Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Betriebliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit, werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Dieser Maßstab richtet sich nicht nach zeitlichen Kriterien. Hier geht es darum, ob Sie alles, was für Ihren Beruf prägend ist, daheim am Schreibtisch erledigen. Ist dies der Fall, dürfen Sie Ihre Kosten unbeschränkt ansetzen. [1] Liegt der Mittelpunkt d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.4 Ermittlung der Mehrgewinne

Rz. 31 Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode soll anhand der folgenden Beispiele 4 – 6, die sachverhaltsmäßig den Beispielen 1 – 3 entsprechen, erläutert werden. Beispiel 4: Sachverhalt wie im Beispiel 1; jedoch werden die Gewinnauswirkungen anhand der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode ermittelt. Die Erhöhung der Warenbes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.2 Verwendung eines Privat-Pkw: Diese Kosten können als Betriebsausgaben gebucht werden

Bei einer betrieblichen Nutzung von unter 10 % darf der Unternehmer den Pkw weder seinem Betriebsvermögen noch seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen und deshalb keine Vorsteuer abziehen.[1] Ein Unternehmer, der seinen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzt, kann ihn als Privatvermögen behandeln, wenn er eine Zuordnung zum Betriebsvermögen unterlässt. Er nutzt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.4 Gesamtkontrolle bei Einzelberichtigungen

Rz. 35 Der gesamte Mehr- oder Mindergewinn eines Prüfungszeitraums – oft hervorgerufen durch zahlreiche Einzelberichtigungen – kann in der Praxis durch eine vereinfachte Bilanzposten-Methode wie folgt überprüft werden:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.2 Grundsätze

Rz. 29 Die Grundsätze der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode lassen sich auch folgendermaßen zusammenfassen: Jede Erhöhung des Anfangs-Betriebsvermögens eines Jahres wird als Gewinnminderung, und jede Erhöhung des End-Betriebsvermögens desselben Jahres wird als Gewinnerhöhung angesehen. Jede Minderung des Anfangs-Betriebsvermögens eines Jahres wird als Gew...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei einer Geschäftsreise entscheidet der Unternehmer selbst, welches Beförderungsmittel er nutzt. Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E II Erläuterungen zur Hono... / 1. Einführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten in den Praxen der Steuerberaterinnen und Steuerberater (im Folgenden: StB), der Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften haben sich insbesondere in den letzten Jahren hinsichtlich der Auftragsarten der Mandanten erheblich geändert. Waren vor ca. 20 Jahren die Honorareinnahmen in einer Steuerberatungspraxis zu ca. 90–95 % Vorbehaltsaufgab...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3 Fahrtkosten: Es kommt darauf an, welches Beförderungsmittel der Unternehmer nutzt

Bei einer Geschäftsreise entscheidet der Unternehmer selbst, welches Beförderungsmittel er nutzt. Bei der Verwendung eines Pkw ist danach zu unterscheiden, ob es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, das zum Betriebsvermögen gehört oder ob ein privates Fahrzeug genutzt wird. 3.1 Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Neuregelungen ab 2020) Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG (in der ab 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 47 Übertragungsberatung

Rz. 41 Im Zusammenhang von Vermögensübertragungen von der älteren auf die jüngere Generation sind oft nicht nur die schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkte entscheidend, sondern auch die Absicherung von Betriebsvermögen, die Absicherung der Altersversorgung und eine angemessene Verteilung auf die jüngere Generation stehen im Vordergrund. Soweit entsprechende Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.1 Einführung

Rz. 28 Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode geht von dem Gedanken des Betriebsvermögensvergleichs aus. Das bedeutet: Zu beachten ist der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs. Die Schlussbilanz des laufenden Wirtschaftsjahres muss mit der Eröffnungsbilanz des folgenden Wirtschaftsjahres übereinstimmen.[1] Berücksichtigung der Zweischneidigkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Ausstattung mit Betriebsvermögen

Werden der Stiftung zur Erstausstattung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, bedeutet dies eine Entnahme zum Teilwert. Die Entnahme ist durch den Stifter nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten und der Entnahmegewinn als Differenz zwischen Teilwert und Buchwert beim Stifter der Besteuerung zu unterwerfen. Günstiger ist es für den Stifte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 116 Wird ein Einzelunternehmen übertragen, ist dieser Vorgang grundsätzlich unentgeltlich, sofern der Übernehmer keine Gegenleistungen erbringt, wobei die Übernahme betrieblicher Verbindlichkeiten i.d.R. keine Gegenleistung darstellt. Der Übernehmer führt die Buchwerte fort, § 6 Abs. 3 S. 1 EStG. Für den Übergeber bedeutet dies, dass er keinen Veräußerungsgewinn erzielt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 107 Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Herr Unternehmer U und seine Ehefrau F. Ferner sind seine Kinder S, T1 und T2 erschienen. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Erbvertrag [216] und Pflichtteilsverzichtsvertrag I. Erbvertrag 1. Ic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Steuerbefreiungs- und Verschonungsregeln

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt nach § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1–18 ErbStG), die auch bei Zuwendungen an eine privatnützige Stiftung anwendbar sind. So kann z.B. die Übertragung von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen unter den in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / d) Erbengemeinschaft

Rz. 185 Zu einer Erbengemeinschaft kann es grundsätzlich kraft gesetzlicher Erbfolge oder durch letztwillige Verfügung kommen, wenn der Erblasser mehrere Erben bestimmt. Im Rahmen einer Beratung über die Errichtung einer letztwilligen Verfügung sollte der Anwalt den Mandanten über die Schwierigkeiten und Risiken einer Erbengemeinschaft hinreichend aufklären. Es sollten dem M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Testamentsvollstreckung bzw. die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bildet eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit, die dem Erblasser auch nach seinem Tod noch die Möglichkeit bietet, auf die Verwaltung des Nachlasses im Ganzen oder in Teilen Einfluss zu nehmen bzw. die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben zu st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / h) Übergabevertrag und vorweggenommene Erbfolge

Rz. 49 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist nicht eindeutig definiert. Wie bereits ausgeführt (Rdn 4), setzt die Vorschrift des § 593a BGB deren Existenz voraus. Ein Übergabevertrag stellt i.d.R. eine solche vorweggenommene Erbfolge dar, da der Inhalt des Vertrags darauf ausgerichtet ist, den Übergeber zu versorgen, ihm die Last der Vermögensverwaltung abzunehmen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Muster: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 58 Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ee) Checkliste: Klage auf Hinterlegung/Anlage

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 7. Wünsche des Erblassers

Rz. 62 Bei der Vermögensnachfolgeplanung sind sodann die Wünsche des Erblassers zu ermitteln. Der Wille des Mandanten ist maßgeblich für die spätere Gestaltung – sowohl bei einer Vermögensübergabe unter Lebenden als auch bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen. In der Regel stehen bei einer Verfügung von Todes wegen zum einen die Familienbindung im Vordergrund und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Eine "vorgelagerte Herausgabepflicht" statuiert § 2116 BGB. Auf ein entsprechendes Verlangen des Nacherben müssen Wertpapiere vom Vorerben gesperrt hinterlegt werden, so dass eine Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben erfolgen kann. Der Anspruch kennt keine besonderen materiellen Voraussetzungen, insbesondere ist eine Gefährdung der Rechte des Nacherben nicht er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegen sämtliche Einkünfte einer privatnützigen Stiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 %[27] (zzgl. 5,5 % Solidar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 181 Neben der Vergütung steht dem Nachlasspfleger Aufwendungsersatz zuzüglich Umsatzsteuer[172] zu, § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 4 VBVG i.V.m. § 1877 BGB. Zu erstatten sind dem Pfleger in tatsächlicher Höhe zum Beispiel: Kosten für Porto und Telefon sowie für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, Bankgebühren sowie Gerichtsgebühren. An Fahrtkosten können bei Verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 5. Erbersatzsteuer

Handelt es sich bei der privatnützigen Stiftung um eine Familienstiftung, da sie im wesentlichen Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, so unterliegt sie alle 30 Jahre[44] der Erbersatzsteuer,[45] ohne dass es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).[46] Entscheidend für die Frage, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / VI. Ausländische Stiftungen

Rz. 138 Auch ausländische Stiftungen sind alternative Ansätze zu der Wahl einer Stiftung nach deutschem Recht. Das gilt unabhängig davon, dass auch die Gemeinnützigkeit deutscher Stiftungen nicht an der Staatsgrenze endet, d.h. es können auch gemeinnützige Zwecke im Ausland verwirklicht werden (siehe auch Rdn 126 ff.). Rz. 139 Besonders "beliebt" sind in der Praxis die sehr e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 7 Anteile im Betriebsvermögen

Anders als bei den nachrangigen Regeln der §§ 20, 23 EStG verhält es sich, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft zu einem Betriebsvermögen gehören. Dann ist die Versteuerung nach §§ 13, 15, 16 bzw. 18 EStG stets vorrangig. § 17 EStG erfasst nur im Privatvermögen gehaltene Anteile. 7.1 Einzelunternehmen Sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen eines Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 7.2 Personengesellschaft

Die Ausführungen zu einer Beteiligung im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens gelten für Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft analog. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile dem Gesamthands- oder dem Sonderbetriebsvermögen zuzurechnen sind. Durch die Zuordnung zum Betriebsvermögen führt die Veräußerung der Anteile als betri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.1 Höhe der Beteiligung

Damit die Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unter die Norm des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG fällt, ist erforderlich, dass der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft mit mindestens 1 % beteiligt war. Hinweis Höhere Schwellenwerte in Vorjahren Bis zum 31.12.1998 war eine Beteiligung mit mehr als 25 %, bis zum 31.12.2001 mit minde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.4 Veräußerung

Eine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erfordert, dass das Eigentum an den Anteilen von einer Person auf eine andere übertragen wird. Basis dieser Übertragung ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind.[1] Zwar wird im Regelfall das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen übertrag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.2 Begriff des negativen (passiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 21 Das steuerliche Betriebsvermögen setzt sich aus positiven und negativen Wirtschaftsgütern zusammen, wobei die negativen Wirtschaftsgüter – ersatzweise wird häufig der zutreffendere Begriff "wirtschaftliche Last" verwendet – grundsätzlich mit den Schulden gleichgestellt werden.[1] Da der handelsrechtliche Begriff der Schulden ebenfalls wirtschaftliche Einflussfaktoren ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 7.1 Einzelunternehmen

Sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens zuzurechnen, führt die Veräußerung der Anteile zu einem laufenden Gewinn des Betriebs. Hierfür gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze entsprechend der jeweiligen Gewinnermittlungsart. Die Veräußerung fällt unter das Teileinkünfteverfahren, womit 40 % des Gewinns steuerfrei bleibt....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 8 Umwandlungssteuerrecht

Abschließend erfolgt noch ein Blick auf Anteile, die im Zusammenhang mit einer Einbringung i. S. d. UmwStG gewährt worden sind, die sog. einbringungsgeborene Anteile. Werden ein Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteile oder qualifizierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von neuen Anteilen eingebracht, sind diese neuen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 1 Grundsystematik

Bevor über die zutreffende Besteuerung eines Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft entschieden werden kann, gilt es zunächst einige Eingangsfragen zu klären. Insbesondere ist relevant, ob die Anteile dem Privatvermögen, dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft oder dem Betriebsvermögen einer Kapit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 7.3 Kapitalgesellschaft

Gehören die Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, ist auch hierdurch eine Besteuerung sichergestellt. Für § 17 EStG ist – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – insoweit "kein Bedarf". Der laufende Veräußerungsgewinn ist nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Jedoch gelten nach § 8b Abs. 3 KStG pauschal 5 % des Gewinns als nicht ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 8.1 Einbringung bis zum 12.12.2006

Für eine Einbringung nach §§ 20, 21 UmwStG a. F. sichert § 17 Abs. 6 EStG die Besteuerung der auf die Kapitalgesellschaft übergegangenen stillen Reserven. Diese Norm regelt, dass Anteile, die durch eine Einbringung unterhalb des gemeinen Werts entstanden sind, auch bei einer Beteiligung unter der 1 %-Schwelle und zeitlich unbegrenzt, also auch noch nach einem 5-Jahreszeitraum s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.3 Passivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 26 Aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB resultiert auch die grundsätzliche Passivierungspflicht passivierungsfähiger Verpflichtungen, sofern gesetzlich nicht explizit ein Passivierungswahlrecht oder ein Passivierungsverbot vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist der Grundsatz des Nichtausweises schwebender Geschäfte zu erwähnen, der – analog zur Behandlu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag gibt einen Überblick über die steuerliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Der Schwerpunkt liegt dabei auf im Privatvermögen gehaltenen Anteilen, zu denen die steuerrechtlichen Folgen eines Verkaufs im Detail ausgeführt werden. Neben der Darstellung der aktuellen Rechtslage wird – wo notwendig – auch noch auf die ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.1.2 Betriebsvermögen

Beim Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG [1] befinden sich die Kryptowährungen im Betriebsvermögen mit besonders strengen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten[2] : Es sind sämtliche Ordnungsvorschriften der §§ 146 und 147 AO und der GoBD zu beachten.[3] Sofern Steuerpflichtige eine spezielle Software nutzen, um die Besteuerungsgrundlagen im Zusammenhang...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.1 Abgrenzung zum gewerblichen Mining

Vor dem Hintergrund fehlender fester Abgrenzungskriterien und entsprechender Rechtsprechung auf der einen Seite und ganz erheblicher steuerlicher Auswirkungen auf der anderen Seite ist dies einer der häufigsten ertragssteuerlichen Streitpunkte bei Kryptowährungen. Folglich gehen die vorhandenen Meinungen weit auseinander: Einige Vertreter der Finanzverwaltung [1] vertraten frü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.1 Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten

Interessanterweise enthielt der Entwurf des BMF-Schreibens vom 17.6.2021[1] zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten nur einen Platzhalter. Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 enthält keine gesonderten Ausführungen zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Wie bereits oben angeführt, ist jedoch derzeit eine Erweiterung des BMF-Schreibens vom 10.5.2022 [2] in Vorbereitung....mehr