Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 16 Verbraucher (Legaldefinition in Art 3 lit a VerbrKrRL u § 13) ist jede natürliche Person (BGHZ 149, 80, 83; NJW 02, 133, 134), die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 128, 156, 162; Hamm WM 01, 2339), genauer bei Abgabe ihrer Vertragserklärung (Celle ZIP 11, 70, 71; LG Ddorf WM 11, 1990, 1991), überwiegend (Neufas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 16 Materiell berechtigt und daher Gläubiger der verbrieften Forderung ist, wer tatsächlich, nicht unbedingt rechtlich Inhaber der Urkunde ist und Verfügungsbefugnis darüber hat (BGH BKR 13, 334 Rz 8; MüKo/Habersack, § 793 Rz 25; s.a. Müller, WM 17, 69, 71) Der Gläubiger ist regelmäßig Eigentümer des Papiers. Berechtigt ist daher zunächst der Ersterwerber, dessen Eigentums...mehr

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zfs 06/2023, Substantiierte... / 2 Aus den Gründen

[9] 2. Das verletzt die Bekl. in entscheidungserheblicher Weise in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör. [10] a) Dieser Anspruch verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Art. 103 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtswirkungen.

Rn 10 Die Wirkung des deklaratorischen Anerkenntnisses geht nach seinem Zweck dahin, alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die der Schuldner bei Abgabe der Erklärung kannte oder mit denen er rechnen musste, für die Zukunft auszuschließen (BGH NJW 98, 1492; 00, 2501, 2502 [BGH 18.05.2000 - IX ZR 43/99]; auch bzgl der Höhe der Forderung BGH NJW 16, 2115 [BGH 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall des Kündigungsgrundes und vorgetäuschter Eigenbedarf.

Rn 32 Entfallen die den Eigenbedarf rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist (für diese Zäsur BGH ZMR 21, 211: selbst wenn im Räumungsvergleich ein späterer Auszugstermin des Mieters vereinbart wurde; NJW 09, 1141; ZMR 03, 664; ZMR 06, 119, NJW 07, 2845) und – nach weitergehender Ansicht auch noch bis der Mieter die Wohnung geräumt hat (LG Hamburg ZM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 9 Unabdingbar notwendige und wenig beeinträchtigende Vorbereitungsmaßnahmen wie die Durchführung eines Ortstermins (ThoPu/Reichold § 404a Rz 5) sollen auch ohne ausdrückliche Anordnung stillschweigend übertragen sein, wenn sie von der Fachkompetenz umfasst sind (Zö/Greger § 404a Rz 8). Das Gericht darf aber nicht umgangen werden, es hat jederzeit die Möglichkeit, ein förm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand der Schadensersatzansprüche gem § 536a I.

Rn 4 Für anfängliche Mängel (s zum Mangel § 536 Rn 7–13) bei Vertragsschluss haftet der Vermieter nach der gesetzlichen Garantie gem § 536 I Alt 1 verschuldensunabhängig. Entscheidend ist der Zeitpunkt der (formlosen) Einigung, nicht derjenige einer ggf späteren schriftlichen Vertragsunterzeichnung (vgl BGH NJW 68, 885). Der Mangel braucht bei Vertragsschluss nicht in Ersche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, § 573a I.

Rn 3 Der Begriff ›Wohnung‹ (Drasdo NJW-Spezial 16, 481) bedeutet mehr als nur Wohnraum und erfordert eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann (AG Nürtingen WuM 17, 538, LG Saarbrücken ZMR 07, 540, KG JW 25, 1125). Eigene Küche oder Kochgelegenheit (LG Bonn WuM 92, 24), Wasserversorgun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 26 Es ist seit jeher höchst streitig, ob und inwieweit das Gericht ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel seiner Entscheidung zugrunde legen und im Rahmen seiner Beweiswürdigung verwerten darf (zum Streitstand vgl nur Baumgärtel/Laumen/Prütting Grundlagen Kap 6 Rz 3; Kiethe MDR 05, 965 ff; Gehrlein VersR 11, 1350; Bergwitz NZA 12, 353 ff). Abzulehnen sind von vornherein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 50 Die Pfändung nach § 850f II erfolgt auf Antrag eines berechtigten Gläubigers. Der Antrag muss ausdrücklich auf eine Pfändung in den Vorrechtsbereich gerichtet sein oder zumindest dieses Begehren erkennen lassen. Der Antrag muss das pfändungsfreie Einkommen des Schuldners nicht betragsmäßig beziffern. Es genügt jedoch nicht, wenn der Gläubiger einen Pfändungsantrag stel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht.

Rn 1 Für alle seit dem 17.12.09 abgeschlossenen Verträge gilt vor deutschen staatlichen Gerichten die unionsrechtliche VO (EG) Nr 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM I) (ABl 2008 L 177/6, geändert durch Berichtigung v 24.11.09 ABl 2009 L 309/87), Art 28 ROM I. ROM I ist ua Teil des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur und Wirkung.

Rn 4 Die Ausstellung einer Quittung ist keine Willenserklärung und keine geschäftsähnliche Erklärung, sondern ein Realakt (Frankf WM 90, 2036 [OLG Frankfurt am Main 20.09.1990 - 6 U 117/88]; Karlsr MDR 78, 667 [OLG Karlsruhe 28.10.1977 - 15 U 70/76]; LG Frankfurt WM 88, 1664). Rn 5 Durch die Unterzeichnung einer Quittung schafft der Gläubiger ein Beweismittel gegen sich selbs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorlegungserfordernis und Vorlegungsfrist.

Rn 2 Der Inhaber muss die Inhaberschuldverschreibung bzw das an die Stelle der für kraftlos erklärten Urkunde tretende Ausschlussurteil (§§ 799 f iVm § 1018 I ZPO) dem Aussteller zur Einlösung aushändigen (s § 797). Damit braucht der Aussteller die versprochene Leistung nur dann erbringen, wenn die Urkunde ausgehändigt wird. Das kann auch durch Übersendung an den Aussteller ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertung des Veräußerungspreises

Rn. 542 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Wert der Gegenleistung wird nicht nach § 6 EStG, der nur auf den laufenden Gewinn anwendbar ist, ermittelt, sondern, mangels anderer Bestimmungen, unmittelbar nach den allg Vorschriften des BewG und somit idR mit dem gemeinen Wert (BFH v 21.11.2017, VIII R 17/15, BFH/NV 2018, 522; BFH v 25.06.2009, IV R 3/07, BStBl II 2010, 182; BFH v 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Objektive Voraussetzungen.

Rn 17 Zur Erfolgsaussicht des Antrags und zum Mutwillen kann das Gericht ebenfalls Glaubhaftmachung verlangen. Diese ist erst auf Verlangen des Gerichts erforderlich (Brandbg FamRZ 02, 1415). Das PKH-Gesuch darf nicht ohne Anhörung des Gegners mangels Glaubhaftmachung zurückgewiesen werden. (Dürbeck/Gottschalk Rz 179 ff). Das PKH-Verfahren ist zügig durchzuführen. Das Verfah...mehr

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zfs 06/2023, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

Zitat Die gemäß §§ 146, 147 VwGO fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde gegen den Beschluss des VG Kassel v. 13.9.2022 – 2 L 1482/22.KS – ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das VG hat es zu Recht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Bescheid v. 9.8.2022 anzuordnen und dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweisfragen.

Rn 24 Form und Inhalt einer nicht mehr vorhandenen Testamentsurkunde können mit allen zulässigen Mitteln bewiesen werden (Frankf ErbR 19, 505 [OLG Frankfurt am Main 27.12.2018 - 20 W 250/17]), insb durch Kopie (Rn 4), wobei strenge Anforderungen gelten. Zu den Beweisanforderungen im Fall mutmaßlich nachträglich abgeschnittener Unterschriften vgl Hamm BeckRS 21, 58071. Mangel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten spiegelbildlich dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestand des Entschädigungsanspruchs nach § 546a I.

Rn 4 Voraussetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut die Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Dem Begriff des Vorenthaltens ist immanent, dass die Rückgabe der Mietsache bzw. der Schlüssel (Kobl, NJW-RR 18, 845; vgl aber Naumbg IMR 19, 324: im Einzelfall schon kein Vorenthalten, wenn der Mieter sich der Schlüssel nur entledigt!) trotz bestehender Rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterhaltsrückstände (Abs 1 S 4).

Rn 32 Der bevorrechtigte Zugriff besteht grds auch für die im letzten Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig gewordenen rückständigen Unterhaltsforderungen des Gläubigers. Abzustellen ist auf den Eingang des Antrags bei Gericht. Für ältere Rückstände gilt die Privilegierung nicht, soweit nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 7 Das Beschwerdegericht hat vAw zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden ist (II). Die hierfür erforderlichen Feststellungen trifft das Gericht im Wege des Freibeweises, für den alle Beweismittel, auch die eidesstattliche Versicherung, zugelassen sind. Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Konkretisierung der Beschaffenheit; Haltbarkeit (Abs 3 S 2).

Rn 58c Wie auch iRd subjektiven Anforderungen werden in III 2 in nicht abschließender Weise Bsp aufgezählt, die unter die übliche Beschaffenheit iSd III 1 Nr 2 fallen. Die genannten Qualitätsmerkmale stimmen überwiegend mit denen des II 2 überein, sodass für die neuen Begrifflichkeiten der ›Funktionalität‹ u ›Kompatibilität‹ auf Rn 27b verwiesen werden kann. Dass einzelne As...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Abänderungsverfahren.

Rn 16 Im Regelfall sind die für die Unterhaltsbegrenzung erforderlichen Umstände bereits im Erstverfahren bekannt, so dass über die Unterhaltsbegrenzung auch in diesem Verfahren zu entscheiden ist (BGH FamRZ 2000, 1499). In einem späteren Abänderungsverfahren kann daher die erstmalige Geltendmachung der Unterhaltsbegrenzung nur dann Erfolg haben, wenn die Präklusionswirkung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sonstige Rechtfertigungsgründe.

Rn 16 Die Inanspruchnahme gesetzlicher Verfahren ist grds rechtmäßig und kommt daher als Rechtfertigungsgrund in Betracht (s nur BGHZ 36, 18, 20 ff; NJW 04, 446, 447; NJW-RR 05, 315, 316 f mwN; BVerfG NJW 87, 1929); unberührt bleibt jedoch die Haftung auf Schadensersatz nach § 826 sowie nach §§ 717 II, 945 ZPO. Entsprechendes gilt für die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Erklärung des entgegenstehenden Willens binnen zwei Wochen.

Rn 7 Die formlose empfangsbedürftige Erklärung des entgegenstehenden Willens, welche durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, muss der anderen Partei binnen zwei Wochen zugehen. Die rechtzeitige Erklärung ggü dem Gericht ist nicht ausreichend (LG Berlin NZM 01, 40 [LG Berlin 31.03.2000 - 64 S 534/99]). Aus der Erklärung muss für den objektiven Empfänger erkennbar sein, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit.

Rn 7 Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit ist zwar unter Berücksichtigung der im Handelsrecht entwickelten Grundsätze zu definieren – ist jedoch weiter als dieser (vgl BRHP/Schmidt-Räntsch § 13 Rz 5). Ein Gewerbe liegt danach vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbst ständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und sich diese nach außen hin mani...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Billigkeitserwägungen.

Rn 30 Leitprinzip für die Kostenentscheidung ist das Veranlassungsprinzip, dh die Kosten sind dem aufzuerlegen, der sie bei Fortführung des Rechtsstreits zu tragen hätte (MüKoZPO/Schulz Rz 1). Dabei sind die allgemeinen Regeln des Kostenrechts (§§ 91 ff) entspr anzuwenden. Nach §§ 91, 92 hat grds derjenige die Kosten zu tragen, der voraussichtlich unterlegen wäre. Das Gerich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausübungskontrolle.

Rn 14 Hält der Ehevertrag der Wirksamkeitskontrolle stand, gelangt man ggf zur Ausübungs- oder Missbrauchskontrolle (BGH FamRZ 05, 1449), also der Prüfung, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen (BGH FamRZ 13, 195). Abzustellen ist dabei darauf, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verbindlichkeiten.

Rn 52 Berücksichtigungswürdige Verbindlichkeiten mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen (vgl auch Ziff 10.4 der Leitlinien). Schulden können allerdings nur abgezogen werden, soweit sie tatsächlich auch bedient werden (Köln FamRZ 06, 1760; Hambg FamRZ 03, 1102). Werden Einkünfte fingiert, ist auch eine fiktive Bedienung von Schuldverbindlichkeiten zu berücksichti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Materielle Voraussetzungen.

Rn 11 Die Rechtswirkungen des § 1933 treten nur ein, wenn die Ehe auf Antrag des Erblassers geschieden bzw aufgehoben worden wäre (auch bei im Ausland durchgeführter Ehescheidung, Stuttg FamRZ 12, 480), wäre nicht zwischenzeitlich sein Tod eingetreten. Infolgedessen müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Eheaufhebung, §§ 1313 ff bzw Ehescheidung, §§ 1565 ff, bezogen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bürgschaften von Gesellschaftern und Geschäftsführern.

Rn 35 Bei Bürgschaften von Gesellschaftern und Geschäftsführern für ihre Gesellschaft besteht auch bei krasser finanzieller Überforderung keine Vermutung der Sittenwidrigkeit. Ein Kreditinstitut hat grds ein berechtigtes Interesse daran, die persönliche Haftung maßgeblich beteiligter (Geschäftsführer-)Gesellschafter für Geschäftskredite zu verlangen (BGH NJW 02, 956; 02, 133...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Streitverkündung/Nebenintervention.

Rn 15 Drittbeteiligungen sind im selbstständigen Beweisverfahren zulässig (BGH NJW 97, 859; BGH BauR 98, 172). Es herrscht Streit, ob das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten bereits gegeben ist, wenn dieser bloß ein rein wirtschaftliches Interesse hat (LG Darmstadt IBR 13, 1040), oder ob ein rechtliches Interesse an dem Obsiegen der unterstützten Partei vorliegen mu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Kündigungsgrund nach § 543 I.

Rn 4 Nach der Generalklausel in § 543 I 1 können beide Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist in 2 ausgeführt. Hiernach kommt es darauf an, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte und Pflichten.

Rn 24 Wegen der besonderen Sachkompetenz auf Seiten der Banken ergeben sich aus der Geschäftsbesorgung idR Auskunfts-, Aufklärungs-, Beratungs- und Warnpflichten ggü dem Kunden. Dabei darf die Eigenverantwortlichkeit des Kunden nicht unberücksichtigt bleiben; Risikogeschäfte sind Teil der Privatautonomie (BGHZ 107, 92; WM 90, 304). Banken dürfen regelmäßig davon ausgehen, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 § 834 setzt voraus, dass ein Tier einem Dritten (weder Tierhalter noch Tieraufseher – in Bezug auf den Schaden des Letzteren kann § 833 eingreifen) einen Schaden in der in § 833 bezeichneten Weise zufügt, unabhängig davon, ob es sich um ein Luxus- oder Nutztier handelt. Haftpflichtig ist der Tieraufseher, dh derjenige, der die Aufsichtsführung durch Vertrag übernommen h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Vergütung.

Rn 60 § 652 I bezeichnet die Vergütung als Maklerlohn. In der Praxis sind andere Bezeichnungen üblich: Provision, Courtage, Gebühr oder Lohn. Auf die Bezeichnung kommt es aber nicht an. Die Vergütungspflicht kann im Hauptvertrag auf Dritte abgewälzt werden. Dabei handelt es sich insoweit um eine Vereinbarung zugunsten des Maklers (§ 328 I; BGHZ 138, 172; NJW 05, 3778). Wurde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Maßstab eines ordentlichen Geschäftsleiters

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Beeinträchtigung der Vermögens- oder Ertragslage ist nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für den Nachteilsbegriff des § 311 AktG. Hinzukommen muss, dass sich die betreffende Beeinträchtigung als Abhängigkeitsfolge darstellt (heute h. M.; vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2008, II ZR 102/07, BGHZ 179, S. 71 (75); BGH, Urteil vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (BRHP/Faust Rz 70). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Formlose Schenkungen

Rz. 107 [Autor/Stand] In allen anderen Fällen ist anhand des objektiv verwirklichten Sachverhalts auf die Freigebigkeit des Schenkers zu schließen. Geschieht dies bei teilunentgeltlichen Geschäften aufgrund von Wertdifferenzen der im Gegenleistungsverhältnis stehenden Leistungen regelmäßig durch Anscheinsbeweis (s. Rz. 113 f.), muss der Wille zur Unentgeltlichkeit bei voll u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB C

Cessio legis 5 ProdHaftG 3; 268 8 Chatbots Art 10 ROM I 3 Chefarzt 611 20 CISG 245 17; 286 25; Art 12 ROM I 3; Art 9 ROM I 46 abändernde Annahme 150 4 Abgrenzung zum IPR Art 12 ROM I 3 Abwahl Art 3 ROM I 1 AGB 305 18, 32, 41; 305c 13, 19; vor ROM I 16 Anwendbarkeit kraft IPR-Verweisung Art 20 ROM I 2 Erfüllungsort Geldschulden Art 12 ROM I 23 Materielles Einheitsrecht Art 20 ROM I 2; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vergangene und künftige Zahlungseingänge.

Rn 13 Auf der ersten Stufe muss der Schuldner nachweisen, welche Zahlungseingänge in den vergangenen sechs Monaten erfolgt sind. Nach dem sprachlich-funktionalen Zusammenhang beginnt diese Rückwärtsfrist mit dem Schutzantrag des Schuldners. Die sechs Monate müssen zusammenhängen. Zulässig ist der Antrag bereits unmittelbar nach der Pfändung (Schumacher ZVI 07, 455, 461). Der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kausalzusammenhang.

Rn 55 Zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der Vergütungsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag ›infolge‹ der Tätigkeit des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Dabei ist allg anerkannt, dass ein mitursächlicher Beitrag genügt. Der Beitrag muss aber wesentlich sein (BGH WM 88, 725; Zweibr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Weitergehender Schadensersatz gem § 546a II.

Rn 13 Bei Schlechterfüllung der Rückgabepflicht (vgl § 546 Rn 9) gelten die §§ 280 ff (vgl § 546 Rn 6). Bei Substanzschäden an der Mietsache, die der Mieter unter Verletzung seiner Obhutspflicht (vgl § 536c Rn°1) verursacht hat, ist keine vorherige Fristsetzung durch den Vermieter erforderlich (BGH NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17]; NJW-RR 18, 1103 [BGH 27.06.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. AGB-Kontrolle von Bürgschaftsklauseln (insb Globalbürgschaften).

Rn 14 Nach dem AGB-Recht in §§ 305–310 können einzelne Klauseln unwirksam sein (zur Einbeziehung von AGB s Vor § 765 Rn 29); s auch Förster WM 10, 1677: Nach § 309 Nr 12 ist eine Klausel unwirksam, durch welche der Gläubiger dem Bürgen die Beweislast für das Nicht-Bestehen der verbürgten Forderung – über die der Gläubiger die beste Kenntnis haben sollte – auferlegt (MüKoBGB/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlungskonto.

Rn 20 Hauptpflicht des Zahlungsdienstleisters aus dem Zahlungsdiensterahmenvertrag ist neben der Ausführung von Zahlungsvorgängen die Einrichtung und das Führen eines Zahlungskontos (§ 675f 1). Ein Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes und der Ausführung von Zahlungsvorgängen dienendes Konto, das die Forderungen und Verbindlic...mehr