Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anspruchsbegründende Umstände.

Rn 14 Erforderlich ist die Kenntnis der einen Anspruch begründenden Umstände (BGH NJW 10, 1195 [BGH 14.01.2010 - VII ZR 213/07] Rz 13), dh derjenigen Tatsachen, die zusammen den Tatbestand eines gesetzlichen Anspruchstatbestandes ausfüllen, zB im Fall der §§ 171f Unkenntnis, dass Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde nicht vorlag (BGH NJW-RR 09, 547 [BGH 23.09.2008 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angriffs-/oder Verteidigungsmittel.

Rn 6 (S § 282 Rn 5 f). Erfasst ist jedes neue Vorbringen, welches der Durchsetzung bzw Abwehr des geltend gemachten prozessualen Anspruchs – dieser wird bestimmt durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt, aus dem der Kl die begehrte Rechtsfolge herleitet – dient, zB Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden (einschließlich der ausfüllenden Tatsachenbehauptungen)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Darstellung.

Rn 11 Ein einleitender Satz (dafür ThoPu/Reichold Rz 12) ist bei einfachen Sachverhalten meist entbehrlich und bei umfangreichem Begehren mit der Gefahr behaftet, dass er das Begehren nicht umfassend wiedergibt. Die Darstellung im Tatbestand folgt in der Praxis dem folgenden Schema: 1. Unstreitiges (›Am 1.1.10 besuchten die Parteien …‹), 2. Streitiges Klägervorbringen (›Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Bei einer Forderungspfändung ist die Anhörung des Schuldners, anders als nach § 730, ohne Ermessensspielraum für den Rechtspfleger ausgeschlossen (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 834 Rz 1). Dieses Anhörungsverbot gilt für die Pfändungsverfahren nach den §§ 829 ff. Es soll auch in den Verfahren nach § 850f II (Ddorf NJW 1973, 1133) und § 850d bestehen. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO D

Danværn/Otterbeck 328 ZPO 15 Darlegungslast 712 ZPO 4 sekundäre 138 ZPO 11 DashCams 284 ZPO 33 Datenträgerarchiv 299a ZPO 1 Datenübermittlungen 12 EGGVG 5; 21 EGGVG 2 Dauerpfändung 753 ZPO 7 Dauerwohnrecht 857 ZPO 39 Derogation 40 ZPO 1 Devolutiveffekt 567 ZPO 1 Dienstaufsicht 23 EGGVG 11; 154 GVG 7 Datennetz 1 GVG 13 Dienstunfähigkeit 1 GVG 10 Fristenkontrolle 1 GVG 11 Geschäftsprüfung 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Nr 7b, Auffinden einer Urkunde.

Rn 14 Bei dem Auffinden oder Benutzbarwerden einer bislang nicht greifbaren Urkunde, die eine der Partei günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, handelt es sich um den praktisch bedeutsamsten Restitutionsgrund. Der Urkundenbegriff meint sowohl öffentliche als auch private Urkunden iSv §§ 415 ff, denen die dort jeweils beschriebene formelle Beweiskraft zukommt. Es g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gefahr der Strafverfolgung.

Rn 6 Die Norm setzt nicht voraus, dass bei einer wahren Aussage tatsächlich die Gefahr der Strafverfolgung besteht (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 2; BGHZ 43, 368, 374; München NJW 11, 80, 81); die Frage nach der Beteiligung an einer Straftat muss der Zeuge also auch dann nicht beantworten, wenn er an der Straftat gerade nicht beteiligt ist (Zö/Greger § 384 Rz 2). Die Gefahr d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchführung des streitigen Verfahrens (Abs 2).

Rn 3 Beantragt ein Beteiligter die Durchführung des streitigen Verfahrens, gibt der bislang zuständige Rechtspfleger die Sache mit dem Antrag auf ein streitiges Verfahren an die zuständige Abteilung des Familiengerichts ab, funktionell zuständig ist nunmehr der Richter. Das Verfahren erhält ein neues Az (F statt FH; Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 7 mwN; Keidel/Giers § 255...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Materielle Wirksamkeitsanforderungen, Abs 1.

Rn 1 Die Gerichte haben zu überprüfen, ob der Vertrag der Eheleute nach den allg gesetzlichen Bestimmungen wirksam ist und ihm auch keine Durchsetzungshindernisse entgegenstehen. Es gilt gem § 26 FamFG Amtsermittlung (Brandbg 15.6.22 – 9 UF 221/21, NJW-Spezial 22, 548). Das Gericht hat die Vereinbarung bei entspr Anhaltspunkten einer Inhalts- und Ausübungskontrolle unter Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Unterhaltspflicht.

Rn 12 Über den Grundbetrag hinaus ist dem Schuldner ein erhöhter Freibetrag zu gewähren, wenn er gesetzliche Unterhaltspflichten (vgl § 850d Rn 10) für bis zu fünf Personen erfüllt, Abs 2 (Rn 16). Der Schuldner muss seinem Ehegatten, §§ 1360, 1360a, 1361 BGB, einem früheren Ehegatten, §§ 1569 ff BGB, seinem Lebenspartner, §§ 5, 12 LPartG, einem früheren Lebenspartner, § 16 L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen das Angebot ›gefälschter‹ War...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Systematik.

Rn 1 Zweck. Nach der Verhandlungsmaxime bringen die Parteien die zur Ausfüllung der Rechtsnormen (mit den gewünschten Rechtfolgen) erforderlichen Tatsachen selbst bei (da mihi facta, dabo tibi ius; s § 286 Rn 86). Sie bestimmen dadurch über den der gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legenden Prozessstoff. Grds ist keine Partei gezwungen, im Erkenntnisverfahren vorzutrage...mehr

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AGS 06/2023, Abgrenzung zwi... / II. Bedeutung für die Praxis

Sofern der Kläger für seinen Anspruch auf Freistellung von der Zahlung einer Geschäftsgebühr nicht mehr vorgetragen hat, als das OLG Koblenz anführt, ist dem Urteil des OLG jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Dabei erstaunt, dass die offensichtlich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle tätig gewordenen Rechtsanwälte die Voraussetzungen für den Anfall einer Geschäftsgebühr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. VKH/Kosten und Gebühren.

Rn 30 Fraglich ist, ob VKH für das gerichtliche Verfahren nach § 155a auch dann bewilligt werden kann, wenn nicht zuvor außergerichtlich versucht worden ist, die Möglichkeit der Beurkundung einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor der Urkundsperson des Jugendamts nach §§ 59 I 1 Nr 8, 87e SGB VIII) abzuklären oder ob die sofortige Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens dann mu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sozial-familiäre Beziehung.

Rn 4 Das Anfechtungsrecht ist ausgeschlossen, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind besteht. Der Begrenzung des Anfechtungsrechts liegt eine abstrakte (verfassungsrechtliche) Abwägung der Interessen des Kindes, des rechtlichen Vaters, der Mutter sowie des biologischen Vaters zugrunde, wonach dem Erhalt eines bestehenden Familienverb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weihnachtsvergütungen (Nr 4).

Rn 17 Die Weihnachtsvergütung ist eine Sonderleistung, die vom ArbG anlässlich des Weihnachtsfests zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird (BAG NZA 12, 1246 Rz 9). Unerheblich ist die konkrete Bezeichnung (BTDrs 19/27636, 33). Es kann sich um eine Sonderzuwendung bzw Sonderzahlung für erbrachte Arbeit handeln, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes oder zweckgerichtet im Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kein Prozessrecht.

Rn 3 (Zu diesem vgl neben den ZPO-Kommentierungen zB Geimer/Schütze Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 6 Ordner, Loseblatt 65. Aufl 22; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht, 8. Aufl 21; Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht, 4. Aufl 20; Rauscher (Hrsg) Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl 22 ff (5 Bde); nahezu voll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff der ›ehelichen Lebensverhältnisse‹ ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rdn 2). Die ehelichen Lebensverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert um ausbildungsbedingten A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (Nr. 3)

Rz. 130 Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn aufgrund vom Betriebsrat vorzubringender Tatsachen die Besorgnis besteht, dass einem schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt werden muss, wobei auch eine Änderungskündigung ausreicht (BAG, Beschluss v. 30.8.1995, 1 ABR 11/95 [1]) oder sonstige Nachteile, z. B. Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder Verschle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften besteht die gesetzliche Verpflichtung, den von ihnen aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk (Testat) ist die Zusammenfassung des im Prüfungsbericht detailliert erläuterten und dargestellten Prüfungsergebnisses. Gesetze, Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Die Verwaltung hatte insoweit einen Beschluss vorgesehen, mit dem auf die Einzelabrechnungen verwiesen wird. Dieses Vorgehen billigt man in Koblenz. Das ist vertretbar, aber nicht gut! Es ist stets besser, die konkreten Nachschüsse zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Rz. 164 Sofern das Besitzunternehmen in das Handelsregister (auch freiwillig) eingetragen ist oder es ohne Eintragung in das Handelsregister ein Handelsgewerbe betreibt, ist es nach Maßgabe der §§ 238ff. HGB i. V. m. § 140 AO buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Erfüllt das Besitzunternehmen nicht die Kriterien für ein kaufmännisches Gewerbe, ist es handelsrechtlich nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entlastungsbetrag für Allei... / aa) Gesetzliche Fiktion bei Meldung unter gemeinsamer Adresse

Dies wird gem. § 24b Abs. 1 S. 2 EStG gesetzlich fingiert, wenn Kind und Steuerpflichtiger unter gemeinsamer Adresse gemeldet sind[46]. Eine Widerlegung dieser gesetzlichen Folgerung ist nicht möglich[47]. Eine Mindestdauer der Meldung ist nicht vorgesehen[48]. Die Meldung muss auch nicht als Hauptwohnsitz erfolgen; als Nebenwohnsitz genügt mithin[49]. Unschädlich ist, wenn ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.1.6 Schadensersatz

Enthält die Personalakte unwahre Tatsachenbehauptungen oder unzutreffende Werturteile, so steht dem Beschäftigten unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 611a, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu. Der Schaden kann darin liegen, dass der Beschäftigte bei einer Beförderung übergangen wird oder z. B. tariflich vorgesehene Leistungszulagen nicht erhält, die er bei richt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.3 Höhe des Abzugs

Rz. 170n Unterhaltsleistungen können ab Vz 2002 bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Stpfl. (Unterhaltsverpflichtete) trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Zahlung von Unterhaltsleistungen dem Grunde und der Höhe nach.[1] Durch das G. v. 16.7.2009[2] wurde der Höchstbetrag um Beiträge des Stpfl. an die Kranken- und Pflegeversicherun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 8 Änderung von Bescheiden, wenn im dritten Jahr nach Anschaffung die 15-%-Grenze überschritten wird

Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, wenn ein Ereignis eintritt, das steuerliche Rückwirkung entfaltet.[1] Der erlassene Steuerbescheid, in dem z. B. die Instandhaltungsmaßnahmen im ersten Jahr nach der Anschaffung eines Gebäudes vom Finanzamt als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt wurden, ist zunächst inhaltlich korrekt. Kommt es aber im...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin – Begriff des "sonstigen Beschäftigten"

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.1.2023, 1 Sa 12/22 Leitsätze (amtlich) 1. Die Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin als "sonstige Beschäftigte" im Sinne der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1 erfordert, dass sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin verfügen muss. 2. De...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leitungsfunktion als einheitlicher Arbeitsvorgang

LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.1.2023, 6 Sa 139/22 E Leitsatz (amtlich) 1. Die sachbearbeitenden Tätigkeiten einer Sachgebietsleiterin innerhalb des von ihr geleiteten Sachgebiets sind mit ihren Leitungstätigkeiten als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu qualifizieren. 2. Die Grundsätze zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung finden ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Meldung bei dem zuständigen Grundsicherungsträger ist eine unvertretbare Handlung des Leistungsberechtigten, die nicht mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 24). Erfüllt der Leistungsberechtigte die Meldepflicht des § 309 SGB III nicht, verwirklicht er weder eine Schadenersatzpflicht nach ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Stufenlaufzeit nach "korrigierender Höhergruppierung"

BAG, Urteil vom 8.12.2022, 6 AZR 459/21 Leitsatz (amtlich) Die Korrektur einer seit Beginn der Tätigkeit zu niedrigen Eingruppierung ist keine Höhergruppierung im Sinne von § 17 Abs. 4 TVöD-AT. Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem 1. Januar 2017 bei der beklagten Stadt im Gemeindevollzugsdienst und in der Sekretariatsvertretung beschäftigt. Der TVöD-V findet auf das Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wie die Digitalisierung die... / 5 Dienstleistungen

Alle Experten sind sich einig, dass es gerade in den Dienstleistungsberufen sehr schnell zu großen Veränderungen kommen wird. Das betrifft insbesondere die Dienstleistungen, die viel mit Zahlen arbeiten. Zur Verdeutlichung: Marketing-Berater, deren Dienstleistung darin besteht, Werbekonzepte anhand von Zahlenkolonnen auszuwerten, werden durch algorithmische Auswertungssysteme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Integrationsamt

BAG, Urteil vom 15.12.2022, 2 AZR 162/22 Leitsatz (amtlich) Die Zustimmung des Integrationsamts zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) betriebliches Eingliederungsmanagement die Kündigung nicht hätte verhindern können. Sachverhalt Die Klägerin, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, war bei der Beklagten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Voraussetzungen ... / 10.5 Darlegungs- und Beweislast

Weil der Arbeitgeber mit der Abmahnung oder der verhaltensbedingten Kündigung Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer erhebt, muss er im Bestreitensfall darlegen und beweisen können, dass es zu der behaupteten konkreten Pflichtverletzung durch den betroffenen Arbeitnehmer (oder zu einer von diesem steuerbaren Vertragsbeeinträchtigung) gekommen ist und soweit tarifvertraglich vorgeschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 2.1 Wichtiger Grund

Für jede außerordentliche Kündigung muss ein "wichtiger Grund" vorliegen. Dabei darf das Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der bisherigen Entwicklung des Arbeitsverhältnisses und den gesamten Umständen des Einzelfalls. Absolute Gründe für eine fristlose Kündigung, wie sie früher im Handelsgeset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.1 Versicherungsfreiheit

Rz. 7 Versicherungsfreiheit bedeutet, dass trotz der grundsätzlich vorliegenden Voraussetzungen für Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 kraft Gesetzes doch keine Krankenversicherungspflicht und damit keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Es bedarf dafür weder eines Antrags noch einer ausdrücklichen konstitutiven Entscheidung einer Kran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietminderung – Begriff, Hö... / 4.6 Beweislast

Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein; der Ausschluss der Minderung in den Fällen des § 536 Abs. 1a BGB gehört zu den rechtshemmenden Tatsachen. Hinweis Beweislast des ­Vermieters Die Voraussetzungen hat im Streitfall der Vermieter zu beweisen hat.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertragsabschluss (Miete) / 4 Rechtzeitigkeit der Annahme und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen des Vertrags hat derjenige zu tragen, der aus dem Vertragsschluss Rechte für sich herleiten will. Diese Beweislastverteilung gilt auch für die tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Rechtzeitigkeit der Annahme ergibt. Dem anderen Vertragspartner obliegt allenfalls eine sekundäre Darlegungslast.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschädigung der Mieträume / 2.2.1 Grundsätze der Beweislast

Grundsätzlich hat der Vermieter zu beweisen, dass der Schaden vom Mieter verursacht und verschuldet wurde. Jedoch kehrt sich die Beweislast zu Ungunsten des Mieters um, wenn feststeht, dass der Schaden durch "Mietgebrauch" und damit im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten entstanden ist. Außerdem muss für eine Beweislastumkehr feststehen, dass die schadenstif...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizöltankanlage (Verkehrss... / 4 Beweislast

Dem Geschädigten obliegt es zu beweisen, dass die von ihm dargestellten Schäden durch den Ölaustritt anlässlich der Entladung des Tankfahrzeugs verursacht worden sind. Weitergehend obliegt es ihm, die Höhe des Schadens zu beweisen, wobei beweiserleichternd die Vorschrift des § 287 ZPO herangezogen werden kann.[1]mehr

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Beschädigung der Mieträume / 2.2.2 Grundsätze der Darlegungslast

Die Verteilung der Beweislast hat auch Folgen für die Darlegungslast: Im Falle der Beweislastumkehr bedarf es keines konkreten Vortrags des Vermieters zu den für einen Pflichtverstoß des Mieters sprechenden Anhaltspunkten, welche dieser nur zu widerlegen hätte. Vielmehr trifft dann den Mieter die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines von ihm zu ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.4.1 Beweislast

Kommt es zum Schadensersatzprozess, obliegt dem Geschädigten der Nachweis sämtlicher Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Auch der Nachweis für die haftungsbegründende Kausalität zwischen dem Verletzungsverhalten und der eingetretenen Rechtsgutverletzung muss nach dem Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZPO zur vollen Übe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeeinsturz und herabfa... / 1.2 Haftungsausschluss und Beweislast

Es handelt sich um einen Fall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, der in § 836 Abs. 1 BGB besonders geregelt ist.[1] Danach tritt die Ersatzpflicht allerdings nicht ein, "wenn der Besitzer zum Zweck der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat". Es werden also nach dem Gesetz sowohl das Verschulden des Grundstücksbesitzers als auch ein ...mehr

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Aufrechnung im Mietrecht / 3.4 Beweislast

Der Vermieter muss beweisen, dass eine Aufrechnungsbeschränkung vereinbart ist und dass die Gegenforderung von dem Aufrechnungsverbot erfasst wird. Der Mieter muss den Bestand der Gegenforderung beweisen. Außerdem muss er die Rechtzeitigkeit der Anzeige, deren inhaltliche Bestimmtheit und die Abgabe der Aufrechnungserklärung beweisen. Praxis-Beispiel Muster für Aufrechnungssch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebskriminalität: Wege ... / 4 Beweislast im Kündigungsschutzprozess

In einem Kündigungsschutzverfahren tragen die Parteien oftmals unterschiedliche Darstellungen des Sachverhalts vor. Die Behauptungen der einen Seite werden von der Gegenseite bestritten. Die beweispflichtige Partei hat dann den Beweis der bestrittenen Tatsachen zu erbringen. Dies kann durch die Vernehmung von Zeugen, die Vorlage von Urkunden, die Einholung eines Sachverständ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Räum- und Streupflicht / 2.2.3 Beweislast

Grundsatz Demgegenüber hat der Verletzte eines Glatteisunfalls die Existenz eines verkehrssicherungspflichtwidrig bestehenden Zustands darzulegen und zu beweisen. Dafür reicht der Nachweis eines Glättezustands im Bereich des Streupflichtigen aus.[1] Allerdings setzt die Streu- und Räumpflicht eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glätteste...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 2.2 Beweis- und Darlegungslast

2.2.1 Grundsätze der Beweislast Grundsätzlich hat der Vermieter zu beweisen, dass der Schaden vom Mieter verursacht und verschuldet wurde. Jedoch kehrt sich die Beweislast zu Ungunsten des Mieters um, wenn feststeht, dass der Schaden durch "Mietgebrauch" und damit im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten entstanden ist. Außerdem muss für eine Beweislastumkehr f...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 2.2.3.2 Verursachung bei Wohnungsschäden

Der Vermieter muss darlegen und beweisen, dass der Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters entstanden ist. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Schaden von einem Dritten verursacht worden ist, so muss der Vermieter beweisen, dass die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht einzustehen hat.[1] Achtung Pflicht de...mehr

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Anzeigepflicht Mietmängel / 2 Form der Anzeige

Bemerkt der Mieter einen Fehler oder eine drohende Gefahr für die Mietsache, hat er dies dem Vermieter unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[1], schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Ob die Anzeige unverzüglich erfolgt ist, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Wichtig Keine überzogenen Anforderungen stellen Die Anforderungen an die Mängelrüge...mehr