Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.2 Umstellung des Geschäftsjahres

Rz. 13 Ein einmal festgelegtes Geschäftsjahr kann nicht beliebig oder willkürlich geändert werden, da dies den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zuwiderlaufen würde. Zudem ist die Änderung des Geschäftsjahres mit einem Eingriff in das Gewinnbezugsrecht des Gesellschafters verbunden, da es durch die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres einerseits ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 72 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für rechtsfähige Vereine (eV iSd §§ 21, 55 BGB sowie wirtsch Vereine iSd § 22 BGB) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s § 99 Abs 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–28); außerdem hierzu – sowie zur Mög... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 4 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen (Abs. 3)

Rz. 22 Nach § 7a Abs. 3 EStG muss der Stpfl. eine erhöhte AfA mindestens in Höhe der AfA ansetzen, die der linearen AfA entspräche (§ 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG). Die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen enthalten Höchstsätze, während § 7a Abs. 3 EStG den Mindestsatz der AfA regelt. Die Vorschrift des § 7a Abs. 3 EStG erstreckt sich nur auf Fälle erhöhter Absetzungen, w... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.3 Nachholung unterlassener AfA

Rz. 235 Im Hinblick auf die Pflicht zur Vornahme der AfA stellt sich die Frage, ob die AfA in späteren Jahren nachgeholt werden kann, wenn der Stpfl. sie bewusst oder versehentlich nicht vorgenommen hat und die Steuerbescheide der vergangenen Jahre nicht mehr geändert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass, wenn ein Wirtschaftsgut in der Vergangenheit bereits in... mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4.1 Bilanzierung dem Grunde nach

Auch steuerlich ist ein ERP System als einheitliches immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen. Dies gilt auch bei stufenweiser Einführung der Module. Analog zum Handelsrecht sind Ausgaben für eine ERP-Software bei entgeltlichem Erwerb zu aktivieren. Stellt ein Unternehmer eine ERP-Software des Anlagevermögens indes selbst her, greift steuerlich das Verbot zur Aktivierung selbst ... mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.1 Bilanzierung erhaltener Anzahlungen/Vorauszahlungen

Rz. 65 Vereinnahmt ein Unternehmer eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung für eine noch zu erbringende Leistung, muss er diesen Zahlungseingang als Verbindlichkeit [1] auf dem Konto "Erhaltene Anzahlungen" verbuchen, da noch keine Gewinnrealisierung eingetreten ist. Umsatzsteuerlich ist die enthaltene Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen gemäß dem Grundsatz der "Mindest-Ist... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so... mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ist mit dem Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2220) mit Wirkung vom 29.10.2020 eingeführt worden. Zuletzt wurde die Vorschrift geändert durch das Pflegestudiumstärkungsges... mehr

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Schadensersatz bei Fehlern ... / Hintergrund

Ein Mandant, selbst Jurist und als Rechtsanwalt tätig, beauftragte seinen Steuerberater mit der Erstellung seiner Steuererklärung. Nach Erhalt der Unterlagen fragte er per E-Mail nach den zu erwartenden Steuervorauszahlungen. Der Steuerberater prüfte die Berechnungen und bestätigte sie, woraufhin der Mandant die Steuererklärung beim Finanzamt einreichte. Im Nachhinein stellte... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 5.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 41 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang angegeben werden. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie im jeweiligen konkreten Fall Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte genutzt und Ermessensspielräume ausgefüllt werden.[1] Dies gilt insbesondere für den Ansatz von aktivierungsfähigen En... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 5.3 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 42 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, einerseits die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem des Vorjahres sicherzustellen, andere... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 65 Inhaltlich verlangt § 5b EStG die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder einer Steuerbilanz. Abb. 1: Alternative Übermittlungsmethoden Aus diesem Grund finden sich in den Taxonomien auch Positionen, die steuerrechtlich nicht ansatzfähig sind, wie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gem. § 5 Abs. 2 EStG,... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.2 Dauerndes Dienen

Rz. 4 Auch wenn die Definition des Anlagevermögens durch Verwendung der Formulierung "dauernd … zu dienen" vordergründig auf ein zeitliches Abgrenzungskriterium abzustellen scheint, richtet sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen[1] grundsätzlich nach der betrieblichen Funktion der Vermögensgegenstände, die sich zum einen anhand der Art u... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 3 Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 20 Grundlegende Voraussetzung für die Bilanzierung des Anlagevermögens ist dessen vollständige Erfassung am Bilanzstichtag durch eine Inventur.[1] Die Pflicht zur jährlichen Inventur und zur Erstellung eines Inventars ergibt sich aus § 240 Abs. 1 HGB. In das Inventar sind sämtliche Gegenstände des Anlagevermögens aufzunehmen. Aufgrund des unterschiedlichen Charakters der... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2.2 Sonder- und Bilanzpositionen zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 14 Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuweisen. Für Ausnahmefälle wird in Teilen der Literatur ein Ausweis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen für besondere Vermögensgegenstände aus Gründen der Bilanzklarheit vorgeschlagen, wobei etwa der Vorabbau im Tagebau, Kernelemente und Filmvermögen des Filmverleihers in Betracht komm... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 3.1 Erfassung und Nachweis von Sachanlagen

Rz. 21 Das Sachanlagevermögen ist anhand eines jährlich zu erstellenden Bestandsverzeichnisses – auch Inventar oder Anlagenverzeichnis genannt – nachzuweisen. In dieses Verzeichnis müssen aufgrund des Vollständigkeitsgebotes des § 246 Abs. 1 HGB sämtliche, auch bereits vollständig abgeschriebene Vermögensgegenstände einzeln und geordnet aufgenommen werden. Das Bestandsverzei... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.2 Sonderfall zum Verkauf bestimmte Anlagen

Rz. 48 Als weitere Besonderheit sind zum Verkauf bestimmte Anlagen gem. IFRS 5 separat darzustellen.[1] Regelt IAS 16 die Bilanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im rechtlichen Eigentum der Unternehmung stehen und die ihren Nutzen hauptsächlich aus der Nutzung einer dem operativen Bereich zuzuordnenden Tätigkeit entfalten, so ist mit IFRS 5 jenen Vermögens... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.4 Angabepflichten im Anhang

Rz. 53a Bei Änderung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind analog zum HGB Angaben notwendig (IFRS 18.33 ff.). Darüber hinaus bestehen Angabepflichten auch aus den Einzelstandards.[1] mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 5 Angabepflichten im Anhang

Rz. 38 Der nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB von Kapitalgesellschaften, nach § 264a Abs. 1 HGB von bestimmten Personengesellschaften bzw. nach § 5 Abs. 2 PublG von publizitätspflichtigen Unternehmen zu erstellende Anhang ergänzt den Jahresabschluss und dient dazu, über die Zahlen von Bilanz und GuV hinaus zu informieren. Welche Angaben der Anhang enthalten soll, bestimmen die §§ ... mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 3. Bloße Einreichung einer Steuerbilanz, die Buchwertansätze vorsieht

Ausgangspunkt: Es stellt sich die Frage, ob auch in der bloßen Einreichung einer Steuerbilanz mit Buchwertansätzen durch den Rechtsträger, der zur Antragstellung berechtigt ist, eine konkludente Antragstellung gesehen werden kann. Der Sachverhalt unterscheidet sich zu oben dadurch, dass keine Entsprechenserklärung nach Rz. 03.01 des UmwStE abgegeben wird. Auslegung: Ob ein ko... mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 4. Bloße Einreichung einer Bilanz, die Zwischenwertansätze vorsieht

Ausgangspunkt: Es wird eine Steuerbilanz eingereicht, die nunmehr allerdings nicht die Buchwerte fortführt, sondern in der einheitlich die Buchwerte um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wurden. Weitere Erklärungen oder Erläuterungen werden nicht gegenüber dem FA getätigt. Problem einheitliche Werterhöhung: Hier stellt sich nun das Problem, dass die Buchwerte bei Zwischenwer... mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 2. Erklärung gem. UmwStE 2025 Rz. 03.29

Wortlaut UmwStE Rz. 03.29: Wenn die ausdrückliche Erklärung[17] abgegeben wird, dass die Steuerbilanz i.S.d. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG gleichzeitig die steuerliche Schlussbilanz sein soll ("Umwandlungsbilanz, zugleich Jahresabschluss"), ist in dieser Erklärung gleichzeitig ein konkludenter Antrag auf Ansatz der Buchwerte zu sehen, sofern kein ausdrücklicher gesonderter and... mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.1 Unternehmensseite (Darlehensnehmer)

Bei der steuerlichen Behandlung eines nachrangigen Darlehens ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber der handelsbilanziellen Behandlung. Insbesondere hat die Vereinbarung eines einfachen oder qualifizierten Rangrücktritts keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Bilanzierung der Verbindlichkeit.[1] Die Zinszahlungen sind in steuerlicher Hinsicht Aufwand und somit voll ab... mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.3 Überschuldungsbilanz

Der Geschäftsführer einer GmbH muss gem. § 15a InsO., wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit[1] oder Überschuldung[2] Insolvenzantrag stellen, um seine persönliche Haftung zu vermeiden.[3] Zweck einer Überschuldungsbilanz besteht darin, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Schuldners zu ermitt... mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.2 Finanzierung durch einbehaltenen Gewinn

Die Höhe der Selbstfinanzierung ist die positive Differenz von betriebswirtschaftlichem Gewinn und Ausschüttung. Somit wird die Selbstfinanzierung einerseits durch die Ertragskraft des Unternehmens und andererseits durch die Gewinnausschüttungsanforderungen des Inhabers/der Anteilseigner bestimmt. Die offene Selbstfinanzierung ist durch die Einbehaltung ausgewiesener Gewinne ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Bürobedarf / 6 Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs

Bei Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung, können die Aufwendungen im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) werden die Aufwendungen zu dem Zeitpunkt, in dem diese in Rechnung gestellt werden gebucht. Auch wenn der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt wird, kann der ges... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Lagebericht / 5.4 Bericht über Risikomanagement und -methoden sowie einzelne Risikoarten in Bezug auf Finanzinstrumente

Bei der Risikobeurteilung in Bezug auf die Finanzinstrumente sind neben Finanzanlagen, Derivaten, Wertpapieren und Darlehensverbindlichkeiten auch Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie schwebende Geschäfte einzubeziehen, sofern diese gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Anschaffungskosten / 1 Bedeutung des Anschaffungskostenbegriffs

Der Begriff der Anschaffungskosten ist neben den Herstellungskosten einer der zentralen Begriffe des Ertragsteuerrechts. In den betrieblichen Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit ist er neben den Herstellungskosten und dem Teilwert einer der Wertmaßstäbe des Steuerrechts. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.3 Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Bilanz der Organgesellschaft

Rz. 366 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann durchgeführt, wenn der ganze tatsächlich erzielte Gewinn der Organgesellschaft abgeführt oder der ganze tatsächlich angefallene Verlust übernommen wird. Handelsrechtlich sind Gewinn und Verlust aufgrund einer ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanz zu ermitteln. Maßgebend ist somit das Ergebnis, das sich auf den jeweiligen B... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.1 Abführung des ganzen Gewinns

Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Damit stellt sich die Frage, was unter dem "ganzen Gewinn" zu verstehen ist. Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss sich die Organgesellschaft verpflichten, du... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.1 Rücklagen der Organgesellschaft

Rz. 589 Die allgemeinen Grundsätze gelten auch für die Bildung und Auflösung von Rücklagen bei der Organgesellschaft. Beides hat grds. keinen Einfluss auf die Höhe des Einkommens der Organgesellschaft. Werden Rücklagen gebildet, mindert die Zuführung zu den Rücklagen das Einkommen nicht. Werden Rücklagen aufgelöst, erhöht diese Auflösung das Einkommen nicht. Dabei ist es gle... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.6 Zeitliche Voraussetzung der finanziellen Eingliederung

Rz. 272 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft bis zu dessen Ende ununterbrochen in einer Weise beteiligt sein, die den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung genügt. Der Begriff "ununterbrochen" ist eng auszulegen: Jede noch so kurze Unterbrechung schadet und führt zur Aufl... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.2 Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 249 Ist der Organträger mit 50 % oder weniger der Stimmrechte direkt an der Organgesellschaft beteiligt und wird eine weitere Beteiligung an der Organgesellschaft von einer Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten, an der der Organträger beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine für die Organschaft ausreichende finanzielle Eingliederung von mehr... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.6 Abwicklungsgewinne

Rz. 462 Der Ergebnisabführungsvertrag erfasst nicht die während der Liquidation der Organgesellschaft erzielten Ergebnisse.[1] Nach § 301 AktG ist der Jahresüberschuss abzuführen, nach § 302 AktG der Jahresfehlbetrag auszugleichen. Beide Begriffe verweisen auf die Bilanzierung bzw. Gewinnermittlung nach den §§ 238ff. HGB. Im Rahmen der Liquidation der Organgesellschaft wird ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.5 Zeitpunkt der Minder- und Mehrabführungen (Abs. 4 S. 4)

Rz. 916 § 14 Abs. 4 S. 4 KStG regelt, in welchem Zeitpunkt die Minder- oder Mehrabführungen erfolgt sind. Diese Regelung ist notwendig, um zu bestimmen, in welchem Zeitpunkt der Buchwertansatz um die Minder- und Mehrabführungen zu korrigieren ist. Minder- und Mehrabführungen gelten danach in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft endet. F... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.1 Allgemeines und Systematik

Rz. 739 § 14 Abs. 3 KStG enthält eine besondere Regelung, falls Mehr- oder Minderabführungen aus Geschäftsvorfällen aus vororganschaftlicher Zeit resultieren. Die Vorschrift soll verhindern, dass die steuerlichen Auswirkungen der vor Anwendbarkeit der Organschaftsregeln realisierten Geschäftsvorfälle in die organschaftliche Zeit verlagert werden.[1] Dabei ist auf den einzelne... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnab... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.2 Rechtliche Natur der Ausgleichsposten

Rz. 842 Die rechtliche Natur der organschaftlichen Ausgleichsposten ist trotz der Regelung in Abs. 4 bislang nicht eindeutig geklärt. Eindeutig geklärt ist nur, dass der Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers zu bilden ist.[1] Er kann daher nicht durch entsprechende Aufzeichnungen außerhalb der Steuerbilanz ersetzt werden. Andererseits ist er in der Handelsbil... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.5 Abführung des Gewinns, Übernahme des Verlusts

Rz. 446 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn der Gewinn auch tatsächlich an den Organträger abgeführt und der Verlust auch tatsächlich von ihm übernommen wird.[1] Dies kann in der Weise geschehen, dass der Gewinn durch eine tatsächliche Zahlung der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt oder der Verlust durch eine tatsächliche Za... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfü... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a... mehr