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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 6 B ... / ha) Kaufpreisaufteilung – Darstellung

Jürgen Dräger, Tobias Müller
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Rn. 185

Stand: EL 175 – ET: 09/2024

Häufig erfolgen Anschaffungsvorgänge für ein ganzes Konglomerat von WG. Gängige Bsp sind der Erwerb eines Grundstückes mit aufstehendem Gebäude einerseits und der Erwerb von einzelkaufmännischen Unternehmen bzw Anteilen an Mitunternehmerschaften (Letztere haben mangels Steuerrechtssubjektivität keinen eigenständigen Charakter als WG mit der Folge, dass für steuerliche Zwecke ein Anteil an einer Gesamtheit von WG abzüglich Verbindlichkeiten und Rückstellungen erworben wird). Aus Sicht des Bilanzrechtes ist eine Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf die einzelnen erworbenen WG nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes (s Rn 66 ff) erforderlich und außerdem auch deswegen, weil die Folgebewertung (durch Vornahme von Abschreibungen) unterschiedlich ausfällt, je nachdem auf welches WG der Teilkaufpreis entfällt (Bsp Grund und Boden nicht planmäßig abschreibbar, anders als das Gebäude). Ein weiteres Aufteilungserfordernis ergibt sich aus der systematischen "Vierteilung" eines gemischt genutzten Gebäudes (s Rn 23). Dann kann ein Gestaltungsinteresse zB darin bestehen, einem privatgenutzten Gebäudeanteil die AK gesondert zuzuordnen, um diese separat mit EK zu finanzieren (BFH v 09.07.2002, IX R 65/00, BStBl II 2003, 389).

 

Rn. 186

Stand: EL 175 – ET: 09/2024

Aus diesen Gegebenheiten folgt unmittelbar das bilanzpolitische und damit auch fiskalische Interesse. Dieses betrifft idR nur den Erwerber. Für den Veräußerer ist es meistens gleichgültig, wie der Erwerber den Kaufpreis intern oder auch nach Vertragsformulierung den erworbenen WG zuordnet. Anders kann es allerdings für den Verkäufer dann sein, wenn er ein Grundstück mit Maschinen und Einrichtung verkauft, weil dann die Möglichkeit einer Rücklagenbildung nach § 6b EStG von der Höhe des Veräu...

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