Rz. 142

Nach IAS 1.122 sollen die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, welche das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Jahresabschluss haben.[1]

 

Rz. 143

IAS 1.125 verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung und anderer zentraler Quellen der Schätzung von Unsicherheiten am Bilanzstichtag, welche einen signifikanten Einfluss auf den Buchwert von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres haben können. IAS 1.125 fordert somit hinsichtlich der potenziell von diesem Wertanpassungsrisiko betroffenen Vermögenswerte und Schulden Detailinformationen über die Art der Bilanzposten und ihren Buchwert am Bilanzstichtag.[2]

[1] Zu weiteren Einzelheiten vgl. "Anhang nach IFRS", Rz. 73 f.
[2] Zu weiteren Einzelheiten vgl. "Anhang nach IFRS", Rz. 76 f.

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