Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

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Technische Anlagen und Masc... / 1.4 Ausweis von Reserve- und Ersatzteilen

Rz. 25 Für Reserve- und Ersatzteile, welche zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gehören, wird teilweise ebenfalls ein Ausweis im Anlagevermögen vorgeschlagen. Als Ausweisposten ist dann jener Posten heranzuziehen, in dem die entsprechenden Güter ausgewiesen werden, zu denen die Reserve- und Ersatzteile gehören. Soweit Reserve- und Ersatzteile also dazu bestimmt sind... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.2 Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Rz. 21 Um eine Unternehmensverbindung als verbundenes Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB klassifizieren zu können, muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß § 290 HGB (Konzerntatbestand) vorliegen. Der handelsrechtliche Konzernbegriff ist – ebenso wie der aktienrechtliche Begriff des Konzerns (vgl. § 18 AktG) – ein "reiner Zweckbegriff. Er dient dazu, eine in der Wirtschaf... mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.2.2 Gebäude

Rz. 14 In Einzelfällen können Abgrenzungsfragen zwischen dem Ausweis eines Vermögensgegenstandes unter dem Posten "Technische Anlagen und Maschinen" einerseits und dem Posten "Gebäude" andererseits auftreten.[1] Dies wird häufig dann der Fall sein, wenn bei dem betrachteten Gegenstand Ausweismerkmale beider Bilanzposten zusammentreffen, wie dies z. B. bei Kammertrockenanlage... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.1 Historischer Rückblick und Kritik

Rz. 13 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985[1] hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-Richtlinie ((83/349/EWG); derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU) – wie folgt – in nation... mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.1 Technische Anlagen und Maschinen als handelsrechtlicher Bilanzposten

Rz. 1 Die beiden Bezeichnungen "Technische Anlagen" und "Maschinen" tauchen im Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches nur an einer einzigen Stelle auf. Diese ist der § 266 Abs. 2 HGB, in welchem das Mindestgliederungsschema der bilanziellen Aktivseite verbindlich vorgeschrieben wird. Damit stellen "Technische Anlagen und Maschinen" einen Ausweisposten in der handelsrechtlichen ... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2 Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im weiteren Sinne

2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolg... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.1 Art und Ausmaß der Erkennbarkeit bilanzpolitischer Mittel

Rz. 96 Bei der Erkennbarkeit lässt sich weiter differenzieren, ob der Einsatz der bilanzpolitischen Instrumente hinsichtlich des Betrags erkennbar (quantitative Erkennbarkeit) oder nur hinsichtlich seiner qualitativen Auswirkung in der Tendenz abzuschätzen ist (qualitative Erkennbarkeit):[1] (1) In der betragsmäßigen Auswirkung genau oder relativ genau erkennbare Maßnahmen: Be... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.3 Beurteilung von Sachverhaltsgestaltungen als Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 39 Aus ökonomischer Sicht ist der Einsatz von Sachverhaltsgestaltungen als Mittel der Bilanzpolitik aus folgenden Gründen nicht unproblematisch: Insbesondere die vorübergehenden Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden, weisen zumindest vom Resultat her betrachtet eine gefährliche Nähe zu "rückwirkend vereinbarten Geschäften" auf. Die für Ge... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.1 Geltungsbereich der Bewertungsstetigkeit

Rz. 77 Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit[1] stellt – sofern er als Mussvorschrift verstanden wird – aufgrund der damit gegebenen Bindungswirkungen das größte Hindernis für eine flexible Bilanzpolitik dar. Denn Bilanzpolitik "lebt" von der Möglichkeit, die ihr prinzipiell zur Verfügung stehenden Mittel unterschiedlich einsetzen zu können. Dabei sind ggf. von Jahr zu Jahr... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / Zusammenfassung

Überblick Bilanzpolitik kann als willentliche, auf die Unternehmensziele ausgerichtete Beeinflussung von Form und Inhalt des Jahresabschlusses und der damit einhergehenden Berichterstattung verstanden werden, soweit die gesetzlich geltenden Regelungen beachtet werden. Mit der Bilanzpolitik werden sowohl informationspolitische (z. B. Beeinflussung der Stakeholder zur Aufrecht... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.7 Kosten und Nutzen

Rz. 106 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist auch die Bilanzpolitik unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten zu beurteilen. D. h., bei der Entscheidung über den Einsatz der bilanzpolitischen Mittel darf nicht übersehen werden, dass die einzelnen Instrumente in unterschiedlichem Maß Kosten oder eventuell auch Mindererträge auslösen können. Dem sind die Vorteile der beabsichtigte... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten: mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 63 Eine bestimmte bilanzpolitische Wirkung kann i. d. R. durch eine Mehrzahl von Mitteln erreicht werden. Deshalb ist eine Auswahl zu treffen. Bei der Entscheidung, welche Mittel zum Einsatz kommen, darf man nicht nur deren unmittelbare Wirkungen, z. B. die beabsichtigte Veränderung des Ergebnisausweises, berücksichtigen. Vielmehr kommt es darauf an, die zu ergreifenden ... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.3 Verwendung flexibler Bewertungsmethoden

Rz. 86 Auch der Bereich der Bewertungsmethoden selbst bietet eine Reihe von Möglichkeiten, eine flexible Bilanzpolitik zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, bei jeder erstmaligen Festlegung oder jeder Änderung des Bewertungskonzepts darauf zu achten, dass die gewählten Bewertungsmethoden ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleisten. Die in der Methode... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.4 Gestaltungsmöglichkeiten durch Bewertungsdifferenzierung

Rz. 89 Der Stetigkeitsgrundsatz bezieht sich auf die Kontinuität in der Anwendung von Bewertungsmethoden im Zeitablauf. Dagegen wird nicht verlangt, dass Bewertungsmethoden bei den verschiedenen Bilanzposten bzw. bei den unter einen Bilanzposten fallenden Wirtschaftsgütern einheitlich ausgeübt werden.[1] Das Prinzip der Einzelbewertung gestattet grundsätzlich auch bei gleich... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 4 Strategische Bilanzpolitik

Rz. 111 Von strategischer Bilanzpolitik spricht man, wenn das zumeist auf die bilanzpolitische Gestaltung einer Periode ausgerichtete Portfolio an bilanzpolitischen Maßnahmen zugunsten einer langfristig ausgerichteten Optimierung von bilanzpolitischen Instrumenten abgelöst wird, die sich an den langfristigen Zielen der Unternehmung und der an ihr interessierten Personengrupp... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.1 Überblick

Rz. 24 Anknüpfend an die unter Rz. 19 ff. dargestellten Formen der Bilanzpolitik lassen sich in Anlehnung an Heinhold die in Abbildung 2 dargestellten Instrumente unterscheiden. mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3 Materielle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 30 Die materiellen Instrumente der Bilanzpolitik erstrecken sich einerseits auf die Gestaltung von Sachverhalten und andererseits auf das Ausüben von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten. Da sowohl Sachverhaltsgestaltung vor dem Bilanzstichtag (Sachverhaltsgestaltung im engeren Sinne) als auch nach dem Bilanzstichtag (im Regelfall beschränkt auf die konkrete Festlegu... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.4 Legitimität und Grenzen der Bilanzpolitik

Rz. 22 Die Legitimität der Bilanzpolitik steht keineswegs von vornherein außer Frage.[1] Folgende grundsätzlichen Einwände können vorgebracht werden: Weil der Jahresabschluss auch der Rechenschaftslegung dienen soll, stellt Bilanzpolitik eine Verfälschung der Rechenschaft dar; das gilt insbesondere dann, wenn auf diese Weise Fehlentscheidungen der Geschäftsführung kaschiert w... mehr

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Spitzenkennzahlen mit dem 7... / Literaturtipps

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bilanzierung einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (Hedge Accounting for a Net Investment in a Foreign Entity)

Tz. 338 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Ist ein Unternehmen an einem Unternehmen mit einer anderen funktionalen Währung beteiligt und bezieht es dieses als Tochter-, assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen in seinen Konzernabschluss ein, erfolgt zu jedem Berichtsstichtag eine Umrechnung der Nettoinvestition in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (vgl. IAS 21.38ff.). ... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 324 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.8): mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung von Sicherheiten

Tz. 141 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von als Sicherheit gestellten, nicht in bar hinterlegten Vermögenswerten (bspw. Wertpapiere) hängt davon ab, ob und inwieweit der Sicherungsnehmer in der Lage ist, frei über die Vermögenswerte zu verfügen – sie also verkaufen oder weiterverpfänden darf – und ob der Sicherungsgeber ausgefallen ist. Der IASB regelt folgende Fa... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Definitionen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

a. Firm Commitment (feste Verpflichtung) Tz. 112 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine feste Verpflichtung definiert der IASB als eine bindende Vereinbarung über den Austausch einer festgelegten Menge eines Gutes gegen einen bestimmten Preis zu einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft (vgl. IFRS 9 Appendix A). Im deutschen Sprachgebrauch würde dies wohl treffend mit... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Abweichende Vorschriften bei einer Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

1. Vorbemerkung zur Anwendbarkeit dieses Abschnitts Tz. 266 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen weisen gegenüber den vorangegangenen Abschnitten eine einschneidende Besonderheit auf: Da sich der IASB im Zuge der Entwicklung von IFRS 9 nicht in der Lage sah, eine endgültige Regelung zu dynamischen Sicherungsstrategien vorzulegen,... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte zum Handels- oder Erfüllungstag

Tz. 121 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Gemäß IFRS 9.3.1.1 hat ein Unternehmen Finanzinstrumente grundsätzlich ab dem Zeitpunkt bilanziell zu erfassen, zu dem es Vertragspartei wird. Dieser Tag wird als Zeitpunkt der Verpflichtung oder Handelstag bezeichnet (Commitment oder Trade Date). Für Geschäftsvorfälle, die als marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerte... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung (Cash Flow Hedge Accounting)

Tz. 330 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen an die Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.11): mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Albrecht/Reinbacher/Niehoff/Derfuß, Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten nach IFRS und HGB – Ein kritischer Vergleich unter besonderer Berücksichtigung strukturierter Finanzinstrumente, KoR 2013, S. 273–280; Ammann/Seiz, Die "Fair Value"-Bewertung von Finanzinstrumenten – Waren die Konditionen der UBS-Pflichtwandelanleihe fair?, IRZ 2008, S. 355–357; Anzing... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung, Aufbau und Bedeutung von IFRS 9

Tz. 1 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die IFRS-Rechnungslegung für Finanzinstrumente ist gegenwärtig in vier Standards und drei Interpretationen kodifiziert. Dabei handelt es sich um IAS 32 Financial Instruments: Presentation, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures und IFRS 9 Financial Instruments sowie die Interpretationen I... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Hedging vs. Hedge Accounting

Tz. 269 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS gehört ohne Frage zu den komplexesten Vorschriften in der Rechnungslegung. Dabei rührt die Komplexität allerdings nicht allein aus den Bilanzierungsvorschriften, sondern ist zu einem guten Teil dem Umstand geschuldet, dass Rechnungslegung und betriebliches Risikomanagement zwei Teildiszipl... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung zur Anwendbarkeit dieses Abschnitts

Tz. 266 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen weisen gegenüber den vorangegangenen Abschnitten eine einschneidende Besonderheit auf: Da sich der IASB im Zuge der Entwicklung von IFRS 9 nicht in der Lage sah, eine endgültige Regelung zu dynamischen Sicherungsstrategien vorzulegen, hat er beschlossen, die existierenden Regelungen z... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Einleitender Überblick

Tz. 194 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie bereits mehrfach in dieser Kommentierung angesprochen, folgt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten weder einem einheitlichen Bewertungsmaßstab noch einer symmetrischen Klassifizierungskonzeption für finanzielle Aktiva und Passiva. Zum Zugangszeitpunkt werden alle Finanzinstrumente einheitlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, was id... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 276 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bei der Festlegung der sich qualifizierenden Sicherungsinstrumente weicht der IASB von seiner bisherigen und in IAS 39 niedergelegten Linie ab, wonach mit Ausnahme der Absicherung von Währungsrisiken ausschließlich Derivate als Sicherungsinstrumente infrage kamen. Viele derer, die im Zuge der Entwicklung der Überarbeitung Stellung zu den Kon... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 116 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 IFRS 9 trat verpflichtend erstmals für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 begannen, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig war (vgl. IFRS 9.7.1.1). Wie eingangs dargestellt, ist der Standard in Tranchen erarbeitet und seit der erstmaligen Veröffentlichung im November 2009 mehrfach ergänzt und geändert ... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Sicherungsinstrumenten

Tz. 285 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der IASB geht davon aus, dass qualifizierende Geschäfte in der Regel zur Gänze als Sicherungsinstrument bestimmt werden. Er lässt gleichwohl drei Ausnahmen zu: Wird ein Optionsgeschäft als Sicherungsinstrument eingesetzt, darf ein Unternehmen dessen beizulegenden Zeitwert in den inneren Wert (intrinsic value) und den Zeitwert (time value) auf... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 291 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommt den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IFRS 9.6.3.1): ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss e... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Formale Voraussetzungen an eine Sicherungsbilanzierung

Tz. 312 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie bereits erwähnt, gibt der IASB bilanzierenden Unternehmen in Fragen der Sicherungsbilanzierung keinen allgemeinen Freifahrtschein, sondern macht die Anerkennung einer in der betrieblichen Risikosteuerung getätigten Sicherung für Bilanzierungszwecke von einer Reihe formaler Voraussetzungen abhängig, die nachfolgend wiedergegeben sind und ... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Firm Commitment (feste Verpflichtung)

Tz. 112 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine feste Verpflichtung definiert der IASB als eine bindende Vereinbarung über den Austausch einer festgelegten Menge eines Gutes gegen einen bestimmten Preis zu einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft (vgl. IFRS 9 Appendix A). Im deutschen Sprachgebrauch würde dies wohl treffend mit einem schwebenden Geschäft übersetzt, a... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A): mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Übergangsvorschriften

Tz. 350 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 IFRS 9 war dem Grunde nach rückwirkend anzuwenden, so dass erforderliche Wertanpassungen einzelner Finanzinstrumente gem. IAS 8 durch eine Korrektur der Gewinnrücklagen in der Eröffnungsbilanz des Erstanwendungszeitraums vorgenommen wurden (vgl. IFRS 9.7.2.1 und 15). Von dieser Generalnorm bestanden allerdings eine Vielzahl von Einzelausnahm... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundlagen

Tz. 153 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Bilanzierung von Finanzinstrumenten liegt kein einheitlicher Bewertungsmaßstab zugrunde (sog. Mixed Measurement Model ): Während der weit überwiegende Teil der üblicherweise in Unternehmen anzutreffenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wie im deutschen Bilanzrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird (s. a. ... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Tz. 304 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie in Tz. 271 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität. Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte Vorgaben ersetzt w... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 13 Als Nutzungen eines Einzelunternehmens wird allgemein der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen (Nettobetrachtung)[43] Im Falle der Bilanzierung wird unterschiedlich beurteilt, ob die Steuer- oder die Handelsbilanz maßgeblich ist.[44] Der Erblasser kann dabei die Bilanzierungs- und Bewertungsfreiheit des Vorerben durch letztwillige Verfügung erweite... mehr