Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

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Anhang nach HGB / 4.11 Angaben zu nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetretenen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 285 Nr. 33 HGB

Rz. 247c Im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG wurde die vormals im Lagebericht verortete sog. Nachtragsberichterstattung (vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F.) in den Anhang verlagert. Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchstabe q der Richtlinie 2013/34/EU. Ebenso – wie bislang bei der Nachtragsberichterstattung im Lagebericht – si...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.5 Haftungsverhältnisse

Rz. 171 Gemäß § 268 Abs. 7 HGB sind die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen solche Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben. Rz....mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.5 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 205 Trotz der Abschaffung des Ausweises von Aufwendungen als "Außerordentliche Aufwendungen" im GuV-Rechnungsschema des § 275 Abs. 2, 3 HGB durch das BilRUG sind nach § 285 Nr. 31 HGB jeweils der Betrag und die Art der einzelnen (Ertrags- oder) Aufwandsposten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordnete...mehr

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Anhang nach HGB / 1.2 Zweck des Anhangs

Rz. 4 Wie unter Abschn. 1.1 ausgeführt, hat der Anhang die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1 Angabe der Methoden

2.2.1.1 Bilanzierungsmethoden Rz. 53 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Unter den Bilanzierungsmethoden, die im Gesetz nicht explizit definiert sind, versteht man allgemein die Entscheidung über die Verfahrensweisen zur Bilanzierung dem Grunde, der Art, dem Umfang und dem Zeitpunkt nach sowie über Gliederungsgrund...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.2 Pflichtangaben und Wahlpflichtangaben

Rz. 11 Der Mindestinhalt des Anhangs ergibt sich grundsätzlich aus § 284 Abs. 1 HGB. Dabei unterscheidet das Gesetz 2 Gruppen von Angabepflichten: Pflichtangaben: Es handelt sich um Angaben, die im Anhang und nicht an anderer Stelle im Jahresabschluss gemacht werden dürfen. Im Regelfall können diese Informationen aber auch – aufgrund der Formvorschriften der §§ 266, 275 HGB –...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.2 Form und Gliederung

Rz. 25 Der Anhang muss als solcher gekennzeichnet sein, damit er vom Lagebericht oder einer eventuell anderen Berichterstattung im Rahmen eines Geschäftsberichts unterschieden werden kann.[1] Hierdurch wird erreicht, dass für den Abschlussleser eindeutig erkennbar ist, welche Bestandteile (des Geschäftsberichts) der Jahresabschlussprüfung unterzogen wurden. Rz. 26 Das HGB mac...mehr

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Anhang nach HGB / 1.5 Prüfung des Anhangs

Rz. 33 Die Jahresabschlussprüfung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB betrifft auch den Anhang. Bei der Prüfung dieser Gesellschaften geht es hier um folgende Fragen: Werden die Grundsätze für die Berichterstattung eingehalten (vgl. Rz. 24–29)? Werden die verschiedenen gesetzlichen Angabepflichten vollständig erfüllt (vgl. Rz. 17–23)? Wer...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.3 Aktive Steuerabgrenzung

Rz. 144 Die aktiven latenten Steuern bilden einen "Sonderposten eigener Art". Gemäß § 285 Nr. 29 HGB ist u. a. im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Einzugehen ist auch auf die Frage, ob eine Saldierung mit passiven latenten Steuern stattgefunden hat.[1] Vgl. hinsichtlich des Umfangs der Angabepflicht ...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.1 Angaben zur Identifizierung der Kapitalgesellschaft

Rz. 38a Nach § 264 Abs. 1a HGB haben alle Kapitalgesellschaften (einschließlich Kapitalgesellschaften & Co.) folgende allgemeinen Informationen zur Identifizierung der den Jahresabschluss aufstellenden Kapitalgesellschaft (bzw. Kapitalgesellschaft & Co.) darzustellen: Firma, Sitz, Registergericht, Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, und Anga...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.3 Praxis-Beispiel

Buchung von Herstellungskosten i. e. S.[1] nach GKV:[2] Bei der Herstellung von 2.000 Stück eines Fertigerzeugnisses fallen folgende Einzelkosten an: Verr. Materialeinzelkosten (MEK) i. H. v. 4.000 EUR Verr. Fertigungseinzelkosten (FEK) i. H. v. 3.000 EUR Verr. Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) i. H. v. 1.000 EUR Nach Schlüsselung und Verbuchung über das BAB-Sammelkonto kön...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 5 Besonderheiten der Bilanzierung des Eigenkapitals von Kapitalgesellschaften

5.1 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Rz. 53 Gemäß § 36a Abs. 1 AktG muss bei Bareinlagen der eingeforderte Betrag[1] mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen. Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sache...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4.1 Bilanzierung dem Grunde nach

Auch steuerlich ist ein ERP System als einheitliches immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen. Dies gilt auch bei stufenweiser Einführung der Module. Analog zum Handelsrecht sind Ausgaben für eine ERP-Software bei entgeltlichem Erwerb zu aktivieren. Stellt ein Unternehmer eine ERP-Software des Anlagevermögens indes selbst her, greift steuerlich das Verbot zur Aktivierung selbst ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 5 Anwendung der steuerlichen Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern im HGB

Rz. 30 Zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Abweichend zu den vorangegangenen Bewertungsvorschriften, können für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Anwendung de...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 5.2 Eigene Anteile

5.2.1 Grundlagen Rz. 56 Anteile, die ein Unternehmen an sich selbst hält; es befinden sich also eigene Aktien im Eigentum der bilanzierenden AG bzw. KGaA oder eigene Geschäftsanteile im Eigentum der bilanzierenden GmbH (s. Eigene Anteile in Handels- und Steuerbilanz).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 4 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen (Abs. 3)

Rz. 22 Nach § 7a Abs. 3 EStG muss der Stpfl. eine erhöhte AfA mindestens in Höhe der AfA ansetzen, die der linearen AfA entspräche (§ 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG). Die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen enthalten Höchstsätze, während § 7a Abs. 3 EStG den Mindestsatz der AfA regelt. Die Vorschrift des § 7a Abs. 3 EStG erstreckt sich nur auf Fälle erhöhter Absetzungen, w...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 6 Geringwertige Wirtschaftsgüter im Abschluss nach IFRS

Rz. 32 Auch nach den IFRS gibt es die Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsgrundsätze.[1] Entsprechend der Generalnorm, nach der das Management zu dem Schluss kommen muss, dass der Abschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellt, sind alle wesentlichen Informationen im Abschluss ...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 5.2.1 Grundlagen

Rz. 56 Anteile, die ein Unternehmen an sich selbst hält; es befinden sich also eigene Aktien im Eigentum der bilanzierenden AG bzw. KGaA oder eigene Geschäftsanteile im Eigentum der bilanzierenden GmbH (s. Eigene Anteile in Handels- und Steuerbilanz).mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 2.1 Kriterien materiellen Eigenkapitals

Rz. 4 Das Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB verlangt zwar einen separaten Ausweis des Eigenkapitals, d. h. eine Abgrenzung von den übrigen Bilanzpassiva, jedoch gibt das Gesetz keine Abgrenzungskriterien vor. Daher sollen die zum Problembereich der Bilanzierung hybrider Finanzierungsformen wie z. B. zur atypischen stillen Gesellschaft, zum Genussrechtskapital oder...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 5.1 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Rz. 53 Gemäß § 36a Abs. 1 AktG muss bei Bareinlagen der eingeforderte Betrag[1] mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen. Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 Grundsachverhalte zu geringwertigen Wirtschaftsgütern

Rz. 1 Bei der Fragestellung, inwieweit Vermögensgegenstände im Jahresabschluss anzusetzen, zu bewerten und auszuweisen sind, bieten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung durch § 243 Abs. 1 HGB eine Leitlinie. So ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses trotz des in § 246 Abs. 1 HGB grundsätzlich geltenden Vollständigkeitsgebots (was den Ansatz aller Vermögensgegens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 3 Gewinnermittlung

Ärzte und sonstige "Heilberufler" erzielen aus freiberuflicher Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[1] Sie sind grundsätzlich weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet.[2] Umsatz- oder Gewinngrenzen sind hierfür nicht zu beachten.[3] Ärzte und sonstige "Heilberufler"können daher den Gewinn nach der sog. "Einnahmen-Überschussrechnung"...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 6.2 BFH versus BMF

Dieser Meinungsstreit zwischen BFH und Finanzverwaltung entzündete sich in einem Rechtsfall, der in folgendem Beispiel kurz dargestellt ist. Praxis-Beispiel Nachbetreuung eines Hörgeräteakustikers Der Hörgeräteakustiker H liefert Mitgliedern bestimmter Krankenkassen Hörgeräte und rechnet direkt mit den Krankenkassen ab, sodass Rechtsbeziehungen nur zwischen ihm und den Kranken...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 6.1 Wirtschaftliche Verursachung als Voraussetzung

Für die Bildung der Rückstellung geht es letztlich um die Frage, ob die Verpflichtung wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht ist. Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass dieses Merkmal als Voraussetzung für die Bilanzierung einer Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit erfüllt sein muss.[1] Hingegen vertrat der BFH bislang die Auffassung, eine Rückstell...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 7.3 Nachbetreuungsrückstellung bei kundenspezifischen Spezialwerkzeugen

Im Rahmen der Herstellung von Spezialwerkzeugen verpflichten sich Hersteller regelmäßig über einen sogenannten Werkzeugvertrag kundenspezifische Spezialwerkzeuge oder Vorrichtungen zu produzieren, mit welchen sodann die eigentlichen Serienteile für den Abnehmer hergestellt werden. Die Spezialwerkzeuge gehören zivilrechtlich zwar i. d. R. dem Auftraggeber, verbleiben aber bei...mehr

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Rückstellung, Schadensersat... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Betriebliche Schadensersatzverpflichtung

Hans Groß ist selbstständiger Arzt. Seinen Gewinn ermittelt er durch Bilanzierung. Die zuständige Abrechnungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung hat Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung festgestellt. Er habe erhöhte Regelsätze in Rechnung gestellt. Im Oktober 01 hat sie einen Rückforderungsanspruch in Höhe von 27.000 EUR geltend gemacht. Über die tatsächliche Höhe ist zu...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 4.3 Indirekte betroffene Bestände

Es gibt im Unternehmen Vorräte an Rohstoffen und Waren, die noch verarbeitet werden müssen. Diese Verarbeitung ist jedoch vielleicht nicht möglich, da dazu andere Rohstoffe oder Bauteile aus den kriegsbedingt unterbrochenen Lieferketten notwendig sind. Damit sinkt der Wert dieser Vorräte für das Unternehmen. Für die interne Situation ist eine individuelle Beurteilung der zu ...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 2.3 Bilanzierung der Zeitwerte

Erfolgswirksame Erfassung Wie oben bereits ausgeführt wurde, sind Finanzinstrumente des Handelsbestands gem. § 340e Abs. 3 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bilanzieren. Die Wertänderungen werden dabei analog dem "at fair value through profit or loss"-Bestand nach IFRS erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Bila...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 1.3 Bilanzierung von Bewertungseinheiten

Gemeinsame Bewertung Bei Bewertungseinheiten sind Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets gemeinsam zu bewerten. Eine getrennte Bewertung von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nach dem Prinzip der Einzelbewertung ist demnach verboten. Dies gilt aber nur insoweit, als sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsin...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 3.3 Bilanzierung von Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag

Ansatz zum Erfüllungsbetrag Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Geldleistungsverpflichtungen (z. B. aufgenommene Kredite) sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag zu berücksichtigen, während Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen (z. B. Garantien, Rekultivierungsverpflichtungen) mit dem im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich...mehr

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Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach HGB

Zusammenfassung Im HGB wird die Bilanzierung von Bewertungseinheiten, das sog. "hedge accounting", gesetzlich geregelt. Die Bewertung des Handelsbestands von Banken zum beizulegenden Zeitwert ist verpflichtend vorgeschrieben. Dieser Beitrag erläutert die Regelungen des HGB zu den Finanzinstrumenten. Der Fokus liegt dabei auf einer verständlichen Darstellung der Regelungen und d...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 2.2 Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Definition Der beizulegende Zeitwert entspricht gem. § 255 Abs. 4 HGB Satz 1 dem Marktpreis. Nur wenn kein aktiver Markt zur Bestimmung des Marktpreises vorliegt, ist gem. Satz 2 leg. cit. der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Der Marktpreis kann der an einer Börse notierte Preis (z. B. ein Börsenkurs), aber auch z. B. ein vo...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 1.6 Beispiel

1.6.1 Sachverhalt Grundgeschäft Ein Unternehmen nimmt zur Deckung seines mittelfristigen Finanzierungsbedarfs einen Kredit in Höhe von 50 MEUR bei Bank A auf. Der Kredit verfügt über eine Laufzeit von 5 Jahren. Er ist mit einem variablen Zinssatz in Höhe des 3-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Bonitätsaufschlags von 100 Basispunkten (1 %) ausgestattet. Der Kredit wird jährlich zu...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 1.2 Regelung der Bewertungseinheiten

1.2.1 Bildung von Bewertungseinheiten Pflicht zur Bildung Bei Sicherungsbeziehungen sind zwingend Bewertungseinheiten zwischen den Grundgeschäften und den Sicherungsinstrumenten zu bilden (§ 254 HGB). Dies gilt hinsichtlich der vergleichbaren Risiken in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen ("fair values") oder Zahlungsströme ("Cashflows...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 1 Bewertungseinheiten

1.1 Was sind Bewertungseinheiten? Um ihre Finanzrisiken zu steuern, ergänzen Unternehmen bestimmte Grundgeschäfte durch sogenannte "Sicherungsinstrumente". Im Rahmen einer Sicherungsbeziehung wird das Risiko eines Grundgeschäfts durch ein Sicherungsinstrument abgesichert. Ein solches Grundgeschäft und das dazugehörende Sicherungsinstrument müssen nach dem HGB als Bewertungsei...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 3 Weitere Besonderheiten bei den Finanzinstrumenten

3.1 Währungsumrechnung 3.1.1 Folgebewertung von auf fremde Währung lautende Bilanzposten Ansatz zum Devisenkassamittelkurs Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind am Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen (§ 256a HGB). Aus dieser Regelung zur Folgebewertung kann abgeleitet werden, dass Vermögenswerte und Verbindlichkeite...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 3.4 Eigenkapitalausweis

3.4.1 Darstellung der ausstehenden Einlagen Ansatz als Abzugsposten Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen sind nach § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB als Passivposten anzusetzen, und zwar als Abzugsposten des gezeichneten Kapitals. Demgegenüber sind eingeforderte ausstehende Einlagen weiterhin als Forderungen auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. Vergleich zu IFRS Damit wird der ...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 2.4 Beispiel

2.4.1 Sachverhalt Eine Bank hält folgende Finanzinstrumente in ihrem Handelsbestand: Ein Aktienportfolio, bestehend aus Aktien und derivativen Sicherungsinstrumenten. Das Aktienportfolio erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für eine Portfoliobewertung (z. B. dokumentierte Handelsstrategie, Nachweis der Wertkompensation des Portfolios, effektives Risikomanagement). Zum Bilan...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 3.1 Währungsumrechnung

3.1.1 Folgebewertung von auf fremde Währung lautende Bilanzposten Ansatz zum Devisenkassamittelkurs Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind am Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen (§ 256a HGB). Aus dieser Regelung zur Folgebewertung kann abgeleitet werden, dass Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auch im Zugangszeitp...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / Zusammenfassung

Im HGB wird die Bilanzierung von Bewertungseinheiten, das sog. "hedge accounting", gesetzlich geregelt. Die Bewertung des Handelsbestands von Banken zum beizulegenden Zeitwert ist verpflichtend vorgeschrieben. Dieser Beitrag erläutert die Regelungen des HGB zu den Finanzinstrumenten. Der Fokus liegt dabei auf einer verständlichen Darstellung der Regelungen und deren Interpreta...mehr