart...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 4 International Accounting Standards Board (IASB)

Neuregelung & Änderung von Standards Der IASB hat entschieden, das Projekt Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen einzustellen. Ziel war die Beurteilung, ob es möglich ist, die Überbewertung der Pensionsverpflichtung zu beseitigen, indem eng umrissene Änderungen an IAS 19 entwickelt werden, ohne andere Aspekte von IAS 19 zu beeinflussen. Der Board identifi...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 3 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)

Neuregelung & Änderung von Standards respektive korrespondierende Entwürfe Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7.3.2022 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (DRÄS 12) durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Geändert werden die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f ...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 1 EU-Kommission & Parlament & EFRAG – Übernahmeprozess

Die EU hat am 3.3.2022 die Änderungen 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden' und 'Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen', die der IASB im Februar 2021 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa durch Änderung der Verordnung (EG) 1126/2008 im Amtsblatt der EU übernommen. Der IASB hat die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und Änderun...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 1.117b sind die (sonstigen) angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, im Anhang anzugeben. Bei dieser Abwägung der Relevanz der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist zu berücksichtigen, ob deren Offenlegung für das Verständnis der Wiedergabe von im Abschluss dargestellten Geschäftsvorfällen, ...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3 Angaben zu den verdeckten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten

Rz. 72 Instrumente der Abschlusspolitik nach IFRS sind sowohl offene als auch verdeckte Wahlrechte in Bilanzierung und Bewertung. Im hier verwendeten Sprachgebrauch bezeichnen "offene" Wahlrechte die Möglichkeit des Bilanzierenden, sich für unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsalternativen bei bestimmten Sachverhalten zu entscheiden. Die verdeckten Wahlrechte zeichn...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 25 IAS 1.114b i. V. m. 1.117 unterscheidet bei der Zusammenfassung der maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2 Kategorien: die bei der Aufstellung des Abschlusses herangezogenen Bewertungsgrundlagen und sonstige angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind. 3.2.1 Bewertungsgrundlagen Rz. 26 Das Conceptua...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.7 Finanzinstrumente

Rz. 109 IFRS 7 fordert umfangreiche Angaben über die Finanzinstrumente. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist das Erkennen und das Beurteilen der Bedeutung der Finanzinstrumente für die finanzielle Situation und die Ertragslage des Unternehmens sowie der Art und des Umfangs der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken, einschließlich der vom Unternehmen ergriffenen Risik...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3.1 Einschätzungen des Managements

Rz. 73 Nach IAS 1.122 sollen "in der Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder in den sonstigen Erläuterungen" die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, welche das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Abschluss haben. IAS 1.124 stellt k...mehr

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Anhang nach IFRS / 7 Generierung des Informationsbedarfs für den Anhang

Rz. 212 Der für den Anhang erforderliche Informationsbedarf lässt sich – in Abhängigkeit von der Art der im Anhang offenzulegenden Information entweder mittels Kontenplans, Kontenauswertung, statistischer Aufzeichnungen, Prognosen oder Simulationsrechnungen gewinnen.mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.2 Glaubwürdige Darstellung

Rz. 9 Gem. Conceptual Framework. Kap. 2.12 Satz 2 liegt eine glaubwürdige Darstellung dann vor, wenn die Informationen die ihnen zugrunde liegenden ökonomischen Sachverhalte möglichst getreu widerspiegeln, die sie vorgeben abzubilden. Aus dem Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung folgt insbesondere, dass die im IFRS-Abschluss als Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwe...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.3 Gliederungsstruktur für den IFRS-Anhang

Rz. 21 Die Amendments zu IAS 1 vom Dezember 2014 führten dazu, dass der IASB den IFRS-Abschlusserstellern größere Freiheitsräume hinsichtlich der Strukturierung des Anhangs einräumt.[1] Der IFRS-Abschlussersteller hat bei der Festlegung der Gliederung des IFRS-Anhangs vor allem die Aspekte der Relevanz und der Verständlichkeit besonders zu beachten. So können der Darstellung ...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.8 Ereignisse bzw. Erkenntnisse nach dem Bilanzstichtag

Rz. 196 IAS 10.19 ff. kennen 2 Kategorien von Ereignissen bzw. Erkenntnissen nach dem Bilanzstichtag: Informationen über Gegebenheiten, die bereits am Bilanzstichtag vorlagen (zu berücksichtigende Ereignisse), und Informationen über nicht im Abschluss zu berücksichtigende Ereignisse. Rz. 197 Das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen hat Informationen über Gegebenheiten, die be...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.3 Vergleichbarkeit

Rz. 14 Vergleichbarkeit von Informationen ist nach Conceptual Framework. Kap. 2.25 Satz 1 das Merkmal einer Information, das die Nutzer in die Lage versetzt, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen 2 Posten zu erkennen. Für die Darstellung von entscheidungsnützlichen Informationen in der Finanzberichterstattung bedeutet dies, dass gleiche ökonomische Sachverhalte gleich und ...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.1 Bewertungsgrundlagen

Rz. 26 Das Conceptual Framework (2018) führte zu einer Neustrukturierung der auf konzeptioneller Ebene unterschiedenen Bewertungsmaßstäbe. Conceptual Framework. Kap. 6.4 ff. unterscheidet 2 grundlegende Gruppen von Bewertungsmaßstäben, nämlich die historischen Kostenmaßstäbe und die aktuellen Bewertungsmaßstäbe. Zu erstgenannten zählen die historischen Anschaffungs- oder Her...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1.2.1 Berichterstattung über die Geschäftssegmente

Rz. 166 IFRS 8.23 Satz 1 schreibt nur vor, dass ein Unternehmen stets "a measure of profit or loss for each reportable segment" (d. h. Offenlegung des bzw. eines Segmentergebnisses) zu berichten hat; eine inhaltliche Abgrenzung oder Definition wird – als unmittelbare Folge des Management Approach [1]- für diese Berichtsposition jedoch nicht gegeben. Weiterhin sind die folgend...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.3 Rohstoffexploration

Rz. 160 Da IFRS 6 nicht verbindlich eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für Explorationskosten vorschreibt,[1] sind nach IFRS 6.23 und 6.24 – additiv zu den entsprechenden Anforderungen des IAS 16 oder IAS 38 (IFRS 6.25) – zum einen die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zum anderen die Beträge an Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen sowi...mehr

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Anhang nach IFRS / 1 Anhang als Teil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 Nach IAS 1.10 umfasst ein vollständiger IFRS-Abschluss folgende Bestandteile: Bilanz, Gesamtergebnisrechnung (GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis), Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang, der die maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zusammenfasst und sonstige Erläuterungen enthält, Vergleichsinformationen für die Vorjahresperiode g...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.2 Goodwill

Rz. 83 Die Offenlegungspflichten für Goodwill-Beträge ergeben sich zum einen aus IFRS 3 und zum anderen aus IAS 36 (vgl. auch Rz. 82). Rz. 84 Nach IFRS 3.59-3.63 ergeben sich 2 wesentliche Gruppen von Angabepflichten im Hinblick auf die Unternehmenszusammenschlüsse und damit mittelbar auf den Goodwill. Nach IFRS 3.59 hat die Bericht erstattende Einheit die Art und die finanzi...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.1 Grundlagen der Rechnungslegung

Rz. 24 IAS 1.112 a verlangt die Angabe der Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Konformitätserklärung mit den IFRS. Nach IAS 1.16 hat ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS im Einklang steht, diese Tatsache in ausdrücklicher und uneingeschränkter Weise zu erklären. Sofern in einem Abschluss nicht sämtliche Anforderungen de...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.4 Nachprüfbarkeit

Rz. 17 Conceptual Framework. Kap. 2.30 Satz 2 definiert Nachprüfbarkeit derart, dass verschiedene sachkundige und unabhängige Beobachter im Wesentlichen darin übereinstimmen, dass eine bestimmte Abbildung (eines ökonomischen Phänomens) eine glaubwürdige Darstellung ist. Conceptual Framework. Kap. 2.31 unterscheidet die direkte und indirekte Nachprüfbarkeit als Formen. Erstge...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.6 Vorräte

Rz. 106 Über die Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Vorräte gem. IAS 2.36a (vgl. Rz. 59) hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen folgende Offenlegungspflichten, die sich auf den Bilanzansatz beziehen,[1] zu erfüllen: Gesamtbuchwert der Vorräte in einer unternehmensspezifischen Untergliederung (IAS 2.36b). Eine Untergliederung des bilanziellen Poste...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3.2 Prognosen des Managements

Rz. 76 IAS 1.125 verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung und anderer zentraler Quellen der Schätzung von Unsicherheiten am Bilanzstichtag, welche einen signifikanten Einfluss auf den Buchwert von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres haben können. IAS 1.125 fordert hinsichtlich...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.3 Besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 133 Neben der Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit sind weiterhin folgende besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben:[1]mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IAS 1.82d) bezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben zu den Ertragsteuern. Rz. 141 Nach IAS 12.79 si...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.1 Versicherungen

Rz. 157 IFRS 4 ist ausschließlich auf alle Versicherungs- und Rückversicherungsverträge anzuwenden, die ein Unternehmen als Versicherer abschließt. Der derzeit noch anwendbare IFRS 4 schreibt 2 Kategorien von Angaben vor:[1] Erläuterung der ausgewiesenen Beträge, die aus Versicherungsverträgen stammen (IFRS 4.36). Hierzu zählen insbesondere die folgenden in IFRS 4.37 aufgefüh...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.1 Funktionen des Anhangs

Rz. 4 Der Anhang zum IFRS-Abschluss nimmt im Wesentlichen 3 Aufgaben wahr:[1] Erläuterungsfunktion Der Anhang soll durch spezielle Angaben die Vorgehensweise bei der Abbildung von Sachverhalten in anderen Teilen des Abschlusses, insbesondere jedoch in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung, erläutern.[2] Diese Funktion wird explizit in IAS 1.112 a angesprochen. Hiernach soll der An...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 5 Verteilung bestimmten Erhaltungsaufwandes (§ 4 Abs. 8 EStG)

Rz. 119 Gem. § 4 Abs. 8 EStG kann nach dem 31.12.1989 entstehender Erhaltungsaufwand bei zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäuden in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Baudenkmalen entsprechend §§ 11a und 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Diese Sonderregelung ist erforderlich, weil § 82b EStDV für Betriebsvermögen nicht gilt....mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.1 Lage und Umfang des Geschäftsjahres

Rz. 4 Dem Begriff des Geschäftsjahres fehlt es an einer gesetzlichen Definition. Obwohl der Begriff des Geschäftsjahres bzw. die Dauer des Geschäftsjahres regelmäßig als der Zeitraum zwischen 2 Bilanzstichtagen definiert wird, ist dies nicht zielführend, weil sich der Bilanzstichtag wiederum nach dem Schluss des Geschäftsjahres richtet; vielmehr stellt sich das Geschäftsjahr...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.3 Folgen des Geschäftsjahres

Rz. 16 Die Folgen einer bestimmten Festlegung des handelsrechtlichen Geschäftsjahres sind sehr vielfältig. Aus der Wahl des Geschäftsjahres ergeben sich vor allem Auswirkungen auf das Bilanzbild (sowohl der Handels- als auch der Steuerbilanz). Die Wahl des Bilanzstichtags kann daher sowohl aus bilanzpolitischen Motiven als auch aus steuertaktischen Erwägungen erfolgen.[1] Gl...mehr