Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 63 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene Erfolgsbeitrag darf nicht vorzeitig vereinnahmt werden (gemäß...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Handelsgesetzbuch 1985

1. Rechnungsabgrenzungsposten im Überblick Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurden die Bilanzierungsvorschriften für den Großteil an Gesellschaftsformen in das HGB 1985 übernommen. Fortan trennt(e) das HGB dabei ausdrücklich zwischen Ansatz- und Bewertungsvorschriften und unterteil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 Satz 2 (a. F.))

a) Überblick Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nachdem das AktG 1965 den Ansatz antizipativer RAP nicht zuließ, erlaubte § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 dies gleichwohl für zwei bestimmte Fallkonstellationen, und zwarmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzposten eigener Art

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 wurden zwei neue Posten der Rechnungsabgrenzung in die handelsrechtliche Bilanzierung aufgenommen: „Ferner dürfen ausgewiesen werdenmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Handelsgesetzbuch 2010/2016

1. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Rn. 51 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 Infolge des BilMoG hat der Gesetzgeber die mit Satz 2 des § 250 Abs. 1 (a. F.) eingeräumten – von der h. M. zutreffend als europarechtswidrig gewerteten (vgl. anstatt vieler BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 18, m. w. N.) – Wahlrechte ersatzlos gestrichen. Ausweislich der RegB stand diese Vorschrift d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.3 Übrige Steuern

Rz. 153 Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften behandeln explizit nur Bilanzierung, Bewertung und Ausweis der Ertragsteuern in IAS 12; für die nicht ertragsabhängigen Steuern bestehen demnach in der IFRS-Rechnungslegung keine speziellen Regelungen. In einem solchen Fall greifen dann die in IAS 8.10 – 8.12 aufgestellten Regelungen;[1] insbesondere betont IAS 8.10 als Leitgedan...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 83 Trotz der handelsrechtlichen Fiktion der Einheitstheorie bleiben steuerlich die einzelnen konzernzugehörigen Unternehmen die relevanten Steuersubjekte. Somit ändert sich hinsichtlich der tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen nichts beim Übergang vom Einzel- zum Konzernabschluss.[1] Rz. 84 Unterschiede ergeben sich lediglich bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konze...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz der Prüfung aller im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse

Rn. 130 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 317 Abs. 3 Satz 1 verlangt grds. eine Prüfung aller im KA zusammengefassten JA. Hierzu zählen die JA des MU und der TU sowie die JA der gemäß § 310 quotal konsolidierten Gemeinschafts-UN (vgl. ADS (2000), § 317, Rn. 191; Bonner HGB-Komm. (2022), § 317, Rn. 134; zur Prüfung von assoziierten UN HdK (1998), Kap. II/3, Rn. 1485). Hingegen fall...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 255 im Rahmen der Bewertungsregeln (Rn. 1–387 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 (i. d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.)) war zunächst mit "Anschaffungs- und Herstellungskosten" überschrieben, bevor im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) die Überschrift in der Weise geändert wurde, als nunmehr von "Bew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nachdem das AktG 1965 den Ansatz antizipativer RAP nicht zuließ, erlaubte § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 dies gleichwohl für zwei bestimmte Fallkonstellationen, und zwarmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Exkurs: Steuerabgrenzung (§ 274 Abs. 2 Satz 1 (a. F.))

Rn. 50 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB 1985 räumte KapG und diesen qua 264a gleichgestellten PersG die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen einen aktiven Abgrenzungsposten als "Bilanzierungshilfe" für die voraussichtliche Steuerentlastung kommender GJ zu bilden. Für das daraus resultierende Mehrergebnis bestand ein Ausschüttungsverbot (vgl. § 2...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Steuerarten

Rn. 367 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben den Substanz- und Ertragsteuern fallen in einem UN darüber hinaus Verbrauch- und Verkehrsteuern an. Verbrauch- und Verkehrsteuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von VG gezahlt werden müssen, stellen AK dieser VG dar. Soweit diese VG im Zuge des betrieblichen Herstellungsprozesses verbraucht werden, sind die Verbrauch- und Verkehrs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung

Rn. 69 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung (z. B. bestimmte Sparbriefe) bleibt die Leistung des Gläubigers (Kap.-Überlassung) über die Gesamtlaufzeit unverändert, während sich die Leistung des Schuldners in Form einer steigenden Verzinsung dauernd verändert. Bei steigender Verzinsung wird der Zinssatz i. d. R. so gewählt, dass sich insges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Lagerkosten

Rn. 42 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ende des Anschaffungsvorgangs wird durch den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft determiniert. Bei der Beschaffung von Vorräten und anderen Produktionsfaktoren, die in den Produktionsprozess eingehen und ihre Identität verlieren, sowie bei Ersatzteilen wird das Ende durch die Aufnahme in das Lager bestimmt. Alle Kosten, die nach diesem Zei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Sondereinzelkosten der Fertigung

Rn. 187 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Bestimmung der Sonderkosten (richtiger: Sonder-EK) der Fertigung im Zusammenhang mit der HK-Ermittlung treten insbesondere Abgrenzungsprobleme zu den Sonderkosten des Vertriebs zutage. Rn. 188 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begrifflich können Sonderkosten der Fertigung sowohl EK als auch GK umfassen. Gleichwohl sind Sonderkosten der Fertig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / h) Bewertung von liquiden Mitteln

Rn. 329 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bilanzierung der liquiden Mittel (Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten) wird es i. d. R. keine Bewertungsprobleme geben. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird meist nur im Fall des Kursrückganges bei Fremdwährungsguthaben und Sortenbeständen notwendig werden. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich

Rz. 189 Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich setzt stets Buchführung und Bilanzierung voraus. Der in § 4 Abs. 1 EStG geregelte allgemeine Betriebsvermögensvergleich ist dabei für Land- und Forstwirte sowie Bezieher von Einkünften aus selbstständiger Arbeit anzuwenden. Für gesetzlich zur Buchführung verpflichtete Gewerbetreibende (§ 238 HGB, § 141 AO) oder fr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Klassifizierung und Folgebewertung

Rn. 457 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zum Zwecke der Folgebewertung hat eine Klassifizierung der Finanzinstrumente im Zugangszeitpunkt zu erfolgen (vgl. zur Bewertung ausführlich GAAP-EY (2020), S. 3695ff. sowie zur Klassifizierung und Bewertung iGAAP (2019B), S. 58ff., 153ff.). Dabei ist v.a. zwischen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zu unterscheid...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Identitätswahrende Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 100 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 214 Abs. 1 UmwG kann eine PersG durch einen Formwechsel lediglich die Rechtsform einer KapG oder eG erhalten. Dies schließt jedoch die bereits vor Inkrafttreten des UmwG anerkannte formwechselnde Umwandlung einer PersG in eine andere PersG mit vergleichbarer Gesellschaftsstruktur, gleichem Zweck, gleichem Gesellschafterbestand und gl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeitsdisagio (§ 250 Abs. 3 (a. F.))

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 3 darf ein Verbindlichkeitsdisagio (Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit > Ausgabebetrag) in den aktiven RAP aufgenommen werden (vgl. dazu weitergehend HdR-E, HGB § 250, Rn. 84ff.). Ist dies der Fall, gilt es diesen (aktivierten) Unterschiedsbetrag (auch weiterhin) spätestens bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeit durch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ermittlungsweise der Herstellungskosten

Rn. 139 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bestandteile der HK dürfen nur solche Werteverzehre sein, die zu Ausgaben führen oder geführt haben und i. R.d. GuV als Aufwand erfasst werden (vgl. auch HdR-E, HGB § 255, Rn. 145f.). Dies ergibt sich aus dem der handels- und ertragsteuerrechtlichen Bilanzierung zugrunde liegenden pagatorischen Prinzip, nach dem alle Aktiva und Passiva sowie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragslage

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Begriff "Ertragslage" lehnt sich an die umgangssprachliche Bedeutung des Ertrags als Gewinn bzw. Erfolg eines UN an (vgl. Kommission Rechnungswesen im VHB, DBW 1980, S. 589 (594); Coenenberg/Schönbrodt, in: HWRev (1992), Sp. 476f.). Der Begriff "Ertragslage" bezieht sich somit nicht nur auf die in dem UN erwirtschafteten Erträge, sondern ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 177 In der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind die ergebnisunwirksam zu erfassenden Steuereffekte mit den jeweiligen Eigenkapitalposten unmittelbar zu verrechnen. Im Einzelnen sind folgende Steuereffekte in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erfassen: Steuereffekte auf Eigenkapitaltransaktionen (z. B. Eigenkapitalbeschaffung und -rückzahlung), Steuereffekte auf den ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichterstattung zur Ermittlung der Herstellungskosten

Rn. 386 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Berichterstattung bezüglich der Ermittlung der HK ist allein auf KapG und PersG i. S. d. § 264a beschränkt, da nur diese UN einen Anhang gemäß den §§ 284–288 erstellen müssen. Zunächst ist gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 anzugeben, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (auch) bei der Ermittlung der HK angewandt wurden. Hier ist insbesond...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit eingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung noch Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Gründe für Einschränkungen der positiven Gesamtaussage i. R.e. eingeschränkten BV können sich grds. aus zwei verschiedenen Tatbeständen ergeben (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Auflösung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung transitorischer RAP i. e. S. ist expressis verbis an die in § 250 Abs. 1f. definierten Voraussetzungen gebunden (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 62ff.). Über die Auflösung dieser RAP trifft das HGB keine direkte Aussage. Da RAP aber dazu dienen, Aufwendungen und Erträge zu periodisieren, d. h. eine sachgerechte Periodenabgrenzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten der Plankostenrechnung

Rn. 379 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vielfach ist in praxi eine Kostenrechnung zu finden, die als (traditionelle) Plankostenrechnung ausgestaltet ist. Es ergibt sich dann die Frage, inwieweit diese Kostenrechnung als Grundlage der Ermittlung der bilanziellen HK angesehen werden kann. Prinzipiell lässt sich festhalten, dass die HK als Begriff des pagatorischen Rechnungswesens vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verhältnis der Generalnorm zu den Einzelvorschriften

Rn. 43 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Um eine Aussage über die Bedeutung der Generalnorm des § 264 Abs. 2 gegenüber den Einzelvorschriften des HGB machen zu können, ist ein Rückblick auf die Generalnorm des § 149 Abs. 1 Satz 2 AktG 1965 notwendig. Welche Bedeutung die Generalnorm des AktG 1965 bei der Aufstellung des JA hatte, d. h. ob und wieweit sie die von den Einzelvorschrift...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Diskontierung von auf Rentenverpflichtungen beruhenden Verbindlichkeiten, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 119 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unter Rentenverpflichtungen sind Verpflichtungen zu periodisch wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder in vertretbaren Sachen zu verstehen, die i. d. R. auf vorausgegangenen Leistungen der Rentenempfänger oder Dritter beruhen. Oftmals handelt es sich um Leibrenten (vgl. §§ 759ff. BGB), die Versorgungszwecken dienen, oder um Rent...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge (1988), Kontrollmanagement, in: Hoffmann/Rosenstiel (Hrsg.), Funktionale Managementlehre, Berlin et al., S. 383–432. Baetge (1993), Überwachung, in: Bitz (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre (Bd. II), 3. Aufl., München, S. 175–218. Baetge (2000), Rechnungslegungskonzeptionen im empirischen Test, in: Wirtschaftswissen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechnungsabgrenzungsposten im Überblick

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurden die Bilanzierungsvorschriften für den Großteil an Gesellschaftsformen in das HGB 1985 übernommen. Fortan trennt(e) das HGB dabei ausdrücklich zwischen Ansatz- und Bewertungsvorschriften und unterteilt(e) diese weitergehend in solche für alle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Wertpapiere und Ausleihungen

Rn. 26 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertpapiere des AV (verbriefte Gläubigerrechte mit Dauerbesitzabsicht) sind mit ihren AK zu bewerten (vgl. zur Postenabgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 52f.). Die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere i. d. R. gesondert berechneten Stückzinsen gehören nicht zu den AK, da es sich um dem Verkäufer erstattete zeitanteilige Ertragszinsen handelt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Aufteilung eines Gesamtpreises

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der anderen Seite ist es denkbar, dass zwar eine Eingangsrechnung vorliegt, aber die unmittelbare Bestimmung des Rechnungspreises für die mit dieser Rechnung fakturierten VG nicht möglich ist. Dies ist bspw. immer dann der Fall, wenn innerhalb einer Transaktion mehrere VG übereignet werden, jedoch nur eine Gesamtrechnung ohne Aufteilung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Transitorische Posten im engeren Sinne (§ 250 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 (a. F.))

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie sich dies im Grundsatz auch noch nach aktuellem Rechtsstand darbietet, definierten § 250 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 HGB 1985 die transitorischen RAP i. e. S., jeweils differenziert nach Aktiv- und Passivseite. In ihrer Formulierung entsprachen sie fast wortwörtlich § 152 Abs. 9 AktG 1965; lediglich die Formulierung änderte sich im Ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriffsklärung und Anwendungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Bewertungsmaßstab der AK ist stets relevant, wenn das bilanzierende UN VG zu bewerten hat, die es in der zu bewertenden Form von außen beschafft hat. Wohlgemut/Radde sprechen in diesem Kontext vom "ursprüngliche[n] Bewertungsmaßstab aller fremdbezogenen Gegenstände" (HdJ, Abt. I/4 (2021), Rn. 1). Der allg. übliche Begriff "fortgeführte AK"...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Neubewertungsansatz

Rn. 92 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In allen Fällen der zu einer Neugründung führenden Umwandlung sowie in den sonstigen Umwandlungsfällen, bei denen die Gegenleistung des übernehmenden Rechtsträgers in der Ausgabe neuer Anteile besteht, kommt für die Bilanzierung des übernommenen Vermögens die Anwendung der Regeln über den Ansatz und die Bewertung von Sacheinlagen in Betracht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fertigungsaufträge

Rz. 451 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Vorräte, hier fertige oder unfertige Erzeugnisse sowie Leistungen, dürfen weder nach IFRS noch nach HGB mit einem über den AHK liegenden Fair Value bewertet werden (vgl. HdR-E, HGB § 253, Rn. 440). Bei einem Fertigungsauftrag handelt es sich um einen Vertrag über die kundenspezifische Herstellung einzelner Vermögenswerte oder einer Anzahl von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rabatt, Skonto, Bonus

Rn. 57 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Rabatt bezeichnet einen Abschlag auf den Absatzpreis, den ein "Lieferer seinem Abnehmer für die Übernahme bestimmter, bei dem einzelnen Bezug feststellbarer Leistungen einräumt" (Ziegler, ZfB 1955, S. 302). Rabatte können z. B. auf die Abnahme großer Mengen (sog. Mengenrabatt) zurückgehen. Es können aber auch Preisnachlässe im Verhältnis ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.1 Ansatz

Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei Vorliegen der ...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Vorwort zur 41. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist der Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachleistungs- und Geldwertverpflichtungen

Rn. 58 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wird ein fester Geldbetrag in Währungseinheiten geschuldet, bestimmt dieser i. d. R. den Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeit (Geldsummenschuld). Etwas anderes gilt für Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen sowie für Geldwertschulden. Unter einer Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtung versteht man eine in Form von Sachwerten (Lieferun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Weitere qualitative Merkmale

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Auffassungen über den Umfang der "weiteren qualitativen Voraussetzungen" gehen allerdings weit auseinander. Nach Biener/Berneke ((1986), S. 185) genügt es, wenn das "beteiligte Unternehmen bei Aufträgen berücksichtigt wird, oder wenn ihm nicht unmittelbar Konkurrenz gemacht wird", was offensichtlich Lieferbeziehungen oder eine gewisse Bra...mehr