Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit, werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Dieser Maßstab richtet sich nicht nach zeitlichen Kriterien. Hier geht es darum, ob Sie alles, was für Ihren Beruf prägend ist, daheim am Schreibtisch erledigen. Ist dies der Fall, dürfen Sie Ihre Kosten unbeschränkt ansetzen.

[1] Liegt der Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer, steht aber für Büroarbeit kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Kosten für das Arbeitszimmer mit 1.260 EUR als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Anders als bisher handelt es sich dabei nicht mehr um einen Höchst-, sondern um einen Pauschbetrag. Daher müssen Unternehmer die Ausgaben nicht mehr nachweisen und können den vollen Betrag ansetzen.

Voraussetzung für den Ansatz des Pauschbetrags als Betriebsausgaben ist jedoch, dass der Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zumutbar ist oder an bestimmten Arbeitstagen nicht zur Verfügung steht. In allen anderen Fällen sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen.

Das häusliche Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden und über eine ausreichende Größe verfügen. Das heißt, das, was von der Wohnung übrig bleibt, muss zum Leben reichen. Der Arbeitsraum muss außerdem räumlich vom Rest der Wohnung getrennt sein. Die Ausstattung des Arbeitszimmers muss die überwiegend betriebliche Nutzung widerspiegeln.

Wer zumindest zeitweise von zuhause arbeitet und dort kein Arbeitszimmer besitzt, das den steuerlichen Kriterien genügt, kann die in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschaffene Homeoffice-Pauschale nutzen. Dabei können Sie ab 2023 pro Tag, den Sie ausschließlich in Ihrem Homeoffice verbringen, pauschal 6 EUR ansetzen. Begrenzt ist die als Betriebsausgaben absetzbare Summe auf 1.260 EUR pro Jahr. Damit können nun 210 Arbeitstage steuerlich berücksichtigt werden.

 
Praxis-Beispiel

Kosten des Arbeitszimmers buchen

Das Arbeitszimmer bildet im Abschlussjahr den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit. Die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden nachgewiesenen Aufwendungen i. H. v. 2.000 EUR können komplett als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Betriebliche Raumkosten buchen

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
4288 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil) 2.000 1890 Privateinlagen 2.000
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
6348 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil) 2.000 2180 Privateinlagen 2.000
 
Wichtig

Wem gehört was? Welche Konsequenzen ein betriebliches Arbeitszimmer bei Mietern und Eigentümern hat.

Handelt es sich bei der Privatwohnung um ein Mietobjekt, können die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer ohne weitere steuerliche Folgen geltend gemacht werden.

Ist der Unternehmer allerdings Eigentümer der Immobilie und damit des Arbeitszimmers, wird der Raum bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % notwendiges Betriebsvermögen. Unternehmer können die anteiligen Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Im Fall des Verkaufs ist der anteilige Verkaufserlös, soweit er die Anschaffungskosten übersteigt, jedoch als Betriebseinnahme zu erfassen. Ausnahme: Ein betrieblich genutzter Grundstücks- oder Gebäudeteil muss nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn der Wert des Gebäudeteils nicht mehr als 1/5 des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt.[2]

Für Gebäude, die nach dem 31.12.2010 angeschafft wurden oder mit deren Herstellung nach dem 31.12.2010 begonnen wurde, ist für die unternehmensfremde Nutzung weder eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern noch sind die Vorsteuern, die auf die zu eigenen Wohnzwecken genutzten Räume entfallen, abzugsfähig.[3]

Hinweis zum Ausfüllen der Anlage EÜR: Die Kosten für das Arbeitszimmer werden in der Anlage EÜR in Zeile 70 "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschl. AfA und Schuldzinsen)" eingetragen.

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