Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.1 Substanzwert als allgemeine Untergrenze der Bewertung

Rz. 301 Nach § 11 Abs. 2 S. 3 BewG darf die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) nicht unterschritten werden; die §§ 99 und 103 BewG sind anzuwenden. Nach R B 11.5 Abs. 1 ErbStR 2019 soll der Ansatz des Substanzwerts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.4 In die Ermittlung einzubeziehende Schulden

Rz. 304 Der Kreis der in die Ermittlung des Substanzwerts einzubeziehenden Schulden und sonstigen Abzüge bestimmt sich nach § 103 BewG. Danach sind alle Passivposten zu berücksichtigen, die mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in Zusammenhang stehen und bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Umfang der zu treffenden Feststellungen (§ 151 Abs. 2 BewG)

Rz. 210 Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei ist darüber zu entscheiden, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück oder um ein Grundstück im Zustand der Bebauung handelt. Bei bebauten Grundstücken ist zwischen den in § 181 Abs. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.4 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG

Rz. 428 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG sind solche, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden. Solche Fälle sind verhältnismäßig selten. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen können vor allem dann Betriebsgrundstücke sein, wenn die Land- und Forstwirtschaft den Nebenbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3.1 Grundvermögen

Rz. 624 Für die Ermittlung des gemeinen Werts ausländischen Grundvermögens können entsprechend den für die Bewertung inländischen Grundvermögens geltenden Grundsätzen[1] je nach Art des Objekts die Bewertungsverfahren Vergleichswertmethode, Ertragswertmethode und Sachwertmethode verwendet werden.[2] Da sich der Belegenheitsstaat an Ausländern gehörenden Grundstücken grundsät...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Diebstahl

Der Verlust von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens (z. B. durch Warendiebstahl) wirkt sich nicht (zusätzlich) gewinnmindernd aus. Die Gewinnminderung ergibt sich hier bereits daraus, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits als Betriebsausgaben angesetzt wurden und diesen Betriebsausgaben nunmehr keine Betriebseinnahmen bei Veräußerung gegenüberstehen. Werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Möbel

Kosten für die Anschaffung von Möbel sind grundsätzlich der privaten Lebenshaltung zuzuordnen und daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Möbeln, die im Betriebsvermögen ausgewiesen werden, z. B. Büromöbel, sind deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Wege der laufenden Abschreibung (AfA), verteilt über die jeweilige Nutzungsdauer, als Betriebsausgaben abzug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.5 Umfang der wirtschaftlichen Einheit (§ 31 Abs. 2 BewG)

Rz. 630 Nach § 31 Abs. 2 S. 1 BewG sind bei der Bewertung von ausländischem Grundbesitz Bestandteile und Zubehör zu berücksichtigen. Dies entspricht grundsätzlich den für die Bewertung inländischen Grundvermögens geltenden Grundsätzen.[1] Anders als bei inländischem Grundbesitz[2] werden Betriebsvorrichtungen nicht aus dem Zubehör ausgeschlossen. Sie sind deshalb bei der Bew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.2 Teilwertabschreibung

Von ausschlaggebender Bedeutung für die Rangordnung ist regelmäßig die Frage, in welchem Zeitraum die Gewinnminderung aufgeholt wird. Eine Teilwertabschreibung auf den Wert des Grund und Bodens wirkt bei dauernder Wertminderung wie eine endgültige Steuerentlastung. Praxis-Beispiel Teilwertabschreibung Ein Grundstück, das für 300.000 EUR erworben wurde, könnte wegen Überschwemm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Zweck der Bewertung

Rz. 1 § 12 ErbStG regelt die Bewertung des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs weitestgehend durch eine Verweisung auf die Vorschriften des BewG. Lediglich die Bewertung nicht zum Betriebsvermögen gehörender Bodenschätze wird in Abs. 4 durch eine Bezugnahme auf die ertragsteuerlichen Vorschriften geregelt. Die Bewertung bildet den ersten Schritt der Wertermittlung, d. h. der E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Unfallkosten

Unfallkosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Kosten der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind. Typischerweise stellen Unfallkosten für einen Pkw im Betriebsvermögen Betriebsausgaben dar, wohingegen Unfallkosten für einen privaten Pkw als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig sind. Der Betriebsausgabenabzug ist selbst dann zulässig, wenn der Unfal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4.2 Keine wesentliche Änderung der für die erste Bewertung maßgeblichen Stichtagsverhältnisse (§ 151 Abs. 3 S. 1, letzter Satzteil BewG)

Rz. 214 Die Frage, ob sich die für die erste Bewertung maßgeblichen Stichtagsverhältnisse nicht wesentlich geändert haben, ist von dem nach § 151 Abs. 1 S. 2 BewG zuständigen FA zu beurteilen. Denn dieses hat darüber zu entscheiden, ob die Durchführung eines (neuen) Feststellungsverfahrens erforderlich ist. Gegenstand einer Änderung können sowohl die tatsächlichen Verhältniss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.6 Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstattungsmerkmale der veräußerten und der zu bewertenden Anteile

Rz. 283 Unter dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht war anerkannt, dass bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkaufspreisen auch unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen der veräußerten und der zu bewertenden Anteile Rechnung getragen werden konnte. Auf diese Weise konnte durch entsprechende Zu- oder Abschläge der gemeine Wert von Vorzugsaktien aus Verkäu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Bewertungsziel und Bewertungsverfahren

Rz. 2 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 [1] muss die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgemein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.2 Feststellungsfrist (§ 153 Abs. 5 BewG)

Rz. 221 Gem. § 153 Abs. 5 BewG ist § 181 Abs. 1 und 5 AO auf die gesonderte Feststellung der Bedarfswerte entsprechend anzuwenden. Die gesonderte Feststellung ist daher nur bis zum Eintritt der Feststellungsverjährung zulässig.[1] Die Feststellungsfrist beträgt grundsätzlich 4 Jahre[2] und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3.4 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 627 Erheblich größere Probleme als bei den übrigen Vermögensarten wirft die Ermittlung des gemeinen Werts bei land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auf. Bei der Bewertung entsprechenden inländischen Vermögens hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, den gemeinen Wert grundsätzlich nicht als Veräußerungs-, sondern als Fortführungswert zu ermitteln. Soll die Gleichbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.5 Nachweis des geringeren gemeinen Werts (§ 165 BewG)

Rz. 459 Bei der Bewertung nach § 163 BewG wird der Wert des Wirtschaftsteils aus der Summe der für die einzelnen Nutzungen ermittelten Wirtschaftswerte gebildet.[1] § 165 Abs. 2 BewG bestimmt, dass der für den Wirtschaftsteil anzusetzende Wert nicht niedriger als der nach § 164 BewG ermittelte Mindestwert sein darf. Nach § 165 Abs. 3 BewG kann der Stpfl. nachweisen, dass der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 130 Die §§ 13–16 BewG regeln die Bewertung von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowohl für den Berechtigten als auch für den Verpflichteten.[1] Sie sind grundsätzlich bei allen Vermögensarten anzuwenden, soweit die Berechtigungen bzw. Verpflichtungen nicht Teile wirtschaftlicher Einheiten sind, die als Ganzes zu bewerten sind. Beim Betriebsvermögen kommen die §§ ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind sämtliche Aufwendungen, die geleistet werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit die Kosten einzeln zugeordnet werden können. Die Umsatzsteuer zählt zu den Anschaffungskosten, wenn ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist.[1] Die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens ist stet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.5 Verhältnis zum Liquidationswert

Rz. 307 Der Substanzwert i. S. v. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG stellt nach der Bewertungskonzeption des Gesetzgebers keinen Zerschlagungs-, sondern einen Fortführungswert dar. Daraus folgt, dass die gemeinen Werte nicht um Veräußerungskosten oder sonstige Liquidationskosten (z. B. Kosten für Sozialpläne oder Abfindungen, Rekultivierungskosten, Abrisskosten) zu verringern sind. Auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.1 Überblick

Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsvermögens die §§ 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.5 Nicht zum Grundvermögen gehörende Wirtschaftsgüter (§ 176 Abs. 2 BewG)

Rz. 514 Nach § 176 Abs. 2 BewG sind in das Grundvermögen nicht einzubeziehen Bodenschätze, die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Bodenschätze, die sich zu einem selbstständigen Wirtschaftsgut konkretisiert haben, sind je nachdem, ob sie zum Betriebs- oder Pri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.2 Möglichkeiten und Grenzen der Steuerbilanzpolitik

Der Steuerbilanzpolitik ist nur der Teil des Betriebsvermögens zugänglich, den der Unternehmer beeinflussen kann. Nicht beeinflussen lassen sich abgeschlossene Sachverhalte. Sollten die steuerlichen Folgen einer bestimmten Sachverhaltsgestaltung unerwünscht sein, kann bis zum Bilanzstichtag versucht werden, einen neuen Sachverhalt zu gestalten, der dem unerwünschten Ergebnis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.1 Ertragswertverfahren als maßgebliche Bewertungsmethode

Rz. 322 Die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist davon abhängig, dass der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu ermitteln ist. Dies setzt voraus, dass zu bewertende Anteile an Aktiengesellschaften und an Kommanditgesellschaften auf Aktien nicht an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, weil sie in diesem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.1 Grundsatz: Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags

Rz. 328 Nach § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert – vorbehaltlich der Abs. 2–4 – durch Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem in § 203 BewG definierten Kapitalisierungsfaktor. Der Unternehmenswert wird damit im Wege der "ewigen" Verrentung des nachhaltig erzielbaren Ertragswerts ermittelt. Das Prinzip der unendlichen Unternehmenspe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5 Wahlrechte

Hier sind zu nennen die Bilanzierungswahlrechte: z. B. die Bildung steuerfreier Rücklagen oder die Bildung eines Ausgleichspostens bei Überführung von Anlagevermögen in eine in der EU belegene Betriebsstätte[1]; die Bewertungswahlrechte: z. B. Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen, besondere Abschreibungsmethoden, u. a. die degressive AfA, Teilwertab- und -zuschreibungen[2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.5 Besonderheiten bei stiller Einlage

Rz. 110 Auch die Einlage eines stillen Gesellschafters ist eine Kapitalforderung, die grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen ist.[1] Der Ansatz eines vom Nennwert abweichenden Werts setzt auch bei ihr voraus, dass die Kündbarkeit für längere Zeit ausgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gesellschaftsverhältnis im Besteuerungszeitpunkt noch mehr als 5 Jahre währen w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.7 Sonstige Hinzurechnungen und Abzüge

Rz. 368 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und gesellschaftsrechtlichem Bezug hinzuzurechnen oder abzuziehen, soweit sie nicht nach Nrn. 1 und 2 berücksichtigt wurden. Die Vorschrift soll über die in den Nrn. 1 und 2 genann...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens

A erhielt einen Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG geschenkt, die umfangreichen, an Dritte zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz hält. Streitig ist, ob das FA im Rahmen einer Bedarfsbewertung für Schenkungsteuerzwecke auf den 11.12.2017 zutreffend Verwaltungsvermögen angesetzt hat oder ob insofern ein begünstigtes Wohnungsunternehmen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Umwandlung: Konkludenter Antrag auf BW-Fortführung durch BW-Ansatz in der Bilanz der übernehmenden Gesellschaft

Streitig ist, ob i.R.d. Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine GmbH ein wirksamer Antrag auf BW-Fortführung gestellt worden ist und ob von einer Komplementär-GmbH an eine Kommanditisten-GmbH gezahlte Vergütungen für die Geschäftsführung der KG als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind. Der Antrag auf BW-Fortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG unterliegt keine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Keine Doppelbegünstigung (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 78 Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn die Grundstücke "nicht zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a gehören".[1] Rz. 79 Mit dieser Regelung soll eine doppelte Begünstigung (einerseits für unternehmerisches Vermögen, andererseits für vermietete Wohnimmobilien) verhindert werden.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Verschonungsabschlag (§ 13a ErbStG)

Rz. 33 Vermietete Grundstücke sind grundsätzlich Verwaltungsvermögen[1] und gehören somit nicht zum begünstigten Vermögen.[2] Rz. 34 In bestimmten Ausnahmefällen können allerdings auch vermietete Grundstücke zum begünstigten Vermögen gehören.[3] Dies ist z. B. der Fall, wenn die Grundstücke zu einem (gewerblichen) Wohnungsunternehmen gehören.[4] Eine doppelte Begünstigung ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Kamps, Einführung ins Verschonungssystem für Betriebsvermögen, LuF-Wirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften (§§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG), ErbR 2023, 355; Korezkij, Erbschaftsteuerreform: Finger weg vom Abschmelzungsmodell bei Erwerben begünstigten Vermögens ab 51 Mio. EUR!, DStR 2017, 189; Thonemann-Mickers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 7 Eine Geschäfts- oder Firmenwert kann als Quelle aller Gewinnchancen eines Unternehmens angesehen werden und sich aus folgenden Komponenten ergeben: guter Ruf, Zuverlässigkeit des Unternehmens, Qualifikation des Managements und der Mitarbeiter, hohe Qualität der Produkte etc. Zu unterscheiden ist dabei handelsrechtlich zwischen einem originären und einem derivativen Geschäft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Durchführung der Zusammenrechnung (§ 14 Abs. 1 S. 1–3 ErbStG)

Rz. 20 Die Zusammenrechnung hat für alle Erwerbe zu erfolgen, die – berechnet vom letzten Erwerb an – nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen. Die Addition der einzelnen Erwerbe hat dergestalt zu erfolgen, dass der bei den früheren Zuwendungen (Vorerwerbe) berücksichtigte persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG zunächst unbeachtet bleibt. Die Vorerwerbe werden also mit ihrem da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Zusammenrechnung bei Erwerben, die nach §§ 13 a, 19a ErbStG begünstigt sind

Rz. 66 Im Zusammenhang mit der Entlastung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13 b ErbStG stellt sich die Frage, ob alle Vorschriften zur Zeit des Letzterwerbs bei der Berechnung der fiktiven Abzugsteuer heranzuziehen sind und z. B. Übertragungen von Betriebsvermögen aus der Zeit vor dem 1.1.2009 "rückwirkend" nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigt werden können. Die FinVerw hatte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Berücksichtigung der tatsächlich bezahlten höheren Steuer (§ 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 35 Zum Vorteil der Steuerpflichtigen lässt § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG zu, dass eine die fiktive Steuer nach S. 2 übersteigende, für den Vorerwerb "zu entrichtende" Steuer, abzugsfähig ist. Demnach verlangt § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG stets 2 – von Amts wegen durchzuführende – Steuerberechnungen, wobei der höhere Steuerbetrag anzurechnen ist. Rz. 36 Zusammenrechnung von Erwerben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Mindeststeuerbetrag (§ 14 Abs. 1 S. 4 ErbStG)

Rz. 43 Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/7918) soll die ab 1.1.2009 geltende Ergänzung nicht gerechtfertigte Steuervorteile, die sich im Zusammenhang mit der Berücksichtigung früherer Erwerbe bei der Steuerfestsetzung für einen späteren Erwerb ergeben, verhindern. Wenn die früher für einen Vorerwerb tatsächlich zu entrichtende Steuer höher sei als die fiktiv daf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Fehlerhafte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb

Rz. 27 In der Praxis anzutreffen sind Fälle, bei denen die im Steuerbescheid für den Vorerwerb ausgewiesene schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage unrichtig war. Dies können Konstellationen sein, bei denen z. B. ein Grundbesitzwert, der Wert des Betriebsvermögens oder ein Stuttgarter Verfahrenswert materiell-rechtlich unzutreffend ermittelt wurden. In diesen Fällen stellt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes gem. § 22 InvStG aufgrund Einlage von Investmentanteilen in ein Betriebsvermögen

Die Einlage von Investmentanteilen in ein Betriebsvermögen führt grundsätzlich nicht zu einer Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Die Zugangsbewertung im Betriebsvermögen erfolgt i.d.R. mit den Anschaffungskosten, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 lit. c EStG m.w. Besonderheiten. Seit VZ 2021 sehen die Regelungen in § 22 Abs. 2 Satz 3 InvStG (vgl. § 57 Abs. 2 Nr. 3 InvStG) hiervo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsnießbrauch im Betriebsvermögen (ErbStB 2025, Heft 7, S. 243)

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Unternehmen sowie der Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts an einem übertragenen Unternehmen hat weitreichende Folgen, nicht nur hinsichtlich der Frage, wer nach der Rechtsbestellung welche Einkünfte erzielt, sondern auch, ob durch die Rechtsbestellung ggf. stille Reserven aufgedeckt werden. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / b) Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt

Anders ist die Rechtslage dagegen, wenn ein Gewerbebetrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen wird. Denn die Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es, wenn die wesentliche Betriebsgrundlagen (z.B. das Betriebsgrundstück) aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betri...mehr