Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Erweiterung des Machine Lea... / 3 Anwendung von Synthetic Control

Synthetic Control ist eine Methode, die in der Kausalanalyse verwendet wird und es ermöglicht, die Ergebnisse einer Treatment-Gruppe mit einer synthetischen Kontrollgruppe zu vergleichen, die auf der Grundlage einer Kombination von Kontrollgruppen konstruiert wird, die der Behandlungsgruppe in bestimmter Hinsicht ähnlich sind.[1] Synthetic Control kann zur Bewertung der Wirk...mehr

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Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.5 Kennzahlen einführen

Mögliche Kennzahlen zur Bewertung der Qualität des Wissensmanagements Über Wissensmanagement sollte regelmäßig berichtet werden, z. B. mithilfe von Kennzahlen, die auch in das reguläre Reporting des Betriebes aufgenommen werden sollten. Wegen der Bedeutung des Themas sollte Wissensmanagement einen eigenen Platz im Berichtswesen bekommen. Mit den Kennzahlen sollte z. B. abgefr...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / VI. Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssache

1. Gesetzliche Grundlage Rz. 302 Die Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nach § 111 Nr. 1 u. Nr. 11 FamFG erfolgt über §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 FamGKG. Vom Begriff "Ehesachen" sind gemäß § 121 FamFG sowohl das klassische Scheidungsverfahren an sich als auch die Aufhebung der Ehe und die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe mit umfasst (bezgl...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Bewertung bei Verfahrenskostenhilfe

Rz. 369 Haben die Ehegatten ratenfreie VKH (Verfahrenskostenhilfe) bewilligt erhalten, rechtfertigt dies keine Festsetzung des Wertes für die Ehesache auf den Mindestwert von pauschal 3.000,00 EUR (bis zum 1.8.2013: 2.000 EUR).[357] Zum Begriff der Verfahrenskostenhilfe siehe auch § 8 Rdn 1 ff. Rz. 370 Das BVerfG in seiner Entscheidung vom 23.8.2005: Zitat "Die durch Art. 12 GG...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Bewertung der Verfahren nach GewSchG

Rz. 533 In Gewaltschutzsachen nach § 1 GewSchG beträgt der Verfahrenswert 2.000,00 EUR (Annäherungs-, Betretungs-, Kontaktaufnahmeverbot u.a.), in Gewaltschutzsachen nach § 2 GewSchG, 3.000,00 EUR (Zuweisung einer Wohnung), § 49 Abs. 1 FamGKG. Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Vermögensverhältnisse

Rz. 343 Vermögen kann nur soweit berücksichtigt werden, als es nicht schon beim Einkommen (z.B. durch Erträge) berücksichtigt worden ist. Die Vermögensverhältnisse der Beteiligten sind, wie sie sich auf der Grundlage ihres Vermögens objektiv ergeben, zu berücksichtigen.[301] Die Wertangaben der Parteien stellen dabei widerlegbare Hilfstatsachen für die Richtigkeit des festzu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / d) Auskunftsansprüche in Kindschaftssachen

Rz. 217 Werden Auskunftsansprüche im Rahmen einer Kindschaftssache gerichtlich geltend gemacht, handelt es sich um nicht vermögensrechtliche Auskunftsansprüche; eine Bewertung nach § 45 Abs. 1 FamGKG scheidet hier aus; es ist vielmehr vom Auffangwert nach § 42 Abs. 2, Abs. 3 FamGKG auszugehen. Die Bewertung erfolgt hier nach § 42 Abs. 2 FamGKG unter Berücksichtigung aller Um...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Zeitpunkt der Wertberechnung, § 34 FamGKG

Rz. 180 Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellung in dem jeweiligen Rechtszug entscheidend, § 34 S. 1 FamGKG. In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend, § 34 S. 2 FamGKG. Diese beiden Anwendungsfälle sind voneinander zu unterscheiden. Rz. ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / d) Ermessen

Rz. 317 Bei der Bewertung des Verfahrens in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen hat eine Gesamtabwägung aller in § 43 FamGKG aufgeführten Kriterien stattzufinden.[241]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 12. Wertsicherungsklausel

Rz. 446 Eine Wertsicherungsklausel führt zu einer Erhöhung des Unterhaltsanspruchs und ist daher in die Bewertung mit einzubeziehen. Groß hält eine Anpassung des Verfahrenswerts entsprechend der Bewertung durch Notare für angemessen (Zuschlag 5–20 %).[428]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 318 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[242] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 185 und 307 in diesem Kapitel. Rz. 319 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[243] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / h) Berechnungsbeispiel

Rz. 372 Beispiel: Bewertung einer Ehesache Bewertet werden soll die Ehesache. Zu beachten ist, dass die Zu- und Abschläge je nach Gericht stark variieren können. Es wird daher auf die vorherigen Ausführungen (siehe Rdn 336 ff.) verwiesen.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Auffangwert, § 42 FamGKG

Rz. 290 Soweit in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und auch sonst nicht feststeht, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen, § 42 Abs. 1 FamGKG. Soweit in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt, ist er unter Berüc...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 302 Die Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nach § 111 Nr. 1 u. Nr. 11 FamFG erfolgt über §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 FamGKG. Vom Begriff "Ehesachen" sind gemäß § 121 FamFG sowohl das klassische Scheidungsverfahren an sich als auch die Aufhebung der Ehe und die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe mit umfasst (bezgl. Lebenspartnerschaften,...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 210 Der Stufenantrag ist im FamGKG unter den allgemeinen Wertvorschriften geregelt. Auskunftsansprüche können sich z.B. aus den §§ 1361 Abs. 4, 1379 Abs. 1, Abs. 2, 1580 Abs. 1, 1605 Abs. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 25 VersAusglG, § 1686 BGB, § 242 BGB i.V.m. § 1606 Abs. 3 BGB ergeben. Die Bewertung des Stufenantrags regelt § 38 FamGKG: Zitat "Wird mit dem Antrag auf Rechnungslegu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 213 Auch für den Stufenantrag gilt § 34 FamGKG. Aus diesem Grunde ist es in der Praxis von erheblicher Bedeutung, bereits mit dem Antrag die Wertvorstellungen zu konkretisieren, die sich aus der objektiven Erwartungshaltung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ergeben. Auch die Rechtsprechung stellt auf die Vorstellungen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antrag...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Isolierter Auskunftsantrag/Stufenantrag, § 38 FamGKG

Rz. 399 Wird Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Auskunftsverfahren wegen Trennungsunterhalts gestellt und sodann deutlich später (hier: 2 Jahre) ein Hauptsacheverfahren auf Leistung anstrengt, muss sich nach Ansicht des OLG Zweibrücken Mutwilligkeit vorwerfen lassen mit der Folge, dass die VKH nur begrenzt bewilligt wird. Die Entscheidung ist nachvollziehbar; auch aus ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Anhebung des Wertes bei erhöhtem Aufwand

Rz. 476 Nach Otto/Klüsener/Killmann wird man in ca. 90 % der Fälle bei der Bewertung vom Regelwert (seinerzeit von 3.000 EUR) ausgehen können.[451] Das OLG Celle [452] hat in seiner Entscheidung vom 11.2.2011 ausgeführt, dass die Anhebung des Verfahrenswerts regelmäßig angezeigt erscheint, wenn in einem Sorgerechtsverfahren die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 11. Unterhaltsverzicht

Rz. 441 In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Ehegatte oder auch beide auf jeglichen Unterhalt verzichten. Der Wert bestimmt sich hierbei nach dem Anspruch, auf den verzichtet wird, selbst wenn sich dieser erst in der Zukunft ergibt. Bildet ein möglicher oder unsicherer Anspruch den Gegenstand des Verzichts, so wird hierbei lediglich ein Bruchteil des Wertes nach § 51 ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Mindest- und Höchstwert

Rz. 373 Der Wert darf in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nicht über 1.000.000,00 EUR angenommen werden, (§ 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG; der Mindestwert beträgt 3.000,00 EUR, § 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG (bis 31.7.2013: 2.000,00 EUR; Anhebung durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013. Zum Mindestwert bei ratenfreier VKH siehe auch Rdn 369.mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Betriff der "verständigen Betrachtung"

Rz. 134 Voraussetzung bei Erfolgshonorarvereinbarungen gem. § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG ist, dass der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Rz. 135 Der Gesetzgeber definiert den Begriff der "verständigen Betrachtung" wie folgt: Zitat "Die "vers...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Bewertungskriterien

Rz. 305 Die Bewertungskriterien für den Wert einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache sind: Rz. 306 § 43 Abs. 1 u. 2 FamGKG weisen mehrere Kriterien aus, die gleichberechtig...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Umfang

Rz. 312 Mit "Umfang der Sache" ist der Zeitaufwand gemeint, der im jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden muss. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass die Bewertung für das Gericht eine völlig andere sein kann als für den Anwalt; da der Wert aber für die Gerichtsgebühren festgesetzt wird und dieser dann auch für den Anwalt gilt, § 32 Abs. 1 RVG, kann auch der zeitliche Bear...mehr

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Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3.3 Beschwerdemanagement einführen

Auch bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Kundenbeschwerden spielt die Kommunikation mit dem Kunden eine bedeutende Rolle. Um einen systematischen Umgang mit Beschwerden sicherzustellen, sollte ein Beschwerdemanagement im Unternehmen eingeführt werden. Es umfasst sämtliche Maßnahmen der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle, die im Zusammenhang mit Kundenbeschwer...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Anwendung ausländischen Rechts

Rz. 376 Solange eine Ehe- oder LPartsache vor einem deutschen Gericht anhängig gemacht wird, gelten für die Wertberechnung die Vorschriften des § 43 FamGKG. Nach Ansicht der Verfasserin ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in der Regel die Anwendung ausländischen Rechts Spezialkenntnisse des Rechtsanwalts im IPR erfordert. Das Haftungsrisiko des Anwalts ist höher, ebenso...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Übersicht

Rz. 1 Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Auskunftsansprüche im Versorgungsausgleichsverfahren

Rz. 216 Auskunftsansprüche im Rahmen eines Versorgungsausgleichsverfahrens können, wenn ein solcher Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird, gem. § 50 Abs. 2 FamGKG bewertet werden; der Verfahrenswert beträgt hier 500,00 EUR. Diese Bewertung ist nicht zu verwechseln mit dem sich aus § 220 Abs. 1 FamFG ergebenden verfahrensrechtlichen Auskunftsanspruch; dieser löst...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Angabe des Wertes

Rz. 661 Bei jedem Antrag ist der Verfahrenswert, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht oder kein fester Wert bestimmt ist oder sich nicht aus früheren Anträgen ergibt, nach Aufforderung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzugeben, § 53 S. 1 FamGKG. Dies gilt auch für den Wert eines Teils des Verfahrensgegenstands. Die Angabe kann jederzeit b...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 552 Fraglich ist, auf welchen Zeitpunkt für das Nettoeinkommen abzustellen ist. Gilt das Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung der Ehesache? Da dies in § 50 FamGKG nicht geregelt ist, wird § 34 FamGKG abzustellen sein, d.h. das dreifache Nettoeinkommen schwankt möglicherweise zwischen Ehescheidungsantrag und Einbeziehung von Versorgungsausgleichsansprüchen. Es ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Der "steckengebliebene" Stufenantrag

Rz. 223 Die Bewertung eines – auch unbezifferten Leistungsantrags – im Rahmen eines Stufenantrags ist gem. § 34 FamGKG zum Zeitpunkt der Einreichung vorzunehmen.[167] Kommt es im Laufe des Verfahrens aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Bezifferung des Leistungsantrags, muss für den unbezifferten Leistungsantrag gleichwohl ein Wert angesetzt werden, da der Leistungsantra...mehr

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§ 1 Allgemeines / V. GNotKG

Rz. 49 Die Kostenordnung kam für die Berechnung des Anwaltsgebührenwerts in den nach § 23 Abs. 3 S. 1 RVG in bestimmten Fällen bis zum 31.7.2013 zur Anwendung. Hier verwies das RVG für eine anwaltliche Tätigkeit, die nicht gerichtlich ist und auch nicht gerichtlich sein könnte, z.B. den Vertragsentwurf, auf bestimmte Vorschriften der Kostenordnung (§§ 19 bis 23, 24 Abs. 1, 2...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG

Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Eheaufhebung und Ehescheidung

Rz. 374 Es kommt vor, dass zunächst Antrag auf Eheaufhebung gestellt wird, (z.B. bei Eingehung einer Schein-Ehe) und dann, wenn absehbar ist, dass dieser Antrag nicht zum gewünschten Erfolg führt, der Antrag auf Scheidung der Ehe umgestellt wird. In solchen Fällen sind zwei verschiedene Ansprüche Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens mit der Folge, dass eine Addition der W...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Bedeutung der Sache

Rz. 315 Die Bedeutung der Sache ist danach zu beurteilen, welchen Wert ihr die Ehegatten oder Lebenspartner zuordnen, beispielsweise auch im Hinblick auf die mit dieser Sache verbundenen wirtschaftlichen Folgen.[239] Allein der Umstand, dass beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt haben, rechtfertigt keinen generellen Abschlag vom Wert.[240] Rz. 316 Eine besondere Bede...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Wechselseitige Scheidungsanträge

Rz. 375 Wenn wechselseitige Anträge auf Scheidung gestellt werden, ist nur von dem 1-fachen Wert auszugehen; es liegt insoweit Gegenstandsidentität im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG vor.[362] Eine Ehe kann nun einmal nur einmal geschieden werden, auch wenn beide Ehegatten dies beantragen.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / VII. Unterhaltsansprüche

Rz. 378 Die Bewertung von Unterhaltsansprüchen ist mannigfaltig. Hier werden oft Gebühren "verschenkt". Es lohnt sich daher, sich mit diesem Thema genauer zu befassen. Unterhaltssachen sind Familienstreitsachen nach §§ 111 Nr. 8, 112 Nr. 1, 231 Abs. 1 FamFG. Hierzu gehört der gesetzliche Verwandten- oder Ehegattenunterhalt, Unterhaltsansprüche nach den §§ 1615l, 1615m BGB (§...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Antragserweiterung

Rz. 414 Wird der Antrag während des laufenden Verfahrens erweitert, war strittig, ob die Erweiterung dazu führt, dass sämtliche bis zur Antragserweiterung aufgelaufenen fälligen Beträge in der nun geltend gemachten Höhe erweitert werden können, oder aber nur die bei Antragseinreichung bereits fälligen Beträge und der Jahresbetrag entsprechend der Antragserweiterung erhöht we...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Umstände des Einzelfalls

Rz. 310 Unter die Umstände des Einzelfalls fallen alle Kriterien, die in den übrigen Kriterien nicht eingeordnet werden können. Die Abgrenzung ist zum Teil schwierig, da manche Kriterien sowohl in den einen als auch den anderen Bereich fallen können. Rz. 311 Aus Rechtsprechung und Literatur zu den Umständen des Einzelfalls:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Auskunftsansprüche in Güterrechts- und Unterhaltssachen

Rz. 218 Bei Auskunftsansprüchen im Rahmen des ehelichen Güterrechts oder des Unterhaltsrechts handelt es sich um Auskunftsansprüche als vermögensrechtliche Streitigkeit. Auch hier gilt § 42 FamGKG. Nach § 42 Abs. 1 FamGKG ist der Wert nach billigem Ermessen festzusetzen. Zum güterrechtlichen Auskunftsverfahren in der Rechtsmittelinstanz vgl. auch die Entscheidung des BGH unt...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 272 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 273 Der Wert des...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 110 Maßgeblich für die Wertberechnung der Notarkosten ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren, § 96 GNotKG i.V.m. § 10 GNotKG somit mit der Beendigung des Geschäfts, d.h. bei Eheverträgen mit der Beurkundung (Abschluss der Niederschrift des Geschäfts[63]), was sich aber auch bereits durch den Begriff "gegenwärtiges Vermögen" in § 100 GNotKG ergibt. Zur Fälligkeit b...mehr

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Taxi, Abschreibung / 5 Private Nutzung eines Taxis

Wird ein Kfz des Betriebsvermögens auch privat genutzt, dann ist ohne Fahrtenbuch die 1-%-Regelung anzuwenden. Das gilt auch dann, wenn die private Nutzung nur gelegentlich erfolgt, also nur geringfügig ist. Das heißt, dass die 1-%-Regelung auch bei Taxen anwendbar ist. Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Ehevertrag – Vereinbarung von Wert und Gebühren

Rz. 264 Um Schwierigkeiten bei der Bewertung der ehevertraglichen Regelung sowie bei der Bemessung der Geschäftsgebühr zu umgehen, kann eine konkrete Regelung mit dem Mandanten getroffen werden: Rz. 265 Formulierungshilfen "Für alle Regelungspunkte des Ehevertrags ist ein eigener gesetzlicher Gegenstandswert gegeben. Diese Werte werden addiert. Hieraus berechnen sich die Anwa...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XI. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, § 48 FamGKG

Rz. 513 Ehewohnungssachen sind Verfahren In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG beträgt der Wert 3.000,00 EUR, in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG 4.0...mehr

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Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.5 Erfolgsfaktor 5: Wirksames Fehlermanagement

Um größeren Schaden vom Unternehmen abzuwenden, ist es wichtig, dass ein Fehler nach seiner Entdeckung möglichst schnell beseitigt wird. Dazu bedarf es eines Fehlermanagements, in dem der systematische Umgang mit Fehlern geregelt ist. Es umfasst die folgenden vier Schritte, die auch in Abbildung 3 gezeigt werden. Abb. 4: Schritte des Fehlermanagements Schritt 1: Fehler erfasse...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 543 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[512] Rz. 544 Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[513] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 Fam...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Einigung im Sorgerechtsverfahren auch über das nicht anhängige Umgangsrecht

Rz. 330 Kommt es in einem Sorgerechtsverfahren zu einer Einigung auch über das nicht rechtshängige Umgangsrecht, kann die Einigungsgebühr aus dem addierten Wert entstehen. Rz. 331 Das OLG Nürnberg vertritt die Auffassung, dass in einem Verfahren wegen der elterlichen Sorge, in dem auch eine Umgangsregelung getroffen wird, aufgrund der erforderlichen Billigung durch das Gerich...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 15. Vertragliche Unterhaltsansprüche

Rz. 452 Bis zum 31.8.2009 wurden vertragliche Unterhaltsansprüche über §§ 23 Abs. 1 RVG, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 ZPO mit dem 3,5fachen Jahresbetrag der geforderten Leistung bewertet, da § 42 GKG a.F. nur für gesetzliche Unterhaltsansprüche galt. Nach Inkrafttreten des FGG-RG zum 1.9.2009 sollten auch die vertraglichen Unterhaltsansprüche (§ 112 Nr. 3 i.V.m. § 266 Abs. 1 FamFG)...mehr