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Wissensbilanz: Intellektuelles Kapital systematisch anal ... / 1.1 Wissensbilanz ist keine Bilanz im Sinne des Rechnungswesens

Jörgen Erichsen
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In der Praxis bereitet der Begriff Wissensbilanz nicht nur Mitarbeitern aus dem Rechnungswesen immer wieder Probleme, weil der Begriff "Bilanz" im bisherigen Sprachgebrauch auf den klassischen Jahresabschluss mit seinen Vermögensgegenständen und dem zur Finanzierung notwendigen Kapital abstellt. Hierzu gibt es zahlreiche Gesetze und Regelungen, u. a. HGB, EStG, IFRS usw.

Für die Erstellung einer Wissensbilanz existieren noch keine verbindlichen Bestimmungen, lediglich Umsetzungsempfehlungen. Allerdings müssen Unternehmen, die nach IAS/IFRS bilanzieren, Festlegungen zur Bilanzierung ihrer "intangible Assets" treffen. Diesen Vorstoß hat inzwischen auch der deutsche Gesetzgeber aufgegriffen und Empfehlungen zur Erfassung von immateriellen Vermögenswerten ausgesprochen. (u. a. deutscher Rechnungslegungsstandard 12). Die Wissensbilanz ist aktuell eher eine ergänzende systematisierte Aufstellung der intellektuellen Werte eines Unternehmens und stellt zusätzliche Informationen bereit, die dabei helfen sollen, das Leistungsvermögen eines Betriebes insgesamt langfristig zu verbessern.

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