Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Kaufpreisaufteilung – Darstellung

Rn. 185 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Häufig erfolgen Anschaffungsvorgänge für ein ganzes Konglomerat von WG. Gängige Bsp sind der Erwerb eines Grundstückes mit aufstehendem Gebäude einerseits und der Erwerb von einzelkaufmännischen Unternehmen bzw Anteilen an Mitunternehmerschaften (Letztere haben mangels Steuerrechtssubjektivität keinen eigenständigen Charakter als WG mit der... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Aboud, Segmental reporting, accounting enforcement, and analyst forecast dispersion in the European Union, Journal of International Accounting, Auditing and Taxation 2023, 100583, S. 1–10; Accounting Standards Committee, SSAP 25 Segmental Reporting, Accounting 1990, Bd. 106, S. 136–140; Alibhai et al., Wiley Interpretation and Application of International Financial Reporting S... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zusammenfassung aufgrund quantitativer Kriterien

Tz. 58 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Neben den sachlichen Gründen für eine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten gewährt der IASB auch quantitative Gründe. Obgleich der IASB in diesem Zusammenhang vermeidet, von Wesentlichkeitskriterien (thresholds of materiality oder thresholds of significance) zu sprechen, steht diese Regelung mit dem Prinzip der Wesentlichkeit (vgl. F 2.11; ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Ansammlungsrü... / 3 Pflicht zur Bildung einer Ansammlungsrückstellung in Handels- und Steuerbilanz

Ansammlungsrückstellungen sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Sinne des § 249 HGB, bei denen der Erfüllungsbetrag aus Gründen der periodengerechten Erfolgsermittlung über mehrere Geschäftsjahre verteilt wird. Detaillierte Regelungen zu Ansammlungsrückstellungen finden sich im HGB nicht. Das IDW hat u. a. die Bilanzierung von Ansammlungsrückstellungen im St... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Eigenleistungen / 2.3.3 Die lineare Abschreibung kann angesetzt werden

Als Wertverzehr des Anlagevermögens ist grundsätzlich der Betrag anzusetzen, der bei der Bilanzierung des Anlagevermögens als AfA berücksichtigt wurde. Ist bei Wirtschaftsgütern eine degressive AfA möglich, kann (Wahlrecht) zur Ermittlung der Herstellungskosten lediglich die lineare AfA berücksichtigt werden. Dieses AfA-Verfahren muss bei der Berechnung der Herstellungskoste... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Cashflow/Kapitalflussrechnung / Zusammenfassung

Begriff Für die Adressaten internationaler wie auch nationaler Jahres- bzw. Konzernabschlüsse (vgl. IAS 7) sind Informationen über die einem Unternehmen zugeflossenen Finanzierungsmittel sowie deren Verwendung von großer Bedeutung, um das Unternehmen finanzwirtschaftlich beurteilen zu können (DRS 21.1.) Für Konzernabschlüsse ist die Kapitalflussrechnung gemäß § 297 Abs. 1 HG... mehr

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Genossenschaften: Besonderheiten der Bilanzierung

Zusammenfassung Überblick Genossenschaften finden sich im Wirtschaftsleben in vielerlei Ausprägungen. Eine Besonderheit der Rechtsform ist dabei, dass diese die Interessen ihrer Mitglieder nicht primär durch einen auf Gewinnerzielung gerichteten Geschäftsbetrieb vertreten. Aus dieser Ausrichtung der Genossenschaft resultieren verschiedene Besonderheiten, die sich auch auf die ... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5 Grundsätze der Rechnungslegung – Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften

5.1 Grundsatz Nach § 336 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz HGB finden auf den Jahresabschluss einer Genossenschaft die §§ 264 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz, 264 Abs. 2 sowie 265 – 289 HGB entsprechende Anwendung. Damit gelten grundsätzlich alle Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsbestimmungen des HGB für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften.[1] Insbesondere gilt auch für... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.3 Besondere Bestimmungen der Rechnungslegung bei Genossenschaften

5.3.1 Besonderheiten in der Bilanz Die Bilanz einer Genossenschaft gleicht in ihrer Form im Wesentlichen der einer jeden Kapitalgesellschaft. § 337 HGB beinhaltet jedoch Normen, die die Besonderheiten im Ausweis des Geschäftsguthabens und der Rücklagen einer Genossenschaft betreffen. Geschäftsguthaben Genossenschaften haben an der Stelle des gezeichneten Kapitals den Betrag der... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.1 Grundsatz

Nach § 336 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz HGB finden auf den Jahresabschluss einer Genossenschaft die §§ 264 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz, 264 Abs. 2 sowie 265 – 289 HGB entsprechende Anwendung. Damit gelten grundsätzlich alle Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsbestimmungen des HGB für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften.[1] Insbesondere gilt auch für den Jahresab... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.3.1 Besonderheiten in der Bilanz

Die Bilanz einer Genossenschaft gleicht in ihrer Form im Wesentlichen der einer jeden Kapitalgesellschaft. § 337 HGB beinhaltet jedoch Normen, die die Besonderheiten im Ausweis des Geschäftsguthabens und der Rücklagen einer Genossenschaft betreffen. Geschäftsguthaben Genossenschaften haben an der Stelle des gezeichneten Kapitals den Betrag der Geschäftsguthaben der Mitglieder ... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 2 Regelungen im HGB

Genossenschaften gelten nach § 17 Abs. 2 GenG als Kaufleute i. S. d. HGB.[1] Dies hat für die Rechnungslegung zur Folge, dass die Bestimmungen für alle Kaufleute [2] auch für den Jahresabschluss von Genossenschaften gelten, soweit die spezielleren Bestimmungen nicht eine andere Regelung treffen. Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und Gew... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 4 Allgemeine Anforderungen und Umfang der Rechnungslegung einer Genossenschaft

Nach § 336 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss einer jeden Genossenschaft zu bestehen aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Kleine Genossenschaften (ohne Kreditgenossenschaften) brauchen ebenso wie kleine Kapitalgesellschaften keinen Lagebericht aufzustellen.[1] Auch die Erleichterungen hinsichtlich der einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses gelte... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.1 § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB

Keine zwingende Anwendung findet § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB.[1] Dies hat zur Folge, dass kein besonderer Ausweis außerplanmäßiger Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB sowie von Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB bei Finanzanlagen erforderlich ist.[2] mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.3 Aufstellung eines Konzernabschlusses

Wie bereits dargestellt, ergibt sich die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses bei einer Genossenschaft grundsätzlich nicht aus den §§ 290 ff. HGB, sondern aus den Regelungen des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz – PublG).[1] Für die Prüfung der Frage, ob von einer Genossenschaft ein Konzernabschlus... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 6 Besonderheiten bei Kleinstgenossenschaften

Als die besonderen Bestimmungen für Kleinstgesellschaften nach § 267a HGB geschaffen wurden, galten diese zunächst nicht für Kleinstgenossenschaften. Erst im Rahmen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde die Erleichterung auch für Kleinstgenossenschaften für anwendbar erklärt. Nach § 336 Abs. 2 Satz 3 HGB dürfen seitdem auch Kleinstgenossenschaften, die die Mer... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 7 Feststellung des Jahresabschlusses

Wie oben dargestellt, obliegt die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft nach § 33 GenG dem Vorstand. Nach der Aufstellung sind der Jahresabschluss und der ihn ergänzende Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat der Genossenschaft vorzulegen.[1] Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss nebst Lagebericht und erstattet hierüber einen Bericht. Mit ... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 1 Regelungen des Genossenschaftsgesetzes

Die Kompetenznorm für die Pflicht zur Rechnungslegung in einer Genossenschaft ist § 33 GenG. Nach § 33 Abs. 1 GenG hat der Vorstand einer Genossenschaft dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bücher geführt werden.[1] Bei der Führung der Bücher hat der Vorstand die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.[2] Wie mit dem Jahresabschluss zu ... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / Zusammenfassung

Überblick Genossenschaften finden sich im Wirtschaftsleben in vielerlei Ausprägungen. Eine Besonderheit der Rechtsform ist dabei, dass diese die Interessen ihrer Mitglieder nicht primär durch einen auf Gewinnerzielung gerichteten Geschäftsbetrieb vertreten. Aus dieser Ausrichtung der Genossenschaft resultieren verschiedene Besonderheiten, die sich auch auf die Rechnungslegung... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 3 Sonstige die Rechnungslegung betreffende Gesetze

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ergibt sich für Genossenschaften aus §§ 11 ff. PublG, nicht aus § 290 HGB.[1] Für Kreditgenossenschaften ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses allerdings bereits aus § 340i HGB, der dem PublG insofern vorgeht.[2] Weiterhin sind Normen des Steuerrechts zu beachten. Dies betrifft wie bei allen bilan... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.2 Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften

Von diesem Grundsatz der grundsätzlichen Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften auf Genossenschaften[1] normiert § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz HGB einige Ausnahmen, die nachfolgend dargestellt werden.[2] Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz eine Anwendung durchaus ermöglicht, da nur davon die Rede ist, dass diese nicht angewendet zu werden brauchen, e... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.2 § 285 Nr. 17 HGB

Aufgrund der Nichtgeltung des § 285 Nr. 17 HGB ist es nicht erforderlich,[1] dass im Anhang der Genossenschaft folgende Angaben gemacht werden: § 285 Nr. 17 HGB: Angabe der Honorare des Abschlussprüfers, aufgegliedert nach Tätigkeitsbereichen, gilt nach dem BilMoG nicht mehr nur für Unternehmen, die einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, sondern grundsätzlich für mitte... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.3.2 Besonderheiten in der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung einer Genossenschaft unterscheidet sich nicht von der einer Kapitalgesellschaft. Insbesondere ist eine Gliederung nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren zulässig. Auch können kleine und mittelgroße Genossenschaften von den Erleichterungen des § 276 HGB Gebrauch machen.[1] mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.3.3 Besonderheiten im Anhang

Auf den Anhang der Genossenschaft finden die Regelungen der §§ 284 – 288 HGB grundsätzlich in vollem Umfang Anwendung, soweit sich aus § 336 Abs. 2 HGB nichts Gegenteiliges ergibt. Die Nichtanwendbarkeit des § 285 Nr. 17 HGB wurde unter Tz. 5.2.2 erörtert. Zusätzliche Angaben ergeben sich zudem bei Genossenschaften aus den nachfolgend dargestellten Regelungen in § 338 HGB. An... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 9 Prüfung des Jahresabschlusses von Genossenschaften

Die Prüfung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft weist einige Besonderheiten auf. Insbesondere erfolgt die Jahresabschlussprüfung nicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern durch genossenschaftliche Prüfverbände. Jede Genossenschaft ist dabei zwingend Mitglied eines Prüfungsverbands, der sie auch prüft.[1] Zudem erfolgt bei ei... mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 8 Offenlegung des Jahresabschlusses

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft gelten gewisse Sonderregelungen nach § 339 HGB. Unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluss, spätestens aber 12 Monate nach dem Ablauf des Geschäftsjahres hat der Vorstand den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats bei der das Unternehmensregister f... mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der... mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 6 Einordnung der Equity-Methode

Rz. 37 Um eine tatsachengetreuere Bewertung der Beteiligung zu gewährleisten, hat sich die Equity-Bewertung assoziierter Unternehmen seit vielen Jahren national und international etabliert. Bei dieser Methode werden im Vergleich zur Voll- und Quotenkonsolidierung weder die Vermögensgegenstände und Schulden noch die Aufwendungen und Erträge des einzubeziehenden Unternehmens i... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 33 Auch wenn an den grds. Zielen der CSRD nicht gerüttelt werden soll, wurden Ende 2025 umfangreiche Änderungen an der CSRD von der EU beschlossen (§ 1 Rz 85 ff.), die nach deren Umsetzung insbes. Auswirkungen auf die Phase-in-Regelungen haben. Aktuell ist in den bekannt gemachten ESRS geregelt, dass Unternehmen oder Konzerne, die an ihren Bilanzstichtagen die durchschn... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.2 Kontextinformationen

Rz. 75 Die Emissionsangaben sind in Kontext zu setzen, und es sind Angaben zur Veränderung der Emissionswerte im Zeitverlauf zu machen, die Messmethoden anzugeben und die Verfahren zur Erhebung der Daten für die verschmutzungsbezogene Bilanzierung und Berichterstattung, einschl. der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen offenzulegen (ESRS E2.30). Die Veränderun... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 26 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstellung in ESRS 2, App. B betrifft dies die in Tab. 3 dar... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 19 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b und 40b i. V. m. Art. 49 der Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestim... mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.3 Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts nach HGB

Rz. 20 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 HGB ist der Wertansatz einer Beteiligung in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge sind demzufolge dem Beteiligungsansatz im Konzernabschluss jährl... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.4 Kennzahlen und Ziele: ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 137 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was in einer Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und/oder Endnu... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.1 ESRS S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Rz. 60 Die bis zur Umsetzung der CSRD geltende nichtfinanzielle Berichterstattung erforderte im Grunde bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" und wurde in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen. Daher ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit ESRS S4.13 die Beschreibung der Konzepte hinsichtlich des Umgangs mit den... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Wechsel der Gewinnermittlun... / 3 Übergangsgewinn bzw. -verlust

Unabhängig davon, welche Gewinnermittlungsart gewählt wird, muss der Gesamtgewinn, den der Unternehmer im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt, immer gleich sein. Allerdings können sich in den einzelnen Gewinnermittlungsperioden je nach Gewinnermittlungsart unterschiedliche Periodengewinne ergeben, die sich im Zeitablauf automatisch wieder ausgleichen. Praxis-Bei... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Wechsel der Gewinnermittlun... / 5 Einzelpositionen

In der nachfolgenden, nicht abschließenden Übersicht ist die Behandlung von Einzelpositionen bei der Ermittlung eines Übergangsgewinns bzw. -verlusts dargestellt: Behandlung beim Übergang zu einer anderen Gewinnermittlung mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Einnahmen-Überschussrechnung / 7.2 Übergangsgewinn bzw. -verlust

Unabhängig davon, welche Gewinnermittlungsart gewählt wird, muss der Gesamtgewinn, den der Unternehmer im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt, immer gleich sein. Allerdings können sich in den einzelnen Gewinnermittlungsperioden je nach Gewinnermittlungsart unterschiedliche Periodengewinne ergeben, die sich im Zeitablauf automatisch wieder ausgleichen. Praxis-Beis... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.5 Einbringung in eine Personengesellschaft

Die Einbringung stellt nach Auffassung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung eine Sonderform der Veräußerung dar, für die das UmwStG unterschiedliche Wertansätze zulässt. Dabei ist das eingebrachte Betriebsvermögen auf den Einbringungszeitpunkt nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG zu bewerten. Im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG muss ein Einbringungsgewinn auf ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Wechsel der Gewinnermittlun... / Zusammenfassung

Überblick Aus unterschiedlichen Anlässen ist ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zum Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) und umgekehrt möglich bzw. zwingend vorgeschrieben. Einerseits kann der Unternehmer freiwillig zur Bilanzierung wechseln, andererseits zwingen ihn gesetzliche Vorgaben dazu. Gesetze, Vorschriften und ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.1 Frist für die Ausübung des Wahlrechts

Weder § 4 Abs. 3 EStG noch § 4 Abs. 1 EStG enthalten eine Frist für die Ausübung des Wahlrechts. Beschränkt wird die Ausübung des Wahlrechts durch die Bestandskraft des Steuerbescheids oder die Erstellung eines Jahresabschlusses, denn eine Überschussrechnung kommt danach nicht mehr in Betracht. Das Wahlrecht kann selbst noch bei der mündlichen Verhandlung vor dem FG ausgeübt ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Einnahmen-Überschussrechnung / 6.2 Vergleich des Zu- bzw. Abflussprinzips und der wirtschaftlichen Zugehörigkeit

Für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung gilt dagegen das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit des § 252 Nr. 5 HGB. Danach sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Den Unterschied verdeutlicht folgendes Beispiel: Praxis-Beispiel Zu- und Abflussprinzip Unternehmer... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Einnahmen-Überschussrechnung / 1.1 Handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung

Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, in denen er seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzeichnet. Einzelkaufleute können auf eine Bilanzierung und Buchführung verzichten, wenn ihre Umsatzerlöse 800.000 EUR und der Jahresüberschuss 80.000 EUR an 2 aufeinanderfolgenden Abschlussstich... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.2 Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Veräußert ein Steuerpflichtiger, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, wird er so behandelt, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen. Dies gilt auch bei der Veräußerung eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils, in Einbringungsfällen und bei der ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Wissensbilanz: Intellektuel... / 1.1 Wissensbilanz ist keine Bilanz im Sinne des Rechnungswesens

In der Praxis bereitet der Begriff Wissensbilanz nicht nur Mitarbeitern aus dem Rechnungswesen immer wieder Probleme, weil der Begriff "Bilanz" im bisherigen Sprachgebrauch auf den klassischen Jahresabschluss mit seinen Vermögensgegenständen und dem zur Finanzierung notwendigen Kapital abstellt. Hierzu gibt es zahlreiche Gesetze und Regelungen, u. a. HGB, EStG, IFRS usw. Für ... mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / 2. Entnahmevorgänge

Vermietet ein Gesellschafter ein Grundstück nicht mehr zu betrieblichen Zwecken an seine Personengesellschaft, sondern nutzt dieses nun zu privaten Zwecken selbst, entnimmt er das Wirtschaftsgut steuerlich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem Sonder-BV in sein PV. Unmissverständliche Entnahmehandlung: Zu beachten ist, dass für die Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen nicht zwi... mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins... mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s... mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc... mehr