Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bedeutung von Anhang und Lagebericht für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Forderung der Generalnorm nach einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild von der Lage des UN macht deutlich, dass mit der für alle KapG geltenden Generalnorm die Rechenschaftsfunktion des JA unter Beachtung der GoB sichergestellt werden soll. Entsprechendes gilt auch für den von großen und mittelgroßen KapG aufzustellenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Komponentenansatz

Rn. 421 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unterschiede im Vergleich zum HGB bestehen auch beim Komponentenansatz nach IFRS. Jeder Teil einer Sachanlage, der einen bedeutsamen Wert im Verhältnis zum Gesamtwert des Gegenstands aufweist und ggf. mehrfach während der Gesamt-ND eines Vermögenswerts ersetzt werden muss, ist nach IAS 16.43 einer fiktiven Einzelbewertung zu unterwerfen, d. h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Auf den Zeitraum der Herstellung entfallender Werteverzehr

Rn. 226 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des Zeitraumbezugs für eine Einbeziehung der GK betrifft im Gegensatz zur Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 5 (a. F.) expressis verbis nur noch die Kosten der allg. Verwaltung ebenso wie die sozialer Leistungen. Jedoch hat diese Änderung, die sich i. R.d. Bilanzrechtsreform durch das BilMoG vollzogen hat, keine Auswirkung auf ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Zölle und Verbrauchsteuern (§ 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (a. F.))

Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Abgaben, die nach Maßgabe des Zolltarifs von der Warenbewegung über die Zollgrenze zu erheben sind, werden als Zölle bezeichnet. Verbrauchsteuern fallen an bei der Überführung von Gegenständen aus einem der Besteuerung unterworfenen Bereich, z. B. dem Herstellungsbereich, in einen steuerlich nicht gebundenen Verkehr. Verbrauchsteuern qualifiz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Korrektur der Abschreibungsmethode

Rn. 175 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Eine Änderung der Abschreibungsmethode kommt in der Praxis seltener vor als eine Korrektur der ND. Ein Methodenwechsel kann notwendig werden, wenn die bislang angewendete Abschreibungsmethode den Wertminderungsverlauf eines VG nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abbildet und insbesondere die folgenden GJ tendenziell mit zu geri...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wesentliche Verbesserung eines vorhandenen Vermögensgegenstands über den ursprünglichen Zustand hinaus

Rn. 344 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Gegensatz zu den Aufwendungen, die eine formale Substanzmehrung des VG zur Folge haben, führt die Abgrenzung der nachträglichen HK i. S. d. Kriteriums der wesentlichen Verbesserung des Zustands eines VG über den ursprünglichen Zustand hinaus (vgl. hierzu Klein, in: FS Moxter (1994), S. 277 (286ff.), m. w. N.) zu wesentlichen Abgrenzungspr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Rn. 448 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Im Handelsrecht sind Immobilien im AV als Sachanlagen auszuweisen, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 sowie § 266 Abs. 2). Nach IFRS wird bei Immobilien zusätzlich zwischen (in die Betriebsprozesse integriertem) Sach-AV (Immobilien zur betrieblichen Nutzung) und als Finanzinvestition gehalte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 444–456 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 444 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Normengefüge der IFRS mangelt es an einer allg.-gültigen AK-Definition (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 116). Neben den grds. Ausführungen im Rahmenkonzept (RK) sind vorrangig einzelfallbezogene Vorschriften in den verschiedenen IAS/IFRS zu finden. So stellen sich etwa nach IAS 16.6, IAS 38.8 und IAS 40.5 die AK als der zum Er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 6 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand der Prüfung durch den AR sind die entsprechenden Vorlagen des Vorstands zur UN-Berichterstattung nach § 170 Abs. 1f. AktG. Demzufolge hat der AR den JA, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen (vgl. § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sollte die AG, KGaA oder SE ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich die Prüfungsp...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 416 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken nach HGB und IFRS ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands

Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern, letztere untergli...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen

Rn. 305 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Beim Niederstwerttest für unfertige und fertige Erzeugnisse sind die historischen HK zum BilSt mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen. Mit der Schaffung unfertiger und fertiger Erzeugnisse ist eine Veräußerungsabsicht verbunden. Der beizulegende Wert dieser VG ist daher grds. absatzmarktorientiert nach den Grundsätzen der verlustfreien Bew...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang

Rn. 120 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des KA umfasst die Komponenten der Konzern-RL, nämlich Sofern der KA um eine freiwillige Segmentberichterstattung (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2) erweitert wird, ist auch diese durch den KA-Prüfe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rn. 74 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Freiwillige AP sind AP bei UN, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen. Hierbei handelt es sich z. B. um Kleinst-KapG i. S. v. § 267a Abs. 1f. sowie kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 24af.), nicht prüfungspflichtige Konzerne und Teilkonzerne, P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit uneingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 30 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind vom AP bei der Beurteilung des Prüfungsergebnisses keine Einwendungen zu erheben, so hat er eine uneingeschränkt positive Gesamtaussage (uneingeschränkter BV) zu erteilen. Der AP muss erklären, dass die von "ihm nach § 317 durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und dass der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verkürzung des Anhangs

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In konsequenter Fortführung der Befreiung von der Offenlegung der GuV erlaubt § 326 Abs. 1 Satz 2 weiterhin, dass der offenzulegende Anhang die Angaben zur GuV nicht enthalten muss. Entfallen können damit (unter expliziter Außerachtlassung der ohnehin schon durch § 288 Abs. 1 gewährten Erleichterungen) folgende Pflichtangaben: zusätzliche Anga...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeine Anforderungen

Rn. 29 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der BV muss nach § 322 Abs. 1 Satz 2 neben der Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der AP sowie der Angabe der angewandten RL- und Prüfungsgrundsätze auch eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses enthalten. Diese Beurteilung muss nach § 322 Abs. 2 Satz 1 zweifelsfrei anzeigen, ob ein uneingeschränkter BV, ein eingeschränkter BV, ein Vers...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. IDW PS 400 (2021)

Rn. 21f Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein BV nach IDW PS 400 (2021) inkl. Berücksichtigung der IDW PS 400er-Reihe sowie IDW PS 270 (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 1) ist in Aufbau und Formulierung weitgehend standardisiert, um zum einen ein einheitliches Verständnis durch die Adressaten und damit eine Vergleichbarkeit von BV sicherzustellen sowie zum anderen außergewöhnl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.3 Bilanzierung beim Leasingnehmer: right-of-use asset

IFRS 16 sieht (mit in IFRS 16.5 enthaltenen Ausnahmen bei kurzfristig laufenden Verträgen, short term leases, sowie bei Verträgen über Objekte geringen Werts, low value assets) für den Leasingnehmer Folgendes vor: Der all-or-nothing approach des alten IAS 17 (voller Ansatz des Leasingobjekts bei finance lease, Nichtansatz bei operating lease) wird durch ein Konzept ersetzt, be...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.4 Bilanzierung der Höhe nach: Bewertungsmaßstäbe nach IFRS, insbesondere fair value measurement

Für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden werden im Conceptual Framework verschiedene Bewertungsmaßstäbe angeführt (CF.6.1 ff.). Es geht um zwei Hauptbewertungsmaßstäbe – historical cost vs. current value – und insgesamt vier Ausprägungen dieser Maßstäbe, und zwar einheitlich für Vermögenswerte (assets) und Schulden (liabilities).mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.3 Bilanzierung dem Grunde nach: Vermögenswerte und Schulden

Die deutsche Diskussion zum Verhältnis vom Vermögensgegenstand (Handelsbilanz) und Wirtschaftsgut (Steuerbilanz) hat eine lange Tradition. In unterschiedlichen Facetten wurde dabei die handelsrechtliche Aktivierungsvoraussetzung der selbstständigen Verkehrsfähigkeit der steuerlichen Aktivierungsvoraussetzung der selbstständigen Bewertbarkeit gegenübergestellt. Die Diskussion...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.2 Bilanzierung beim Leasinggeber: operating lease vs. finance lease

Die für den Leasinggeber geltenden Zurechnungskriterien in IFRS 16 weisen starke Parallelen zu den deutschen steuerrechtlichen (in der Regel auch in der Handelsbilanz befolgten) Regelungen auf. Aufgabe des Bilanzierenden ist es, den Leasingvertrag als operating lease mit Zurechnung des Leasingobjekts beim Leasingnehmer oder als finance lease mit Ausbuchung des Leasingobjekts...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2 Bilanzkorrekturen sowie Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

IAS 8.15 bekräftigt, dass die Bilanzadressaten in der Lage sein müssen, "die Abschlüsse eines Unternehmens im Zeitablauf vergleichen zu können, um Tendenzen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des Cashflows zu erkennen." Aus dieser Forderung ergeben sich zwei konkrete Konsequenzen: Die Berichtigung von Fehlern der Vorperioden erfolgt anders als handelsrechtlich n...mehr

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IFRS für kleine und mittler... / 1 SME-IFRS

Im Juli 2009 hat der IASB ein (weitgehend) eigenständiges Regelwerk für Small and Medium-sized Entities (SME) vorgelegt und dieses in 2015 aktualisiert. Es ist auf der Webseite des IASB kostenlos abrufbar.[1] Anlass für den SME-IFRS ist die Kritik an der Komplexität der "full IFRS". Diese Kritik entzündet sich an drei Punkten: der Unübersichtlichkeit in der Darstellung der Re...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.1 Unterschiedliche Regeln für Leasinggeber und Leasingnehmer

Seit Verabschiedung von IFRS 16 gelten für die Bilanzierung beim Leasingnehmer andere Regeln als beim Leasinggeber. Der Leasinggeber hat (wie schon nach dem Vorgängerstandard IAS 17) dem Prinzip des substance over form folgend zu beurteilen, ob er neben dem rechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt behält (operating lease) oder das wirtschaftliche Eigentu...mehr

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Eigenkapital / 1.2 Abgrenzung zum Fremdkapital

Sowohl die HGB-Bilanzierung als auch die IFRS-Bilanzierung erfolgen nicht nach rechtlich-formellen Verhältnissen, sondern aufgrund wirtschaftlicher Betrachtungsweise (substance over form). In bestimmten Fällen, etwa bei der Bilanzierung von Eigentumsvorbehaltsware, führt diese Betrachtungsweise zu zwingenden und deshalb für HGB und IFRS übereinstimmenden Lösungen. In anderen...mehr

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Rückstellungen / 4.2 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Leistungen

IAS 19.8 differenziert bei der betrieblichen Altersversorgung zwischen beitragsorientierten Pensionsplänen, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einrichtung entrichtet und weder rechtlich noch faktisch über die Beitragspflicht hinaus zu weiteren Leistungen verpflichtet ist, und leistungsorientierten Pensionsplänen, bei denen die Verpflichtung de...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.4 Infrastrukturkonzessionen bei Public Private Partnership

IFRIC 12 beschäftigt sich mit der Bilanzierung von sog. Service Concession Contracts über privat finanzierte und privat betriebene öffentliche Infrastruktureinrichtungen. Nicht dem Anwendungsbereich von IFRIC 12 unterworfen sind folgende Fälle: Der private Partner unterliegt in der Gestaltung des Serviceumfangs (etwa Tageszeiten der Nutzung), in den von den Nutzern erhobenen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.1 Aktivierungsvoraussetzungen immateriellen Anlagevermögens

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (intangible assets) ist geregelt: für das immaterielle Anlagevermögen allgemein in IAS 38, für den goodwill in IFRS 3, für immaterielles Umlaufvermögen in IAS 2. IAS 38 konzentriert sich zunächst darauf, die allgemeinen Kriterien eines Vermögenswerts für den speziellen Fall immateriellen Vermögens zu konkretisieren. Hierbei spielen v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 2.2.1 Fortgeführte Anschaffungskosten

Zu den Folgestichtagen sind finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9.5.3.1 i. V. m. IFRS 9.4.2.1 in der Regel mit den fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten zu bewerten. Die wichtigste Ausnahme betrifft Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten; sie sind mit ihrem Zeitwert zu erfassen. In dem Ausnahmefall gelten die Regelungen für aktive Finanzderivate ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einführung von IFRS / 3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1

IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" behandelt den Übergang vom bisherigen Rechnungslegungsrecht (z. B. HGB) in die Welt des internationalen Standards. IFRS 1 enthält zwei Hauptregelungen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz ist regelmäßig so zu bilanzieren und zu bewerten, als ob immer schon nach IFRS verfahren worden wäre (Grundsatz der retro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Perspektiven einer Internat... / 3 Nebeneinander von handelsrechtlichem Einzelabschluss und IFRS-Konzernabschluss

Der deutsche Gesetzgeber hat das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Freigabe der IFRS für den Einzelabschluss nicht an die Unternehmen weitergegeben. Auf mittlere Frist werden daher sowohl die börsennotierten Konzerne, die zwangsweise nach IFRS Rechnung legen, als auch die sonstigen Konzerne, die ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen, doppelgleisig fahren müssen: E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche und latente St... / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche drei Hauptunterschiede bestehen im Einzelabschluss zwischen der Behandlung latenter Steuern nach HGB und nach IFRS? A.2 U bildet per 31.12.01 eine Drohverlustrückstellung von 100 TEUR in der IFRS-Bilanz. Steuerrechtlich ist die Rückstellung nicht zulässig (§ 5 Abs. 4a EStG). In 02 tritt der Verlust von 100 TEUR tatsächlich ein und wird nun auch steuerlich ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inventurerleichterungen / Zusammenfassung

Begriff Inventur ist die Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden. Die Erfassung erfolgt dabei durch zählen, messen und wiegen. Die Durchführung einer Inventur ist immer mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Der Arbeitsaufwand kann jedoch verringert werden, wenn Möglichkeiten von Inventurvereinfachungen genutzt werden. Inventurvereinfachungen (z. B. Schätzen) di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 4 Zusammenfassung

Die Bilanzierung von Verbindlichkeiten nach IFRS weicht in der Praxis nur in wenigen Punkten vom Handelsrecht ab: Für die Zugangsbewertung ist nur der vereinnahmte Betrag maßgeblich. Weicht der vereinnahmte Betrag z. B. wegen eines Disagios vom Rückzahlungsbetrag ab, so ist nach HGB der Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag auszuweisen. Die Differenz wird handelsrechtlich durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 9 Zusammenfassung

Beim Ansatz des Anlagevermögens ergeben sich Unterschiede zwischen IFRS und HGB vor allem für Entwicklungsaufwendungen, die nach IFRS (bei verlässlicher Abgrenzung von Forschungsaufwendungen) aktivierungspflichtig sind, während nach HGB nur ein Wahlrecht zur Aktivierung besteht. Bei der Zugangsbewertung sehen die IFRS im Unterschied zum HGB eine Einbeziehung von Rückbaupflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche und latente St... / 8 Zusammenfassung

IAS 12 behandelt vor allem die Bilanzierung latenter Steuern. Latente Steuern ergeben sich bei Verlustvorträgen und bei temporären Abweichungen von steuerbilanziellen Werten. Weist etwa die IFRS-Bilanz höhere Gebäudebuchwerte aus, weil nur in der Steuerbilanz Sonderabschreibungen vorgenommen wurden oder nur in der IFRS-Bilanz eine Neubewertung durchgeführt wurde, so ergibt s...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 1 Eigenkapitalveränderungsrechnung (im Verhältnis zur Gesamtergebnisrechnung)

IAS 1.106 ff. sieht als besonderen Bestandteil des Jahresabschlusses eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) vor, die mindestens Folgendes zeigt: das Gesamtergebnis (als Summe aus GuV-Ergebnis und ohne Berührung der GuV des direkt im Eigenkapital erfassten sonstigen Ergebnisses (other comprehensive income – OCI), die Wirkung der Änderungen von Bi...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.5 Verdeckte Leasingverhältnisse (kundengebundene Werkzeuge, Veräußerung mit Rücknahmegarantie)

Nach handelsrechtlicher Praxis gelangen die Leasingregeln nur dort zur Anwendung, wo von einem Leasingvertrag, Mietkauf, Mietvertrag oder Ähnlichem die Rede ist. IFRS 16.B9 ff. folgt demgegenüber folgendem Grundsatz: "Nicht nur wo Leasing draufsteht, ist auch Leasing drin." Rechtlich anders verpackte Vertragsverhältnisse können wirtschaftlich ein verdecktes Leasingverhältnis...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 7 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Überall in der EU gelten seit den 1980er Jahren die durch nationale Transformationsgesetze umgesetzten EU-Richtlinien für den Jahres- und Konzernabschluss. Warum hat dieses System nicht die Vereinheitlichung gebracht (die nun von den IFRS erwartet wird)? A.2 Welche beiden wesentlichen Vorteile kann die (freiwillige) Anwendung der IFRS einem Konzern bringen? A.3 Was s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche und latente St... / 2 Zweck latenter Steuern nach dem temporary-Konzept

Die IFRS-Bilanzierung latenter Steuern dient vornehmlich dem zutreffenden Vermögensausweis. Die richtige Periodisierung des Steueraufwands ist ein zumeist, aber nicht immer verwirklichter Nebenzweck. Beispiel Die vorausgezahlten Ertragsteuern der Tax Base GmbH entsprechen der veranlagten Steuer. Zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz besteht jedoch folgender Unterschie...mehr

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Rückstellungen / 4.1 Leistungen an Arbeitnehmer

IAS 19 regelt die Bilanzierung und die Angabepflichten für Leistungen an Arbeitnehmer. Unterschieden werden in IAS 19.8 vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer: kurzfristig fällige Leistungen (z. B. Löhne), die unabgezinst ausgewiesen werden, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insbesondere Pensionen), die zum versicherungsmathematischen Wert erfasst we...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 7 True and fair presentation

In der Diskussion um die Vorteile der internationalen Rechnungslegung spielt das Prinzip der (true and) fair presentation (IAS 1) bzw. faithful representation (Conceptual Framework) eine wichtige Rolle. Das Conceptual Framework enthält hierzu eher abstrakte Aussagen. Konkrete Vorgaben gibt IAS 1 unter der Überschrift "Fair Presentation" ("Vermittlung eines den tatsächlichen V...mehr

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Rückstellungen / 1 Ausweis

Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten: In der Bilanz selbst sind Rückstellungen (provisions) gesondert von anderen Schulden auszuweisen (IAS 1.54 und IAS 37.11). In der Bilanz oder im Anhang ist ggf. eine weitere Untergliederung der Rückstellungen vorzunehmen, wobei in der Regel mindestens zwischen Leistungen an Arbeitnehmer und ...mehr